Rechtsprechung
| BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
mehr- Kanzlei Prof. Schweizer
BGB §§ 242, 259, 556 III 1; ZPO § 138 II; BetrKV § 2 Nrn. 11, 14; II. BerechnungsVO Anl. 3 zu § 27 Nr. 14; HeizkostenVO § 7
Zur Aufschlüsselung der Position "Hauswartkosten" in Betriebskostenabrechnung / Schätzung von Heizungsstrom [Mietrecht // Betriebskostenabrechnung; Umlagefähigkeit; Hauswartkosten; Abflussprinzip; Heizkosten; Heizungsstrom ] - NWB SteuerXpert START
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Betriebskosten - Hausmeisterkosten und Heizungsanlagenkosten
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Betriebskostenabrechnung - Leistungsprinzip und Abflussprinzip
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit des sog. Abflussprinzips
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht - Betriebskosten: Abflussprinzip zulässig?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (16)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Tätigkeiten des Hausmeisters müssen detailliert aufgeführt werden
- 123recht.net (Kurzinformation)
Ist die Betriebskostenabrechung nach dem Abflussprinzip zulässig?
- info-m.de (Leitsatz)
Betriebskosten: Ist für den Betriebsstrom der Heizung eine pauschale Schätzung zulässig? Wer ist darlegungspflichtig?
- info-m.de (Leitsatz)
Darlegungslast und Hauswartkosten: Wer muss die nicht-umlegbaren Kostenanteile wie genau darlegen?
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Ein Vermieter muss die Hausmeisterkosten in der Betriebskostenabrechnung konkretisieren
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechung nach dem Abflussprinzip und Hauswartkosten
- rechtseck.de (Kurzinformation)
Aufschlüsseln der Position "Hauswartkosten" in Betriebskostenabrechnung - Schätzung von Heizungsstrom
- beck-blog (Kurzinformation)
Schätzgrundlagen für die Aufteilung von Hausmeisterkosten
- kanzlei-klumpe.de
, S. 14 (Kurzinformation)
Zur Notwendigkeit der Aufschlüsselung der Kostenposition "Hauswartkosten" in einer Nebenkostenabrechnung sowie zur Schätzung von Heizungsstrom
- mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)
Pauschalabzug Hauswartkosten, Abflussprinzip
- anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)
Anforderung an die Aufschlüsselung in der Betriebskostenabrechnung
- arag.de (Kurzinformation)
Noch mehr Rechte
- streifler.de (Kurzinformation)
Nebenkosten: Mieter kann pauschale Verwaltungs- und Instandsetzungskosten bestreiten
- anwaeltin-krueger.de
, S. 7 (Leitsatz und Zusammenfassung)
- kanzlei-finkenzeller.de (Kurzinformation)
Hausmeisterkosten: nicht alle sind umlagefähig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Betriebskosten: BGH zur Abrechnung von Hauswartkosten und Stromkosten für Heizungsanlage sowie zum Abflussprinzip - Pauschaler Abzug bei Hauswartkosten ist nicht zulässig
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Angabe von Pauschalbeträgen und Schätzwerten in der Betriebskostenabrechnung (IMR 2008, 186)
- mummenhoff.net
(Entscheidungsbesprechung)
- klemmpartner.de (Kurzanmerkung)
Abrechnung von Mietnebenkosten nach dem Abflussprinzip
Sonstiges (3)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 20.2.2008, Az.: VIII ZR 27/07 (Betriebskostenrechtliches "Abflussprinzip")" von der NJW-Redaktion, original erschienen in: NJW Spezial 2008, 354 - 355.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Aufschlüsseln der Position "Hauswartkosten" in Betriebskostenabrechnung - Schätzung von Heizungsstrom" von RA Rainer Derckx, original erschienen in: NZM 2008, 394 - 395.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Der Hauswart in der Betriebskostenabrechnung" von RAin Karen Wolbers, original erschienen in: ZMR 2009, 417 - 424.
