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   BGH, 03.03.1965 - VIII ZR 266/63   

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https://dejure.org/1965,1194
BGH, 03.03.1965 - VIII ZR 266/63 (https://dejure.org/1965,1194)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1965 - VIII ZR 266/63 (https://dejure.org/1965,1194)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1965 - VIII ZR 266/63 (https://dejure.org/1965,1194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwendung des Ausdrucks "Alleinauftrag" in einem Mäklervertrag - Ausnutzen der Notlage durch einen Grundstücksmäkler - Beendigung eines Mäklervertrags durch den Tod des Mäklers - Mäklerlohn als Entgelt für eine Tätigkeit des Mäklers - Rechtlich geschützte Anwartschaft ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Kleinschnittger -, Entstehung des Courtageanspruchs des Maklers, Tod des Maklers, Courtage

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 964
  • MDR 1965, 476
  • DB 1965, 510
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.1958 - V ZR 158/57

    Schriftliches Verfahren

    Auszug aus BGH, 03.03.1965 - VIII ZR 266/63
    Wenn auch das Berufungsgericht nicht gehindert war, den nachgereichten Schriftsatz der Beklagten zu berücksichtigen (BGHZ 11, 27, 31; 28, 278, 2847),so war doch der Kläger, dem eine Erwiderung auf den von den Beklagten eingereichten Schriftsatz nicht vorbehalten war, nicht gehalten, alsbald zu dem in dem Schriftsatz enthaltenen neuen Vorbringen Stellung zu nehmen.
  • BGH, 28.10.1953 - VI ZR 217/52

    Schriftliches Verfahren

    Auszug aus BGH, 03.03.1965 - VIII ZR 266/63
    Wenn auch das Berufungsgericht nicht gehindert war, den nachgereichten Schriftsatz der Beklagten zu berücksichtigen (BGHZ 11, 27, 31; 28, 278, 2847),so war doch der Kläger, dem eine Erwiderung auf den von den Beklagten eingereichten Schriftsatz nicht vorbehalten war, nicht gehalten, alsbald zu dem in dem Schriftsatz enthaltenen neuen Vorbringen Stellung zu nehmen.
  • BGH, 17.11.1960 - VII ZR 236/59

    Alleinauftrag, Begriff

    Auszug aus BGH, 03.03.1965 - VIII ZR 266/63
    Das BGH-Urteil vom 17. November 1960 - VII ZR 236/59 - LM BGB § 652 Nr. 8 steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.
  • RG, 02.02.1904 - III 315/03

    Ist im Sinne des Art. 170 Einf.-Ges. zum B.G.B. das Schuldverhältnis noch vor dem

    Auszug aus BGH, 03.03.1965 - VIII ZR 266/63
    Grundlage für den Anspruch ist bereits der Mäklervertrag, hier die Vereinbarung vom 19. Mai 1959 (vgl. RGZ 57, 16, 21, 22; WarnRspr 1908 Nr. 510).
  • BGH, 04.11.1964 - VIII ZR 46/63
    Auszug aus BGH, 03.03.1965 - VIII ZR 266/63
    Dieses Gericht ist nach den mitgeteilten Gründen seines Urteils zur Abweisung der Klage insbesondere deshalb gelangt, weil sich die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Provision an den Mäkler, dem ein Alleinauftrag erteilt war, auch für den Fall, daß die Tätigkeit des Mäklers für den Abschluß des Vertrages nicht ursächlich war, nur aus den auf der Rückseite des beim Abschluß des Vertrages verwendeten Formblattes abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mäklers ergab und dieser seinen geschäftsungewandten Vertragspartner nicht auf die Bedeutung und den Inhalt der in Frage stehenden Klausel hingewiesen hatte (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 4. November 1964 - VIII ZR 46/63 - NJW 1965, 246 = WM 1964, 1319).
  • BGH, 02.02.2016 - 1 StR 437/15

    Betrugstatbestand: Hingabe eines durch eine Grundschuld gesicherten Darlehens als

    Bereits vom Abschluss des Maklervertrages an besteht für den Makler eine rechtlich geschützte Anwartschaft auf den Vergütungsanspruch, den er sodann durch die von ihm ausgeübte Tätigkeit verdient, wenngleich er ihn erst endgültig mit dem Eintritt des Erfolges, nämlich dem Abschluss des Vertrages über das vermittelte oder nachgewiesene Objekt, erwirbt (BGH, Urteil vom 3. März 1965 - VIII ZR 266/63, NJW 1965, 964).

    Die Maklertätigkeit wird entgolten, wenn die nachgewiesene oder vermittelte Möglichkeit eines Vertragsabschlusses tatsächlich genutzt wird; auf Art und Umfang der vom Makler hierfür entfalteten Handlungen kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteile vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 662/82, BGHSt 31, 178 und vom 3. März 1965 - VIII ZR 266/63, NJW 1965, 964).

