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   BGH, 13.03.2002 - VIII ZR 292/00   

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BGH, 13.03.2002 - VIII ZR 292/00 (https://dejure.org/2002,1248)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2002 - VIII ZR 292/00 (https://dejure.org/2002,1248)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2002 - VIII ZR 292/00 (https://dejure.org/2002,1248)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision - Verbraucherkredit - Gewerbliche Tätigkeit - Natürliche Person - Strohmann - Verbraucher - Leasing-GmbH - Schadensersatz

  • Wolters Kluwer

    Kredit - Gewerbliche Tätigkeit - Natürliche Person - Strohmann - Verbraucher

  • Judicialis

    VerbrKrG § 1 Abs. 1 (in der vor dem 1. Oktober 2000 geltenden Fassung)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenschaft eines Strohmanns als Verbraucher

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit des VerbrKrG für gewerbliche Tätigkeit eines Strohmanns

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verbraucherschutz - Der Begriff des "Verbrauchers" bei Strohmanngeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG § 1 Abs. 1 (i. d. F. bis 30. 9. 2000)
    Keine Verbrauchereigenschaft des eine gewerbliche Tätigkeit ausübenden Strohmanns bei Aufnahme eines Kredits

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Strohmann ist kein Verbraucher

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Leasing - Verbraucherkredit: Strohmann ist kein Verbraucher

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verbraucherqualifikation des unternehmerischen Treuhänders; Ende der Existenzgründungsphase

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2030
  • ZIP 2002, 930
  • MDR 2002, 873
  • WM 2002, 1066
  • DB 2002, 1104
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94

    Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - VIII ZR 292/00
    Gemeint ist damit, daß der durch die Überlassung des Leasingfahrzeugs gewährte Kredit nicht für eine "bereits ausgeübte" Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 VerbrKrG bestimmt war, sondern erst für deren Aufnahme im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 2 VerbrKrG (vgl. dazu BGHZ 128, 156, 161 f).

    Das gilt, wie das Berufungsgericht weiter zutreffend angenommen hat, unabhängig davon, ob die Beklagte bereits zuvor als Versicherungsfachfrau selbständig tätig war, weil diese Tätigkeit gegebenenfalls mit dem neu angemeldeten Gewerbe nicht im Zusammenhang stand und von diesem klar abgegrenzt war (vgl. BGHZ 128, 156, 162 f; Senatsurteil vom 22. Dezember 1999 - VIII ZR 124/99, WM 2000, 429 unter II 1 a m.w.Nachw.).

  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99

    Abgrenzung zwischen der Aufnahme einer neuen und der Erweiterung einer bereits

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - VIII ZR 292/00
    Das gilt, wie das Berufungsgericht weiter zutreffend angenommen hat, unabhängig davon, ob die Beklagte bereits zuvor als Versicherungsfachfrau selbständig tätig war, weil diese Tätigkeit gegebenenfalls mit dem neu angemeldeten Gewerbe nicht im Zusammenhang stand und von diesem klar abgegrenzt war (vgl. BGHZ 128, 156, 162 f; Senatsurteil vom 22. Dezember 1999 - VIII ZR 124/99, WM 2000, 429 unter II 1 a m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.12.1994 - XI ZR 19/94

    Abschluß und Abwicklung von Börsentermingeschäften über einen

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - VIII ZR 292/00
    Daher ist ein solches Geschäft nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Strohmann rechtlich bindend (zuletzt zum Beispiel Urteil vom 6. Dezember 1994 - XI ZR 19/94, WM 1995, 189 unter II 1; BGHZ 137, 329, 336 f, jew.m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 271/96

    Sittenwidrigkeit von Bürgschaften für Kreditverbindlichkeiten einer GmbH

    Auszug aus BGH, 13.03.2002 - VIII ZR 292/00
    Daher ist ein solches Geschäft nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Strohmann rechtlich bindend (zuletzt zum Beispiel Urteil vom 6. Dezember 1994 - XI ZR 19/94, WM 1995, 189 unter II 1; BGHZ 137, 329, 336 f, jew.m.w.Nachw.).
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 89/12

    Verbrauchsgüterkauf: Vorschieben eines Strohmanns zur Herbeiführung eines

    Daher ist ein solches Geschäft nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Strohmann rechtlich bindend (Senatsurteil vom 13. März 2002 - VIII ZR 292/00, NJW 2002, 2030 unter II 1 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2005 - 24 U 44/05

    Restwertabrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines Leasingvertrages?

    Der Bundesgerichtshof hat zur Frage des Abschlusses der Existenzgründungsphase noch nicht abschließend entschieden (vgl. BGH WM 2002, 1066; vgl. auch Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht und Leasingrechts, 9. Auflage, Rn. 2042).

    Auf den Zeitpunkt einer öffentlich-rechtlichen Konzessionserteilung kommt es in diesem Zusammenhang ebenfalls nicht an (Bülow, aaO, § 1 Rn. 42 m.w.N.), auch wenn deren Vorliegen auf eine gewerbliche Tätigkeit hindeuten mag (vgl. BGH WM 2002, 1066).