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 01.12.2005 - 2 C 623/04
- LG Berlin, 01.12.2006 - 63 S 113/06
- BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2008, 1801
- MDR 2008, 737
- NZM 2008, 403
- ZMR 2008, 691
- NJ 2008, 460
- IMR 2008, 186
Wird zitiert von ... (22)
- AG Brandenburg, 07.06.2010 - 31 C 210/09 12 Zu den insofern umlagefähigen Kosten für den Hauswart/Hausmeister gehören somit die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten (z. B. also auch die Kosten einer unentgeltlich oder zu einer geringeren Miete überlassenen Hausmeisterwohnung) Personalkosten (incl. evtl. angefallener Umsatzsteuer), die der Vermieter dem Hauswart/Hausmeister für seine Arbeit gewährt ( BGH , WuM 2008, Seiten 285 ff. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 662 ff. = NZM 2008, Seiten 403 f. = NJW 2008, Seiten 1801 ff. = MDR 2008, Seite 737 = MM 2008, Seiten 225 f. = DWW 2008, Seiten 216 ff. = ZMR 2008, Seiten 691 ff.; AG Köln , WuM 1997, Seite 273; AG Kleve , WuM 1989, Seite 28; K. Wolbers , ZMR 2009, Seiten 417 ff. ), soweit diese ( anders als bei der Geschäftsraummiete ; vgl. dazu: BGH , NZM 2010, Seiten 123 ff. = GuT 2010, Seiten 23 ff. = NJW 2010, Seiten 671 ff. = Das Grundeigentum 2010, Seiten 261 ff. = MDR 2010, Seiten 313 ff. = DWW 2010, Seiten 100 ff. = ZMR 2010, Seiten 351 ff.; OLG Köln , GuT 2008, Seiten 31 ff. = OLG-Report 2008, Seiten 238 ff. = NZM 2008, Seiten 366 ff. = MDR 2008, Seiten 680 f. = NJW-RR 2008, Seiten 752 ff. ) bei einem Wohnungs -Mietvertrag nicht die Instandhaltung , Instandsetzung , Erneuerung , Reparatur , Schönheitsreparatur oder die Haus-Verwaltung betrifft ( BGH , WuM 2008, Seiten 285 ff. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 662 ff. = NZM 2008, Seiten 403 f. = NJW 2008, Seiten 1801 ff. = MDR 2008, Seite 737 = MM 2008, Seiten 225 f. = DWW 2008, Seiten 216 ff. = ZMR 2008, Seiten 691 ff. ; LG Frankfurt/Main , WuM 1996, Seiten 561 f. = NJWE-MietR 1996, Seite 267; AG Pankow-Weißensee , Das Grundeigentum 2009, Seite 57; K. Wolbers , ZMR 2009, Seiten 417 ff.; Dr. W. Hinz , NZM 2009, Seiten 97 ff.; § 2 Nr. 14 Halbsatz 1 der Betriebskostenverordnung).
17 Der Vermieter muss aus diesem Grunde die Personalkosten der umlagefähigen Hauswartstätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungspersonalkosten sowie Reparaturkosten andererseits nachvollziehbar in einer Betriebskostenabrechnung einzeln aufschlüsseln, wenn derartige, nicht umlagefähige Kosten auch tatsächlich Bestandteil der "Hausmeisterkosten" sind, so dass in einem solchen Fall die nicht umlagefähigen Kosten auch herausgerechnet werden müssen ( BGH , WuM 2008, Seiten 285 ff. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 662 ff. = NZM 2008, Seiten 403 f. = NJW 2008, Seiten 1801 ff. = MDR 2008, Seite 737 = MM 2008, Seiten 225 f. = DWW 2008, Seiten 216 ff. = ZMR 2008, Seiten 691 ff.; VerfG Brandenburg , Beschluss vom 18.03.2010, Az.: VfGBbg 21/09; OLG Karlsruhe , ZMR 2009, Seiten 849 ff.; LG Potsdam , Urteil vom 04.12.2008, Az.: 11 S 29/08; LG Potsdam , SchlHA 2005, Seite 183 = Das Grundeigentum 2003, Seite 743 = WuM 2006, Seite 110; LG Neuruppin , WuM 2004, Seiten 49 f.; LG Frankfurt/Main , WuM 1996, Seiten 561 f. = NJWE-MietR 1996, Seite 267; K. Wolbers , ZMR 2009, Seiten 417 ff. ).
18 Die Darlegungs- und Beweislast trifft nach einhelliger Ansicht insofern auch die Klägerseite als Vermieterin ( BGH , WuM 2008, Seiten 285 ff. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 662 ff. = NZM 2008, Seiten 403 f. = NJW 2008, Seiten 1801 ff. = MDR 2008, Seite 737 = MM 2008, Seiten 225 f. = DWW 2008, Seiten 216 ff. = ZMR 2008, Seiten 691 ff.; Dr. W. Hinz , NZM 2009, Seiten 97 ff. ).
Entscheidend ist somit der tatsächliche Zeitaufwand des Hauswarts/Hausmeisters für die jeweiligen Arbeiten ( BGH , WuM 2008, Seiten 285 ff. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 662 ff. = NZM 2008, Seiten 403 f. = NJW 2008, Seiten 1801 ff. = MDR 2008, Seite 737 = MM 2008, Seiten 225 f. = DWW 2008, Seiten 216 ff. = ZMR 2008, Seiten 691 ff. ; OLG Karlsruhe , ZMR 2009, Seiten 849 ff.; Riecke , WuM 2003, Seiten 663 ff. ).
Die Leistungsbeschreibung im Vertrag des Vermieters mit dem Hauswart ist insoweit auch nur ein Indiz für den Umfang der umlagefähigen und der nicht umlagefähigen Kosten ( BGH , WuM 2008, Seiten 285 ff. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 662 ff. = NZM 2008, Seiten 403 f. = NJW 2008, Seiten 1801 ff. = MDR 2008, Seite 737 = MM 2008, Seiten 225 f. = DWW 2008, Seiten 216 ff. = ZMR 2008, Seiten 691 ff. ).
19 Bei einem pauschalen Vorbringen der Vermieterseite darf sich die Mieterseite zudem auch mit bloßem Bestreiten begnügen ( BGH , WuM 2008, Seiten 285 ff. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 662 ff. = NZM 2008, Seiten 403 f. = NJW 2008, Seiten 1801 ff. = MDR 2008, Seite 737 = MM 2008, Seiten 225 f. = DWW 2008, Seiten 216 ff. = ZMR 2008, Seiten 691 ff.; BGH , Urteil vom 11. Juli 1995, Az.: X ZR 42/93; Dr. W. Hinz , NZM 2009, Seiten 97 ff. ).
Es kommt auch nicht darauf an, ob das Bestreiten der Mieterseite deshalb als unzureichend (§ 138 Abs. 2 ZPO) qualifiziert werden könnte, weil die Beklagten-/Mieterseite ggf. nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht hat, Einsicht in etwaige Abrechnungsbelege - wie Arbeitszettel, Stundenachweise oder Ähnliches - zu nehmen ( BGH , WuM 2008, Seiten 285 ff. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 662 ff. = NZM 2008, Seiten 403 f. = NJW 2008, Seiten 1801 ff. = MDR 2008, Seite 737 = MM 2008, Seiten 225 f. = DWW 2008, Seiten 216 ff. = ZMR 2008, Seiten 691 ff.; Dr. W. Hinz , NZM 2009, Seiten 97 ff. ).
Da somit die Klägerseite ihre - zwar bestrittene - Forderung hier hinreichend dargelegt (§ 138 Abs. 1 ZPO) und zudem auch bewiesen (§ 286 ZPO) hat, kann das Gericht den entsprechenden Vortrag von der Klägerin auch nunmehr hier zugrunde legen ( BGH , WuM 2008, Seiten 285 ff. = Das Grundeigentum 2008, Seiten 662 ff. = NZM 2008, Seiten 403 f. = NJW 2008, Seiten 1801 ff. = MDR 2008, Seite 737 = MM 2008, Seiten 225 f. = DWW 2008, Seiten 216 ff. = ZMR 2008, Seiten 691 ff.; OLG Karlsruhe , ZMR 2009, Seiten 849 ff. ), so dass die insofern hier noch geltend gemachte Betriebskosten "Hausmeister" auch in vollem Umfang begründet sind, zumal das Gericht auch deren Höhe hier unter Berücksichtigung der ausgeführten Tätigkeiten (Treppenhausreinigung inkl. Keller, Hofreinigung, Bereitstellung der Mülltonnen, Hauswarttätigkeit und Winterdienst) auch für angemessen hält (§ 287 ZPO; vgl. hierzu auch: Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin , Beschluss vom 20.08.2008, Az.: 204 A/04; OLG Karlsruhe , ZMR 2009, Seiten 849 ff.; LG Berlin , Urteil vom 11.10.2004, Az.: 67 S 42/03 ).
