Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.02.1985

Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 27/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,552
BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 27/83 (https://dejure.org/1984,552)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1984 - VIII ZR 27/83 (https://dejure.org/1984,552)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - VIII ZR 27/83 (https://dejure.org/1984,552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bezahlung von Briefmarkenlosen - Versteigerungsbedingungen als Vertragsbestandteil - Versteigerung von Briefmarken - Wirksamkeit der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG §§ 2, 9, § 11 Nr. 2a
    Vereinbarung von Versteigerungsbedingungen bei Ersteigerung aufgrund telefonisch erteilten Auftrags; Vorleistungspflicht des Ersteigerers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 850
  • MDR 1985, 136
  • WM 1984, 1056
  • DB 1984, 2294
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.1982 - VIII ZR 186/81

    Ersteigerungsauftrag als Auftrag an den Versteigerer, als Vertreter des Käufers

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 27/83
    Hat ein nicht anwesender Interessent dem Versteigerer schriftlich oder telefonisch "Gebote" für die Versteigerung übermittelt, stellt diese Mitteilung nur das (ggf. stillschweigend angenommene) Angebot zum Abschluß eines Verschaffungsauftrages und die zur Ausführung erforderliche Vollmacht dar, während der Kaufvertrag durch das in der Versteigerung vom Auktionator als Vertreter des Käufers abgegebene Gebot und den ebenfalls vom Auktionator erteilten Zuschlag (hier als Vertreter des Verkäufers), also durch ein Insichgeschäft des Auktionators, abgeschlossen wird ( Senatsurteil vom 20. Oktober 1982 - VIII ZR 186/81 = NJW 1983, 1186 = WM 1982, 1359).

    Denn dieser handelt als Vertreter des Bieters (Senatsurteil vom 20. Oktober 1982 aaO).

  • BGH, 29.06.1983 - VIII ZR 141/82

    Höhe eines Schadensersatzanspruchs wegen vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 27/83
    Außerdem steht der Klägerin ein Anspruch auf 13 % Mehrwertsteuer für die Zinsen nicht zu, nachdem die Finanzämter Mehrwertsteuer auf Verzugszinsen nicht mehr erheben (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - VIII ZR 141/82 = WM 1983, 931).
  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 273/79

    Kauf eines PKWs - Übertragung der Verpflichtungen eines Käufers aus einem

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 27/83
    Zu berücksichtigen ist insbesondere, daß es für die Verständnismöglichkeit nicht auf den konkreten Vertragspartner ankommt, sondern auf die für derartige Versteigerungen regelmäßig zu erwartenden Käufer ( Senatsurteil vom 24. September 1980 - VIII ZR 273/79 = NJW 1981, 117 = WM 1980, 1346).
  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Danach ist eine Klausel, die den Kunden abweichend von der gesetzlichen Regelung zur Vorleistung verpflichtet, nur dann zulässig, wenn für sie ein sachlich rechtfertigender Grund gegeben ist und den berechtigten Interessen des Kunden hinreichend Rechnung getragen wird, insbesondere keine überwiegenden Belange des Kunden entgegenstehen (BGHZ 100, 157, 161 ff; 141, 108, 114; 145, 203, 211; BGH, Urteile vom 23. Mai 1984 - VIII ZR 27/83 - NJW 1985, 850, 851, vom 24. September 2002 - KZR 38/99 - NJW-RR 2003, 834, 836 und vom 20. Juni 2006 - X ZR 59/05 - NJW 2006, 3134 Rn. 6, 10; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 309 Rn. 13; MünchKommBGB/Kieninger, 5. Aufl., § 309 Nr. 2 Rn. 14; Staudinger/Coester-Waltjen, BGB [2006], § 309 Nr. 2 Rn. 7; Dammann, in: Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl., Rn. V 505 ff; Hensen, in: Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 10. Aufl., § 309 Nr. 2 BGB Rn. 11 f).
  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Nach der Rechtsprechung des Senats können vom Versteigerer verwendete Auktionsbedingungen für herkömmliche Versteigerungen (§ 156 BGB) einer Inhaltskontrolle durchaus auch insoweit unterliegen, als sie den Kaufvertrag zwischen Einlieferer und Ersteigerer betreffen (Senatsurteil vom 23. Mai 1984 - VIII ZR 27/83, NJW 1985, 850 = WM 1984, 1056; Senatsurteil vom 19. Dezember 1984 - VIII ZR 286/83, ZIP 1985, 550).

    Denn hier geht es nicht um Versteigerungsbedingungen, welche die inhaltliche Ausgestaltung des Kaufvertrages zwischen Einlieferer und Ersteigerer betreffen (z.B. Vorleistungspflicht des Ersteigerers, Senatsurteil vom 23. Mai 1984, aaO), sondern um den Vertragsabschluß selbst.

  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    dd) Liegen - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür vor, daß mit einer Vorleistungspflicht das Klauselverbot des § 11 Nr. 2 AGBG umgangen werden soll, ist eine Bestimmung, die eine Vorleistungspflicht begründet, nach den Maßstäben des § 9 AGBG auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen (BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - VIII ZR 27/83, WM 1984, 1056 = NJW 1985, 850 unter III 2; BGHZ 100, 157, 161; 139, 190, 192).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 27/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,15222
BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 27/83 (https://dejure.org/1985,15222)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1985 - VIII ZR 27/83 (https://dejure.org/1985,15222)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1985 - VIII ZR 27/83 (https://dejure.org/1985,15222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,15222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung für die Revisionsinstanz - Lieferung von Briefmarkenlosen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.02.1973 - V ZR 179/72

    Festsetzung des Wertes des Beschwerdegegenstands für die Revisionsinstanz; Zug um

    Auszug aus BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 27/83
    Daher ist nach allgemeiner Ansicht (RGZ 112, 209; 133, 288; BGH NJW 1973, 654; Schneider Streitwertkommentar, 6. Aufl., Stichworte "Berufung" Nr. 28 und "Zug-um-Zug-Leistung" Nr. 4; Hillach/Rohs Handbuch des Streitwerts, 5. Aufl., S. 89 f; Markl, GKG 2. Aufl. § 14 Rdn. 5) als Streitwert für die Rechtsmittelinstanz nur der nach § 3 ZPO zu schätzende Wert des Interesses an der Gegenleistung maßgebend, in der Regel also deren Wert selbst.
  • RG, 26.09.1931 - I 203/31

    1. Ist bei Berechnung der Revisionssumme der Streitwert der Anschlußberufung mit

    Auszug aus BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 27/83
    Daher ist nach allgemeiner Ansicht (RGZ 112, 209; 133, 288; BGH NJW 1973, 654; Schneider Streitwertkommentar, 6. Aufl., Stichworte "Berufung" Nr. 28 und "Zug-um-Zug-Leistung" Nr. 4; Hillach/Rohs Handbuch des Streitwerts, 5. Aufl., S. 89 f; Markl, GKG 2. Aufl. § 14 Rdn. 5) als Streitwert für die Rechtsmittelinstanz nur der nach § 3 ZPO zu schätzende Wert des Interesses an der Gegenleistung maßgebend, in der Regel also deren Wert selbst.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht