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   BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89   

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BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89 (https://dejure.org/1990,360)
BGH, Entscheidung vom 28.03.1990 - VIII ZR 258/89 (https://dejure.org/1990,360)
BGH, Entscheidung vom 28. März 1990 - VIII ZR 258/89 (https://dejure.org/1990,360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • reise-recht-wiki.de

    Erlassvertrag und Verzichtswille bei Einigung aus Abfindung und Vergleich, Einlösung eines Verrechnungsschecks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 151
    Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung eines Schecks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 151
    Annahme des Angebots einer Abfindungsvereinbarung durch Einreichung des übersandten Schecks?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Scheckfalle, schlüssige Annahme eines Abfindungsangebots durch Einreichung des zur Erfüllung übersandten Verrechnungsschecks

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 111, 97
  • NJW 1990, 1655
  • NJW-RR 1990, 1270 (Ls.)
  • ZIP 1990, 566
  • MDR 1990, 911
  • WM 1990, 873
  • BB 1990, 955
  • DB 1990, 1277
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1985 - VIII ZR 297/84

    Annahme eines Abfindungsgebots durch widerspruchslose Einlösung eines übersandten

    Auszug aus BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89
    »Die Einreichung eines mit dem Angebot auf Abschluß einer Abfindungsvereinbarung zu deren Erfüllung übersandten Schecks stellt dann keine Annahme des Angebots im Sinne von § 151 BGB dar, wenn sonstige Umstände das fehlen eines wirklichen Annahmewillens ergeben (im Anschluß an das Senatsurteil v. 18.12.1985 - VIII ZR 297/84 = WM 1986, 322 ).«.

    Im Falle eines derartigen Verzichts bedarf es lediglich der Annahme als solcher, d.h. eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (Senatsurteil vom 18. Dezember 1985 - VIII ZR 297/84 = WM 1986, 322, 323 m.w.Nachw.).

    Ein solcher Schluß ist regelmäßig gerechtfertigt, wenn der Anbietende dem Angebotsempfänger eine mit der Erfüllung des angestrebten Vertrages zusammenhängende, den Anbietenden beeinträchtigende Handlung nur für den Fall der Annahme des Angebotes, also des Vertragsschlusses, gestattet und der andere Teil diese Handlung vornimmt, ohne das Angebot durch einen nach außen erkennbare Willensäußerung abzulehnen (Senatsurteil vom 18. Dezember 1985 aaO.; ebenso BGH Urteil vom 6. Februar 1990 - X ZR 39/89).

    Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung wäre aufgrund des Schreibens der Klägerin vom 25. Juni 1987 im vorliegenden Fall - ebenso wie in dem der Entscheidung vom 18. Dezember 1985 (aaO.) zugrundeliegenden - davon auszugehen, daß der Beklagten der Scheckeinzug nur bei Annahme des Abfindungsangebotes erlaubt war.

    So liegt der Fall im Unterschied zu dem durch Senatsurteil vom 18. Dezember 1985 (aaO.) entschiedenen hier.

  • BGH, 06.02.1990 - X ZR 39/89

    Vertragsannahme durch widerspruchslose Scheckeinlösung

    Auszug aus BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89
    Ein solcher Schluß ist regelmäßig gerechtfertigt, wenn der Anbietende dem Angebotsempfänger eine mit der Erfüllung des angestrebten Vertrages zusammenhängende, den Anbietenden beeinträchtigende Handlung nur für den Fall der Annahme des Angebotes, also des Vertragsschlusses, gestattet und der andere Teil diese Handlung vornimmt, ohne das Angebot durch einen nach außen erkennbare Willensäußerung abzulehnen (Senatsurteil vom 18. Dezember 1985 aaO.; ebenso BGH Urteil vom 6. Februar 1990 - X ZR 39/89).
  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 44/88

    Beweislast für Genehmigung eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 258/89
    Daraus folgt, daß sie an den Antragenden als Erklärungsempfänger gerichtet sein muß (BGH, Urteil vom 25. Januar 1989 - IVb ZR 44/88 = WM 1989, 650, 651 unter 5 c; Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Band II, Das Rechtsgeschäft, 3. Aufl., Seite 225).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Allerdings bedarf es für das Zustandekommen des Vertrages auch in den Fällen des § 151 Satz 1 BGB der Annahme, das heißt eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (z.B.: BGHZ 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 12. Oktober 1999 - XI ZR 24/99 - NJW 2000, 276, 277 m.w.N.; Bamberger/Roth/Eckert, BGB, § 151 Rn. 3) In welchen Handlungen eine ausreichende Betätigung des Annahmewillens zu finden ist, kann nur in Würdigung des konkreten Einzelfalls entschieden werden.
  • BGH, 12.10.1999 - XI ZR 24/99

    Annahme eines lediglich vorteilhaften Angebots; Bestimmbarkeit der

    b) Allerdings bedarf es für das Zustandekommen des Vertrages auch in den Fällen des § 151 Satz 1 BGB der Annahme, d.h. eines als Willensbetätigung zu wertenden, nach außen hervortretenden Verhaltens des Angebotsempfängers, aus dem sich dessen Annahmewille unzweideutig ergibt (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGH, Urteil vom 6. Mai 1997, aaO m.w.Nachw.).

    Dabei ist mangels Empfangsbedürftigkeit der Willensbetätigung nicht auf den Empfängerhorizont (§ 157 BGB), sondern darauf abzustellen, ob das Verhalten des Angebotsadressaten vom Standpunkt eines unbeteiligten objektiven Dritten aufgrund aller äußeren Indizien auf einen "wirklichen Annahmewillen" (§ 133 BGB) schließen läßt (BGHZ 111, 97, 101).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Denn auch dann wäre ein nach außen hervortretendes Verhalten des Empfängers erforderlich gewesen, aus dem der Annahmewille unzweideutig hervorging (BGHZ 74, 352, 356; 111, 97, 101; BGH, Urt. v. 10.2.2000 - IX ZR 397/98, NJW 2000, 1563).
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Scheckeinreichung - Abfindungsvereinbarung - Angebotsannahme - Annahmewillen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1655
  • NJW-RR 1990, 1270
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