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   BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 323/97   

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https://dejure.org/1998,3882
BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 323/97 (https://dejure.org/1998,3882)
BGH, Entscheidung vom 25.11.1998 - VIII ZR 323/97 (https://dejure.org/1998,3882)
BGH, Entscheidung vom 25. November 1998 - VIII ZR 323/97 (https://dejure.org/1998,3882)
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Gescheiterter PKW-Verkauf

§ 286 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 280 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 273 BGB, Entbehrlichkeit der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verzugsbeginn durch Zustellung eines Widerklageantrags; Entbehrlichkeit der Ausübung eines Leistungsverweigerungsrechts bei Klagentrag auf Zug um Zug Verurteilung ; Darlegungs- und Beweislast für einen Zinsanspruch

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 288 Abs. 2; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 273; ; BGB § 138 Abs. 4; ; ZPO § 128 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 286, 273
    Ausschluß des Verzuges durch Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 323/97
    Die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts ist aber dann entbehrlich, wenn der Gläubiger dem Gegenrecht des Schuldners im Klageantrag dadurch Rechnung trägt, daß er sogleich die Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung begehrt (BGHZ 60, 319, 323; MünchKomm/Thode, BGB, 3. Aufl., § 284 Rdnr. 16; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 284 Rdnr. 17).

    Bis zur Herausgabe des Fahrzeugbriefes, die nach dem von der Revision aufgezeigten Vorbringen der Klägerin am 14. Januar 1994 erfolgt sein soll, war daher der Eintritt des Verzuges ausgeschlossen, so daß die Beklagte auch keine Verzugszinsen fordern kann (vgl. BGHZ 60, 319, 323).

  • BGH, 29.01.1997 - VIII ZR 356/95

    Eigenhaftung eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 323/97
    Diese Entscheidung war Gegenstand des Revisionsverfahrens VIII ZR 356/95.

    Mit Urteil vom 29. Januar 1997 (abgedruckt in NJW 1997, 1233) hat der erkennende Senat die Sache unter Aufhebung des Berufungsurteils an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts -

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 323/97
    Zwar schließt das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB einen Verzug nur dann aus, wenn der Schuldner von seinem Recht durch Erhebung der Einrede Gebrauch macht (Senatsurteile vom 5. Mai 1971 - VIII ZR 59/70 - WM 1971, 1020 unter I 2 b und vom 25. November 1970 - VIII ZR 101/69 - NJW 1971, 421 unter II).
  • BGH, 05.05.1971 - VIII ZR 59/70

    Ansprüche aus der Verpachtung einer Tankstelle - Fälligkeit eines Pachtzinses -

    Auszug aus BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 323/97
    Zwar schließt das Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB einen Verzug nur dann aus, wenn der Schuldner von seinem Recht durch Erhebung der Einrede Gebrauch macht (Senatsurteile vom 5. Mai 1971 - VIII ZR 59/70 - WM 1971, 1020 unter I 2 b und vom 25. November 1970 - VIII ZR 101/69 - NJW 1971, 421 unter II).
  • BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22

    WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen

    Denn die Klägerin trägt dem Zurückbehaltungsrecht des Beklagten bereits durch ihre ausdrücklich so formulierte "hilfsweise" Antragstellung Rechnung (vgl. Senat, Urteil vom 16. März 1973 - V ZR 118/71, BGHZ 60, 319, 323; BGH, Urteil vom 25. November 1998 - VIII ZR 323/97, juris Rn. 9), auch wenn es sich nicht um einen Hilfsantrag im Sinne einer von einer innerprozessualen Bedingung abhängigen eventuellen Klagehäufung, sondern um ein in dem Hauptantrag ohnehin enthaltenes "Minus" handelt.
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Die Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts ist allerdings dann entbehrlich, wenn der Gläubiger dem Gegenrecht des Schuldners im Klageantrag dadurch Rechnung trägt, daß er sogleich die Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung begehrt (BGHZ 60, 319, 323; BGH, Urteil vom 25. November 1998 - VIII ZR 323/97 m.w.N.; s. dazu auch die Besprechung von Reinking EWiR § 288 BGB 1/99, 105).
  • OLG Naumburg, 12.12.2019 - 12 U 91/19

    Schadensersatzanspruch gegen Fahrzeughersteller wegen Implementierung einer

    Verlangt nämlich der Gläubiger - wie vorliegend - Leistung Zug-um-Zug gegen Erfüllung der Forderung des Schuldners, so ist der Verzugseintritt für beide Ansprüche zunächst ausgeschlossen (z. B. BGH, Urteil vom 25. November 1998, VIII ZR 323/97, Rz. 9, zitiert nach Juris).
  • LG Bremen, 28.01.2013 - 2 O 1795/11

