Rechtsprechung
   BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8499
BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13 (https://dejure.org/2014,8499)
BGH, Entscheidung vom 30.04.2014 - VIII ZR 275/13 (https://dejure.org/2014,8499)
BGH, Entscheidung vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13 (https://dejure.org/2014,8499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,8499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (23)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 BGB, § 437 BGB, § 439 Abs 2 BGB, § 441 BGB, Art 3 Abs 2 EGRL 44/1999
    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache

  • verkehrslexikon.de

    Gewährleistung beim Kaufvertrag - Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 280, 437, 439 Abs. 2, 441; EGRL 44/1999 Art. 3 Abs. 2, 8 Abs. 2
    Kaufrecht: Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten zur Vorbereitung von Gewährleistungsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von "zum Zwecke der Nacherfüllung" aufgewandten Sachverständigenkosten bei Übergang zur Minderung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Haftung des Verkäufers für Kosten eines Privatgutachtens des Käufers zur Klärung der Verantwortlichkeit für Sachmangel

  • RA Kotz

    Sachverständigenkosten - Ersatz bei Mängeln des Kaufgegenstandes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mangel einer Kaufsache (hier: Fertigparkett)

  • Betriebs-Berater

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • rewis.io

    Gewährleistung beim Kaufvertrag: Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache

  • ra.de
  • kanzlei-kotz.de

    Sachverständigenkosten - Ersatz bei Mängeln des Kaufgegenstandes

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 437; BGB § 441; Richtlinie 1999/44/EG Art. 3; Richtlinie 1999/44/EG Art. 8
    Vom Käufer zum Zweck der Nacherfüllung aufgewandte Sachverständigenkosten sind nach § 439 Abs. 2 BGB ersatzfähig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 437; BGB § 439; BGB § 441
    Erstattungsfähigkeit von "zum Zwecke der Nacherfüllung" aufgewandten Sachverständigenkosten bei Übergang zur Minderung

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 ; BGB § 437 ; BGB § 439 ; BGB § 441
    Erstattungsfähigkeit von "zum Zwecke der Nacherfüllung" aufgewandten Sachverständigenkosten bei Übergang zur Minderung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufsache mangelhaft: Verkäufer muss auch Sachverständigenkosten ersetzen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Feststellung der Mangelhaftigkeit einer Kaufsache

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht und Sachmangel: Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Feststellung der Mangelhaftigkeit einer Kaufsache

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Die mangelbehaftete Kaufsache

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    IT-Recht: Gutachterkosten zur Feststellung der Mangelursache

  • heise.de (Pressebericht, 18.05.2014)

    Unternehmen muss Kosten für Privatgutachten erstatten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die mangelbehaftete Kaufsache - und die Privatgutachterkosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachmängelhaftung - und die Kosten eines Privatgutachters

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mangel im Parkett - Holzhändler muss Kosten für Privatgutachten tragen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache erstattungsfähig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • Jurion (Kurzinformation)

    Käufer kann die zur Klärung der Mangelursache erforderlichen Sachverständigenkosten erstattet verlangen

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten im Rahmen des Nacherfüllungsanspruchs gemäß § 439 Abs. 2 BGB

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beulen im neuen Parkett - Ein Gutachter musste die Ursache der Mängel klären: Kostenersatz?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung von Mängeln

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Sachverständigenkosten zur Ermittlung von Mängelursachen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Mängelrüge und Kaufpreisminderung - Wer zahlt das Privatgutachten?

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel einer Kaufsache

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Kaufrecht - Erstattung von Gutachterkosten zur Feststellung der Mängelursachen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Käufer kann vom Verkäufer nach § 439 Abs. 2 BGB Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens verlangen, das von ihm zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache eingeholt worden ist

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kosten eines Privatgutachtens sind erstattungsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privatgutachterkosten sind erstattungsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ersatz von Aufwendungen zum Auffinden eines Mangels

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten bei Mängeln an einer Kaufsache

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Käufer können Privatgutachterkosten wegen Mängeln einer Kaufsache vom Verkäufer zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kosten eines Privatgutachtens sind erstattungsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kostenersatz auch für vorgerichtliches Schadensgutachten

  • jurop.org (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Mangelhafte Ware: Wer trägt die Gutachterkosten?

