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   BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 32/83   

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BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 32/83 (https://dejure.org/1984,2884)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1984 - VIII ZR 32/83 (https://dejure.org/1984,2884)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - VIII ZR 32/83 (https://dejure.org/1984,2884)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages bei Lieferung einer mangelhaften Sache - Lieferung im Austausch gegen eine früher gelieferte Sache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 467, 347, 987
    Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Austausch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 74/71

    Stillschweigend zugesicherte Eigenschaft

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 32/83
    Nach der Rechtsprechung des Senats gibt der Verkäufer mit dem bloßen Hinweis auf die Eignung der Sache für den vertragsgemäß vorausgesetzten Gebrauch noch nicht seine Bereitschaft zu erkennen, für alle Folgen einzutreten, wenn diese Eigenschaft fehlt (BGHZ 59, 158, 160; Senatsurteil vom 18. Februar 1981 - VIII ZR 14/80 = WM 1981, 382 unter II 1 b).

    Zu Unrecht beruft sich die Revision zur Stützung ihres Standpunktes auf das Senatsurteil vom 5. Juli 1972 (BGHZ 59, 158): Der dort zu beurteilende Sachverhalt wies Besonderheiten auf (a.a.O. 161 unter 1 b), die dem vorliegenden Fall fehlen.

  • BGH, 18.02.1981 - VIII ZR 14/80

    Haftung des Großhändlers für die Angabeneiner vom Hersteller stammenden

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 32/83
    Nach der Rechtsprechung des Senats gibt der Verkäufer mit dem bloßen Hinweis auf die Eignung der Sache für den vertragsgemäß vorausgesetzten Gebrauch noch nicht seine Bereitschaft zu erkennen, für alle Folgen einzutreten, wenn diese Eigenschaft fehlt (BGHZ 59, 158, 160; Senatsurteil vom 18. Februar 1981 - VIII ZR 14/80 = WM 1981, 382 unter II 1 b).
  • BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 174/57

    verzogenes Chassis - § 462 BGB <Fassung bis 31.12.01>, modifizierte

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 32/83
    Im Ergebnis zu Recht sind die Instanzgerichte allerdings davon ausgegangen, daß der Kläger die Rückabwicklung des auf die Anlage C 90 bezogenen Vertrages nur aus dem Gesichtspunkt der Wandelung und nicht als Teil eines sog. großen Schadensersatzanspruchs (dazu BGHZ 29, 148) verlangen kann.
  • RG, 19.02.1931 - VI 389/30

    1. Wann sind bei Geltendmachung mehrerer Klagegründe die Voraussetzungen für die

    Auszug aus BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 32/83
    Denn bei sachgerechter Auslegung ist sein auf Rückabwicklung und Schadensersatz gerichtetes prozessuales Begehren zumindest hilfsweise (vgl. dazu RGZ 131, 343, 346) als Wandelungsanspruch für den Fall aufzufassen, daß das Gericht die Voraussetzungen des § 463 BGB verneint.
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auch der erkennende Senat hat in einem Falle, in dem es um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Autowaschanlage durch einen vorsteuerabzugsberechtigten Käufer ging, die dort vom Oberlandesgericht vorgenommene Berechnung nach dem Bruttokaufpreis nicht beanstandet (BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - VIII ZR 32/83 = LM BGB § 467 Nr. 9 zu III und II 2 a und c).

    Daß diese Berechnungsweise zu sachgerechten Ergebnissen führen kann, hat der Bundesgerichtshof in seinem den Kauf einer Autowaschanlage betreffenden Urteil vom 23. Mai 1984 (VIII ZR 32/83 = WM 1984, 1098) anerkannt.

  • OLG München, 02.05.2018 - 7 U 3715/17

    Rückgewähranspruch von Leasinggebühren wegen Rücktritts vom Leasingvertrag

    Der Kläger beruft sich daher auch zu Unrecht auf das Urteil des BGH vom 23.05.1984, Az. VIII ZR 32/83, in dem die vom Berufungsgericht vorgenommene Schätzung nach § 287 ZPO aufgrund des Wertverzehrs nicht beanstandet wurde (BGH, aaO, Rdnr. 24).
  • BGH, 28.02.1996 - VIII ZR 241/94

    Zusicherung von Eigenschaften beim Kauf von Prüfgeräten; Hilfsweise

    In einem solchen Fall ist davon auszugehen, daß die Partei unter der Bedingung, daß ihr Hauptantrag auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung abgewiesen wird, es also auf den rechtlichen Fortbestand eines wirksamen Kaufvertrags für sie nicht mehr ankommt, hilfsweise zumindest die Wandelung des Kaufvertrags beansprucht (Senatsurteil vom 23. Mai 1984 - VIII ZR 32/83 = WM 1984, 1098 unter II 1 c).
  • OLG Naumburg, 30.12.2010 - 10 U 16/10

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages: Rückgewähr angefallener Umsatzsteuer; Ersatz

    Wie das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zutreffend ausgeführt hat, gehört hierzu grundsätzlich auch die auf den Kaufpreis angefallene Umsatzsteuer (vgl. BGH WM 1984, 1098 - 1100 zitiert nach juris; Gaier in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 346 BGB Rdn. 17 m.w.N.; Kaiser in Staudinger, BGB, Bearbeitung 2004, § 346 BGB Rdn. 73 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 04.10.1991 - 2 U 403/88

    Anrechnung von Vorteilen aus dem Gebrauch einer Kaufsache bei Rückabwicklung des

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  • OLG Brandenburg, 04.03.2020 - 4 U 22/18

    Schadensersatz wegen angeblicher Mängel einer Rundraufe

    Üblicherweise gibt der Verkäufer auch mit dem bloßen Hinweis auf die Eignung der Sache für den vertragsgemäß vorausgesetzten Gebrauch noch nicht seine Bereitschaft zu erkennen, für alle Folgen einzustehen, wenn diese Eigenschaft fehlt (BGH, Urteil vom 23. Mai 1984 - VIII ZR 32/83 -, WM 1984, 1098).
  • LG München I, 09.10.2017 - 15 HKO 6423/17

    Rückabwicklung eines Leasingvertrages

    Dennoch sind hier nach Überzeugung des Gerichts und bei einer Gesamtbewertung der Sach- und Rechtslage die nach § 100 BGB gezogenen Gebrauchsvorteile nach ihrem objektiven Wert anzusetzen und nicht nur die zeitanteilige Werteminderung (Werteverzehr) wie in dem vom Kläger zitierten Fall (BGH, Urteil vom 23.5.1984, Az. VIII ZR 32/83, Anlage K 8).
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BGH, 19.09.1983 - VIII ZR 32/83 (https://dejure.org/1983,10540)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1983 - VIII ZR 32/83 (https://dejure.org/1983,10540)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1983 - VIII ZR 32/83 (https://dejure.org/1983,10540)
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    Zulässigkeit einer Entscheidung über einen Teil der Kosten des Revisionsverfahrens vor Erlass der die Instanz abschließenden Entscheidung

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