Rechtsprechung
| BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
BGB § 307 Abs. 1, § 542 Abs. 1, § 557a, § 568 Abs. 1, § 573c, § 575 Abs. 4, § 812 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsanwalt-ebenhoeh.de
Mietvertrag über ein Studentenzimmer: Wirksamkeitsprüfung für einen formularmäßig vereinbarten zweijährigen Kündigungsverzicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten zweijährigen Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag über ein von einem Studenten an seinem Studienort angemietetes Zimmer; Wirksamkeit eines beiderseitigen Kündigungsausschlusses bei Fehlen besonderer zusätzlicher Vorteile für den Mieter; Schutzwürdiges Bedürfnis eines Studenten nach einem besonderen Maß an Mobilität und Flexibilität; Angemessenheit der Kontinuität einer Mietbeziehung mangels gewichtiger Interessen des Vermieters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht - AGB: Zweijähriger Kündigungsverzicht für Zimmer in Studentenwohnheim
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
2jähriger Kündigungsverzicht für die Studentenbude
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kein wirksamer Kündigungsauschluss bei Vermietung an Studenten // Formularmässiger Ausschluss ist unwirksam
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Formularmäßiger Kündigungsverzicht bei unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam
- info-m.de (Leitsatz)
Befristeter Kündigungsausschluss: Ist der formularmäßige Ausschluss auch bei Vermietung eines Studentenzimmers zulässig?
- info-m.de (Leitsatz)
Schriftform bei Kündigung: Müssen sämtliche Mieter die Kündigung unterzeichnen?
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Unwirksame Kündigungsbeschränkung bei Studentenbude
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Kündigungssperre für Studenten unzumutbar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Zimmer an Student vermietet: Formularmäßig vereinbarter zweijähriger Kündigungsverzicht unwirksam
- berliner-mieterverein.de (Leitsatz)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Studentenzimmer: Zweijähriger Kündigungsverzicht ist unwirksam - Gesteigertes Interesse von Studenten an Flexibilität steht Kündigungsbeschränkung entgegen
- lto.de (Kurzinformation)
Formularmäßig vereinbarter zweijähriger Kündigungsverzicht bei Zimmeranmietung ist unwirksam, wenn er dem Studenten die Flexibilität nimmt
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Formularmäßiger Kündigungsausschluss: Student kann trotzdem kündigen! (IMR 2009, 372)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
§§ 307, 557a, 542 BGB
Wirksamkeit eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses bei der Wohnraummiete
Sonstiges (4)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 15.07.2009, Az.: VIII ZR 307/08 (Kündigungsverzicht)" von RA Dr. Jürgen Niebling, original erschienen in: ZMR 2010, 96 - 98.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH v. 15.7.2009 - VIII ZR 307/08 (Kündigungsrechtsausschluss im "Studentenbuden"-Mietvertrag)" von RA Michael Drasdo, original erschienen in: NJW Spezial 2009, 721.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Kündigungsrechtsausschluss im "Studentenbuden"-Mietvertrag" von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Michael Martinek, original erschienen in: NJW 2009, 3613 - 3614.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Kündigungsverzicht bei Studentenwohnraum und andere Fragen der "studentischen Miete"" von Vors. RiLG Dr. Werner Hinz, original erschienen in: ZMR 2010, 245 - 251.
Verfahrensgang
- AG Erlangen, 15.05.2008 - 6 C 2114/07
- LG Nürnberg-Fürth, 28.10.2008 - 7 S 5296/08
- BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 307/08
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2009, 3506
- MDR 2009, 1332
- NZM 2009, 779
- ZMR 2010, 94
- IMR 2009, 372
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 230/09
Mietrecht - Mietvertrag: Automatische Verlängerung um 5 Jahre in AGB zulässig!
bb) Die Rechtsprechung des Senats zur Wirksamkeit eines formularmäßig vereinbarten befristeten Kündigungsverzichts beider Mietvertragsparteien bezieht sich ausschließlich auf Fälle, in denen im Rahmen eines nach Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes abgeschlossenen unbefristeten Mietvertrags ein vorübergehender Verzicht auf die ordentliche Kündigung vorgesehen war (…vgl. hierzu etwa Senatsurteile vom 30. Juni 2004, aaO; vom 14. Juli 2004 - VIII ZR 294/03, WuM 2004, 543, unter II 2;… vom 6. Oktober 2004, aaO; vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 307/08, NZM 2009, 779, Tz. 16 ff.).Die Erwägungen, die den Senat bewogen haben, einen formularmäßigen beiderseitigen Kündigungsverzicht im Rahmen eines - nach neuem Recht abgeschlossenen - unbefristeten Mietvertrags in der Regel auf die Dauer von höchstens vier Jahren zu begrenzen (…vgl. hierzu Senatsurteile vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04, aaO, unter II 2 d; vom 15. Juli 2009, aaO, Tz. 17), lassen sich nicht auf die hier zu beurteilende Konstellation übertragen (so auch Hinz, WuM 2009, 79, 82; aA AG Gießen, WuM 2006, 196 f.).
Dies hat den Senat veranlasst, einen unter der Geltung des neuen Mietrechts formularmäßig vereinbarten beiderseitigen Kündigungsverzicht auf die - in § 557a Abs. 3 BGB (früher § 10 Abs. 2 MHG) zum Ausdruck gekommene - Höchstdauer von vier Jahren zu begrenzen (…vgl. Senatsurteile vom 6. April 2005 - VIII ZR 27/04, aaO, und vom 15. Juli 2009, aaO).
- LG Kiel, 22.12.2010 - 1 S 210/10
Mietrecht - Starre Kündungsfristen in Mietvertrag mit Auszubildendem unwirksam!
Bei der Frage, ob ein formularmäßiger Kündigungsverzicht gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam ist, weil er den Mieter den Umständen nach entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, ist eine Interessenabwägung der Mietvertragsparteien vorzunehmen (vgl. BGH, IMR 2009, 372).Bei der Frage, ob ein formularmäßiger Kündigungsverzicht gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam ist, weil er den Mieter den Umständen nach entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, ist eine Interessenabwägung der Mietvertragsparteien vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2009, 3506 f.).
Bei der Frage, ob ein formularmäßiger Kündigungsverzicht gem. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam ist, weil er den Mieter den Umständen nach entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, ist eine Interessenabwägung der Mietvertragsparteien vorzunehmen (vgl. BGH NJW 2009, 3506 f.).
Auch der BGH (NJW 2009, 3506 f.) hat insoweit keine Veranlassung gesehen, die Interessen auf Mieterseite anders zu beurteilen, nur weil nicht ausschließlich der Student, sondern zugleich dessen Vater Vertragspartner war.
- OLG Düsseldorf, 15.12.2011 - 10 U 118/11
Mietrecht - Wann wird der Anspruch auf Kautionsrückzahlung fällig?
Dem Vermieter ist nach Beendigung des Mietvertrages vielmehr eine angemessene Frist einzuräumen, innerhalb deren er sich zu entscheiden hat, ob und in welcher Weise er die Kaution zur Abdeckung seiner Ansprüche verwenden will; erst danach wird der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution fällig (BGH, ZMR 2010, 94; BGHZ 101, 244;… Senat, Urt. v. 1.6.2006 I-10 U 171/05). - AG Dortmund, 15.06.2010 - 425 C 142/10
Mietrecht - Schranken des einseitigen Kündigungsverzichts
So soll selbst ein einjähriger Kündigungsverzicht bei besonderen Vermietungssituationen unwirksam sein (Vermietung an Studenten: BGH NJW 2009, 3506 = MietPrax-AK § 573c BGB Nr. 24 mit Anm. Martinek, NJW 2009, 3613; Niebling, ZMR 2010, 96; Hinz, ZMR 2010, 245).
