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BGH, 12.06.1963 - VIII ZR 30/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1963, 840
- DB 1963, 1535
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98
Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber …
Lediglich die volle Überzeugung des Gemeinschuldners, daß er in absehbarer Zeit seine Gläubiger werde voll befriedigen können, schließt dann die Begünstigungsabsicht aus (BGHZ 128, 196, 202; BGH, Urteil vom 12. Juni 1963 - VIII ZR 30/62, KTS 1963, 177, 178 f.). - BGH, 15.12.1994 - IX ZR 24/94
Anforderungen an Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners
Daß sich der Gemeinschuldner über seine Lage nicht voll im klaren war, schließt die Begünstigungsabsicht nicht aus (BGH, Urt. v. 12. Juni 1963 - VIII ZR 30/62, KTS 1963, 177, 178 f). - BGH, 03.04.1974 - VIII ZR 235/72
Anspruch auf Rückgewähr nach der Konkursordnung (KO) - Unwirksamkeit eines …
Die Ungewisse Hoffnung oder Erwartung der Gemeinschuldnerin, sie werde infolge irgendwelcher künftiger Umstände ihre Zahlungen wieder aufnehmen können, steht der Annahme einer Zahlungseinstellung nicht entgegen (BGH Urt. vom 12. Juni 1963 - VIII ZR 30/62 = LM KO § 30 Nr. 15).