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   BGH, 30.01.1980 - VIII ZR 237/78   

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https://dejure.org/1980,1381
BGH, 30.01.1980 - VIII ZR 237/78 (https://dejure.org/1980,1381)
BGH, Entscheidung vom 30.01.1980 - VIII ZR 237/78 (https://dejure.org/1980,1381)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 1980 - VIII ZR 237/78 (https://dejure.org/1980,1381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Falschlieferung von Hartschaumplatten - Annahme eines Vertragsangebots - Vorliegen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens - Verjährung eines Minderungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 222
    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung der Verjährungseinrede

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 274 (Ls.)
  • MDR 1980, 573
  • WM 1980, 532
  • DB 1980, 923
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.1969 - VII ZR 159/67

    Unterbrechung der Verjährung durch Anbringung eines Beweissicherungsantrages bei

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - VIII ZR 237/78
    Damit dauerte die Unterbrechung der Verjährung solange an, bis das vom Staatlichen Materialprüfungsamt in Dortmund am 4. Januar 1977 gefertigte Gutachten entweder den Parteien im Beweissicherungsverfahren zugeleitet (BGHZ 53, 43, 47) oder - im Falle einer mündlichen Erläuterung - das entsprechende Protokoll den Parteien und dem Sachverständigen verlesen bzw. zur Durchsicht vorgelegt worden war (§ 162 Abs. 1 ZPO; BGHZ 60, 212, 213).
  • BGH, 21.02.1973 - VIII ZR 212/71

    Begriff der höheren Gewalt; Beendigung des Beweissicherungsverfahrens

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - VIII ZR 237/78
    Damit dauerte die Unterbrechung der Verjährung solange an, bis das vom Staatlichen Materialprüfungsamt in Dortmund am 4. Januar 1977 gefertigte Gutachten entweder den Parteien im Beweissicherungsverfahren zugeleitet (BGHZ 53, 43, 47) oder - im Falle einer mündlichen Erläuterung - das entsprechende Protokoll den Parteien und dem Sachverständigen verlesen bzw. zur Durchsicht vorgelegt worden war (§ 162 Abs. 1 ZPO; BGHZ 60, 212, 213).
  • BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51

    Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - VIII ZR 237/78
    Ein solcher liegt nur dann nicht vor, wenn der durch das Fehlverhalten des Schädigers verursachte Schaden nur aufgrund einer ganz ungewöhnlichen, vom Blickpunkt eines erfahrenen Beobachters aus keinesfalls zu erwartenden Verkettung von Umständen eingetreten ist (BGHZ 3, 267 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51]; vgl. dazu Larenz, Schuldrecht Allgemeiner Teil 12. Aufl. S. 361 ff mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.09.1970 - VIII ZR 164/68

    Bestehen eines Kaufvertrags über die Lieferung von Kreiseldüngerstreuern -

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - VIII ZR 237/78
    In derartigen Fällen kann im kaufmännischen Rechtsverkehr der Bestätigende damit rechnen, daß der Vertragspartner, wenn er den Vertragsschluß und insbesondere den in dem Schreiben niedergelegten Inhalt des Vertrages so nicht gegen sich gelten lassen will, unverzüglich widerspricht; tut er dies nicht, so muß er den bestätigten Vertragsinhalt gegen sich gelten lassen, - es sei denn, daß die Bestätigung so weit von dem tatsächlich Vereinbarten abweicht, daß der Bestätigende nach Treu und Glauben aus dem Schweigen des Vertragspartners nicht auf dessen Zustimmung schließen kann (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1970 - VIII ZR 164/68 = WM 1970, 1314 = NJW 1970, 2104 m.w.Nachw., sowie vom 26. September 1973 - VIII ZR 106/72 = BGHZ 61, 282, 285).
  • BGH, 26.09.1973 - VIII ZR 106/72

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - VIII ZR 237/78
    In derartigen Fällen kann im kaufmännischen Rechtsverkehr der Bestätigende damit rechnen, daß der Vertragspartner, wenn er den Vertragsschluß und insbesondere den in dem Schreiben niedergelegten Inhalt des Vertrages so nicht gegen sich gelten lassen will, unverzüglich widerspricht; tut er dies nicht, so muß er den bestätigten Vertragsinhalt gegen sich gelten lassen, - es sei denn, daß die Bestätigung so weit von dem tatsächlich Vereinbarten abweicht, daß der Bestätigende nach Treu und Glauben aus dem Schweigen des Vertragspartners nicht auf dessen Zustimmung schließen kann (vgl. Senatsurteile vom 28. September 1970 - VIII ZR 164/68 = WM 1970, 1314 = NJW 1970, 2104 m.w.Nachw., sowie vom 26. September 1973 - VIII ZR 106/72 = BGHZ 61, 282, 285).
  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 8/77

