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   BGH, 09.05.1990 - VIII ZR 222/89   

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BGH, 09.05.1990 - VIII ZR 222/89 (https://dejure.org/1990,1998)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1990 - VIII ZR 222/89 (https://dejure.org/1990,1998)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1990 - VIII ZR 222/89 (https://dejure.org/1990,1998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Auslegung einer Leasingfinanzierungsklausel in einem Kfz-Kaufvertrag

  • Wolters Kluwer

    Leasingfinanzierungsklausel - Kaufvertrag - Kraftfahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbzG §§ 1 ff.; BGB § 157, § 433
    Regelungsgehalt einer Leasingfinanzierungsklausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1009
  • MDR 1991, 41
  • WM 1990, 1241
  • BB 1990, 1296
  • DB 1990, 1402
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 95/79

    Auslegung eines dem Käufer die Möglichkeit zur Finanzierung des Kaufpreises durch

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - VIII ZR 222/89
    Ob bei Geschäften der vorliegenden Art, in denen nicht der Leasinggeber, sondern der Leasingnehmer zunächst selbst als Käufer auftritt, grundsätzlich wenigstens die Zahlungsmodalitäten des Leasings einer Regelung im Kaufvertrag bedürfen, hat der erkennende Senat in einem vergleichbaren Fall offengelassen, weil dort der Käufer auf sofortiger Lieferung bestand und damit zu erkennen gegeben hatte, daß er den Kaufvertrag als fest abgeschlossen ansah, die Festlegung der Einzelheiten des Leasings also nicht zu den Punkten gehörte, über die nach den Erklärungen der Parteien zur Wirksamkeit des Vertrages eine Einigung unerläßlich war (Urteil vom 19. Dezember 1979 - VIII ZR 95/79 = WM 1980, 79, 80).

    a) In der bereits zitierten Entscheidung vom 19. Dezember 1979 (aaO) hat der Senat, woran festzuhalten ist, die Bedeutung einer Leasingklausel, die der hier verwendeten vergleichbar ist, darin gesehen, daß beide Parteien im Hinblick auf § 267 BGB auf die Befugnis verzichteten, der Leistung des Barkaufpreises durch einen Leasinggeber widersprechen zu können.

  • BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 178/13

    Kraftfahrzeugleasing im sog. Eintrittsmodell: Wegfall der Bindung durch den

    Denn der Käufer kann das Risiko einer nicht zustande kommenden Leasingfinanzierung und einer in diesem Fall drohenden Inanspruchnahme aus dem Kaufvertrag von vornherein dadurch begrenzen, dass er den Bestand des Beschaffungsvertrags ausdrücklich oder konkludent unter eine dahingehende auflösende Bedingung im Sinne des § 158 Abs. 2 BGB stellt (Senatsurteil vom 9. Mai 1990 - VIII ZR 222/89, WM 1990, 1241 unter II 2 c bb).
  • BAG, 20.08.2014 - 7 AZR 924/12

    Befristung - Schriftform - Richterliche Überzeugungsbildung

    Es reicht aus, wenn eine Partei bei den Vertragsverhandlungen durch schlüssiges Verhalten erkennbar gemacht hat, sie halte eine Einigung über den betreffenden, noch offenen Punkt für erforderlich (BGH 9. Mai 1990 - VIII ZR 222/89 - zu II 2 c dd der Gründe) .
  • BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92

    Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt;

    Unbeschadet der Konstruktion des Leasinggeschäftes im einzelnen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 9.5. 1990 - VIII ZR 222/89, MDR 1991, 41) kann der Beklagte daher im Verhältnis zur Klägerin aus dem Ausstehen dieser Leistungen unmittelbar Rechte nicht herleiten.
  • OLG Frankfurt, 10.09.2014 - 14 U 103/12

