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   BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07   

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https://dejure.org/2008,198
BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07 (https://dejure.org/2008,198)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07 (https://dejure.org/2008,198)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - VIII ZR 321/07 (https://dejure.org/2008,198)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Inspektion von Elektroleitungen im Miethaus

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion von Elektroleitungen und Elektrogeräten in den Wohnungen seiner Mieters ohne besonderen Anlass; Begriff der Verkehrssicherungspflicht

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elektroleitungsüberprüfung: Ist Vermieter hierzu verpflichtet?

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine regelmäßige Generalinspektion von Elektroleitungen und Elektrogeräten (E-Check); Inspektion; Verkehrssicherungspflicht; Bedenken hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Elektroanlage aufgrund besondere Umstände; Unfallverhütungsvorschriften der ...

  • Judicialis

    BGB § 535 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 535 Abs. 1 S. 2
    Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Mietwohnung. Mit Anmerkung: Dirk-Carsten Günther

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Muss der Vermieter anlasslose Generalinspektionen von Elektroleitungen und -geräten vornehmen?

  • bld.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Mietwohnung (RA Dr. Dirk-Carsten Günther; VersR 2009, 265)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1 S. 2
    Pflichten des Vermieters im Hinblick auf die Elektroinstallation in einer Mietwohnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter: Keine Verpflichtung zu Generalinspektion und E-Check

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Mietwohnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Mietwohnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Elektroleitungen: Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Generalinspektion der Elektroleitungen durch den Vermieter?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elektro-Generalinspektionen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Familiendrama durch Gasvergiftung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Mietwohnung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verpflichtung zur regelmäßigen Generalinspektion der Elektroleitungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungsbrand durch Kurzschluss - Vermieter sind nicht verpflichtet, die Elektroinstallation regelmäßig inspizieren zu lassen

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Der Vermieter muss Elektroleitungen und Elektrogeräte in Mietwohnungen nicht regelmäßig kontrollieren

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Keine Pflicht des Vermieters zu regelmäßigen Genealinspektion (Hier: E-Chek)

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Inspektion von Elektroleitungen und Eletrogeräte

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Mietwohnung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Elektroleitungen: Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Keine Pflicht zur turnusmäßigen Überprüfung der Elektrik

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vermieter nicht zur regelmäßigen Überprüfung der Elektroleitungen verpflichtet

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Mietwohnung

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Keine regelmäßige Kontrolle von Elektroleitungen durch Vermieter

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Generalinspektion von Elektroleitungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umfang der Verkehrssicherungspflichten eines Vermieters

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.10.2008)

    Vermieter müssen Elektroinstallationen nicht regelmäßig prüfen // BGH stärkt Rechte von Immobilienbesitzern

Besprechungen u.ä. (2)

  • bld.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in der Mietwohnung (RA Dr. Dirk-Carsten Günther; VersR 2009, 265)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verpflichtung zu Generalinspektion und E-Check? (IMR 2008, 401)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 143
  • MDR 2009, 75
  • NZM 2008, 927
  • ZMR 2009, 345
  • VersR 2009, 265
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.05.1969 - VIII ZR 164/67

    Schutzpflichten des Vermieters

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
    Diese Pflicht erstreckt sich, wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat, grundsätzlich auf alle Teile des Hauses, also nicht nur auf die der gemeinsamen Nutzung unterliegenden Einrichtungen, sondern auch auf die in der Obhut der Mitmieter befindlichen Wohn- und Geschäftsräume (Senatsurteil vom 12. Mai 1969 - VIII ZR 164/67, WM 1969, 1011 = ZMR 1969, 271, unter I).

    Ähnlich hat der Senat für Wasserleitungen und ein vom Vermieter in der Wohnung des Mieters angebrachtes Warmwassergerät eine Pflicht des Vermieters zu regelmäßigen Kontrollen mit der Erwägung verneint, dass sich diese Installationen in der ausschließlichen Obhut des Mieters befänden, der selbst das größte Interesse daran habe, auftretende Fehler oder Unregelmäßigkeiten dem Vermieter anzuzeigen (Senatsurteil vom 12. Mai 1969, aaO, unter II 2 a).

  • OLG Saarbrücken, 04.06.1993 - 4 U 109/92

    Schadensersatz aufgrund eines Brandes; Verletzung der Instandhaltungspflicht

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
    aa) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird eine solche Verpflichtung unter Berufung auf die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften bzw. auf die Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechniker (DIN VDE 0105) teilweise uneingeschränkt bejaht (OLG Saarbrücken, NJW 1993, 3077, 3078; AG Potsdam, WuM 1994, 524; wohl auch OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 377, 378; vgl. ferner - für gewerblich genutzte Räume ("Schnellimbiss") - OLG Celle, NJW-RR 1996, 521, 522; ebenso Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 9. Aufl., § 535 BGB Rdnr. 132).
  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 123/06

    Umlage der Kosten für Öltankreinigung auf den Mieter zulässig

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
    (4) Auch aus der von der Revision herangezogenen Rechtsprechung des Senats zur Umlagefähigkeit von Kosten der Elektrorevision als Betriebskosten (Senatsurteil vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 123/06, NJW 2007, 1356, Tz. 11 ff.) ergibt sich keine generelle rechtliche Verpflichtung des Vermieters von Wohnraum, entsprechende Prüfungen turnusmäßig durchzuführen.
  • BGH, 27.03.1972 - VIII ZR 177/70

    Vertragsschluß - Mieträume - Pachträume - Gefahrenquelle - Mangel - Selbes

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
    Zwar liegt ein Mangel auch dann vor, wenn sich außerhalb der Mieträume, aber im selben Gebäude des Vermieters eine Gefahrenquelle wie eine fehlerhafte oder defekte Elektroinstallation befindet (Senatsurteil vom 27. März 1972 - VIII ZR 177/70, NJW 1972, 944, unter 2).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
    Erforderlich ist daher, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH, Urteil vom 3. Februar 2004 - VI ZR 95/03, NJW 2004, 1449, unter II 1, st. Rspr.).
  • BGH, 20.10.1965 - VIII ZR 154/63

    Aufhebung oder Minderung der Tauglichkeit einer Wohnung zu ihrem vertragsgemäßen

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
    bb) In seinem Urteil vom 20. Oktober 1965 - VIII ZR 154/63, VersR 1966, 81, das einen im Jahr 1957 installierten, nicht mit einer Abgasanlage versehenen Durchlauferhitzer in einer Mietwohnung betraf, hat der Senat offen gelassen, ob der Vermieter insoweit regelmäßige Kontrollen des Gerätes in der Mietwohnung veranlassen müsse; er hat jedoch betont, dass die Anforderungen an den Vermieter, den Zustand der Mietsache auch hinsichtlich mitvermieteter technischer Einrichtungen laufend zu überprüfen, nicht überspannt werden dürfen (aaO, unter I 3).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.1999 - 10 U 159/98

    Überprüfung von Versorgungsleitungen durch den Unterverpächter

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
    aa) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird eine solche Verpflichtung unter Berufung auf die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften bzw. auf die Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechniker (DIN VDE 0105) teilweise uneingeschränkt bejaht (OLG Saarbrücken, NJW 1993, 3077, 3078; AG Potsdam, WuM 1994, 524; wohl auch OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 377, 378; vgl. ferner - für gewerblich genutzte Räume ("Schnellimbiss") - OLG Celle, NJW-RR 1996, 521, 522; ebenso Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 9. Aufl., § 535 BGB Rdnr. 132).
  • BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97

    Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
    Bei den DIN-Normen handelt es nicht um Rechtsvorschriften, sondern um private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter (BGH, Urteil vom 14. Mai 1998 - VII ZR 184/97, NJW 1998, 2814, unter II 3 a).
  • LG Hamburg, 22.01.1991 - 11 O 166/89
    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
    Nach einer weiteren Ansicht, der sich auch das Berufungsgericht angeschlossen hat, ist danach zu unterscheiden, ob es sich um Geräte oder Installationen in der Wohnung des Mieters oder in den Räumen handelt, die für den Vermieter ohne weiteres zugänglich sind (LG Hamburg, ZMR 1991, 440, 441; Staudinger/Emmerich, BGB (2006), § 535 Rdnr. 32; vgl. auch Bub/Treier/Kraemer, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III B Rdnr. 1290).
  • OLG Celle, 29.11.1995 - 2 U 210/94

