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BGH, 10.11.1969 - VIII ZR 251/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einrede der örtlichen Unzuständigkeit unter Vorbehalt im schriftlichen Verfahren - Zeitpunkt des Beginns der mündlichen Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 198
- MDR 1970, 230
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 02.09.1965 - 5 AZR 24/65
Zulässigkeit der Bekanntmachung eines Urteils durch Zustellung im schriftlichen …
Auszug aus BGH, 10.11.1969 - VIII ZR 251/67
Die Frage, ob sich hieran etwas ändert, wenn das Gericht, wie das auch hier geschehen ist, für nachträgliches Vorbringen eine Frist gesetzt hat und diese Frist überschritten wird, bedarf keiner Entscheidung, da die Beklagte die Einrede fristgemäß erhoben hat (vgl. hierzu Thomas NJW 1962, 836; Baur JZ 1966, 72 [BAG 02.09.1965 - 5 AZR 24/65]). - BGH, 21.10.1965 - III ZR 189/64
Zeitpunkt der Präklusionswirkung des § 323 Abs. 2 Zivilprozessrecht (ZPO) - Ein …
Auszug aus BGH, 10.11.1969 - VIII ZR 251/67
Er widerspricht der herrschenden und auch vom Bundesgerichtshof vertretenen Meinung, daß im schriftlichen Verfahren die Verhandlung erst mit dem Erlaß einer Entscheidung als abgeschlossen anzusehen ist (Urteil des BGH vom 21. Oktober 1965 - III ZR 189/64 - LM ZPO § 128 (Nr. 17) = NJW 1966, 52 = BGH Warn 1965 Nr. 201). - BGH, 11.11.1963 - VII ZR 167/62
Auszug aus BGH, 10.11.1969 - VIII ZR 251/67
Denn dieser Umstand ändert grundsätzlich nichts daran, daß die Parteien in die mündliche Verhandlung eingetreten sind, daß diese also begonnen hat (vgl. Urteil des BGH vom 11. November 1963 - VII ZR 167/62 - LM ZPO § 39 Nr. 3 = BGH Warn 1963 Nr. 242 = MDR 1964, 137).
- BGH, 18.03.1953 - VI ZR 15/52
Auszug aus BGH, 10.11.1969 - VIII ZR 251/67
War die Beklagte mit dieser Einrede somit nicht ausgeschlossen, so kommt es für die Entscheidung nicht mehr darauf an, ob die Klägerin mit dem Vorbehalt und damit auch mit der Nachholung der Einrede einverstanden war (vgl. hierzu BGH Urteil vom 18. März 1953 - VI ZR 15/52 - LM BGB § 675 Nr. 6). - BGH, 23.02.1955 - VI ZR 28/54
Ansprüche Dritter aus Arbeitsverhältnis
Auszug aus BGH, 10.11.1969 - VIII ZR 251/67
Im Hinblick auf den auch in der Revisionsinstanz noch zulässigen Verweisungsantrag der Klägerin (RGZ 165, 374, 384; BayObLG, NJW 1958, 1825, 1827;… Stein/Jonas/Pohle 19. Aufl., § 276 Anm. V mit weiteren Nachweisen; BGHZ 16, 339, 345) [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54] war der Rechtsstreit vielmehr unter Aufhebung der Urteile der Vorinstanzen an das nach den Geschäftsbedingungen der Klägerin zuständige Landgericht Dortmund zu verweisen, in dessen Bezirk sich die Niederlassung R. der Klägerin befindet, die den Kaufvertrag mit der Beklagten abgeschlossen hat. - RG, 21.01.1941 - VII 32/40
1. Welches Gericht ist zuständig für die Vollstreckungsgegenklage gegen das …
Auszug aus BGH, 10.11.1969 - VIII ZR 251/67
Im Hinblick auf den auch in der Revisionsinstanz noch zulässigen Verweisungsantrag der Klägerin (RGZ 165, 374, 384; BayObLG, NJW 1958, 1825, 1827;… Stein/Jonas/Pohle 19. Aufl., § 276 Anm. V mit weiteren Nachweisen; BGHZ 16, 339, 345) [BGH 23.02.1955 - VI ZR 28/54] war der Rechtsstreit vielmehr unter Aufhebung der Urteile der Vorinstanzen an das nach den Geschäftsbedingungen der Klägerin zuständige Landgericht Dortmund zu verweisen, in dessen Bezirk sich die Niederlassung R. der Klägerin befindet, die den Kaufvertrag mit der Beklagten abgeschlossen hat.
- AG Braunschweig, 06.07.2020 - 112 C 43/19
Nachbarn können nicht Grenzverlauf der Grundstücke selbst festlegen
- LG Konstanz, 26.09.2016 - B 3 O 188/15 In dieser Situation kann ein Beginn der mündlichen Verhandlung über diesen Antrag, der dem Kläger die Möglichkeit einer zustimmungsfreien Rücknahme des Antrages Ziffer 1 nimmt, nicht angenommen werden (vgl. zur Möglichkeit des Beklagten sich prozesshindernde Einreden trotz Zustimmung zum schriftlichen Verfahren vorzubehalten: BGH, Urteil vom 10. November 1969 -VIII ZR 251/67 -, juris, Tz. 7).
- LG Karlsruhe, 17.08.2022 - 6 O 48/22
Klage gegen verstorbene Partei und weiteres Verfahren bei ursprünglich drei …
Eine Klagerücknahme wäre ohne Weiteres auch ohne Einwilligung der Gegenseite (§ 269 Abs. 1 ZPO) bis zum Eingang von deren Zustimmung zum schriftlichen Verfahren am 04.07.2022, die dem Beginn der mündlichen Verhandlung entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.1969 - VIII ZR 251/67 - NJW 1970, 198), möglich gewesen.