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   BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 298/78   

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BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 298/78 (https://dejure.org/1979,938)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1979 - VIII ZR 298/78 (https://dejure.org/1979,938)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1979 - VIII ZR 298/78 (https://dejure.org/1979,938)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Herausgabe von Mietzins im Falle des Konkurses - Anfechtbarkeit von Verträgen nach der Konkursordnung - Rechte des Sicherungseigentümers - Bestimmung von Art und Umfang des Verwertungsrechts des Sicherungsnehmers - Rechte und Pflichten bei der ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Nutzungsrecht des Sicherungsnehmers und Konkurs des Sicherungsgebers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Verschaffung der Verfügungsmacht
    Sicherungsübereignung
    Verwertung von Sicherungsgut außerhalb des Insolvenzverfahrens
    Verwertung des Sicherungsguts durch den Sicherungsgeber
    Veräußerung nach Eintritt der Verwertungsreife
    Bedeutung der Verwertungsreife

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 226
  • ZIP 1980, 40
  • MDR 1980, 224
  • WM 1979, 1326
  • DB 1979, 2415
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 02.02.1931 - VIII 548/30

    Kann der Grundstückseigentümer, dessen Räumungsklage gegen den

    Auszug aus BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 298/78
    Sie sind auch zutreffend (vgl. BGHZ 34, 122, 128 f; RGZ 136, 162, 164).

    Offen bleiben kann, ob die Rechtskraft des Urteils des Landgerichts Ravensburg vom 25. September 1975 von der Firma Sc. abgeleitete Ansprüche der Klägerin auch insoweit ergreift, als sie auf ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff BGB) gestützt werden könnten (vgl. dazu RGZ 136, 162, 164; Zeuner, Die objektiven Grenzen der Rechtskraft 1959, S. 67, 68).

  • RG, 29.04.1920 - IV 518/19

    Zulässigkeit des Prozessweges über dei Feststellung der Zugehörigkeit zu einem

    Auszug aus BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 298/78
    Hierzu gehören die gegenseitigen Verträge i.S. der §§ 320 ff BGB, nicht aber die einseitigen und die unvollkommen zweiseitigen Verträge (RGZ 100, 1, 2; Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck a.a.O. § 17 Rdn. 1; Jaeger/Lent a.a.O. § 17 Anm. 1 und 3).
  • BGH, 30.01.1967 - III ZR 248/64

    Darlehensschuldnerschaft bei Entziehung einer zuvor erteilten Generalvollmacht -

    Auszug aus BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 298/78
    Der Revision ist ferner zuzugeben, daß der Sicherungsnehmer die Interessen des Sicherungsgebers zu schonen und zu berücksichtigen hat (BGH Urteil vom 30. Januar 1967 - III ZR 248/64 = WM 1967, 397, 399; Serick BB 1970, 541, 543, 547).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 89/59

    Gleichzeitiges Bestehen von schuldrechtlichen und dinglichen

    Auszug aus BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 298/78
    Sie sind auch zutreffend (vgl. BGHZ 34, 122, 128 f; RGZ 136, 162, 164).
  • RG, 24.09.1921 - V 504/20

    Anfechtung gegen den Rechtsnachfolger

    Auszug aus BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 298/78
    Das ist rechtzeitig geschehen, nachdem er die Anfechtung gegenüber der angesichts des Vertrages vom 13. Juli 1976 insoweit als Rechtsvorgängerin der Klägerin anzusehenden Firma Sc. fristgemäß erklärt hatte (RGZ 103, 113, 121; Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck KO 9. Aufl. § 40 Rdn. 12).
  • RG, 05.01.1934 - VII 180/33

    1. Zur Abtretung und Pfändung des Anspruchs, der dem Grundstückseigentümer

    Auszug aus BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 298/78
    Hinsichtlich der Art und des Umfangs des Verwertungsrechts des Sicherungsnehmers kommt es in erster Linie auf die der Sicherungsübereignung zugrunde liegenden Vereinbarungen an (RGZ 143, 113, 116).
  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 156/05

    Anspruch des Sicherungseigentümers auf Erstattung der Erlöse durch die Vermietung

    Daran fehlt es hier, weil der Klägerin als Sicherungseigentümerin auch nach Eintritt der Verwertungsreife kein Recht auf Inanspruchnahme der aus der Bowlingbahn gezogenen Nutzungen zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1979 - VIII ZR 298/78, WM 1979, 1326).

    Dieser ist weder verpflichtet, mit der Verwertung sofort zu beginnen, noch berechtigt, in anderer als der vereinbarten Weise in den Geschäftsbetrieb des Sicherungsgebers einzugreifen (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1979 - VIII ZR 298/78, WM 1979, 1326, 1327).

    Ein Anspruch gemäß §§ 990 Abs. 1, 987 Abs. 1 BGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. Oktober 1979 - VIII ZR 298/78, WM 1979, 1326, 1327) kann nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand ebenfalls nicht bejaht werden.

  • BFH, 23.07.2009 - V R 27/07

    Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherungseigentum

    Es entsteht mit dem Eintritt der Verwertungsreife (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 1979 VIII ZR 298/78, Wertpapier-Mitteilungen 1979, 1326).
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

    Dies folgt daraus, daß das Sicherungseigentum, welches im Konkurs kein Absonderungsrecht des Sicherungsnehmers begründet, durch die Sicherungsabrede mit dem Sicherungsgeber gebunden wird (vgl. BGH NJW 1980, 226 [BGH 24.10.1979 - VIII ZR 298/78] m. w. N. der Rechtsprechung; Baur, Lehrbuch des Sachenrechts, 13. Aufl., § 57 V, S. 563).
  • BGH, 11.01.2007 - IX ZR 181/05

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Erst recht ist der Sicherungsnehmer nicht verpflichtet, mit der Verwertung unverzüglich zu beginnen (BGH, Urt. v. 24. Oktober 1979 - VIII ZR 298/78, NJW 1980, 226, 227; v. 26. September 2006 - XI ZR 156/05, ZIP 2006, 2307, 2308).
  • OLG Nürnberg, 15.06.2021 - 3 U 3687/20

    Reichweite einer Sicherungsabtretung von gewerblichen Schutzrechten -

    Bei der Sicherungsübereignung sind andere Verwertungsarten als die Veräußerung - wie beispielsweise die Nutzungsziehung - von der Verwertungsbefugnis ohne besondere Vereinbarung nicht umfasst, weshalb Nutzungen gemäß § 100 BGB aus dem Sicherungsgut in der Latenzphase im Zweifel dem Sicherungsgeber zustehen (BGH, Urteil vom 24.10.1979 - VIII ZR 298/78, NJW 1980, 226, juris-Rn. 27).
  • BGH, 09.07.1986 - VIII ZR 232/85

    Warenverkauf unter Eigentumsvorbehalt durch den Gemeinschuldner; Ablehnung der

    Für die hier vorliegende, bisher höchstrichterlich noch nicht entschiedene Fallkonstellation des erweiterten Eigentumsvorbehalts im Verkäuferkonkurs ist dagegen maßgeblich, daß § 17 KO auf die Sicherungsabrede im entsprechenden Falle einer Sicherungsübereignung keine Anwendung findet (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 1979 - VIII ZR 298/78 unter IV 2 b = NJW 1980, 226 [BGH 24.10.1979 - VIII ZR 298/78] = WM 1979, 1326 = ZIP 1980, 40 m. Anm. Kübler).
  • OLG München, 19.07.1985 - 25 U 2231/83
    Hinsichtlich der Art und des Umfangs des Verwertungsrechts des Sicherungsnehmers kommt es aber in erster Linie auf die der Sicherungsübereignung zugrunde liegenden Vereinbarungen - wie hier gemäß § 11 SV - an (BGH NJW 1980, 226).

    Das Sicherungseigentum ist gerade kein volles, ungebundenes Eigentum und läßt sich daher nicht von der Stellung des Volleigentümers her bestimmen; Sinn und Zweck der Sicherungsübereignung ist es vielmehr, dem Sicherungsnehmer für den Fall der Nichterfüllung seiner Forderungen die Befriedigung aus dem Sicherungsgut zu gewährleisten, den übereigneten Gegenstand aber zunächst dem Sicherungsgeber zur Nutzung zu belassen, um ihm die Fortführung seines Betriebes zu ermöglichen, denn der Sicherungsnehmer hat die Interessen des Sicherungsgebers zu schonen und zu berücksichtigen und ist nicht berechtigt, in anderer als der vereinbarten Art und Weise in den Geschäftsbetrieb des Sicherungsgebers einzugreifen (BGH NJW 1980, 226/227).

    Bei der Aufgabenfestlegung war der besondere Zweck der Sicherungsübereignung (BGH NJW 1980, 226/227) ebenso zu beachten wie die Stellung des Sequesters, der die anfallenden Geschäfte selbständig und weder als Beauftragter des Gerichte noch einer der Parteien zu führen hat (Stein/Jonas/Grunsky ZPO 20. Aufl. § 938 Rdnr. 22).

  • BGH, 15.11.1999 - II ZR 98/98

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der groben Fahrlässigkeit beim

    Vollständige Erfüllung auch nur von seiten einer Vertragspartei schließt die Anwendung des § 17 KO aus (BGH, Urt. v. 24.Oktober 1979 - VIII ZR 298/78, NJW 1980, 226, 227 m.N.).
  • BFH, 09.11.1994 - I R 5/94

    1. Gläubiger der von einer KG bezogenen Kapitalerträge sind die Mitunternehmer (§

    Die Zinserträge aus dem Gesamthandsvermögen der in Konkurs gefallenen KG fallen als Früchte der Konkursmasse in die Konkursmasse und stehen grundsätzlich zur Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 24. Oktober 1979 VIII ZR 298/78, DB 1979, 2415, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 1980, 40; Schöne/Ley, DB 1993, 1406; Kilger/Karsten Schmidt, Konkursordnung, 16. Aufl., § 1 Anm. 3 B f.).
  • BFH, 17.07.1980 - V R 124/75

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut im Auftrag und für Rechnung des

    Es entsteht mit dem Eintritt der Verwertungsreife (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Oktober 1979 VIII ZR 298/78 , Wertpapier-Mitteilungen 1979 S. 1326).
  • FG Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 5 K 3748/09

    Verkauf von Eigentumswohnungen aus der Gesamthand einer Personengesellschaft

  • LG Aachen, 16.03.2006 - 1 O 506/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Nutzungsersatz und Wertersatz gegen die Masse

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 167/84
  • OLG Celle, 17.02.1998 - 16 U 112/97

    Rechtmäßigkeit einer Einbehaltung des geschuldeten Werklohnes bis zum Ablauf der

  • FG Niedersachsen, 18.02.1999 - V 277/95

    Vorsteuerabzug für Leistungen Drtter als eigene Leistungen

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