Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 300/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30046
BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 300/21 (https://dejure.org/2022,30046)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2022 - VIII ZR 300/21 (https://dejure.org/2022,30046)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2022 - VIII ZR 300/21 (https://dejure.org/2022,30046)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,30046) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    §§ 556d ff. BGB, § ... 311 Abs. 1 BGB, § 556g Abs. 3 BGB, § 556g Abs. 1 Satz 3 BGB, § 556g Abs. 2 BGB, § 398 BGB, § 280 Abs. 1, § 249 Abs. 1, § 4 Abs. 5 RDGEG, § 556g Abs. 3, §§ 133, 157 BGB, § 556d BGB, § 556d Abs. 1 BGB, § 558 Abs. 1 BGB, § 558 Abs. 3 BGB, § 242 BGB, § 558 BGB, § 558 Abs. 1, 3 BGB, § 558a BGB, § 556d Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung eines Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters als Rechtsgrund für die daraufhin erbrachten erhöhten Mietzahlungen; Anwendung der Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB) auf eine ...

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erhöhung der Miete vor Mietbeginn: Verstoß gegen §§ 556d, 556g, 557f BGB ???

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmung eines Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters als Rechtsgrund für die daraufhin erbrachten erhöhten Mietzahlungen; Anwendung der Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (§§ 556d ff. BGB ) auf eine ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhöhung der Miete im laufenden Mietverhältnis unterfällt nicht den §§ 556d ff. BGB

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zustimmung des Mieters zum Mieterhöhungsverlangen - und die Miethöheregelungen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mieterhöhung während eines laufenden Mietverhältnisses und die Mietpreisbremse ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Mietpreisbremse findet auf Mieterhöhungsvereinbarung während eines laufenden Mietverhältnisses keine Anwendung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Mietpreisbremse bei Zustimmung, Vereinbarung einer Mieterhöhung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mietpreisbremse findet auf Mieterhöhungsvereinbarung während laufenden Mietverhältnis keine Anwendung - Zustimmung zur Mieterhöhung durch Mieter begründet Vereinbarung über die erhöhte Miete

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietpreisbremse: Kein Rückzahlungsanspruch nach Mieterhöhung im Bestand (IMR 2022, 483)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3514
  • NJW-RR 2022, 1666
  • MDR 2023, 95
  • NZM 2022, 954
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18

    Wirksamkeit einer Mieterhöhungsvereinbarung trotz unrichtiger Angabe der

    Auszug aus BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 300/21
    a) Rechtsfehlerfrei ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass durch die Zustimmung der Mieter zu dem Mieterhöhungsbegehren der Beklagten eine wirksame Vereinbarung über die Erhöhung der Nettokaltmiete auf 674, 08 EUR zustande gekommen ist, die den Rechtsgrund für die daraufhin jeweils erbrachten erhöhten Mietzahlungen darstellt (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18, NJW-RR 2020, 523 Rn. 15).

    Ohne Rechtsfehler hat das Berufungsgericht hierbei die auf den Abschluss der Mieterhöhungsvereinbarung gerichteten Willenserklärungen der Parteien dahingehend ausgelegt, dass Gegenstand der Vereinbarung nicht nur der Erhöhungsbetrag, sondern auch der neue Gesamtbetrag ist, auf den die Miete erhöht wurde (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18, aaO Rn. 17).

    Stimmt er einem Mieterhöhungsverlangen jedoch zu, kommt es für die Wirksamkeit der hierdurch begründeten Mieterhöhungsvereinbarung nicht darauf an, ob das Mieterhöhungsbegehren des Vermieters den formellen Anforderungen des § 558a BGB entsprochen und dem Vermieter ein materieller Anspruch auf Zustimmung zu der begehrten Mieterhöhung (§ 558 Abs. 1 BGB) zugestanden hat (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18, NJW-RR 2020, 523 Rn. 15).

  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Auszug aus BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 300/21
    Das Berufungsgericht hat entgegen der Auffassung der Revision insbesondere nicht den Grundsatz einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung, bei der neben allen Umständen des Einzelfalls auch die Gebote von Treu und Glauben zu berücksichtigen sind (§§ 133, 157 BGB; vgl. Senatsurteile vom 27. April 2022 - VIII ZR 304/21, NJW 2022, 2030 Rn. 19 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, NJW 2021, 2958 Rn. 68), außer Acht gelassen.
  • BGH, 27.04.2022 - VIII ZR 304/21

    Auslegung eines Mietvertrags mit mehreren eine Wohngemeinschaft bildenden

    Auszug aus BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 300/21
    Das Berufungsgericht hat entgegen der Auffassung der Revision insbesondere nicht den Grundsatz einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung, bei der neben allen Umständen des Einzelfalls auch die Gebote von Treu und Glauben zu berücksichtigen sind (§§ 133, 157 BGB; vgl. Senatsurteile vom 27. April 2022 - VIII ZR 304/21, NJW 2022, 2030 Rn. 19 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt; vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 254/20, NJW 2021, 2958 Rn. 68), außer Acht gelassen.
  • BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19

    Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch

    Auszug aus BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 300/21
    Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerfrei entschieden, dass der Klägerin aus wirksam abgetretenem Recht (vgl. Senatsurteile vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, BGHZ 224, 89 Rn. 97 ff.; vom 8. April 2020 - VIII ZR 130/19, WM 2020, 991 Rn. 30 ff.) ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Auskunft nach § 556g Abs. 3 BGB bereits im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zustand und deshalb auch der Antrag auf Feststellung der Erledigung dieses Anspruchs unbegründet ist.
  • BGH, 16.12.2020 - VIII ZR 367/18

