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   BGH, 16.03.1994 - VIII ZR 261/92   

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https://dejure.org/1994,9043
BGH, 16.03.1994 - VIII ZR 261/92 (https://dejure.org/1994,9043)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1994 - VIII ZR 261/92 (https://dejure.org/1994,9043)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1994 - VIII ZR 261/92 (https://dejure.org/1994,9043)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung (pVV) wegen - Verschulden beim Abschluß eines Baubetreuungsvertrages - Nichterfüllung einer Wiederverkaufszusage bei "ungünstigerer Wirtschaftlichkeit" - Schadensersatz durch Freistellung von Zinsansprüche und ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertragsverletzung - Wiederkaufszusage - PVV - Positive Interesse

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1653
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.1981 - II ZR 91/80

    Umfang des Schadensersatzes nach einem Schiffszusammenstoß

    Auszug aus BGH, 16.03.1994 - VIII ZR 261/92
    Diesen Vorteil, der durch das schädigende Verhalten der B-KG adäquat verursacht worden ist, muß sich die Klägerin - wie diese durch die Zug um Zug gegen Erfüllung ihres Zahlungsanspruchs angebotene Auflassung selbst anerkennt - im Wege der Vorteilsausgleichung (vgl. hierzu BGHZ 81, 271, 275 [BGH 13.07.1981 - II ZR 91/80]; 91, 206, 209/210 m.w.Nachw.) auf ihren Schadensersatzanspruch anrechnen lassen.
  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter

    Auszug aus BGH, 16.03.1994 - VIII ZR 261/92
    Diesen Vorteil, der durch das schädigende Verhalten der B-KG adäquat verursacht worden ist, muß sich die Klägerin - wie diese durch die Zug um Zug gegen Erfüllung ihres Zahlungsanspruchs angebotene Auflassung selbst anerkennt - im Wege der Vorteilsausgleichung (vgl. hierzu BGHZ 81, 271, 275 [BGH 13.07.1981 - II ZR 91/80]; 91, 206, 209/210 m.w.Nachw.) auf ihren Schadensersatzanspruch anrechnen lassen.
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 315/89

    Rechtsfolgen der Verweigerung einer Schuldübernahme bei Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 16.03.1994 - VIII ZR 261/92
    Die ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung begründet nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (zuletzt Urteil vom 18. Januar 1991 - V ZR 315/89 = WM 1991, 1131 unter 6) einen Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung.
  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden

    Dabei ist jedoch Anknüpfungspunkt für die Annahme einer positiven Forderungsverletzung eine den Vertragszweck gefährdende Leistungsverweigerung des Schuldners, die es für den Gläubiger unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, so daß ihm das Recht gegeben wird, vom Vertrage abzugehen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ohne daß er den Weg des § 326 BGB (Fristsetzung und Ablehnungsandrohung) beschreiten muß (BGHZ 11, 80, 83 ff; 49, 56, 59 f; Senat, BGHZ 59, 104, 105; BGH, Urt. v. 16. März 1993, VIII ZR 261/92, NJW 1994, 1653, 1654; vgl. auch BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl., § 326 Rdn. 44, 45; MünchKomm-BGB/Emmerich, 3. Aufl., vor § 275 Rdn. 274 f).
  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 336/01

    Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Effektenkommissionär

    Der Kläger war so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn die Beklagte ordnungsgemäß erfüllt hätte (vgl. für Ansprüche wegen positiver Vertragsverletzung: BGH, Urteil vom 16. März 1993 - VIII ZR 261/92, NJW 1994, 1653, 1654 und für § 385 Abs. 1 Halbs. 1 HGB: Krüger aaO Rdn. 3).
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