Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 253/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,407
BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 253/04 (https://dejure.org/2005,407)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2005 - VIII ZR 253/04 (https://dejure.org/2005,407)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 253/04 (https://dejure.org/2005,407)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,407) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Breitbandkabelanschluss trotz Digitalfernsehens als Wohnwertverbesserung - Anschluss der Wohnanlage an rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbesserung der Mietsache; Anschluss einer Wohnanlage an ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz; Duldung der für den Kabelanschluss erforderlichen Arbeiten

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Rückkanalfähiges Kabelfernsehen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückkanalfähiges Breitbandkabel als Verbesserung der Mietsache; Modernisierung; Kabelfernsehen

  • Judicialis

    BGB § 554 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 554 Abs. 2 S. 1
    Begriff der Verbesserung der Mietsache; Anschluss an ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieter müssen Breitbandkabelanschluss dulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Duldungspflicht des Mieters für Arbeiten zum Anschluß der Wohnung an ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz (im Empfangsbereich des terrestrischen Digitalfernsehens in Berlin)

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Duldungspflicht des Mieters für Arbeiten zum Anschluss der Wohnung an ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz

  • heise.de (Pressebericht, 20.07.2005)

    Breitband hat Vorrang vor DVB-T

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Duldungspflicht des Mieters für Arbeiten zum Anschluss an ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    § 554 II S. 1 BGB
    Mieter muss Anschluss an Kabelfernsehen dulden; Mietrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieterin darf Kabelanschluss legen - Mieterin muss die Maßnahme zur Verbesserung des Wohnwerts hinnehmen

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Kabelanschluss als Modernisierungsmaßnahme

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Duldungspflicht des Mieters für Arbeiten zum Anschluß der Wohnung an ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Gemeinschafts-Satellitenanlage auf Breitbandkabel als Modernisierung

  • beck.de (Leitsatz)

    Verbesserung der Mietwohnung durch Breitbandkabelanschluss im Empfangsbereich von DVB-T

  • mieterbund-wiesbaden.de (Kurzinformation)

    Breitbandkabel trotz Digitalfernsehen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Duldungspflicht des Mieters für Arbeiten zum Anschluss der Wohnung an ein rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz

  • beck.de (Kurzinformation)

    Duldungspflicht des Mieters für Arbeiten zum Anschluss an ein Breitbandkabelnetz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Duldungspflicht von Arbeiten zum Anschluss der Wohnung an Breitbandkabelnetz

  • 123recht.net (Pressemeldung, 20.7.2005)

    Wohnung darf trotz Digital-TV verkabelt werden // Breitbandkabel ist Wohnwertverbesserung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anschluss Wohnanlage an rückkanalfähiges Breitbandkabelnetz als Modernisierungsmaßnahme (IMR 2006, 143)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2995
  • MDR 2006, 142
  • NZM 2005, 697
  • ZMR 2005, 851
  • MMR 2005, 680
  • K&R 2005, 420
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.05.1991 - VIII ZR 38/90

    Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 253/04
    Gegenüber derart eingeschränkten Empfangsmöglichkeiten hätte der von der Klägerin beabsichtigte Breitbandkabelanschluß mit seinen 34 analogen Fernsehprogrammen, etwa 30 Stereo-Hörfunkprogrammen und - bei entsprechender Zusatzausstattung - weiteren 60 digital zu empfangenden in- und ausländischen Fernsehprogrammen nach der Verkehrsanschauung unzweifelhaft eine Wohnwertverbesserung zur Folge (vgl. bereits Senatsurteil vom 15. Mai 1991 - VIII ZR 38/90, NJW 1991, 1750 unter II 8 b, und KG, aaO, jeweils zu § 541 b Abs. 1 BGB).

    Insoweit weist der Senat für das weitere Verfahren darauf hin, daß die Anschließung an das Kabelnetz für den Mieter in der Regel keine nicht zu rechtfertigende Härte bedeutet (Senatsurteil vom 15. Mai 1991, aaO).