    Haftung des Vermieters für Brandschäden des Mieters

    Auszug aus BGH, 15.10.2008 - VIII ZR 321/07
    aa) In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird eine solche Verpflichtung unter Berufung auf die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften bzw. auf die Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechniker (DIN VDE 0105) teilweise uneingeschränkt bejaht (OLG Saarbrücken, NJW 1993, 3077, 3078; AG Potsdam, WuM 1994, 524; wohl auch OLG Düsseldorf, ZMR 2000, 377, 378; vgl. ferner - für gewerblich genutzte Räume ("Schnellimbiss") - OLG Celle, NJW-RR 1996, 521, 522; ebenso Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 9. Aufl., § 535 BGB Rdnr. 132).
  • BGH, 21.02.2018 - VIII ZR 255/16

    Zur Räum- und Streupflicht des Vermieters

    a) Allerdings ist der Vermieter aus dem Mietvertrag heraus verpflichtet, dem Mieter während der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache und damit auch den Zugang zur Mietsache zu gewähren (vgl. Senatsurteile vom 15. Juni 1988 - VIII ZR 183/87, NJW-RR 1989, 76 unter 3 a mwN; vom 15. Oktober 2008 - VIII ZR 321/07, NJW 2009, 143 Rn. 13).

    Lässt er hierbei nicht die von ihm zu verlangende Sorgfalt walten, verwirklicht sich insoweit sein allgemeines Lebensrisiko (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - VI ZR 189/05, NJW 2006, 2326 Rn. 7 f. [zum Austausch eines Glasausschnitts einer Zimmertür]; vgl. auch Senatsurteil vom 15. Oktober 2008 - VIII ZR 321/07, aaO Rn. 18 [zur Inspektion von Elektroleitungen]).

  • OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 311/12

    Pflegefall nach Stromschlag - Fehler bei Montage einer Außenbeleuchtung können

    Auf die Gründe der Entscheidung des BGH vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07 - wird insoweit statt Wiederholung verwiesen.
  • LG Bielefeld, 29.10.2009 - 6 O 262/09

    Vermieter haftet nicht für Personenschäden durch Stromschlag

    a) Spezielle gesetzliche Vorschriften, die die Überprüfungspflichten bei elektrischen Leitungen und Anlagen in Wohnräumen regeln oder dem Eigentümer regelmäßige Wartungspflichten auferlegen, bestehen nicht (vgl. hierzu BGH, NJW 2009, 143).

    Bei den DIN-Normen handelt es sich nämlich nicht um Rechtsvorschriften, sondern um private technische Regeln mit Empfehlungscharakter (vgl. BGH, NJW 2009, 143 f.; NJW 1998, 2814).

    Für die hier zu beurteilende Frage, welche Maßnahmen ein Vermieter einer Wohnung im Hinblick auf die Erhaltung der gefahrlosen Funktionsfähigkeit der Elektroinstallation ergreifen muss, sind sie jedenfalls nicht maßgeblich (vgl. insoweit BGH, NJW 2009, 143 ff.).

    Erforderlich ist daher, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (vgl. BGH, NJW 2009, 143 f.; NJW 2004, 1449).

    Darauf, dass der Mieter der ihm nach § 536 c Abs. 1 BGB obliegenden Verpflichtung nachkommt, einen sich im Laufe der Mietzeit zeigenden Mangel dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, darf der Vermieter regelmäßig vertrauen (vgl. BGH, NJW 2009, 143 ff.).

  • LG Duisburg, 18.05.2010 - 13 S 58/10

    AGB: Ausschluss von § 536a BGB zulässig!

    Für die Elektroinstallation ist dies inzwischen anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07 - NJW 2009, 143).
  • OLG Celle, 07.04.2021 - 14 U 135/20

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers zur Verhinderung eines

    Da nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch keine generelle Pflicht besteht, Leitungen ohne konkreten Anlass einer Generalinspektion zu unterziehen (OLG Koblenz, Urteil vom 30. September 2010 - 2 U 779/09 -, Rn. 13, juris; ebenso zu Elektroleitungen BGH, Urteil vom 15. Oktober 2008 - VIII ZR 321/07 -, Rn. 11 ff., juris) und vorliegend kein konkretes Risiko eines Rohrbruchs, bspw. aufgrund des Alters der Sanitäranlagen, bestanden hat, war ein Absperren des Hauptwasserhahns bei alleiniger nächtlicher Abwesenheit nicht erforderlich.
  • OLG Celle, 18.03.2009 - 2 U 19/09

    Darlegungslast und Beweislast bei Schäden eines Mieters durch Brand des

    Zwar kommt eine Schadensersatzhaftung des Vermieters wegen Pflichtverletzung nach § 280 Abs. 1 BGB im Falle der Verletzung der vertraglichen Nebenpflicht in Betracht, Störungen des Mieters und Beschädigungen der von diesem eingebrachten Sachen zu unterlassen und die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten (vgl. BGH NJW 2009, 142. NZM 2008, 927).

    Dabei erstreckt sich die Verkehrssicherungspflicht auf alle Teile eines Gebäudes, mithin auch auf die in der Obhut von Mitmietern befindlichen Geschäftsräume (vgl. BGH ZMR 1969, 271. NZM 2008, 927).

    Hinsichtlich der Inspektion von Elektroleitungen verweisen die Klägerinnen zutreffend darauf, dass für den Vermieter im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht Veranlassung zur Vornahme derjenigen Überprüfungsmaßnahmen besteht, die ein umsichtiger, verständiger und in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend erachtet, um andere vor Schäden zu bewahren und dass dafür erforderlich ist, dass sich vorausschauend die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden könnten (vgl. BGH NZM 2008, 927 f.).

  • LG Saarbrücken, 11.12.2009 - 10 S 26/08

    Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Gesundheitsbeeinträchtigung

    Voraussetzung ist daher, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die nahe liegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH NZM 08, 927).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07 - NJW 09, 143 f).

  • BGH, 01.06.2011 - VIII ZR 310/10

    Wohnraummiete: Pflicht des Vermieters zur regelmäßigen Funktionskontrolle von

    Überdies lässt sich die Frage ohne Weiteres anhand der Rechtsprechung des Senats zur sogenannten Elektrorevision (Senatsurteil vom 15. Oktober 2008 - VIII ZR 321/07, NJW 2009, 143 Rn. 17 ff.) beantworten, wie es die Vorinstanzen auch (zutreffend) getan haben.
  • OLG Koblenz, 30.09.2010 - 2 U 779/09

    Wasserschäden an eingelagerten Kunstwerken des Mieters - Haftung des Vermieters

    Zur Frage der Überprüfung einer Elektroinstallation im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht des Vermieters hat der Bundesgerichtshof in diesem Zusammenhang in einer jüngeren Entscheidung (NJW 2009, 143 f.) ausgeführt, der Vermieter sei nicht verpflichtet, ohne konkreten Anlass oder Hinweis auf Mängel eine Elektroinstallation einer regelmäßigen Überprüfung durch eine Fachfirma zu unterziehen.
  • AG Hamburg-Blankenese, 29.01.2020 - 531 C 180/19

    Wohnraummiete: Besichtigungsrecht des Vermieters bei mieterseitiger Anbringung

    Bereits in LG Osnabrück, Urteil vom 8. August 2007, 1 S 213/07 (als Vorinstanz zitiert nach BGH ZMR 2009, 345) heißt es zur Verkehrssicherungspflicht für das vermietete Objekt:.

    Dazu entschied der BGH (ZMR 2009, 345):.

  • AG Köln, 22.12.2009 - 205 C 143/09

    Bestimmung der Höhe einer Mietminderung nach der Schwere des Mangels sowie dem

  • OLG Düsseldorf, 14.12.2010 - 24 U 126/10

    Pflichten des Rechtsanwalts im Rahmen eines Prozessmandats hinsichtlich der

  • OLG Koblenz, 02.04.2014 - 5 U 1024/13

    Umfang der Gefährdungshaftung für Stromschläge

  • AG Hanau, 07.02.2017 - 32 C 124/16

    Muss Vermieter einen Kunststoffschlauch regelmäßig prüfen?

  • OLG Koblenz, 04.10.2010 - 2 U 950/09

    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Tiefkühllagers hinsichtlich

  • AG Hamburg-Bergedorf, 06.01.2022 - 409 C 104/17

    Bleihaltiges Trinkwasser ist Mietmangel!

  • AG Berlin-Charlottenburg, 28.08.2009 - 235 C 250/08

    Kein Schadensersatzanspruch ohne Verschulden bei Ausführung von

  • AG Dortmund, 25.11.2008 - 425 C 5300/07

    Ordnungsgemäße Entwässerung eines Daches als zur vom Vermieter geschuldeten

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