    Erheblichkeit eines Mangels trotz geringer Beseitigungskosten

    Zwar kann ... ausnahmsweise der Verzugszins- und auch Prozesszinsanspruch entfallen, wenn dem Schuldner ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und der Gläubiger diesem durch eine entsprechende Antragsstellung bereits Rechnung getragen hat (vgl. BGH , NJW-RR 2005, 170; EWiR 1999, 105; WM 1971, 449; NJW 1973, 1234; Unberath, in: Bamberger/Roth, BGB, § 291 Rn . 5).
  • OLG Hamm, 13.10.2011 - 34 U 53/10

    Pflicht einer anlageberatenden 100%igen Tochter einer Sparkasse zur Aufklärung

    Zwar wird die Fälligkeit einer Forderung dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht nach §§ 273, 274 BGB geltend macht oder der Gläubiger diesem mit seinem Klageantrag dadurch Rechnung trägt, dass er sogleich die Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung begehrt (zu vgl. BGH, Urt. v. 16.03.1973 - V ZR 118/71, BGHZ 60, 323; Urt. v. 25.11.1998 - VIII ZR 323/97, EWiR 1999, 105).
  • OLG Hamm, 31.01.2012 - 34 U 110/11
    Zwar wird die Fälligkeit einer Forderung dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht nach §§ 273, 274 BGB geltend macht oder der Gläubiger diesem mit seinem Klageantrag dadurch Rechnung trägt, dass er sogleich die Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung begehrt (vgl. BGH, Urt. v. 16.03.1973 - V ZR 118/71, BGHZ 60, 323; Urt. v. 25.11.1998 - VIII ZR 323/97, EWiR 1999, 105).
  • OLG Hamm, 14.07.2011 - 34 U 55/10

    Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über für den Betrieb der Beteiligung an

    Zwar wird die Fälligkeit einer Forderung dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht nach §§ 273, 274 BGB geltend macht oder der Gläubiger diesem mit seinem Klageantrag dadurch Rechnung trägt, dass er sogleich die Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung begehrt (BGH, Urt. v. 16.03.1973 - V ZR 118/71, BGHZ 60, 323; Urt. v. 25.11.1998 - VIII ZR 323/97, EWiR 1999, 105).
  • OLG Naumburg, 01.04.2020 - 12 U 198/19

    Verjährung der aufgrund des sog. Abgas-Dieselskandals bestehenden Ansprüche:

    Verlangt nämlich der Gläubiger - wie vorliegend - Leistung Zug-um-Zug gegen Erfüllung der Forderung des Schuldners, so ist der Verzugseintritt für beide Ansprüche zunächst ausgeschlossen (z. B. BGH, Urteil vom 25. November 1998, VIII ZR 323/97, Rz. 9, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 29.03.2011 - 34 U 144/09

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank bei Vermittlung von Anteilen an

    Zwar wird die Fälligkeit einer Forderung dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht nach §§ 273, 274 BGB geltend macht oder der Gläubiger diesem mit seinem Klageantrag dadurch Rechnung trägt, dass er sogleich die Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung begehrt (BGH, Urteil vom 16.03.1973 - V ZR 118/71, BGHZ 60, 323; Urteil vom 25.11.1998 - VIII ZR 323/97, EWiR 1999, 105).
  • OLG Hamm, 24.05.2011 - 34 U 83/10

    Pflichten der anlageberatenden Bank bei einer Anlage in einem Filmfonds

    Zwar wird die Fälligkeit einer Forderung dadurch ausgeschlossen, dass der Schuldner ein ihm zustehendes Zurückbehaltungsrecht nach §§ 273, 274 BGB geltend macht oder der Gläubiger diesem mit seinem Klageantrag dadurch Rechnung trägt, dass er sogleich die Verurteilung nur Zug um Zug gegen Erbringung der Gegenleistung begehrt (BGH, Urteil vom 16.03.1973 - V ZR 118/71, BGHZ 60, 323; Urteil vom 25.11.1998 - VIII ZR 323/97, EWiR 1999, 105).
  • OLG Hamm, 29.09.2011 - 34 U 37/10

    Pflicht des Anlageberaters zur Aufklärung über Vermittlungsprovisionen

  • OLG Hamm, 24.05.2011 - 34 U 88/10

    Pflichten der anlageberatenden Bank bei einer Anlage in einem Filmfonds

  • OLG Hamm, 16.06.2011 - 34 U 13/10

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung wegen einer unterlassenen

  • OLG Hamm, 16.06.2011 - 34 U 16/10

    Schadensersatz wegen fehlerhaften Anlageberatung im Zusammenhang mit einer

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