- OLG Düsseldorf, 19.10.2009 - 24 U 129/08
Mietrecht - Sind Center-Managementkosten umlagefähig?
Unter diesen Umständen war der Beklagte verpflichtet, die Kosten der umlagefähigen Hauswartstätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten andererseits nachvollziehbar aufzuschlüsseln, so dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können (vgl. BGH WuM 2008, 285; LG Neuruppin WuM 2004, 49; LG Potsdam WuM 2003, 743).Die Darlegungs- und Beweislast trifft nach einhelliger Ansicht den Vermieter (vgl. BGH WuM 2008, 285;… Schmidt-Futterer/Langenberg, a.a.O., § 556 Rdnr. 185;… Staudinger/Weitemeyer, a.a.O., § 556 Rdnr. 40).
Die Vorschrift bezweckt nicht, dem Mieter das Risiko von Darlegungsmängeln sowie der Nichterweislichkeit aufzuerlegen, denn es handelt sich durchweg um Umstände aus der Sphäre des Vermieters (vgl. BGH WuM 2008, 285).
Nicht umlagefähige Kosten bilden auch keine Ausnahme von der Regel, weil die Tätigkeit des Hauswarts von den vertraglichen Vereinbarungen und ihrer Handhabung im Einzelfall abhängt (vgl. BGH WuM 2008, 285).
Entscheidend ist nämlich der tatsächliche Aufwand des Hauswarts für die jeweiligen Arbeiten, während die Leistungsbeschreibung im Vertrag des Vermieters mit dem Hauswart lediglich ein Indiz für den Umfang der nicht umlagefähigen Kosten ist (vgl. BGH WuM 2008, 285).
Sie können daher weder Grundlage einer Beweisaufnahme noch einer Schätzung sein (vgl. BGH WuM 2008, 285; LG Potsdam WuM 2003, 743; LG Neuruppin WuM 2004, 49).
- BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 156/11
Mietrecht - Heizkosten: Abrechnung nach dem Abflussprinzip unzulässig!
Zwar habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass grundsätzlich auch verbrauchsabhängige Betriebskosten nach dem Abflussprinzip abgerechnet werden dürften (Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07); dabei habe der Bundesgerichtshof jedoch die Frage offen gelassen, ob dies auch für Kosten gelte, die nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung abzurechnen seien (Urteil vom 30. April 2008 - VIII ZR 240/07).Allerdings hat der Senat entschieden, dass der Vermieter grundsätzlich auch verbrauchsabhängige "kalte" Betriebskosten nach dem Abflussprinzip (= Umlage der Kosten, mit denen der Vermieter selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird) abrechnen darf, weil ihn die §§ 556 ff. BGB nicht auf die Abrechnung nach dem Leistungsprinzip (= Umlage der Kosten, die für den jeweiligen Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallen sind) festlegen (Senatsurteile vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07, NJW 2008, 1801 Rn. 15 ff;… VIII ZR 49/07, NJW 2008, 1300 Rn. 18 ff.).
- BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 137/09
Mietrecht - Geltendmachung von Betriebskosten im preisgebundenen Wohnraum
Zwar obliegt dem Vermieter, der bei den Kosten des Hauswarts einen pauschalen Abzug nicht umlagefähiger Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten vorgenommen hat, den der Mieter im Prozess (schlicht) bestreitet, nach der Rechtsprechung des Senats eine nähere Konkretisierung im Rahmen seiner prozessualen Darlegungslast (Senatsurteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 27/07, NZM 2008, 403, Ls. 2, Tz. 26 ff.). - LG Itzehoe, 17.12.2010 - 9 S 23/10
Mietrecht - Mindestanforderungen an Betriebs- und Heizkostenabrechnung
Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.02.2008 entschieden, dass der Mieter berechtigt ist, die Höhe der nicht umlagefähigen Kostenanteile des Hauswarts einfach zu bestreiten und es sodann dem Vermieter obliege, die Hauswartkosten nachvollziehbar so aufzuschlüsseln, dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können (BGH, VIII ZR 27/07, NZM 2008, 403, Rn. 28 f. [zitiert nach juris]).Dennoch kann dies nicht dazu führen, einfaches Bestreiten wie im Falle des pauschalen Abzugs nicht umlagefähiger Kosten (BGH, NZM 2008, 403, Rn. 29 [zitiert nach juris]) ausreichen zu lassen, da sich beide Konstellationen in wesentlichen Punkten unterscheiden: Wird ein (pauschaler) Abzug der nicht umlagefähigen Kosten vorgenommen, so liegt diesem Abzug eine Wertung des Vermieters hinsichtlich der (Nicht-)Umlagefähigkeit der Kosten zugrunde.
Schließlich ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt, ob auch in Fällen, in denen - abweichend von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2008 (VIII ZR 27/07) - kein Abzug nicht umlagefähiger Hauswartkosten erfolgt ist, ein schlichtes Bestreiten der Umlagefähigkeit der abgerechneten Hauswartkosten durch den Mieter als ausreichend angesehen werden kann.
- LG Itzehoe, 14.01.2011 - 9 S 21/10
Mietrecht - Betriebsstromkosten nicht in der Abrechnung aufgeführt: Vorwegabzug?
Zwar hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.02.2008 entschieden, dass der Mieter berechtigt ist, die Höhe der nicht umlagefähigen Kostenanteile des Hauswarts einfach zu bestreiten und es sodann dem Vermieter obliege, die Hauswartkosten nachvollziehbar so aufzuschlüsseln, dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können (BGH, VIII ZR 27/07, NZM 2008, 403, Tz. 28 f.).Dennoch kann dies nicht dazu führen, einfaches Bestreiten wie im Falle des pauschalen Abzugs nicht umlagefähiger Kosten (BGH NZM 2008, 403 Tz. 29) ausreichen zu lassen, da sich beide Konstellationen in wesentlichen Punkten unterscheiden: Wird ein (pauschaler) Abzug der nicht umlagefähigen Kosten vorgenommen, so liegt diesem Abzug eine Wertung des Vermieters hinsichtlich der (Nicht-)Umlagefähigkeit der Kosten zugrunde.
Schließlich ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt, ob auch in Fällen, in denen - abweichend von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2008 (VIII ZR 27/07, NZM 2008, 403) - kein Abzug nicht umlagefähiger Hauswartkosten erfolgt ist, ein schlichtes Bestreiten der Umlagefähigkeit der abgerechneten Hauswartkosten durch den Mieter als ausreichend angesehen werden kann.
- AG Hanau, 23.03.2011 - 91 C 143/10
§ 556 BGB
Danach sind die Kosten für den Hausmeister, die der Instandhaltung und Instandsetzung sowie Verwaltungstätigkeiten zuzurechnen sind, nicht umlagefähig (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 27/07 - Juris).Der Vermieter muss die Kosten der umlagefähigen Hausmeistertätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten andererseits nachvollziehbar aufschlüsseln, so dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können, wenn derart nicht umlagefähige Kosten Teil der Hausmeisterkosten sind (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 27/07 und Beschluss vom 11.09.2007, Aktenzeichen: VIII ZR 1/07; AG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2010, Aktenzeichen: 31 C 210/09; LG Potsdam, WuM 2003, 743; LG Neuruppin, WuM 2004, 49, 50).
Im Rahmen der Abrechnung geht es zwar nicht um diese Kosten selbst, entscheidend ist hierbei aber der tatsächliche Zeitaufwand des Hausmeisters für die jeweiligen Arbeiten, der positiv darzulegen ist, die Leistungsbeschreibung im Vertrag des Vermieters mit dem Hausmeister ist lediglich ein Indiz für den Umfang der nicht umlagefähigen Kosten (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 27/07 - Juris;… Schmidt-Futterer, Mietrecht Kommentar, 10. Aufl. 2011, § 556 Rdn. 185 f.).