  • KG, 27.06.1985 - 8 REMiet 874/85

    Wohnungseigentum; Kabelanschluß; Breitbandkabelnetz; Gemeinschaftsantenne;

    Auszug aus BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 253/04
    Nach Maßgabe der dafür im Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 27. Juni 1985 (NJW 1985, 2031) dargelegten Kriterien sei die Kammer der Auffassung, daß aufgrund des in Berlin eingeführten und mittels Set-Top-Box frei empfangbaren terrestrischen Digitalfernsehens (DVB-T) der Anschluß an ein Breitbandkabelnetz derzeit noch keine Verbesserungsmaßnahme darstelle.

    Ob eine Maßnahme zur Verbesserung der gemieteten Räume vorliegt, ist nach dem zutreffenden Rechtsentscheid des Kammergerichts vom 27. Juni 1985 (NJW 1985, 2031), den auch das Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, objektiv zu bestimmen, das heißt unabhängig von den Auswirkungen auf das bestehende Mietverhältnis sowie davon, ob die vom Vermieter aufzuwendenden Kosten oder die zu erwartende Erhöhung der finanziellen Belastungen für den Mieter in einem angemessenen Verhältnis zur Verbesserung stehen (KG, aaO unter III 1).

  • BVerfG, 24.01.2005 - 1 BvR 1953/00

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch Verurteilung zur Entfernung von

    Auszug aus BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 253/04
    Erst kürzlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß das grundrechtlich geschützte Informationsinteresse türkischsprachiger Mieter in Berlin durch die hier über das Breitbandkabelnetz zugänglichen sechs türkischsprachigen Programme hinreichend befriedigt werde, auch wenn dies mit gewissen Zusatzkosten für den Mieter verbunden sei (Beschluß vom 24. Januar 2005 - 2 BvR 1953/00, NJW-RR 2005, 661 = NZM 2005, 252, 253).
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 202/06

    Berechtigung des Vermieters zur Umstellung auf Fernwärme

    So ist es hier, denn zu den duldungspflichtigen Verbesserungsmaßnahmen im Sinne von § 554 Abs. 2 Satz 1 BGB gehört in der Regel auch der Anschluss einer Wohnanlage an das Breitbandkabelnetz (Senatsurteil vom 15. Mai 1991 - VIII ZR 38/90, NJW 1991, 1750, unter II 8b, zu § 541b BGB aF; Senatsurteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 253/04, NJW 2005, 2995, unter II 2).
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10

    Vermieter hat Anspruch auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

    Ob eine solche Wohnwertverbesserung vorliegt, ist nicht nach der Wertung des derzeitigen Mieters, sondern nach der Verkehrsanschauung zu beurteilen; entscheidend ist, ob allgemein in den für das Mietobjekt in Betracht kommenden Mieterkreisen der Maßnahme eine Wohnwertverbesserung zugemessen wird, so dass der Vermieter damit rechnen kann, dass die Wohnung nach Durchführung der Maßnahme von künftigen Mietinteressenten - bei im Übrigen gleichen Konditionen - eher angemietet würde als eine vergleichbare Wohnung, bei der diese Maßnahme nicht durchgeführt worden ist (Senatsurteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 253/04, NJW 2005, 2995 unter II 1; vom 13. Februar 2008 - VIII ZR 105/07, aaO).
  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07

    Pflicht der Wohnungsmieter zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen des

    Entscheidend ist, ob allgemein in den für das Mietobjekt in Betracht kommenden Mieterkreisen der Maßnahme eine Wohnwertverbesserung zugemessen wird, so dass der Vermieter damit rechnen kann, dass die Wohnung nach Durchführung der Maßnahme von künftigen Mietinteressenten - bei im übrigen gleichen Konditionen - eher angemietet würde als eine vergleichbare Wohnung, bei der diese Maßnahme nicht durchgeführt worden ist (Senatsurteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 253/04, NJW 2005, 2995, unter II 1).
  • LG Berlin, 19.01.2010 - 65 S 285/09

    Unzumutbare Mieterhöhung nach Modernisierung

    Nach der neueren Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urteil v. 20.07.2005 VIII ZR 253/04; auch: Urteil v. 15.05.1991 - VIII ZR 38/90; KG Rechtsentscheid in Mietsachen 8 W RE-Miet 4340/80, jew. zit. nach juris, jew. m.w.N.) entfällt die Duldungspflicht nicht bereits, wenn die Miete sich durch die Maßnahme um mehr als 30 % erhöht, ein Prozentsatz der hier nicht erreicht wird.

