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   BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 280/07   

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https://dejure.org/2008,856
BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 280/07 (https://dejure.org/2008,856)
BGH, Entscheidung vom 09.07.2008 - VIII ZR 280/07 (https://dejure.org/2008,856)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - VIII ZR 280/07 (https://dejure.org/2008,856)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintritt des neuen Eigentümers von vermietetem Wohnraum in die Rechte und Pflichten aus einem bestehenden Mietverhältnis bei Erwerb kraft Gesetzes

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mieterhöhungsverlangen durch neuen Eigentümer

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Eintritt in Vermieterstellung auch bei Erwerb des Grundeigentums kraft Gesetzes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermieterstellung nach Eigentumsübergang kraft Gesetzes; Veräußerungsgeschäft; Erwerb; Kauf bricht nicht Miete; Bundesanstalt für Immobilienaufgaben; Eigentümerwechsel kraft Gesetzes; analoge Anwendung

  • Judicialis

    BGB § 566 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 566 Abs. 1
    Übergang der Rechtstellung des Vermieters bei gesetzlichem Eigentumsübergang

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erwerb kraft Gesetzes: Erwerber tritt in Mietvertrag ein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Wenn das Mietshaus verkauft wird - Kauf bricht nicht Miete!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigentumsübergang an Wohnraum kraft Gesetzes

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eigentumsübergang an Wohnraum kraft Gesetzes

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Vermieterstellung nach Eigentumswechsel durch Gesetz

  • anwaeltin-krueger.de PDF, S. 4 (Leitsatz und Zusammenfassung)
  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Vermieterwechsel bei Eigentumwechsel kraft Gesetz

  • lvhm.de (Kurzinformation)

    § 566 BGB
    Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" gilt auch bei Erwerb kraft Gesetzes

  • loh.de (Kurzinformation)

    Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" gilt auch bei Erwerb kraft Gesetzes

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Vermieterstellung auch bei gesetzlichem Immobilienerwerb

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erwerb kraft Gesetzes: Erwerber tritt in Mietvertrag ein! (IMR 2008, 334)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2773
  • MDR 2008, 1149
  • NZM 2008, 726
  • ZMR 2008, 881
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.05.1989 - VIII ZR 192/88

    Wechsel des Hauptmieters

    Auszug aus BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 280/07
    Auch die vom Berufungsgericht angeführte Entscheidung des Senats (BGHZ 107, 315 ff.) spricht nicht gegen eine entsprechende Anwendung im vorgenannten Sinne.
  • BGH, 18.02.1998 - XII ZR 39/96

    Fortsetzung eines Grundstücksmietvertrages mit einer BGB -Gesellschaft bei

    Auszug aus BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 280/07
    Mit § 566 BGB soll - wie mit der Vorgängervorschrift § 571 BGB aF - verhindert werden, dass ein Mieter, der von dem oder den Eigentümern gemietet hat, ohne sein Zutun plötzlich einem oder mehreren Vermietern gegenübersteht, die nicht mehr Eigentümer sind, und einem oder mehreren Eigentümern, die nicht durch einen Mietvertrag an ihn gebunden sind (BGHZ 138, 82, 86).
  • RG, 11.11.1921 - III 145/21

    Miete

    Auszug aus BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 280/07
    Da ein Mieter jedoch in diesem Fall ebenso schutzwürdig ist, hat bereits das Reichsgericht entschieden, dass § 571 BGB aF - die Vorgängervorschrift zu § 566 BGB - auch in diesen Fällen entsprechend anzuwenden ist (RGZ 103, 166, 167).
  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 74/11

    Wohnraummiete: Mietvertragseintritt nach Erwerb eines Mehrparteienhauses durch

    Während § 577a BGB den Mieter davor schützen soll, dass mit einem Wechsel des Rechtsträgers neuer Eigenbedarf geschaffen wird, soll § 566 BGB den Mieter, der vom Eigentümer angemietet hat, vor einer "Vertreibung" bewahren (Senatsurteile vom 22. Mai 1989 - VIII ZR 192/88, BGHZ 107, 315, 320, sowie vom 9. Juli 2008 - VIII ZR 280/07, NJW 2008, 2773 Rn. 10); denn ohne einen Übergang der Vermieterstellung könnte der Mieter dem Herausgabeanspruch eines Erwerbers (§ 985 BGB) kein Recht zum Besitz entgegen setzen.
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 2 U 71/14

    Veräußerung einer vermieteten Gewerbefläche: Identität von Veräußerer und

    Der Einbeziehung der Begründungsoption in den Anwendungsbereich des § 566 BGB steht auch nicht entgegen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - und auch schon die des Reichsgerichts - gegenüber einer analogen Anwendung des § 566 BGB restriktiv ist und sie bisher nur in wenigen Fällen zugelassen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 09. Juli 2008 - VIII ZR 280/07 -, NJW 2008, 2773;BGH, Urteil vom 18. Februar 1998 - XII ZR 39/96 -, BGHZ 138, 82; siehe auch RGZ 103, 167), wobei der Bundesgerichtshof zu diesen Analogien betont, dass hier die Ähnlichkeit mit der in § 566 BGB vorausgesetzten Änderung der dinglichen Rechtszuständigkeit in ähnlicher Weise auf der Hand liege wie bei §§ 1056, 2135 BGB, §§ 11, 30 ErbbauRG, § 37 Abs. 2 WEG, § 57 ZVG.
  • BGH, 10.03.2009 - VIII ZR 265/08

    Auslegung einer Klageschrift hinsichtlich der Parteibezeichnung; Abgrenzung zu

    Ein Grund für die Zulassung der Revision besteht nicht mehr, nachdem der Senat nach Erlass des Berufungsurteils die der Zulassung zugrunde liegende Rechtsfrage durch Urteil vom 9. Juli 2008 (VIII ZR 280/07, WuM 2008, 562) dahin entschieden hat, dass der neue Eigentümer vermieteten Wohnraums auch dann gemäß § 566 BGB anstelle des Vermieters in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen eintritt, wenn er das Eigentum - wie vorliegend aufgrund des Gesetzes zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3235) - kraft Gesetzes erwirbt.
  • BGH, 19.02.2013 - VIII ZR 178/12

    Wohnraummietvertrag: Entsprechende Anwendung des Grundsatzes "Kauf bricht nicht

    Zwar ist die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende Anwendung der Ausnahmeregelung des § 566 Abs. 1 BGB (vgl. Senatsurteile vom 14. Oktober 1981 - VIII ZR 331/80, NJW 1982, 221 unter 3 b cc; vom 22. Mai 1989 - VIII ZR 192/88, BGHZ 107, 315, 319 f. [jeweils zu § 571 BGB aF]; vom 9. Juli 2008 - VIII ZR 280/07, NJW 2008, 2773 Rn. 12) bei Personenverschiedenheit von Vermieter und veräußerndem Eigentümer in Betracht kommt, höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt (offen gelassen im Senatsurteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 84/09, NJW-RR 2010, 1095 Rn. 16; ohne nähere Begründung verneint in BGH, Urteil vom 22. Oktober 2003 - XII ZR 119/02, NJW-RR 2004, 657 unter [II] 2 c [zu § 571 BGB aF]).
  • LG Berlin, 29.08.2011 - 67 S 15/09

    Anforderungen an eine Kündigung aufgrund einer ansonsten unmöglichen

    § 566 BGB soll den Mieter davor schützen, aufgrund eines Eigentümerwechsels plötzlich einem Vermieter gegenüberzustehen, der nicht mehr Eigentümer ist (BGH Urt. v. 9.7.2008 - VII ZR 280/07 = GE 2008, 1122); in dieser Situation waren die Beklagten aber bereits mit der xxx-GmbH als Vermieterin.
  • KG, 03.02.2011 - 27 U 90/08

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Erwerbs einer von Schimmelpilz befallenen

    Solche Rückflüsse liegen vor, wenn - wie im vorliegenden Fall - ein Vertrag über den Erwerb einer Immobilie im Wege des großen Schadensersatzes abgewickelt wird und daraufhin Anschaffungskosten zurückgezahlt werden (vgl. BGH a.a.O., BGH NJW 2008, 2773 ).
  • LG Berlin, 24.10.2011 - 67 S 441/10

    Anforderungen an die Prüfung einer Klage auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung

    § 566 BGB soll den Mieter davor schützen, aufgrund eines Eigentümerwechsels plötzlich einem Vermieter gegenüberzustehen, der nicht mehr Eigentümer ist (BGH Urt. v. 9.7. 2008 - VII ZR 280/07 = GE 2008, 1122); in dieser Situation waren die Beklagten aber bereits mit der xxx-GmbH als Vermieterin.
  • KG, 22.03.2012 - 8 U 64/11

    Abrechnungsreife während des Rechtstreits: Vorausklage erledigt?

    Die Vorschrift soll zum Schutz des Mieters ein Auseinanderfallen von Eigentum und Mietverhältnis verhindern (BGH NJW 2008, 2773 Tz 10).
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