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BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 297/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auszahlung einer Hinterlegungssumme - Nachweis des Eigentums - Anwendbarkeit einer Eigentumsvermutung und die sich daraus ergebende Beweislastregelung im Rahmen eines Anspruchs aus ungerechtfertigter Bereicherung - Möglichkeit des gutgläubigen Eigentumserwerbs bei ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1977, 2277
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.04.1959 - VIII ZR 148/58
Auszug aus BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 297/75
Die Klägerin konnte auf diese Weise Eigentum an der eingelagerten Warenpartie erwerben; denn der Umstand, daß die Lagerhalterin von der Verständigung über die Abtretung des Herausgabeanspruchs an den Besitz nur noch für die Klägerin ausübte und dieser mittelbaren Besitz einräumte, genügt nach §§ 934, 931 BGB für einen gutgläubigen Eigentumserwerb (BGHZ 50, 45, 49; Senatsurteil vom 21. April 1959 - VIII ZR 148/58 = NJW 1959, 1536, 1538 = WM 1959, 813). - BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 11/66
Fräsmaschine - §§ 933, 934 BGB, mittelbarer Besitz, Abweichung vom …
Auszug aus BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 297/75
Die Klägerin konnte auf diese Weise Eigentum an der eingelagerten Warenpartie erwerben; denn der Umstand, daß die Lagerhalterin von der Verständigung über die Abtretung des Herausgabeanspruchs an den Besitz nur noch für die Klägerin ausübte und dieser mittelbaren Besitz einräumte, genügt nach §§ 934, 931 BGB für einen gutgläubigen Eigentumserwerb (BGHZ 50, 45, 49; Senatsurteil vom 21. April 1959 - VIII ZR 148/58 = NJW 1959, 1536, 1538 = WM 1959, 813).
- BGH, 13.01.2022 - 1 StR 292/21
Unterschlagung (Begriff der Zueignung; Strafbarkeit der wiederholten Zueignung …
Ob der Geschäftsführer Ri. als Vertreter der M. am 17. August 2012 infolge grober Fahrlässigkeit - etwa wegen Nichtvorlage eines Eigentumsdokuments - verkannte, dass der Angeklagte nicht verfügungsbefugt war, und ob daran der Eigentumserwerb der M. scheiterte (§ 934 Alternative 1 letzter Halbsatz BGB; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1977 - VIII ZR 297/75 Rn. 19 f.), lässt sich den Feststellungen nicht - auch nicht in ihrem Gesamtzusammenhang - entnehmen.