Rechtsprechung
BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 573 Abs 2 Nr 2 BGB
Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und Ernsthaftigkeit eines Eigennutzungswunsches des Vermieters - IWW
§ 546 Abs. 1, § ... 985 BGB, § 573 Abs. 3 BGB, § 564a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 574 BGB, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 286 ZPO, § 141 ZPO, § 448 ZPO, § 564 Satz 2 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
Unzulässigkeit einer "vorsorglichen" Eigenbedarfskündigung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Rechtfertigung einer Eigenbedarfskündigung; Hinreichende Bestimmung und Konkretisierung des Eigenbedarfswunsches
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Eigenbedarfskündigung ohne Mindestmaß der Entschlossenheit zur Eigennutzung, vager Eigenbedarf, Konkretisierungserfordernisse bei der Erforschung innerer Tatsachen
- rewis.io
Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und Ernsthaftigkeit eines Eigennutzungswunsches des Vermieters
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Miet- und Pachtrecht
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Rechtfertigung einer Eigenbedarfskündigung; Hinreichende Bestimmung und Konkretisierung des Eigenbedarfswunsches
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Eigenbedarfskündigung ohne ernsthafte Nutzungsabsicht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Keine Eigenbedarfskündigung bei nur vager oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgter Nutzungsabsicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eigenbedarfskündigung - und ihre Begründung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erstinstanzliche Parteivernehmung - und die Würdigung des Berufungsgerichts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der vage Eigenbedarf
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung ohne ernsthafte Nutzungsabsicht
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Vager Nutzungswunsch rechtfertigt noch keine Eigenbedarfskündigung
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Begründung einer Eigenbedarfskündigung
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Eigenbedarf: Der Eigennutzungswunsch muss ernsthaft sein!
- haerlein.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses wegen Eigenbedarfs
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Vorratskündigung im Eigenbedarfsrecht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung - Beweiswürdigung der Gerichte und Anforderungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietrecht: Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wirksame Eigenbedarfskündigung erfordert ernsthafte Nutzungsabsicht
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung - Nutzungsabsicht muss ernsthaft sein
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung - Nutzungsabsicht muss bestehen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ein auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter Eigennutzungswunsch muss vom Vermieter ernsthaft verfolgt werden - Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Eigennutzung schließt Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs aus
Besprechungen u.ä. (3)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Keine Eigenbedarfskündigung bei nur vager oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgter Nutzungsabsicht
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Eigenbedarfskündigung auf Vorrat ist unzulässig
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Eigenbedarfskündigung ohne ernsthafte Nutzungsabsicht! (IMR 2015, 485)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 02.04.2014 - 203 C 154/13
- LG Bonn, 13.10.2014 - 6 S 80/14
- BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3368
- MDR 2015, 1286
- NZM 2015, 812
- ZMR 2016, 22
Wird zitiert von ... (44) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.03.2015 - VIII ZR 166/14
Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Prüfungsgrenzen für die Gerichte bei der …
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
a) Insbesondere hat das Berufungsgericht einen "weit überhöhten" Bedarf (vgl. dazu Senatsurteil vom 4. März 2015 - VIII ZR 166/14, NJW 2015, 1590 Rn. 15 f., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt) im Hinblick auf den großzügigen Zuschnitt der Wohnung der Tochter rechtsfehlerfrei verneint. - BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 284/13
Zur Begründung der Eigenbedarfskündigung
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (Senatsurteil vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NJW 2014, 2102 Rn. 7 mwN). - BGH, 10.11.2010 - IV ZR 122/09
Deckungsprozess gegen die Kfz-Teilkaskoversicherung nach behauptetem …
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsgericht einen Zeugen jedoch erneut zu hören, wenn es von der Würdigung des erstinstanzlichen Gerichtes hierzu abweichen will (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - VIII ZR 340/98, NJW 2000, 1199 unter II 2 a, Beschluss vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09, NJW 2011, 1364 Rn. 6, jeweils mwN).
- BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96
"Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Für die Anhörung einer Partei nach § 141 ZPO gilt nichts anderes, insbesondere, wenn es - wie hier - um den Nachweis innerer Tatsachen (Umzugsabsicht) geht, für die eine Parteianhörung regelmäßig geboten ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juli 1998 - I ZR 32/96, NJW 1999, 363 unter II 2 a zur Parteivernehmung nach § 448 ZPO). - BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 78/10
Zu den Informationspflichten eines Vermieters im Fall des Freiwerdens einer …
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Die weitere Frage, ob die Verletzung einer etwaigen Anbietpflicht die Eigenbedarfskündigung als rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt, wie der Senat in der Vergangenheit angenommen hat (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 2010 - VIII ZR 78/10, NJW 2010, 3775 Rn. 14 f.) oder ob eine derartige Pflichtverletzung nur zu Schadensersatzansprüchen führt, bedarf hier deshalb keiner Entscheidung. - BGH, 08.12.1999 - VIII ZR 340/98
Abweichende Beweiswürdigung im Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsgericht einen Zeugen jedoch erneut zu hören, wenn es von der Würdigung des erstinstanzlichen Gerichtes hierzu abweichen will (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1999 - VIII ZR 340/98, NJW 2000, 1199 unter II 2 a…, Beschluss vom 10. November 2010 - IV ZR 122/09, NJW 2011, 1364 Rn. 6, jeweils mwN). - Drs-Bund, 04.12.1970 - BT-Drs VI/1549
Auszug aus BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Der Zweck dieser Vorschrift besteht darin, dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen (vgl. BT-Drucks. 6/1549, S. 6 f. zu § 564a Abs. 1 Satz 2 BGB aF).
- BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 232/15
Eigenbedarfskündigung durch GbR zulässig; Anbietpflicht des Vermieters
An dieser Beurteilung hält er allerdings, wie bereits im Senatsurteil vom 23. September 2015 (VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 18) angedeutet, nicht mehr fest. - BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 270/15
Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte (§ 574 Abs. 1 BGB): …
Dem Zweck des nach § 573 Abs. 3 BGB bestehenden Begründungserfordernisses wird bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich durch die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, genügt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 23. September 2015, VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f. mwN).Diesem Zweck wird nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f.;… vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NZM 2014, 466 Rn. 7 mwN) im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann.
- BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 44/16
BGH mahnt sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in …
Vielmehr drängt sich nach dieser Darstellung die Vermutung auf, dass bei der Kündigung kein oder jedenfalls noch kein konkreter und ernsthafter, sondern ein allenfalls sehr unbestimmter Nutzungswille bestanden und es sich daher (allenfalls) um eine (unzulässige) Vorratskündigung (dazu Senatsurteil vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 22;… Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, aaO Rn. 19) gehandelt hat, die gleichfalls als Pflichtverletzung anzusehen wäre und somit ebenfalls Grundlage des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs des Klägers sein könnte.
- BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 243/16
Berücksichtigungsfähigkeit von Drittinteressen bei der Verwertungskündigung nach …
Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch soweit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht (Senatsurteile vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 22;… vom 29. März 2017 - VIII ZR 44/16, WuM 2017, 342 Rn. 22;… Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, NJW-RR 2017, 75 Rn. 19). - BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15
Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen …
Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB reicht eine sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, nicht aus (Bestätigung von BGH, Urteile vom 23. September 2015, VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368; vom 18. Mai 2005, VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395).Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch so weit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. September 2015, VIII ZR 297/14, aaO).
Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB reicht eine sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, jedoch nicht aus (vgl. Senatsurteile vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 22; vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395 unter II 2; BVerfG, WuM 2002, 21, 22; jeweils mwN).
Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch soweit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht (Senatsurteil vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, aaO).
- BGH, 10.05.2017 - VIII ZR 292/15
BGH führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei …
Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann (…Senatsurteile vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135 Rn. 13 mwN;… vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NZM 2014, 466 Rn. 7 mwN; vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f.; vgl. auch BVerfGE 85, 219, 223; BVerfG, NZM 2003, 592, 593 [jeweils zu § 564b Abs. 3 BGB aF]). - BGH, 28.04.2021 - VIII ZR 6/19
Räumungsprozess nach Eigenbedarfskündigung: Erforderlichkeit der Einholung eines …
Dabei hat es nach durchgeführter Beweisaufnahme ohne erkennbare Rechtsfehler die Überzeugung gewonnen, dass es sich nicht um eine sogenannte Vorratskündigung (vgl. hierzu etwa Senatsurteile vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 22;… vom 29. März 2017 - VIII ZR 44/16, WuM 2017, 342 Rn. 22; jeweils mwN) handelte, sondern der Eigennutzungswunsch bereits im Kündigungszeitpunkt ernsthaft verfolgt worden ist, auch wenn die Tochter zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine konkrete Vorstellung davon gehabt hat, ob sie die Wohnung mit einem Freund oder weiteren Personen zum Zwecke einer Wohngemeinschaft werde nutzen wollen. - BGH, 15.09.2021 - VIII ZR 76/20
BGB § 573d, § 573 Abs. 2 Nr. 2; ZVG § 57a Der Ausübung des Sonderkündigungsrechts …
Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann; bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (…vgl. Senatsurteile vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NZM 2014, 466 Rn. 7; vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f.;… vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474 Rn. 15;… vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 167/17, NJW-RR 2019, 972 Rn. 19;… Senatsbeschluss vom 9. Februar 2021 - VIII ZR 346/19, WuM 2021, 314 Rn. 6). - BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 346/19
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreits …
Denn eine solche Individualisierung ermöglicht es dem Mieter, der die Kündigung nicht hinnehmen will, seine Verteidigung auf den angegebenen Kündigungsgrund auszurichten, dessen Auswechselung dem Vermieter durch das Begründungerfordernis gerade verwehrt werden soll (…Senatsurteile vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474 Rn. 15; vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11). - AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19
Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!