Besprechungen u.ä. (7)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Käufer kann die zur Klärung der Mangelursache erforderlichen Sachverständigenkosten erstattet verlangen

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Gutachterkosten werden von § 439 Abs. 2 BGB erfasst, obwohl sie zur Feststellung des Mangels angefallen sind

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 439 Abs. 2 BGB; Richtlinie (EG) 44/1999 Art. 3, 8 Abs. 1
    Ersatzfähigkeit der Kosten zur Mangelursacheklärung

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sachverständigenkosten / unklare Mängelursache

  • juraexamen.info (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch des Käufers auf Ersatz von Aufwendungen zum Auffinden eines Mangels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Privatgutachterkosten zur Aufklärung der Verantwortlichkeit für Mängel der Kaufsache erstattungsfähig (IBR 2014, 1295)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständigenkosten müssen auch bei späterer Minderung ersetzt werden! (IBR 2014, 697)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 201, 83
  • NJW 2014, 2351
  • NJW 2014, 8
  • ZIP 2014, 1127
  • ZIP 2014, 40
  • MDR 2014, 17
  • MDR 2014, 764
  • DNotZ 2014, 603
  • NZM 2014, 807
  • NJ 2014, 383
  • VersR 2015, 627
  • WM 2014, 1507
  • BB 2014, 1409
  • BauR 2014, 1527
  • BauR 2014, 1951
  • BauR 2017, 948
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

    Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 23. Januar 1991 - VIII ZR 122/90; vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96), wonach der zur Nachbesserung Verpflichtete verschuldensunabhängig zugleich die Kosten für die Erstellung von Gutachten zu tragen habe, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels erforderlich seien.

    b) Letztgenannte, der Senatsrechtsprechung zum früheren Recht (Senatsurteil vom 23. Januar 1991 - VIII ZR 122/90, BGHZ 113, 251, 261) entsprechende Ansicht verdient den Vorzug.

    Für diesen war durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 23. Januar 1991 - VIII ZR 122/90, aaO; vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96, NJW-RR 1999, 813 unter II; ähnlich auch schon BGH, Urteil vom 22. März 1979 - VII ZR 142/78, WM 1979, 724 unter I 3) geklärt, dass es sich um eine eigenständige, von einem Verschulden des Verkäufers unabhängige Anspruchsgrundlage des Käufers auf Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen handelt.

  • BGH, 15.07.2008 - VIII ZR 211/07

    Zum Anspruch des Käufers mangelhafter Parkettstäbe auf Ersatz der Kosten für die

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Außerdem hat der Senat klar gestellt, dass die Vorschrift, nach der der Käufer Anspruch auf Übernahme der "zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen" durch den Verkäufer hat, in zeitlicher Hinsicht voraussetzt, dass sich der Vollzug des Kaufvertrags bei Entstehung der Aufwendungen im Stadium der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB befindet (Senatsurteil vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07, BGHZ 177, 224 Rn. 9), und dass solche zum Zwecke der Nacherfüllung getätigten Aufwendungen nur dann vom Verkäufer zu tragen sind, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, WM 2006, 1355 Rn. 21).

    aa) § 439 Abs. 2 BGB stellt entgegen Faust (aaO Rn. 21) eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar (Senatsurteile vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, aaO Rn. 37; vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07, aaO Rn. 9).

  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 220/10

    Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Er hat in anderem Zusammenhang lediglich ausgesprochen, dass es sich hierbei um eine Kostentragungsregelung mit Anspruchscharakter handelt, welche die von Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 der Richtlinie geforderte Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung gewährleisten soll, dabei aber keine Rückschlüsse auf sonstige Rechte und Pflichten der Kaufvertragsparteien zulässt (Senatsurteil vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn. 23 ff., 37).

    aa) § 439 Abs. 2 BGB stellt entgegen Faust (aaO Rn. 21) eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar (Senatsurteile vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, aaO Rn. 37; vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07, aaO Rn. 9).

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 23. Januar 1991 - VIII ZR 122/90; vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96), wonach der zur Nachbesserung Verpflichtete verschuldensunabhängig zugleich die Kosten für die Erstellung von Gutachten zu tragen habe, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels erforderlich seien.

    Für diesen war durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 23. Januar 1991 - VIII ZR 122/90, aaO; vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96, NJW-RR 1999, 813 unter II; ähnlich auch schon BGH, Urteil vom 22. März 1979 - VII ZR 142/78, WM 1979, 724 unter I 3) geklärt, dass es sich um eine eigenständige, von einem Verschulden des Verkäufers unabhängige Anspruchsgrundlage des Käufers auf Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen handelt.

  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 61/11

    BGH erklärt die Auslagenersatzklausel in Nr. 18 der AGB-Sparkassen sowie in Nr.

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Dies ändert nichts daran, dass die angefallenen Sachverständigenkosten jedenfalls zum Zeitpunkt ihrer für den Ersatzanspruch maßgeblichen Entstehung nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts zumindest auch zum Zwecke der Nacherfüllung als dem anderen Gewährleistungsrechten vorgeschalteten Gewährleistungsrecht aufgewandt worden sind und aus damaliger Sicht zur Klärung der Ursache des Mangels und seiner Zurechnung erforderlich waren (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - XI ZR 61/11, WM 2012, 1189 Rn. 28, zu § 670 BGB).
  • EuGH, 16.06.2011 - C-65/09

    Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Diese Sichtweise stehe zudem im Einklang mit der Auslegung der Richtlinie durch den Gerichtshof der Europäischen Union (Urteil vom 16. Juni 2011 - C-65/09), nach der die dem Verkäufer auferlegte Verpflichtung, den vertragsgemäßen Zustand des Verbrauchsguts unentgeltlich und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten zu bewirken, den Verbraucher auch vor drohenden finanziellen Belastungen schützen solle, welche ihn davon abhalten könnten, seine Ansprüche geltend zu machen.
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 49/05

    Rechtsstellung des Gebrauchtwagenkäufers; Obliegenheit zur Nacherfüllung

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Außerdem hat der Senat klar gestellt, dass die Vorschrift, nach der der Käufer Anspruch auf Übernahme der "zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen" durch den Verkäufer hat, in zeitlicher Hinsicht voraussetzt, dass sich der Vollzug des Kaufvertrags bei Entstehung der Aufwendungen im Stadium der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB befindet (Senatsurteil vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07, BGHZ 177, 224 Rn. 9), und dass solche zum Zwecke der Nacherfüllung getätigten Aufwendungen nur dann vom Verkäufer zu tragen sind, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, WM 2006, 1355 Rn. 21).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Diese Sichtweise verkennt nicht nur den gegenüber den sonstigen Rechten und Pflichten der Kaufvertragsparteien eigenständigen Anspruchs-charakter des § 439 Abs. 2 BGB und die hiermit verbundene Absicht des nationalen deutschen Gesetzgebers, mit dieser Norm die von Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 der Richtlinie geforderte Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung verschuldensunabhängig zu gewährleisten (BT-Drucks. 14/6040, S. 231; vgl. dazu auch Senatsurteil vom 21. Dezember 2011 - VIII ZR 70/08, BGHZ 192, 148 Rn. 50).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 142/78

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten

    Auszug aus BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13
    Für diesen war durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 23. Januar 1991 - VIII ZR 122/90, aaO; vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96, NJW-RR 1999, 813 unter II; ähnlich auch schon BGH, Urteil vom 22. März 1979 - VII ZR 142/78, WM 1979, 724 unter I 3) geklärt, dass es sich um eine eigenständige, von einem Verschulden des Verkäufers unabhängige Anspruchsgrundlage des Käufers auf Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen handelt.
  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    aa) § 439 Abs. 2 BGB, der eine eigenständige Anspruchsgrundlage darstellt (Senatsurteile vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 15; vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn. 37; vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07, aaO Rn. 9), bestimmt, dass der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten zu tragen hat.

    Davon werden nicht nur die vom Gesetz beispielhaft ("insbesondere") genannten Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten erfasst, sondern etwa auch zur Klärung von Mangelerscheinungen erforderliche Sachverständigenkosten, weil diese mit der Zielrichtung, dem Käufer die Durchsetzung eines daran anknüpfenden Nacherfüllungsanspruchs zu ermöglichen, und damit "zum Zwecke der Nacherfüllung" aufgewandt werden (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, aaO).

    (a) Die vom Kläger geltend gemachten Anwaltskosten wurden "zum Zwecke der Nacherfüllung" aufgewandt, nämlich zu der Zeit, als sich der Vollzug des Kaufvertrags (noch) im Stadium der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB befand (vgl. Senatsurteil vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07, aaO Rn. 9; Lorenz, NJW 2014, 2319, 2321) und auch mit der Zielrichtung, dem Kläger die Durchsetzung eines Nacherfüllungsanspruchs - hier in Gestalt von § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB - zu ermöglichen (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, aaO Rn. 15).

    (c) Die Zubilligung eines Anspruchs auf Erstattung der dem Kläger entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten entspricht der Zielsetzung des § 439 Abs. 2 BGB, der die von Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie geforderte Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung gewährleisten soll (Senatsurteile vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, aaO Rn. 11; vom 26. Oktober 2016 - VIII ZR 211/15, NJW 2017, 1100 Rn. 40).

  • BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 278/16

    Gebrauchtwagenkäufer darf Transportkostenvorschuss vor Nacherfüllung verlangen (§

    Es ist deshalb für die revisionsrechtliche Prüfung als notwendige Voraussetzung sowohl des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als auch des nachstehend behandelten Transportkostenvorschussanspruchs (vgl. Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 11 mwN) zu unterstellen, dass diese Mängel, und zwar in der nach § 476 BGB zu vermutenden Weise (dazu Senatsurteil vom 12. Oktober 2016 - VIII ZR 103/15, WM 2017, 396 Rn. 36 [zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen]), vorgelegen und zu den Aufwendungen geführt haben, welche die Klägerin aus Anlass der von ihr selbst veranlassten Reparatur und einer dadurch bedingten Unterbrechung der Nutzungsmöglichkeit als Schäden geltend gemacht hat.

    Hierbei handelt es sich um eine Kostentragungsregelung mit Anspruchscharakter, welche die von Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie erforderliche Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung gewährleisten soll (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, aaO mwN).

    (1) § 439 Abs. 2 BGB bringt mit seiner Kostentragungsregelung auch zum Ausdruck, dass dem Verkäufer in Fällen, in denen sich die vom Käufer erhobene Mängelrüge als berechtigt erweist, zugleich das mit der Klärung einer unklaren Mängelursache verbundene Kostenrisiko zugewiesen ist (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, aaO Rn. 13 f.).

  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 211/15

    Zum Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Lieferung eines Neuwagens mit einem

    Die Vorschrift, die die von Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie geforderte Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung gewährleisten soll (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 11), bestimmt, dass der Verkäufer die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen hat, sofern - wie hier - ein Mangel vorliegt (Senatsurteil vom 21. Dezember 2005 - VIII ZR 49/05, NJW 2006, 1195 Rn. 21).
  • BGH, 29.09.2021 - VIII ZR 111/20

    Zum sog. Dieselskandal: Rücktritt vom Kaufvertrag ohne vorherige Fristsetzung

    Die von ihr herangezogene Senatsentscheidung vom 30. April 2014 (VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 18) stützt ihre gegenteilige Ansicht nicht.

    Denn es ging bei der Einschaltung des Rechtsanwalts nicht um die Ermittlung von Mängeln durch einen Sachverständigen mit der bei Entstehung der Kosten noch bestehenden Zielsetzung der Nacherfüllung (vgl. Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 18) und auch nicht um die anwaltliche Durchsetzung eines Nacherfüllungsanspruchs (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 2018 - VIII ZR 66/17, BGHZ 220, 134 Rn. 92 mwN), sondern allein um die Rückabwicklung des Kaufvertrags mittels anwaltlicher Hilfe.

  • OLG Nürnberg, 20.02.2017 - 14 U 199/16

    Anspruch des Käufers auf Ersatzlieferung eines Neuwagens trotz Mangelbeseitigung

    Soweit der Kläger die Beklagte mit Schreiben seiner Prozessbevollmächtigten vom 11.07.2013 zur Nacherfüllung auffordern ließ, ist ein Zusammenhang der anwaltlichen Tätigkeit mit der Auffindung der Ursache der Mangelerscheinungen und der Klärung der Verantwortlichkeit für den Mangel zur Vorbereitung eines die Nacherfüllung einschließenden Gewährleistungsanspruchs (vgl. auch BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 275/13, juris Rn. 12) nicht ersichtlich.
  • BGH, 18.10.2017 - VIII ZR 86/16

    Inhaltskontrolle für eine Formularklausel in einer

    Die Vorschrift setzt damit neben einem inhaltlichen Nacherfüllungsbezug in zeitlicher Hinsicht voraus, dass sich der Vollzug des Kaufvertrags bei Entstehung der Aufwendungen im Stadium der Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 1 BGB befindet beziehungsweise die Aufwendungen einer Klärung (auch) etwaiger Nacherfüllungsvoraussetzungen dienen (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 11, 15 f.).
  • BGH, 26.02.2021 - V ZR 290/19

    Aufstellung einer Jahresabrechnung durch den Verwalter ggü den

    Bei dieser Vorschrift handelt es sich, nicht anders als bei der entsprechenden im Wesentlichen wortgleichen Vorschrift für das Kaufrecht in § 439 Abs. 2 BGB (zu dieser: BGH, Urteile vom 15. Juli 2008 - VIII ZR 211/07, BGHZ 177, 224 Rn. 9, vom 13. April 2011 - VIII ZR 220/10, BGHZ 189, 196 Rn. 37, vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 15, und vom 24. Oktober 2018 - VIII ZR 66/17, BGHZ 220, 134 Rn. 87), um eine eigenständige Anspruchsgrundlage (BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96, NJW-RR 1999, 813, 814; allgemeiner: BGH, Urteil vom 7. November 1985 - VII ZR 270/83, BGHZ 96, 221, 224 f.) Zu den erforderlichen Aufwendungen zum Zwecke der Nacherfüllung, die danach zu ersetzen sind, können auch Rechtsanwaltskosten gehören.
  • BGH, 30.03.2022 - VIII ZR 109/20