    Zu prüfen ist vielmehr nur, ob es sich um eine sogen. Luxusmodernisierung handelt, d. h. besonders aufwändige Maßnahmen, die zu unzumutbaren Mieten führen können (vgl. BGH Urteil v. 20.07.2005, a.a.O., Rn. 12).

  • LG Berlin, 30.05.2013 - 67 S 577/12
    Entscheidend ist, ob allgemein in den für das Mietobjekt in Betracht kommenden Mieterkreisen der Maßnahme eine Wohnwertverbesserung beigemessen wird, so dass der Vermieter damit rechnen kann, dass die Wohnung von künftigen Mietinteressenten eher angemietet würde als eine vergleichbare Wohnung, bei der die Maßnahme nicht durchgeführt wurde (vgl. BGH Urteil v. 20.07.2005 - VIII ZR 253/04, Rn. 9, zit. nach juris; Schmid, a.a.O., Rn. 18).

    Eine Erhöhung des Gebrauchswertes der Wohnung ist bereits dann zu bejahen, wenn die Maßnahme nach der Verkehrsanschauung geeignet ist, die Attraktivität der Mietsache für künftige Mietinteressenten zu erhöhen (BGH NJW 2005, 2995; 2008, 1218).

    Nach der neueren Rechtsprechung, insbesondere des BGH (vgl. BGH Urteil v. 20.07.2005 VIII ZR 253/04; auch: Urteil v. 15.05.1991 - VIII ZR 38/90; KG Rechtsentscheid in Mietsachen 8 W RE-Miet 4340/80, jew. zit. nach juris, jew. m.w.N.) entfällt die Duldungspflicht nicht bereits, wenn die Miete sich durch die Maßnahme um mehr als 30 % erhöht, ein Prozentsatz der hier deutlich überschritten wird.

    Zu prüfen ist vielmehr nur, ob es sich um eine sogen. Luxusmodernisierung handelt, d. h. besonders aufwändige Maßnahmen, die zu unzumutbaren Mieten führen können (vgl. BGH Urteil v. 20.07.2005, a.a.O., Rn. 12).

  • AG Brandenburg, 31.08.2018 - 31 C 298/17

    Aufzugsanbau ist keine Luxusmodernisierung!

    Auf jeden Fall handelt es sich bei einem Anbau des Aufzugs aber - insbesondere unter Beachtung der immer älter werdenden Bevölkerung Deutschlands gemäß der statistisch Erhebungen der Demographie - nicht um eine " Luxusmodernisierung " (vgl. dazu u.a.: BGH , Urteil vom 20.07.2005, Az.: VIII ZR 253/04, u.a. in: NJW 2005, Seiten 2995 f.; LG Berlin , Urteil vom 09.03.2017, Az.: 65 S 459/16, u.a. in: Grundeigentum 2017, Seiten 592 ff.; LG Berlin , Urteil vom 25.02.2016, Az.: 67 S 145/15, u.a. in: Grundeigentum 2016, Seiten 1568 f.; LG Berlin , Urteil vom 07.04.2015, Az.: 63 S 362/14, u.a. in: Grundeigentum 2015, Seite 916 AG München , Urteil vom 30.12.2016, Az.: 453 C 22061/15, u.a. in: ZMR 2017, Seiten 985 ff. ) bzw. "Luxussanierung" , wie hier von der Beklagtenseite behauptet.

    Entscheidend ist also, ob allgemein in den für das Mietobjekt in Betracht kommenden Mieterkreisen der Maßnahme des Anbaus eines Aufzugs/Fahrstuhls eine Wohnwertverbesserung zugemessen wird, so dass der Vermieter damit rechnen kann, dass die Wohnung nach Durchführung dieser Maßnahme von künftigen Mietinteressenten - bei im Übrigen gleichen Konditionen - eher angemietet würde als eine vergleichbare Wohnung, bei der diese Maßnahme nicht durchgeführt worden ist ( BGH , Urteil vom 13.02.2008, Az.: VIII ZR 105/07, u.a. in: NJW 2008, Seiten 1218 ff.; BGH , Urteil vom 20.07.2005, Az.: VIII ZR 253/04, u.a. in: NJW 2005, Seite 2995 ).

  • LG Berlin, 20.04.2016 - 65 S 424/15

    Unterlassungsverfügungsanspruch eines Wohnungsmieters gegen die Errichtung eines

    Dieses schließt das Interesse an der Schaffung neuen Wohnraums ein, aber auch die Instandhaltung und laufende Verbesserung des Wohnungsbestandes (vgl. etwa BGH, Urt. v. 20.07.2005 - VIII ZR 253/04, in: WuM 2005, 576, juris Rn. 12).
  • LG Berlin, 07.04.2015 - 63 S 362/14

    Wohnraummiete: Einbau eines Fahrstuhls als Modernisierungsmaßnahme

    Eine unzumutbare Härte folgt auch nicht aus einer sog. Luxusmodernisierung (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 253/04, GE 2005, 1056).
  • LG Hamburg, 14.02.2019 - 334 S 5/19

    Mieterhöhung bei Modernisierung von Wohnraum: Nachhaltige Gebrauchswerterhöhung

    Da der Begriff objektiv zu verstehen ist, spielt die Situation des einzelnen Mieters keine Rolle; maßgebend ist vielmehr allein die Verkehrsanschauung, nach der sich richtet, ob der Marktwert der Räume durch die fragliche Maßnahme erhöht wird oder nicht (BGH, Urteil vom 20.7. 2005 - VIII ZR 253/04).
  • LG Berlin, 17.10.2018 - 65 S 105/18

    Mietrecht: Mieterhöhung nach energetischer Modernisierung einer Wohnung;

    24 Nach einhelliger Auffassung muss dem Mieter nach Abzug der Miete ein Einkommen verbleiben, das es ihm ermöglicht, im Wesentlichen an seinem bisherigen Lebenszuschnitt festzuhalten (vgl. Börstinghaus in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 13. Aufl. 2017, § 559 Rn. 105; Staudinger/Emmerich, 2018, BGB § 559 Rn. 34a; MüKoBGB/Artz, 7. Aufl. 2016, BGB § 559 Rn. 24; BGH, Urteil v. 20.07.2005 - VIII ZR 253/04, nach juris; KG, Urt. v. 10.05.2007 - 8 U 166/06, Grundeigentum 2007, 907, nach juris Rn. 17; Kammer, Urt. v. 19.01.2010 - 65 S 285/09, WuM 2010, 88, nach juris Rn. 11).
  • LG Berlin, 25.02.2016 - 67 S 145/15

    Energieeinsparmaßnahmen sind keine "Luxusmodernisierung"!

  • AG Steinfurt, 05.02.2008 - 4 C 499/07
  • LG Berlin, 08.03.2011 - 65 S 19/11
  • LG Berlin, 25.11.2011 - 63 S 86/11

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Durchführung der Rohre zum Anschluss

  • AG Berlin-Lichtenberg, 02.05.2007 - 7 C 101/07

    Wohnraummiete: Mieterpflicht zur Duldung des Austauschs von Wärmemengenzählern

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 20.12.2006 - 4 C 427/06

    Wohnraummiete: Mieterpflicht zur Duldung der Installation eines rückkanalfähigen

  • AG Duisburg, 29.05.2012 - 49 C 287/12

    Anteilige Gebührentragung für den digitalen Kabelanschluss im Rahmen eines

  • AG Frankfurt/Main, 27.06.2012 - 33 C 4614/11

    Mieter muss Anschluss an digitales Breitbandkabelnetz dulden!

  • LG München I, 26.05.2011 - 31 S 22203/10

    Wohnraummiete: Duldungspflicht bei Austausch von PVC-Boden gegen Laminat

  • AG Hamburg-Altona, 07.08.2007 - 316 C 425/06
  • AG Hamburg, 26.07.2006 - 46 C 29/05

    Erstattung der Kosten des auf Wunsch eines Mieters geschaffenen Kabelanschlusses

  • AG München, 25.03.2010 - 474 C 31317/09

    Wohnraummiete: Duldungsanspruch bei Austausch von PVC-Boden gegen Laminat

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht