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   BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08   

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https://dejure.org/2009,293
BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08 (https://dejure.org/2009,293)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2009 - VIII ZR 238/08 (https://dejure.org/2009,293)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2009 - VIII ZR 238/08 (https://dejure.org/2009,293)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 133, 157, 241 Abs. 2, 242, 368
    Anforderungen an eine Verkehrssitte; kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis einer Leistungsklage aufgrund der Nichterfüllung eines behaupteten materiellen, für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellenden Anspruchs; Voraussetzungen der Anerkennung einer die beteiligten Verkehrskreise ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung; Voraussetzungen für Annahme einer Verkehrssitte; Mietquittung

  • rabüro.de

    Keine Verpflichtung des Vermieters zur Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 242; ; BGB § 368

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzbedürfnis einer Leistungsklage aufgrund der Nichterfüllung eines behaupteten materiellen, für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellenden Anspruchs; Voraussetzungen der Anerkennung einer die beteiligten Verkehrskreise ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (27)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung"

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)

    Vermieter muss keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Mietschulden - Muss der Vermieter das bestätigen?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Mieters gegen den ehemaligen Vermieter auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieterin verlangt "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung" - Die ehemalige Vermieterin ist nicht verpflichtet, sie den Mietern auszustellen

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Ausstellung einer "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung"

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietschuldenfreiheitsbescheinigung - Anspruch hierauf?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Schuldenfreiheit

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Kann verlangt, aber nicht erzwungen werden

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Vermieter muss keine "Schuldenfreiheit" bescheinigen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Kein Anspruch eines Mieters auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch des Mieters auf Ausstellung einer "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung”

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Mietpraxis: Stellen Sie keine Mietzahlungs-Quittung aus

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Offene Betriebskostenabrechnung: Mieter verlangte Bescheinigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf eine Mietschuldenfeiheitsbescheinigung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Vermieter verweigert Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Verzicht oder negatives Schuldanerkenntnis?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung // Darf der Mieter vom Vermieter eine Bescheinigung über Mietschuldenfreiheit verlangen?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Besteht ein Anspruch des Mieters auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung // keine Verpflichtung des Vermieters

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter schulden keine "Mietschuldenfreiheitsbescheinigung"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist keine Verkehrssitte! (IMR 2009, 410)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung! (IMR 2009, 409)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1135
  • MDR 2010, 18
  • NZM 2009, 853
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 02.05.1984 - VIII ZR 38/83

    Geltung eines ausländischen Handelsbrauchs für ein zwischen deutschen Kaufleuten

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
    Eine Verkehrssitte als eine die beteiligten Verkehrskreise untereinander verpflichtende Regel verlangt vielmehr, dass sie auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung sämtlicher beteiligten Kreise an dem betreffenden, gegebenenfalls räumlich beschränkten Geschäftsverkehr zu Grunde liegt (BGHZ 111, aaO; Senatsurteil vom 2. Mai 1984 - VIII ZR 38/83, WM 1984, 1000, unter II 3 c bb; BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 492/99, WM 2001, 1417, unter II 1 c; RGZ 114, 9, 12; Staudinger/Singer/Singer, BGB (2004), § 133 Rdnr. 66 m.w.N.).

    Demgegenüber genügt es zur Herausbildung einer Verkehrssitte noch nicht, dass die zugrunde liegende Übung nur von einem bestimmten, wenn auch quantitativ bedeutsamen Teil der beteiligten Verkehrskreise gepflogen wird; sie muss sich vielmehr innerhalb aller beteiligten Kreise als einheitliche Auffassung durchgesetzt haben (vgl. Senatsurteil vom 2. Mai 1984, aaO; RGZ 135, 339, 346).

  • BGH, 04.03.1993 - I ZR 65/91

    Ausschluß des Rechtsschutzbedürfnisses für Leistungsklage - Keine

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
    a) Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage ergibt sich regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 4. März 1993 - I ZR 65/91, WM 1993, 1248).

    Bei Leistungsklagen, zu denen auch die Klage auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zählt, ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig schon aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Existenz für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (BGH, Urteil vom 4. März 1993 - I ZR 65/91, WM 1993, 1248, unter II 1).

  • BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
    Einem solchen Risiko muss er sich jedoch nur stellen, wenn ihm eine dahin gehende Auskunftspflicht - wie etwa in § 840 ZPO zur Gewährleistung einer im Interesse der Allgemeinheit liegenden funktionsfähigen Forderungsvollstreckung geschehen (BGH, Urteil vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99, WM 1999, 2545, unter II 2 c) - aus besonderen Gründen eigens auferlegt worden ist.
  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
    Darüber hinaus bestünde in den Fällen, in denen der Vermieter die verlangte Bescheinigung mit Einschränkungen erteilt, weil er meint, noch Forderungen zu haben, weil er sich über deren Bestand noch nicht klar ist oder weil er - ohne seine Rechtspositionen aufgeben zu wollen - es derzeit nicht für opportun hält, sich darüber zu äußern, die Gefahr, dass eine auf möglicherweise sogar noch unentschiedener Haltung beruhende Einschränkung einer erteilten Bescheinigung als Anspruchsberühmung aufgefasst würde, so dass er befürchten müsste, mit einer negativen Feststellungsklage überzogen zu werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 2008 - V ZR 114/07, WM 2008, 1590, Tz. 32 m.w.N.).
  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
    Damit steht sie unübersehbar in einer gewissen Nähe zu der vor allem im Arbeitsrecht anzutreffenden Ausgleichsquittung (vgl. Daub, aaO, S. 962), der unter anderem die Wirkung einer Verzichtserklärung oder eines negativen Schuldanerkenntnisses dahin beigelegt wird, gegen den Schuldner keine bekannten oder unbekannten Ansprüche mehr zu haben (BGH, Urteil vom 13. Januar 1999 - XII ZR 298/96, NJW-RR 1999, 593, unter I 2 a; BAG, NJW 2008, 461, 462; Bamberger/Roth/Dennhardt, BGB, 2. Aufl., § 397 Rdnr. 23 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
    Eine Verkehrssitte als eine die beteiligten Verkehrskreise untereinander verpflichtende Regel verlangt vielmehr, dass sie auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung sämtlicher beteiligten Kreise an dem betreffenden, gegebenenfalls räumlich beschränkten Geschäftsverkehr zu Grunde liegt (BGHZ 111, aaO; Senatsurteil vom 2. Mai 1984 - VIII ZR 38/83, WM 1984, 1000, unter II 3 c bb; BGH, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 492/99, WM 2001, 1417, unter II 1 c; RGZ 114, 9, 12; Staudinger/Singer/Singer, BGB (2004), § 133 Rdnr. 66 m.w.N.).
  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
    Allerdings gibt das dispositive Recht nur den allgemeinen, auf eine typisierte Interessenabwägung gegründeten Beurteilungsmaßstab vor, während die ergänzende Vertragsauslegung der individuellen Gestaltung des Einzelfalls Rechnung trägt, etwa weil der zu regelnden Sachverhalt Besonderheiten aufweist, denen das dispositiven Gesetzesrecht nicht oder nicht in vergleichbarer Weise Rechnung tragen kann (BGHZ 74, 370, 373 f.).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
    Vielmehr ist ihm eine angemessene Frist zuzubilligen, innerhalb derer er sich über den Bestand etwaiger Forderungen vergewissern und entscheiden muss, ob und in welcher Weise er die Kaution zur Abdeckung seiner Ansprüche verwenden will (BGHZ 101, 244, 250; Senatsurteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 71/05, WuM 2006, 197, Tz. 9).
  • BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 260/79

    Ergänzende Auslegung eines Pachtvertrages; Verpflichtung des Pächters zur

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
    Vielmehr kann, falls die Vertragsschließenden zu einem bestimmten Punkt keine Regelung treffen, zumeist angenommen werden, dass sie die Ausgestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen dem dispositiven Gesetzesrecht überlassen haben (BGHZ 77, 301, 304; 40, 91, 103; Senatsurteil vom 19. März 1975 - VIII ZR 262/73, WM 1975, 419, unter IV 2 a).
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 238/08
    Vielmehr kann, falls die Vertragsschließenden zu einem bestimmten Punkt keine Regelung treffen, zumeist angenommen werden, dass sie die Ausgestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen dem dispositiven Gesetzesrecht überlassen haben (BGHZ 77, 301, 304; 40, 91, 103; Senatsurteil vom 19. März 1975 - VIII ZR 262/73, WM 1975, 419, unter IV 2 a).
  • BGH, 07.11.1996 - III ZR 88/95

    Beweiswürdigung bei Bekundung der Erfüllungsbereitschaft durch den Schuldner

  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

  • BGH, 19.03.1975 - VIII ZR 262/73
  • RG, 11.03.1932 - II 307/31

    Ruisdael - § 119 Abs. 2 BGB, § 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr

  • AG Berlin-Tiergarten, 27.11.2007 - 6 C 427/07

    Wohnraummiete: Anspruch des Mieters auf Erteilung einer

  • BGH, 30.03.1990 - V ZR 113/89

    Vollstreckung eines Grundstückskaufvertrages betreffend ein landwirtschaftliches

  • BGH, 13.01.1999 - XII ZR 208/96

    Rechtsnatur einer sog. Generalquittung

  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 71/05

    Umfang der Mietkaution

  • BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76

    Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung

  • RG, 19.05.1926 - I 309/25

    Börsenkommissionsgeschäft. Verkehrssitte als Mißbrauch

  • BGH, 17.04.2019 - VIII ZR 33/18

    Geltendmachung einer Wohnflächenabweichung im Rahmen eines

    Eine solche maßgebliche Verkehrssitte als eine die beteiligten Verkehrskreise untereinander verpflichtende Regel verlangt, dass sie auf einer gleichmäßigen, einheitlichen und freiwilligen tatsächlichen Übung beruht, die sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums für vergleichbare Geschäftsvorfälle gebildet hat und der eine einheitliche Auffassung sämtlicher beteiligten Kreise an dem betreffenden, gegebenenfalls räumlich beschränkten Geschäftsverkehr zu Grunde liegt (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 1990 - V ZR 113/89, BGHZ 111, 110, 112; vom 11. Mai 2001 - V ZR 492/99, NJW 2001, 2464 unter II 1 c; vom 30. September 2009 - VIII ZR 238/08, NJW 2010, 1135 Rn. 11).
  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 107/13

    Zu der vom Insolvenzverwalter erklärten "Freigabe" des Mietverhältnisses über die

    Zwar hat der Mieter nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 30. September 2009 - VIII ZR 238/08, NJW 2010, 1135 Rn. 18 ff.) keinen Anspruch gegen seinen bisherigen Vermieter auf Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • LG Berlin, 18.10.2017 - 18 S 339/16

    Vermieter muss in gewissem Umfang Bescheinigung über haushaltsnahe

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2009, wonach ein Vermieter grundsätzlich nicht zur Erteilung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verpflichtet ist (vgl. BGH - VIII ZR 238/08 -, Urt. v. 30.09.2009, GE 2009, 1485 ff.), steht der ergänzenden Auskunftspflicht der Beklagten nicht entgegen.
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