Denn die Tatsache, dass die Aufschlüsselung der Kosten bereits Teil der notwendigen Substantiierung des Vermieters bei der Geltendmachung der Hausmeisterkostenn ist, bedeutet letztlich sogar, dass der Mieter dieses wirksam bestreiten kann, ohne überhaupt Einsicht in die Abrechnungsbelege genommen zu haben (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 27/07 - Juris).
- OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 24 U 123/11
Mietrecht - Sind Wachdienstkosten in Gewerbemietverhältnissen umlagefähig?
Unter diesen Umständen war die Klägerin verpflichtet, die Kosten der umlagefähigen Hauswartstätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten etc. andererseits nachvollziehbar aufzuschlüsseln, so dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können (vgl. BGH, NJW 2008, 1801;… Senat, a.a.O.;… Schmidt-Futterer/Langenberg, a.a.O., § 556 Rdnr. 185 jew. m.w.N.).Entscheidend ist der tatsächliche Aufwand des Hauswarts für die jeweiligen Arbeiten, während die Leistungsbeschreibung im - hier ohnehin nicht vorliegenden - Vertrag des Vermieters mit dem Hauswart lediglich ein Indiz für den Umfang der nicht umlagefähigen Kosten ist (vgl. BGH, NJW 2008, 1801).
- OLG Düsseldorf, 21.07.2011 - 24 U 153/10
Mietrecht - "Kosten für das Management"- Klausel: Intransparent und Unbestimmt!
Umlagefähige Kosten des Hauswarts (Tabelle Zeile 14) müssen gegen nicht umlagefähige Kosten für dessen Tätigkeiten bei der Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung des Grundstücks abgegrenzt und nachvollziehbar aufschlüsselt werden, wobei den Vermieter die Darlegungs- und Beweislast trifft (vgl. BGH NJW 2008, 1801, 1802 sub II.3b m. w. Nachw.).Denn sie hält an dem vom Senat zitierten Urteil vom 20. Februar 2008 (BGH NJW 2008, 1801) und damit an der Abgrenzungspflicht des Vermieters ausdrücklich fest.
- BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 51/10 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten - selbst …
Sollte für den Heizungsstrom kein separater Zähler bzw Zwischenzähler existieren, sodass die Stromkosten nicht konkret ausgewiesen werden können, käme auch eine Schätzung in Betracht (vgl BSG Urteil vom 20.8. 2009 - B 14 AS 41/08 R - RdNr 27: Schätzung des Heizkostenanteils ggf unter Berücksichtigung der Nebenkostenabrechnungen der Vorjahre nach § 202 SGG iVm § 287 Abs. 2 Zivilprozessordnung; Bundesgerichtshof, Versäumnisurteil vom 20.2. 2008 - VIII ZR 27/07 - WuM 2008, 285). - LG Berlin, 21.08.2008 - 67 S 147/08
- VerfG Brandenburg, 18.03.2010 - VfGBbg 21/09
Art 52 Abs 2 S 2 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, § 45 Abs 1 VerfGG BB, § …
- LSG Baden-Württemberg, 25.03.2011 - L 12 AS 2404/08
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - selbst genutztes Hausgrundstück - …
- LG Hamburg, 20.11.2008 - 307 S 87/08
Mietrecht - Heizkostenabrechnung bei fehlender Verbrauchsermittlung unwirksam
- AG Berlin-Schöneberg, 08.10.2009 - 106 C 110/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2012 - L 7 AS 988/11
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebsstrom für die …
- LG Berlin, 21.05.2010 - 65 S 540/09
Mietrecht - Füttern erlaubt!
- AG München, 24.06.2011 - 412 C 32370/10
Mietrecht - Können umlagefähige Hauswartskosten geschätzt werden?
- LG Berlin, 01.07.2011 - 63 S 66/10
Mietrecht - Auch Hobbyraum zählt zur Wohnfläche!
- VG München, 11.11.2010 - M 10 K 08.6190
Niederschlagswassergebühr; rückwirkende Festsetzung; Verjährung, Verwirkung …
- AG Traunstein, 24.06.2011 - 319 C 1783/10
Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Aufnahme der Position …
- AG Hanau, 09.02.2011 - 91 C 224/10
§ 556 BGB