    Verbrauchsgüterkauf: Anforderungen an ein taugliches Nacherfüllungsverlangen;

    Dabei handelt es sich um eine Kostentragungsregelung mit Anspruchscharakter, welche die von Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie geforderte Unentgeltlichkeit der Nacherfüllung gewährleisten soll (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 11 mwN).
  • LG Saarbrücken, 27.07.2016 - 5 S 6/16

    Kaufvertragsschluss im Internet: Erfüllungseintritt bei Zahlungen per PayPal

    § 439 Abs. 2 BGB gewährt dem Käufer einen eigenständigen, von einem Verschulden des Verkäufers unabhängigen Anspruch auf Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen, wozu auch die Kosten für ein die Schadensursache untersuchendes und der Vorbereitung des Nacherfüllungsverlangens dienendes Gutachten zählen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2014 - Az.: VIII ZR 275/13 - BGHZ 201, 83-90, zitiert nach juris, Rdnr. 16, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2016 - 3 U 98/16

    Errichtung einer Wohnungseigentumsanlage durch einen Bauträger: Anspruch der

    Im Kaufrecht ist geklärt, dass die Verpflichtung des Verkäufers gemäß § 439 Abs. 2 BGB, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten zu tragen, eine eigenständige Anspruchsgrundlage zu Gunsten des Käufers darstellt, welche Sachverständigenkosten umfasst, die zur Vorbereitung von Gewährleistungsansprüchen aufgewandt worden sind (BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 14 ff.).

    Gutachterkosten sind aber nur dann Kosten der Nacherfüllung (§ 635 Abs. 2 BGB), wenn diese gerade zum Zwecke der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aufgewandt worden sind (vgl. zu § 439 Abs. 2 BGB BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 275/13, BGHZ 201, 83 Rn. 14 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16

    Gewährleistungshaftung eines gewerblich handelnden Grundstücksverkäufers für eine

  • OLG Köln, 02.12.2021 - 8 U 28/20

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug; Fahrzeug mit einem

  • LG Essen, 16.09.2016 - 16 O 165/16

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages i.R.d. sog. VW-Abgasskandals; Erhöhter

  • OLG Brandenburg, 18.03.2020 - 4 U 53/19

    Rücktritt vom Kaufvertrag für einen Pkw

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 22 U 52/18

    Gebrauchtwagenkauf - Ausschluss der gesetzlichen Vermutung eines anfänglichen

  • LG Landau/Pfalz, 13.06.2017 - 2 O 259/16

    Neuwagenkaufvertrag: Anspruch auf Nachlieferung eines Neufahrzeuges bei

  • OLG Koblenz, 03.07.2014 - 2 U 1458/13

    Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten im Rahmen des

  • OLG Düsseldorf, 27.08.2020 - 22 U 217/19

    Rechte des Leasingnehmers bei Abschluss eines Leasingvertrages über ein vom sog.

  • LG Kleve, 10.10.2014 - 3 O 53/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Gebrauchtfahrzeug wegen eines verschwiegenen

  • AG Berlin-Spandau, 06.07.2020 - 6 C 120/20

    "HU neu" als öffentliche Äußerung i. S. von § 434 I 3 BGB

  • LG Schweinfurt, 28.09.2018 - 21 O 737/16

    Nacherfüllungsansprüche aufgrund eines Autokaufs

  • LG Aachen, 21.08.2017 - 11 O 444/16

    Mangelhafte Gasanlage und die Sachverständigenkosten

  • OLG München, 30.09.2014 - 18 U 1270/14

    Lieferung und Aufbau einer Standardküche ist Werklieferungsvertrag!

  • OLG Koblenz, 27.08.2020 - 2 U 2164/19
  • LG Ravensburg, 06.03.2018 - 2 O 96/17

    Gewährleistungsrechte beim Neukauf eines vom Dieselskandal betroffenen

  • LG Neubrandenburg, 03.11.2022 - 1 S 20/21

    Unberechtigtes Nacherfüllungsverlangen bei Fahrzeugkauf - Abschleppkostenersatz

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht