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BGH, 17.11.1999 - VIII ZR 232/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revision - Frist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verschulden - Rechtsanwalt - Zurechnung - Postulationsfähigkeit
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2, § 233, 552
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist; Revisionsfrist nicht notiert. - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.03.1990 - VIII ZB 7/90
Prozeßmandat - Verkehrsanwalt - Überwachungspflicht - Berufungsbegründungsfrist - …
Auszug aus BGH, 17.11.1999 - VIII ZR 232/99
Dies ist der Klägerin zuzurechnen, weil auch der Verkehrsanwalt Bevollmächtigter im Sinne des § 85 Abs. 2 ZPO ist (vgl. Senat, Beschl. v. 28. März 1990 - VIII ZB 7/90 = VersR 1990, 801 unter II 2 a). - BGH, 27.10.1998 - X ZB 20/98
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die …
Auszug aus BGH, 17.11.1999 - VIII ZR 232/99
Da eine Prozeßpartei gemäß § 85 Abs. 2 ZPO für das Verhalten ihres Prozeßbevollmächtigten einzustehen hat, kommt nach § 233 eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nur in Betracht, wenn ausgeschlossen werden kann (BGH, Beschl. v. 27. Oktober 1998 - X ZB 20/98 = NJW 1999, 429 unter II vor 1 m.w.Nachw.), daß Rechtsanwalt N. die Versäumung der am 9. August 1999 ablaufenden Frist zur Einlegung der Revision durch ein vorwerfbares Fehlverhalten verursacht hat.