    Zu den Voraussetzungen für den Abschluss eines Vorvertrags

    Insoweit obliegt es, wenn dem Anspruchsteller - wie hier dem Kläger - der Beweis einer Einigung über die essentialia negotii gelingt, der Gegenseite, hier: dem Beklagten, darzulegen, dass nach dem Parteiwillen auch weitere Punkte vertraglich geregelt werden sollten (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 9. Mai 1990,NJW-RR 1990, S. 1009, 1010; Bamberger/Roth/Eckert, BGB, Stand 1. Mai 2014, § 154 Rn. 20; Staudinger/Bork, BGB 2010, § 154 Rn. 16).
  • LG Mönchengladbach, 04.11.2011 - 3 O 246/10

    Verhältnis Kaufvertrag zu Leasingvertrag

    Gegen das Risiko, in einem solchen Falle beim Scheitern eines Leasingvertrags vom Verkäufer auf Erfüllung in Anspruch genommen zu werden, kann sich der Käufer dadurch schützen, dass der Kaufvertrag unter die auflösende Bedingung des Nichtzustandekommen des Leasingvertrags gestellt wird (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1009).

    Diesem Anliegen des Beklagten ist beim Abschluss des Kaufvertrags gerade dadurch Rechnung getragen worden, dass ihm die Möglichkeit eingeräumt wurde, den Kaufpreis über den Abschluss des Leasingvertrags zu finanzieren (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1009).

  • BGH, 13.02.2002 - VIII ZR 93/01

    Leasingfahrzeug - Schadensersatz aus abgetretenem Recht - Mangelhaftigkeit -

    Zu Unrecht beruft sich die Revision für ihre Auffassung, ein Kaufvertrag, den ein Nutzungsinteressent mit dem Lieferanten schließe, bleibe bindend, auch wenn der Interessent im nachhinein einen Leasingvertrag schließe, auf die Entscheidungen des Senats vom 19. Dezember 1979 (VIII ZR 95/79, NJW 1980, 698) sowie vom 9. Mai 1990 (VIII ZR 222/89, NJW-RR 1990, 1009).
  • OLG Stuttgart, 17.09.2008 - 14 U 10/08

    Geltendmachung eines Abfindungsanspruches des Geschäftsführers einer GmbH unter

    Dies kann auch durch schlüssiges Verhalten verlautbart werden (vgl. etwa BGH NJW-RR 1990, 1009, 1011; Bork, a.a.O., § 154 Rn. 2, 4).
  • LG Coburg, 23.06.2004 - 13 O 197/04

    Pauschaler Schadensersatz bei Nichtabnahme eines Neuwagens

    Die rechtliche Bedeutung dieser Vereinbarung erschöpft sich letztendlich darin, dass dem Beklagten mit dem Hinweis die Möglichkeit nach § 267 II BGB genommen wird, einer Erfüllung des Kaufpreisanspruchs durch einen Leasinggeber zu widersprechen (vgl. BGH , Urt . v. 09.05.1990 - VIII ZR 222/89, NJW-RR 1990, 1009) .
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2010 - 24 U 233/09

    Vorvertragliche Bindungen im Vorfeld des Abschlusses eines Leasingvertrages

    Es ist nicht begründbar, warum sich im leasingtypischen Dreiecksverhältnis der künftige Leasingnehmer nicht auch gegenüber dem künftigen Lieferanten vertraglich verpflichten können soll, mit einem bestimmten Leasinggeber zu den im Wesentlichen bereits festgelegten Konditionen ("negotia essentialia") einen Leasingvertrag abzuschließen (vgl. BGH NJW 1980, 698 und NJW-RR 1990, 1009, 1010 f. sub II.2c, dd).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 7 U 103/19
    Dies setzt aber voraus, dass der Vertragspartner zum Ausdruck bringt, dass er diesen Punkt als regelungsbedürftig ansieht (BGH, Urteil vom 09.05.1990, VIII ZR 222/89, NJW-RR 1990, 1009).
  • LG Bonn, 15.12.2008 - 10 O 277/08

    Leasingfinanzklausel, Auslegung, Bedingung

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