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   BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 235/06   

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https://dejure.org/2007,1045
BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 235/06 (https://dejure.org/2007,1045)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2007 - VIII ZR 235/06 (https://dejure.org/2007,1045)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - VIII ZR 235/06 (https://dejure.org/2007,1045)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 15 Abs. 4 ; BGB § 328
    Vertrag zugunsten Dritter zum Erwerb eines GmbH-Geschäftsanteils

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurkundungsbedürftigkeit der Erklärungen der Vertragsparteien bei der die Verpflichtung eines Gesellschafters zur Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils begründenden Vereinbarung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Abstellen auf einen unerwarteten ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbH-Geschäftsanteil

  • Judicialis

    GmbHG § 15 Abs. 4

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verpflichtung zur Abtretung von GmbH-Anteilen; Schriftformerfordernis gem. § 15 Abs. 4 GmbHG; Vertrag zugunsten Dritter; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG): Verbot der Überraschungsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 15 Abs. 4
    Anforderungen an die Form der Verpflichtung eines GmbH-Gesellschafters zur Abtretung seines Geschäftsanteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verpflichtungsvereinbarung zur Abtretung v. Geschäftsanteil

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertrag über Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils ? Erklärungen beider Vertragsparteien müssen notariell beurkundet werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorbehalt der Aufhebungsbefugnis der Vertragschließenden

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verpflichtung zur Abtretung von GmbH-Anteilen; Schriftformerfordernis gem. § 15 Abs. 4 GmbHG; Vertrag zugunsten Dritter; Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör (Art. 103 I GG): Verbot der Überraschungsentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2117
  • ZIP 2007, 1155
  • MDR 2007, 1087
  • WM 2007, 1217
  • BB 2007, 1354
  • DB 2007, 1457
  • NZG 2007, 547
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.2004 - II ZR 303/01

    Beginn der Versorgung eines ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds einer Sparkasse;

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 235/06
    Dies gilt auch für formbedürftige Willenserklärungen und selbst dann, wenn das übereinstimmende Verständnis in der erstellten Urkunde keinen Niederschlag gefunden hat (BGH, Urteil vom 19. Januar 2004 - II ZR 303/01, WM 2004, 627 = NJW-RR 2004, 630, unter II 2).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 235/06
    Auf einen Gesichtspunkt, mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen braucht, darf das Gericht ohne vorherigen Hinweis oder Erörterung mit den Parteien nicht abstellen (BVerfGE 86, 133, 144).
  • BGH, 20.01.1994 - VII ZR 174/92

    Wirksamkeit von unter Verstoß gegen die Formvorschriften der Gemeindeordnung

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 235/06
    Es gehört zu den anerkannten Grundsätzen der Auslegung einer Individualvereinbarung, dass zwar der Wortlaut einer Vereinbarung den Ausgangspunkt der Auslegung bildet, dass jedoch der übereinstimmende Parteiwille dem Wortlaut und jeder anderen Interpretation vorgeht (st. Rspr., z.B. BGH, Urteil vom 20. Januar 1994 - VII ZR 174/92, NJW 1994, 1528 = WM 1994, 551, unter II 2 a).
  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 235/06
    Die Beklagten haben eine mit der Revision geltend zu machende Beschwer von über 20.000 EUR glaubhaft gemacht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, WM 2002, 1899 unter II).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 235/06
    103 Abs. 1 GG gewährleistet das Recht der Verfahrensbeteiligten, vor einer gerichtlichen Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (BVerfGE 84, 188, 190).
  • BGH, 29.09.1999 - VIII ZR 232/98

    Anforderungen an die Darlegungslast zur Schlüssigkeit einer Klage

    Auszug aus BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 235/06
    Erläuterungen, die das behauptete übereinstimmende Verständnis der Parteien nachvollziehbar und plausibel machen und für die Beweiswürdigung bedeutsam sein mögen, brauchten die Beklagten zur Erfüllung ihrer Darlegungslast nicht vorzubringen (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1999 - VIII ZR 232/98, NJW-RR 2000, 273, unter II 3 a, c).
  • BGH, 28.11.2012 - X ZB 6/11

    Sorbitol

    Die Patentinhaberin war deshalb gehalten, alle Gesichtspunkte von sich aus in Betracht zu ziehen, die die Patentfähigkeit gegebenenfalls zusätzlich stützen konnten, ihren Vortrag auf eine mögliche Berücksichtigung des weiteren Widerrufsgrunds auszurichten und mittels der nach dem Rechtsbeschwerdevorbringen vorbereiteten Hilfsanträge das Streitpatent auch beschränkt zu verteidigen (vgl. BVerfG NJW 1998, 2515, 2523; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZR 235/06, NJW 2007, 2117).
  • OLG Hamm, 06.12.2007 - 28 U 58/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Dass die Kammer die Frage des Verfügungsanspruchs ausschließlich unter dem ersichtlich auszuscheidenden sachenrechtlichen Aspekt des § 1004 BGB anstatt des sich wegen der geltend gemachten Nichtigkeit des Kaufvertrages aufdrängenden bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsverhältnisses prüfen würde, damit musste der Kläger auch als kundiger und gewissenhafter Prozessbeteiligter nicht rechnen (vgl. insoweit BGH in BeckRS 2007 16641 [Rdn. 9]; NZM 2007, 663 [Rdn. 12]; NJW 2007, 2117 [2118 Rdn. 8]) und deshalb von vornherein die insoweit vorliegende Rechtsprechung und Literatur zu der Frage des vom Beklagten mit keinem Wort angezweifelten - Verfügungsanspruchs zitieren.
  • OLG Dresden, 22.08.2007 - 13 U 107/07

    Zur Auslegung und Wirksamkeit einer schriftlichen Vollmacht zum Erwerb von

    Zwischen den Prozessparteien ist damit im ersten Rechtszug ein übereinstimmender Erklärungswille der Vertragsparteien unstreitig gewesen, dem bei der Auslegung selbst dann der Vorrang zukommen würde, wenn er - wie hier nicht - im Widerspruch zum Wortlaut der Vertragserklärungen stünde (std. Rspr. des BGH; vgl. zuletzt Urteil vom 18.06.2007, Az.: II ZR 89/06 unter II.2.b, zitiert nach juris; ferner WM 2007, 1217 = ZIP 2007, 1155 unter III.2 a.E., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2010 - X ZR 17/07

    Erkennbarkeit der zu verlangenden Sorgfalt für den Verfahrensbeteiligten i.R.d

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, muss daher ein Verfahrensbeteiligter grundsätzlich alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (BVerfGE 83, 24, 35; 86, 133, 144; NJW 1998, 2515, 2523; vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Mai 2007 - VIII ZR 235/06, NJW 2007, 2117, 2118).
  • LG Waldshut-Tiengen, 05.06.2008 - 1 S 3/08

    Umsatzsteuererstattung bei 130 %-Fällen

    Ersatz von Reparaturaufwand bis zu 30% Üüber.dem Wiederbeschaffungswert kann - im Rahmen einer Schadensabrechnung allein auf Reparaturkostenbasis - nur verlangt werden, wenn die Reparaturen fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt worden sind, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat (vgl. ausf. BGH, Urt. v. 10.07.2007, VI ZR 258/06, NJW 2007, 2117 f.,;, ebenso Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl. 2008, 8 249 Rn. 27).
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