Ob der Wunsch, sich die Möglichkeit "offenzuhalten" ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Pflegepersonal aufzunehmen, eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen würde, da es sich wohl um eine unzulässige Vorratskündigung handeln würde (BGH WuM 2016, 743 = MDR 2017, 21 = NZM 2017, 23 = GE 2017, 97 = ZMR 2017, 32; NJW 2015, 3368; NJW 2005, 2395), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung, da nach der Rechtsprechung des BGH (NZM 2010, 400 = NJW-RR 2010, 809) diese Frage nicht im Rahmen der formellen Wirksamkeit der Kündigungserklärung, sondern erst im Rahmen der materiellen Begründetheit zu prüfen wäre (Hinz, JR 2011, 346).Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB reicht eine sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, nicht aus (BGH WuM 2016, 743 = MDR 2017, 21 = NZM 2017, 23 = GE 2017, 97 = ZMR 2017, 32; NJW 2015, 3368; NJW 2005, 2395).
- AG Gießen, 05.11.2015 - 48 C 48/15
Mietmängel: Mieter kann mindern und zweifachen Minderungsbetrag einbehalten!
- LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
Voraussetzungen einer Verwertungskündigung
- LG Berlin, 21.11.2018 - 65 S 142/18
Eigenbedarfskündigung: Nutzung einer weit unter Standard liegenden Stadtwohnung …
- LG Berlin, 22.06.2016 - 65 S 386/15
Eigenbedarfskündigung: Vorgeschobener Selbstnutzungswille bei zeitgleichen …
- LG Berlin, 03.07.2019 - 65 S 227/18
Ohne Aufenthaltserlaubnis keine Eigenbedarfskündigung!
- LG Hamburg, 25.03.2019 - 316 S 78/17
Wohnraummiete in Hamburg: Eigenbedarfskündigung einer Vermieter-GbR; Erfordernis …
- AG Recklinghausen, 03.02.2016 - 12 C 299/15
Eigenbedarfskündigung wegen Betreuung/Pflege der Eltern zulässig?
- AG Berlin-Schöneberg, 24.06.2020 - 104 C 37/20
Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung durch den Erwerber einer in Wohnungseigentum …
- LG Berlin, 25.09.2019 - 65 S 174/19
Umfang der Ankündigungspflicht des Vermieters über Erhaltungsmaßnahmen
- LG Berlin, 13.03.2019 - 65 S 204/18
- LG Berlin, 27.10.2021 - 65 S 125/21
Erhöhter Bestandsschutz kann wirksam vereinbart werden und gilt auch gegenüber …
- AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung aufgrund einer bis zur …
- LG Berlin, 08.03.2018 - 65 S 199/17
Mietrecht: Anforderungen an die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines …
- LG Berlin, 19.02.2018 - 65 S 241/17
Plausibilität der Eigenbedarfskündigung des Vermieters: Beweiswürdigung der …
- LG Itzehoe, 12.02.2021 - 9 S 39/20
Zweifel an Eigenbedarf gehen zu Lasten des Vermieters
- LG Berlin, 07.11.2018 - 65 S 121/18
Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses bei überwiegenden …
- AG Leonberg, 16.05.2019 - 8 C 34/19
Eigenbedarfskündigung muss Bedarfsperson klar benennen
- LG Kleve, 14.01.2016 - 6 S 150/15
Räumung und Herausgabe des Mietobjekts durch Kündigung wegen Eigenbedarfs
- LG Berlin, 13.04.2021 - 67 S 10/21
Wohnraummiete: Vorliegen einer unzulässigen Vorratskündigung in Form einer …
- OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 2 U 28/19
Erschleichen eines Titels
- LG Köln, 12.11.2019 - 1 S 68/19
- LG Berlin, 26.04.2022 - 67 S 10/22
Unzulässiges Nutzungskonzept führt zur Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 9.22
Berufung; Teilstattgabe; vorzeitige Besitzeinweisung nach Bundesfernstraßenrecht; …
- LG Hamburg, 04.12.2018 - 316 S 87/18
Mietverhältnis: Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung
- AG Berlin-Schöneberg, 17.10.2022 - 105 C 191/22
Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung bei allgemeiner Wohnungsmangellage
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 8.22
Berufung - Teilstattgabe - vorzeitige Besitzeinweisung nach …
- AG Köln, 08.02.2022 - 203 C 200/20
Kündigung wegen Eigenbedarfs
- LG Berlin, 29.06.2021 - 65 S 344/20
Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummietvertrag: Darlegung eines ernsthaften …
- AG Hamburg, 30.11.2022 - 49 C 441/21
Eigenbedarf bei geplanter Wohnungsnutzung durch Wohngemeinschaft
- LG München I, 15.03.2023 - 14 S 14047/22
Anforderungen an Feststellung des Nutzungswillens bei einer Eigenbedarfskündigung
- AG Münster, 28.11.2022 - 98 C 1780/22
Vorherige Mietstreitigkeiten machen Eigenbedarf unglaubwürdig!
- LG Ravensburg, 04.05.2023 - 1 S 22/23
Aussicht auf einen Referendariatsplatz genügt für Eigenbedarfskündigung
- AG Hamburg, 26.10.2022 - 49 C 441/21
Im Zeitpunkt der Eigenbedarfskündigung muss Nutzungsabsicht bestehen
- LG Berlin, 15.02.2017 - 65 S 232/16
Gericht muss Zweifeln an Eigennutzungswunsch des Vermieters nachgehen