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   BGH, 02.12.1998 - VIII ZR 228/98   

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https://dejure.org/1998,7677
BGH, 02.12.1998 - VIII ZR 228/98 (https://dejure.org/1998,7677)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1998 - VIII ZR 228/98 (https://dejure.org/1998,7677)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - VIII ZR 228/98 (https://dejure.org/1998,7677)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung ; Verschulden des Prozessbevollmächtigten - Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwaltes (Urteilszustellung)

  • Judicialis

    ZPO § 552; ; ZPO § 233; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 233, 85 Abs. 2, 552
    Pflichten des Rechtsanwalts zur Notierung der Rechtsmittelfrist vor Rückgabe eines Empfangsbekenntnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1994 - XII ZB 197/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 02.12.1998 - VIII ZR 228/98
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Rechtsanwalt das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, daß die Frist im Fristenkalender notiert worden ist; weicht er hiervon ab, hat er durch konkrete Einzelweisung die erforderlichen Eintragungen in den Handakten und im Fristenkalender sicherzustellen (BGH, Beschl. v. 30. November 1994 - XII ZB 197/94 = BGHR ZPO, § 233 Empfangsbekenntnis 1, und v. 26. März 1996 - VI ZB 1 + 2/96 = BGHR ZPO, § 233 Empfangsbekenntnis 2, jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.05.1997 - VI ZB 12/97

    Ermittlung und Notierung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender;

    Auszug aus BGH, 02.12.1998 - VIII ZR 228/98
    Dies wirkt sich zu Lasten der Beklagten aus, denn Wiedereinsetzung kann nicht gewährt werden, wenn die Möglichkeit eines Verschuldens nicht ausgeräumt ist (BGH, Beschl. v. 6. Mai 1997 - VI ZB 12/97 = NJW-RR 1997, 1153 unter 1 a).
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