    Schadenszurechnung bei Notarhaftung

    Auszug aus BGH, 30.01.1980 - VIII ZR 237/78
    Die umstrittene Frage, ob ein Haftungszusammenhang dann zu verneinen ist, wenn der eingetretene Schaden erst auf ein willkürliches Verhalten des Geschädigten zurückzuführen ist (vgl. dazu für das Deliktsrecht BGHZ 70, 374, 376 f m.w.Nachw.), stellt sich hier deswegen nicht, weil, wie das Schreiben der Firma Ki. vom 29. Dezember 1975 (GA Bl. 144 f) erkennen läßt, diese sich durch Nichtbezahlung offenstehender Rechnungen eine Ausweitung des Lieferantenkredits - jedenfalls zunächst - selbst verschafft hat, mag die Beklagte dann auch im Interesse der Fortführung der Geschäftsbeziehungen dieses Verhalten der Firma Ki. hingenommen haben.
  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Die Beweislast für den frühen Verjährungsbeginn trägt der Beklagte (vgl. BGH, Urt. v. 30. Januar 1980 - VIII ZR 237/78, WM 1980, 532, 534; Baumgärtel/Laumen, aaO. BGB § 194 Rdnr. 1).
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 88/98

    Zur notariellen Betreuung der Vorwegnahme einer Erbfolge

    Ein früherer Schadenseintritt ist insoweit nicht anzunehmen wegen der - vom Kläger bestrittenen - Behauptung des Beklagten, die Erblasserin sei nach dem 13. August 1992 geschäftsunfähig gewesen; der Beklagte, der die Voraussetzungen der Verjährung darzulegen und zu beweisen hat (vgl. BGH, Urt. v. 30. Januar 1980 - VIII ZR 237/78, WM 1980, 532, 534), hat keinen Beweis für dieses Vorbringen angetreten.
  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 260/97

    Pflicht des Notars zur Ermittlung der Wohnungsgröße

    Der Beklagte, der den Eintritt der Verjährung darzulegen und zu beweisen hat (vgl. BGH, Urt. v. 30. Januar 1980 - VIII ZR 237/78, WM 1980, 532, 534), hat nicht vorgetragen, daß die Kläger diese Kenntnis früher als drei Jahre vor der verjährungsunterbrechenden Klagezustellung (§§ 209 Abs. 1, 211 BGB) am 4. Juni 1996 erhalten haben.
  • OLG Hamm, 21.11.1996 - 17 U 49/95

    Nichtbeachtung der Beurkundungsbedürftigkeit eines Bauvertrages; Rechtsfolgen

    Andererseits kann die auf ein bestimmtes Grundstück beschränkte Leistungspflicht des Bauunternehmers ein gewichtiges Indiz dafür sein, daß die Parteien einen einheitlichen Vertragswillen in dem Sinne hatten, daß Bauvertrag und Grundstückserwerb miteinander stehen und fallen sollten (vgl. BGH Urt. v. 6.12.1979 - VII ZR 313/78 = NJW 1980, 830; Urt. v. 30.1.1980 - VIII ZR 237/78 = NJW 1981, 274; Urt. v. 8.11.1984 - VII ZR 256/83 = BauR 1985, 80; Urt. v. 16.12.1993 - VII ZR 25/93 = ZfBR 1994, 122; Urt. v. 11.5.1995 - VII ZR 257/93 = NJW 1995, 2547).
  • OLG Koblenz, 31.07.2003 - 5 U 200/03

    Voraussetzungen der treuhänderischen Haftung von Konkurs- und

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  • OLG München, 29.08.2008 - 25 U 3935/07

    Kapitalanlegerverlust bei Beteiligung an einem Filmfonds: Haftung des

    Der Schuldner hat Beginn und Ablauf der Verjährungsfrist zu beweisen (Heinrichs in Palandt, 67. Aufl., vor § 194 BGB, Rn. 23; BGH WM 1980, 532, 534).
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