  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

    Bis dahin steht dem Makler zwar eine zivilrechtlich geschützte, vererbliche Anwartschaft auf den Vergütungsanspruch zu (BGH NJW 1965, 964 = LM § 652 BGB Nr. 15; BGHZ 63, 74, 76) [BGH 20.09.1974 - IV ZR 52/73]; "erworben" wird der Anspruch jedoch erst, wenn die Voraussetzungen des § 652 Abs. 1 BGB erfüllt sind (BGHZ 63, 74, 76) [BGH 20.09.1974 - IV ZR 52/73].
  • BGH, 22.06.1966 - VIII ZR 159/65

    Auslegung einer Alleinaufgtragsklausel in einem Maklervertrag

    Für den Anwendungsbereich des § 652 BGB gilt, dass der Hauptv ertrag nicht während der Laufzeit des Maklervertrages zustande gekommen sein muss, so dass ein Courtageanspruch gegeben ist, wenn der Maklervertrag zwar durch den Tod des Maklers sein Ende gefunden hat, dessen Tätigkeit aber noch nachträglich zum Erfolg geführt hatte (im Anschluss an BGH , 03.03.1965 - VIII ZR 266/63 - NJW 65, 964 .
  • OLG Frankfurt, 16.02.2023 - 1 U 311/20

    Erfolgshonorar bei M&A-Beratung

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein provisionspflichtiger Erfolg auch noch nach Ablauf der für die Tätigkeit des Maklers vereinbarten Laufzeit eintreten kann (BGH, Urteil vom 22. Juni 1966 - VIII ZR 159/65 - Rn. 11, juris; NJW 19, 1226; NJW 65, 964).
  • BGH, 12.10.1983 - IVa ZR 36/82

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklerprovision für den Abschluss eines

    Durch den Abschluß des Kaufvertrages mit der Fa. ITG konnte für den Makler Kl. ein Provisionsanspruch nur dann entstehen, wenn dieser Vertragsschluß auf eine vertragsgemäße Maklertätigkeit von Kl. zurückzuführen gewesen wäre; in diesem Falle wäre es unerheblich, daß Kl. bei Abschluß des Kaufvertrages bereits verstorben war (BGH, Urteil vom 3.3.1965 - VIII ZR 266/63 - NJW 1965, 964 = LM BGB § 652 Nr. 15; Urteil vom 17.12.1975 - IV ZR 73/74 - WM 76, 503).
  • OLG Hamm, 24.07.2014 - 18 U 123/13

    Maklerdienstvertrag; Vermittlung von Fremdkapital

    Nur die Maklerleistung muss vor Beendigung des Maklervertrages erbracht sein; dann ist der Auftraggeber provisionspflichtig, auch wenn er sich die Leistung erst nach Beendigung zunutze macht und das vom Makler vermittelte Geschäft abschließt (vgl. BGH, Urteil v. 03.03.1965 - VIII ZR 266/63 -, juris Rn. 22).
  • OLG Zweibrücken, 15.12.1998 - 8 U 95/98

    Anspruch auf Maklervergütung; Inhaltliche Identität des nach dem Maklerauftrag

    Hat der Makler im Zeitpunkt der Kündigung oder des Widerrufs des Maklervertrages seine Leistung bereits erbracht, so hat die Beendigung des Maklervertrages keinen Einfluß mehr auf den Provisionsanspruch, wenn der Hauptvertrag erst nach dem Zeitpunkt der Beendigung des Maklervertrages zustande gekommen ist (BGH, NJW 1965, 964 - LM § 652 BGB NL 15; Graf v. Westphalen, Rdnr. 21).
  • BGH, 17.12.1975 - IV ZR 73/74

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertragsverhältnisses - Voraussetzungen für

    Mit seinem Tode geht die Anwartschaft auf den Vergütungsanspruch auf den Erben über, der bei Eintritt des Erfolgs die Vergütung verlangen kann (vgl. BGH Urteil vom 3. März 1965 - VIII ZR 266/63 = NJW 1965, 964 = LM BGB § 652 Nr. 15).
  • LG Potsdam, 05.08.2015 - 6 S 3/15

    Erfolgshonorar

    Dass die Leistungserbringung der Klägerin erst nach der Kündigung zum im Vertrag vorausgesetzten Erfolg (hier: Realisierung von Einsparungen) führt, steht der Vergütungspflicht nicht entgegen (vgl. zu § 652 BGB schon BGH NJW 1965, 964).
  • BGH, 11.08.1970 - 1 StR 301/70

    Anforderungen an die Angabe des Beweisthemas bei Erhebung der Aufklärungsrüge -

    Der Abschluß des (vermittelten) Kaufvertrags ist jedoch die Voraussetzung, von deren Eintritt die volle Entstehung des Anspruchs auf die Maklerprovision abhängt (BGH NJW 1965, 964 Nr. 3; Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. § 652 Rn. 22).
  • BGH, 20.09.1974 - IV ZR 52/73

    Maklerprovision im Vergleichsverfahren des Auftraggebers

  • LG Frankfurt/Main, 03.08.1992 - 24 S 334/91

    Gültigkeit einer Vereinbarung in der die Teilung der Maklerprovision beschlossen

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