    Wohnraummiete: Modernisierungszuschlag nach Erhöhung der Miete auf Grundlage der

    Auszug aus BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 300/21
    Einem Mieter obliegt es im eigenen Interesse, das Mieterhöhungsverlangen sorgfältig - gegebenenfalls auch mit professioneller Hilfe - daraufhin zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer Zustimmungspflicht vorliegen, und - sollte dies nicht der Fall sein - eine Zustimmung hierzu gegebenenfalls abzulehnen (vgl. Senatsurteil vom 16. Dezember 2020 - VIII ZR 367/18, WuM 2021, 109 Rn. 33).
  • BGH, 08.12.2020 - VIII ZR 271/18

    Vergütung der Milchlieferungen nach dem von der LfL veröffentlichten

    Auszug aus BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 300/21
    aa) Diese tatrichterliche Auslegung der Individualerklärungen der Parteien kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind, wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen worden ist oder die Auslegung auf mit der Revision gerügten Verfahrensfehlern beruht (st. Rspr; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2020 - VIII ZR 271/18, juris Rn. 33 mwN).
  • BGH, 27.11.2019 - VIII ZR 285/18

    Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox"

    Auszug aus BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 300/21
    Das Berufungsgericht hat rechtsfehlerfrei entschieden, dass der Klägerin aus wirksam abgetretenem Recht (vgl. Senatsurteile vom 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, BGHZ 224, 89 Rn. 97 ff.; vom 8. April 2020 - VIII ZR 130/19, WM 2020, 991 Rn. 30 ff.) ein Anspruch auf Erteilung der begehrten Auskunft nach § 556g Abs. 3 BGB bereits im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht zustand und deshalb auch der Antrag auf Feststellung der Erledigung dieses Anspruchs unbegründet ist.
  • BGH, 09.11.2022 - VIII ZR 272/20

    Dieselabgasskandal: Ansprüche eines Leasingnehmers gegen Leasinggeber bzw.

    Die tatrichterliche Auslegung einer Individualerklärung kann vom Revisionsgericht zwar nur daraufhin überprüft werden, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind, wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen worden ist oder die Auslegung auf mit der Revision gerügten Verfahrensfehlern beruht (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteile vom 28. September 2022 - VIII ZR 300/21, juris Rn. 14; vom 18. Oktober 2017 - VIII ZR 32/16, WM 2018, 1801 Rn. 17; vom 9. Juli 2014 - VIII ZR 376/13, BGHZ 202, 39 Rn. 42; jeweils mwN).
  • OLG München, 21.02.2024 - 19 U 3711/23

    Vorfälligkeitsentschädigung, Darlehensverträge, Darlehensrückführung,

    cc) Das Schreiben konnte jedenfalls aus der allein maßgeblichen Sicht eines objektiven vernünftigen Dritten in der Position der Beklagten als Erklärungsempfängerin unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nach Treu und Glauben (stRspr., z.B. BGH, Urteil v. 19.07.2023, Az. VIII ZR 416/21, Rz. 24; Urteil v. 28.09.2022, Az. VIII ZR 300/21, Rz. 19; Urteil v. 25.02.1983, Az. V ZR 290/81, juris Rz. 8; BAG, Urteil v. 27.08.2020, Az. 8 AZR 62/19, juris Rz. 19) nicht anders verstanden werden, denn als - vollumfängliche - Kündigung des Darlehens.
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 383/20

    Dieselabgasskandal: Verzicht des Verkäufers auf Verspätungseinwand gegenüber

    (1) Die tatrichterliche Auslegung einer Individualerklärung kann vom Revisionsgericht zwar nur daraufhin überprüft werden, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind, wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen worden ist oder die Auslegung auf mit der Revision gerügten Verfahrensfehlern beruht (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteile vom 9. Juli 2014 - VIII ZR 376/13, BGHZ 202, 39 Rn. 42; vom 28. September 2022 - VIII ZR 300/21, juris Rn. 14; vom 9. November 2022 - VIII ZR 272/20, zur Veröffentlichung vorgesehen, unter II 2 b dd (5) (b); jeweils mwN).
  • BGH, 19.07.2023 - VIII ZR 201/22

    Fehlende, eine der Vorschrift des § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO genügenden

    Die dahingehende - nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung unterliegende (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsurteil vom 28. September 2022 - VIII ZR 300/21, NJW-RR 2022, 1666 Rn. 14 mwN) - Auslegung der wechselseitigen Erklärungen der Parteien im Zusammenhang mit dem von dem Beklagten erklärten Rücktritt ist nicht zu beanstanden.
  • BGH, 12.07.2023 - VIII ZR 8/22

    Bundesgerichthof zur Frage der Verjährung des Auskunftsanspruchs gemäß § 556g

    Mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung kann der an die Klägerin wirksam abgetretene (vgl. nur Senatsurteil vom 28. September 2022 - VIII ZR 300/21, juris Rn. 11 mwN) Anspruch der Mieter auf Erteilung der begehrten Auskunft nach § 556g Abs. 3, § 398 BGB nicht verneint werden.
  • LG Berlin, 21.03.2023 - 65 S 159/22

    Anwendung von Mietpreisbremse nach Wohnungstausch

    Der Zedent befand sich hier auch nicht etwa in der Neuvermietungssituation, die den Regelungen in §§ 556d ff BGB zugrunde liegt (vgl. BGH, Urt. v. 28. September 2022 - VIII ZR 300/21, jurisRn. 22ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht