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   BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14   

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https://dejure.org/2015,28440
BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14 (https://dejure.org/2015,28440)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2015 - VIII ZR 297/14 (https://dejure.org/2015,28440)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14 (https://dejure.org/2015,28440)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 573 Abs 2 Nr 2 BGB
    Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und Ernsthaftigkeit eines Eigennutzungswunsches des Vermieters

  • IWW

    § 546 Abs. 1, § ... 985 BGB, § 573 Abs. 3 BGB, § 564a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 574 BGB, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 286 ZPO, § 141 ZPO, § 448 ZPO, § 564 Satz 2 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
    Unzulässigkeit einer "vorsorglichen" Eigenbedarfskündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtfertigung einer Eigenbedarfskündigung; Hinreichende Bestimmung und Konkretisierung des Eigenbedarfswunsches

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Eigenbedarfskündigung ohne Mindestmaß der Entschlossenheit zur Eigennutzung, vager Eigenbedarf, Konkretisierungserfordernisse bei der Erforschung innerer Tatsachen

  • rewis.io

    Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und Ernsthaftigkeit eines Eigennutzungswunsches des Vermieters

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Miet- und Pachtrecht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Rechtfertigung einer Eigenbedarfskündigung; Hinreichende Bestimmung und Konkretisierung des Eigenbedarfswunsches

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Eigenbedarfskündigung ohne ernsthafte Nutzungsabsicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Keine Eigenbedarfskündigung bei nur vager oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgter Nutzungsabsicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigenbedarfskündigung - und ihre Begründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erstinstanzliche Parteivernehmung - und die Würdigung des Berufungsgerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vage Eigenbedarf

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung ohne ernsthafte Nutzungsabsicht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vager Nutzungswunsch rechtfertigt noch keine Eigenbedarfskündigung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Begründung einer Eigenbedarfskündigung

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf: Der Eigennutzungswunsch muss ernsthaft sein!

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses wegen Eigenbedarfs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Vorratskündigung im Eigenbedarfsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Beweiswürdigung der Gerichte und Anforderungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wirksame Eigenbedarfskündigung erfordert ernsthafte Nutzungsabsicht

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Nutzungsabsicht muss ernsthaft sein

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung - Nutzungsabsicht muss bestehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter Eigennutzungswunsch muss vom Vermieter ernsthaft verfolgt werden - Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Eigennutzung schließt Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs aus

Besprechungen u.ä. (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Keine Eigenbedarfskündigung bei nur vager oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgter Nutzungsabsicht

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenbedarfskündigung auf Vorrat ist unzulässig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Eigenbedarfskündigung ohne ernsthafte Nutzungsabsicht! (IMR 2015, 485)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3368
  • MDR 2015, 1286
  • NZM 2015, 812
  • ZMR 2016, 22
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
    a) Insbesondere hat das Berufungsgericht einen "weit überhöhten" Bedarf (vgl. dazu Senatsurteil vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, NJW 2015, 1590 Rn. 15 f., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) im Hinblick auf den großzügigen Zuschnitt der Wohnung der Tochter rechtsfehlerfrei verneint.
  • BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 284/13

    Zur Begründung der Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
    Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NJW 2014, 2102 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 10.11.2010 - IV ZR 122/09

    Deckungsprozess gegen die Kfz-Teilkaskoversicherung nach behauptetem

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsgericht einen Zeugen jedoch erneut zu hören, wenn es von der Würdigung des erstinstanzlichen Gerichtes hierzu abweichen will (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - VIII ZR 340/98, NJW 2000, 1199 unter II 2  a, Beschluss vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09, NJW 2011, 1364 Rn. 6, jeweils mwN).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
    Für die Anhörung einer Partei nach § 141 ZPO gilt nichts anderes, insbesondere, wenn es - wie hier - um den Nachweis innerer Tatsachen (Umzugsabsicht) geht, für die eine Parteianhörung regelmäßig geboten ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1998 - I ZR 32/96, NJW 1999, 363 unter II 2 a zur Parteivernehmung nach § 448 ZPO).
  • BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10

    Zu den Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
    Die weitere Frage, ob die Verletzung einer etwaigen Anbietpflicht die Eigenbedarfskündigung als rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt, wie der Senat in der Vergangenheit angenommen hat (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775 Rn. 14 f.) oder ob eine derartige Pflichtverletzung nur zu Schadensersatzansprüchen führt, bedarf hier deshalb keiner Entscheidung.
  • BGH, 08.12.1999 - VIII ZR 340/98

    Abweichende Beweiswürdigung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsgericht einen Zeugen jedoch erneut zu hören, wenn es von der Würdigung des erstinstanzlichen Gerichtes hierzu abweichen will (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - VIII ZR 340/98, NJW 2000, 1199 unter II 2  a, Beschluss vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09, NJW 2011, 1364 Rn. 6, jeweils mwN).
  • Drs-Bund, 04.12.1970 - BT-Drs VI/1549
    Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
    Der Zweck dieser Vorschrift besteht darin, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen (vgl. BT-Drucks. 6/1549, S. 6 f. zu § 564a Abs. 1 Satz 2 BGB aF).
  • BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 232/15

    Eigenbedarfskündigung durch GbR zulässig; Anbietpflicht des Vermieters

    An dieser Beurteilung hält er allerdings, wie bereits im Senatsurteil vom 23. September 2015 (VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 18) angedeutet, nicht mehr fest.
  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 270/15

    Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte (§ 574 Abs. 1 BGB):

    Dem Zweck des nach § 573 Abs. 3 BGB bestehenden Begründungserfordernisses wird bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich durch die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, genügt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 23. September 2015, VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f. mwN).

    Diesem Zweck wird nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f.; vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NZM 2014, 466 Rn. 7 mwN) im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann.

  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 44/16

    BGH mahnt sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in

    Vielmehr drängt sich nach dieser Darstellung die Vermutung auf, dass bei der Kündigung kein oder jedenfalls noch kein konkreter und ernsthafter, sondern ein allenfalls sehr unbestimmter Nutzungswille bestanden und es sich daher (allenfalls) um eine (unzulässige) Vorratskündigung (dazu Senatsurteil vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 22; Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, aaO Rn. 19) gehandelt hat, die gleichfalls als Pflichtverletzung anzusehen wäre und somit ebenfalls Grundlage des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs des Klägers sein könnte.
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