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Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 289/03 (1)   

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https://dejure.org/2004,5888
BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 289/03 (1) (https://dejure.org/2004,5888)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2004 - VIII ZR 289/03 (1) (https://dejure.org/2004,5888)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 289/03 (1) (https://dejure.org/2004,5888)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunft über die Geschäfte, die während der Dauer eines Agenturvertrages vermittelt wurden; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Bestimmung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 74
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 289/03
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich die Beschwer eines Beklagten, der zur Erteilung einer Auskunft verurteilt worden ist, nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; dafür ist in der Regel der Aufwand an Zeit und Kosten maßgebend, den die Erteilung der Auskunft verursacht (BGHZ 128, 85, 87 ff.).
  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 289/03
    Hier hat die Beklagte zu 2 nicht glaubhaft gemacht (vgl. BGH, Beschluß vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02, WM 2002, 1899 unter II), daß ihr die Auskunft, zu der sie verurteilt worden ist, einen Kostenaufwand von mehr als zwanzigtausend Euro bereitet.
  • BGH, 27.11.2002 - XII ZR 205/02

    Rechtsfolgen der Zurücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 289/03
    Der Beklagte zu 1 ist, nachdem er seine Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen hat, dieses Rechtsmittels gemäß §§ 565, 516 Abs. 3 ZPO für verlustig zu erklären (vgl. BGH, Beschluß vom 27. November 2002 - XII ZR 205/02, MDR 2003, 347).
  • BGH, 26.10.2006 - III ZR 40/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Löschung von Daten über die Nutzung eines

    Diese Angaben sind jedoch nicht glaubhaft gemacht (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 289/03 - NJW-RR 2005, 74 und vom 25. Juli 2002 - V ZR 118/02 - WM 2002, 1899).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2007 - 7 U 114/07

    Pflichtteilsrecht: Auskunft über den Nachlass bei Ausschlagung der Erbschaft

    Für die Bewertung dieses Abwehrinteresses ist in der Regel der Aufwand an Zeit und Kosten maßgebend, den die Erteilung der Auskunft verursacht (vgl. BGH NJW-RR 2005, 74; BGH NJW 2001, 1284 m.w.N.).
  • BGH, 29.01.2008 - X ZR 136/07

    Streitwert des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

    Für den Streitwert einer gegen diese Verurteilung gerichteten Revision kommt es lediglich auf die Beschwer der beklagten Partei durch das Berufungsurteil an (BGH, Beschl. v. 3.7.2002 - IV ZR 191/01; vgl. auch BGH, Beschl. v. 26.7.2004 - VIII ZR 289/03).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich die Beschwer des Beklagten bei einer Verurteilung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung nach dem voraussichtlichen Aufwand an Zeit und Kosten, der mit der sorgfältigen Erteilung der Auskunft verbunden ist (m.w.N. BGH, Versäumnisurt. v. 11.7.2001 - XII ZR 14/00, NJW-RR 2002, 145; BGH, Beschl. v. 26.7.2004 - VIII ZR 289/03).

  • BGH, 16.06.2008 - VIII ZB 87/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen

    a) Wie auch die Beschwerde nicht verkennt, bemisst sich der Wert des Beschwerdegegenstandes nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Fall der Einlegung der Berufung gegen die Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft nach dem Aufwand an Zeit und Kosten, die die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, sowie nach einem etwaigen Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten, nicht aber nach dem Wert des Auskunftsanspruchs (grundlegend GSZ BGHZ 128, 85; ferner etwa BGHZ 155, 127, 128 f.; 164, 63, 65 f.; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 289/03, NJW-RR 2005, 74, unter II 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.09.2009 - X ZR 81/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Für dessen Ermittlung bildet neben einem etwaigen Geheimhaltungsinteresse des Verurteilten der Aufwand an Zeit und Kosten, den die Erfüllung des Anspruchs erfordert, den wesentlichen Anhaltspunkt (BGH, Beschl. v. 24.11.1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85; Sen. Beschl. v. 15.02.2000 - X ZR 127/99, GRUR 2000, 1111 - Urteilsbeschwer bei Stufenklage; BGH, Beschl. v. 04.07.2001 - IV ZB 7/01, v. 26.07.2004 - VIII ZR 289/03, NJW-RR 2005, 74 und v. 26.10.2006 - III ZR 40/06).
  • BGH, 28.10.2008 - VIII ZR 320/06

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs richtet sich die Beschwer eines Beklagten, der zur Erteilung einer Auskunft verurteilt worden ist, nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; dafür ist in der Regel der Aufwand an Zeit und Kosten maßgebend, den die Erteilung der Auskunft verursacht (GSZ BGHZ 128, 85; Senatsbeschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 289/03, NJW-RR 2005, 74).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 144/02

    Pflichten des Steuerberaters bei Gefahr der Steuerbelastung aus verdeckter

    Die Verlustigkeitserklärungen nach Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerden des Klägers zu 2 und der Beklagten ergehen nach § 565 ZPO (vgl. BGH, Beschl. v. 27. November 2002 - XII ZR 205/02, MDR 2003, 347; Beschl. v. 26. Juli 2004 - VIII ZR 289/03, NJW-RR 2005, 74).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.02.2004 - VIII ZR 289/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9643
BGH, 09.02.2004 - VIII ZR 289/03 (https://dejure.org/2004,9643)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2004 - VIII ZR 289/03 (https://dejure.org/2004,9643)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - VIII ZR 289/03 (https://dejure.org/2004,9643)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Berufung auf die Gefahr eines nicht zu ersetzenden Nachteils nach Stellen eines Vollstreckungsschutzantrages in der Berufungsinstanz

  • Judicialis

    ZPO § 712; ; ZPO § 719 Abs. 2

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsschutzantrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 142/03

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 09.02.2004 - VIII ZR 289/03
    Eine Ausnahme gilt allenfalls dann, wenn es dem Schuldner im Berufungsverfahren aus besonderen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar war, einen Antrag nach § 712 ZPO zu stellen, oder wenn sich nachträglich neue Gründe ergeben haben (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 142/03 m.w.Nachw.).
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