  • LG Koblenz, 07.09.2006 - 14 S 68/06

    Verbringungskosten - Erstattungsfähigkeit

    Ein anderer Teil lehnt bei Abrechnung fiktiver Reparaturkosten die Erstattung entsprechender Aufschläge grundsätzlich ab (vgl. LG Mainz, Urteil v. 07.05.03, AZ: 3 S 361/02, LG Bielefeld, Urteil v. 29.06.99, AZ: 2 O 468/98; LG Duisburg, SP 1998, 425; LG Essen, SP 1998, 428; AG Aachen, SP 2005, 167; AG Duisburg, Zfs 2002, 340; AG Gießen, Zfs 1998, 51; AG Kerpen, NZV 2003, 276).
  • LG Itzehoe, 21.02.2012 - 1 S 208/10

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen gebrauchten PKW wegen falscher

    Demgemäß wird auch in der Rechtsprechung und Literatur bei Strohmanngeschäften eine Nichtigkeit nach § 117 BGB nicht angenommen (vgl. BGH, Urt. v. 13.03.2002 - VIII ZR 292/00, bei Rn. 9; OLG Celle, Urt. v. 15.11.2006 - 7 U 176/05; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl., Rn. 1295; Palandt/Ellenberger, BGB, § 117 Rdnr. 6 m. w. N.).

    Abgesehen davon ist nicht anzunehmen, dass der Bundesgerichtshof von der schon seit langem bestehenden Rechtsprechung abrücken wird, dass ein Strohmanngeschäft regelmäßig wirksam ist, weil die mit ihm verbundenen Rechtsfolgen von den Vertragsparteien gewollt sind (vgl. BGH Urt. v. 13.03.2002 - VIII ZR 292/00, bei Rn. 9 m. w. N.).

  • OLG Hamm, 07.02.2023 - 4 U 14/22

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PKW; Person des

    Nach dem Vorbringen der Klägerin betreffend den Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs über Herrn D als bloßen "Strohmann" war - ungeachtet der vertraglichen Bindung im Verhältnis zwischen Herrn D und der E GmbH & Co. KG als Verkäuferin (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2002 - VIII ZR 292/00, NJW 2002, 2030, Rn. 9 mwN., zit. nach juris), die der Senat nicht verkennt - wirtschaftlich von Anfang an allein die Klägerin Eigentümerin des Pkw und als diejenige, die faktisch nicht nur die Entscheidung über dessen Kauf getroffen, sondern diesen auch (gemeinsam mit ihrem Ehemann) unter Ausschluss von Herrn D genutzt sowie die wirtschaftlichen Lasten getragen hat, auch alleinige Geschädigte .
  • OLG Stuttgart, 13.03.2006 - 6 U 248/05

    Darlehensvertrag; Verjährung: Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens bei

    Daher hat sich die vom OLG Hamm aaO erwähnte Auffassung, dass der Übergang zum Unternehmer erst dann erreicht ist, wenn eine gewisse Ertragschwelle überschritten wird, auch nicht durchgesetzt und wurde daher vom BGH in NJW 2002, 2030 nicht einmal mehr erwähnt.

    Denn wie bereits der BGH in NJW 2002, 2030, 2031 entschieden hat, läge ein solcher Zeitraum unter 7 Wochen und diese äußerste Grenze hatte er auch nicht mit den Besonderheiten des dortigen Falls begründet (was der Senat in der Verfügung vom 07.11.2005 nicht behauptet hatte, der Hinweis auf die Besonderheiten betraf den unter (2) erörterten Komplex).

  • OLG Hamm, 13.11.2006 - 2 U 146/06

    Rückabwicklung des Kaufvertrages über ein Pferd wegen eines Sachmangels bei der

    Soweit Unternehmer auch der auf Grund einer wirksamen Abrede für einen Unternehmer handelnde Strohmann ist (BGH, NJW 2002, 2030), ist nicht dargetan, dass der Beklagte als Strohmann für die Zeugin Q handelte.
  • LG Münster, 24.03.2015 - 14 O 276/14

    Rückzahlung und Nutzungsentschädigung nach Erklärung des Widerrufs von

    Dabei ist anerkannt, dass die Verwaltung und Anlage eigenen Vermögens, etwa in Mietshäusern, grundsätzlich nicht den Unternehmerbegriff erfüllt (BGH NJW 2002, 2030).
  • LG Münster, 12.04.2017 - 14 O 325/16

    Erklärung des Widerrufs eines Darlehensvertrages i.R.d. Widerrufsrechts aufgrund

    Dabei ist anerkannt, dass die Verwaltung und Anlage eigenen Vermögens, etwa in Miethäusern, unabhängig von der Höhe der verwalteten Werte grundsätzlich nicht den Unternehmerbegriff erfüllt (BGH, Urteil vom 13.03.2002, VIII ZR 292/00, NJW 2002, 2030).
  • OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 94/21

    Rückzahlung eines Darlehens; Voraussetzungen eines Scheingeschäfts (vorliegend

    Das gilt selbst dann, wenn der Vertragspartner die Strohmanneigenschaft kannte; auch hier ist ausschlaggebend, ob die Parteien die Rechtsfolgen der Vereinbarung, insbesondere die damit für sie selbst verbundenen Pflichten, wirklich herbeiführen wollen (BGH, NJW-RR 2007, 1209 ; NJW 2002, 2030 ; NJW 1995, 727 ).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.2002 - VIII ZR 292/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,34450
BGH, 04.06.2002 - VIII ZR 292/00 (https://dejure.org/2002,34450)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2002 - VIII ZR 292/00 (https://dejure.org/2002,34450)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2002 - VIII ZR 292/00 (https://dejure.org/2002,34450)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung des Datums im Verkündungsvermerk aufgrund eines Schreibfehlers

Verfahrensgang

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