Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
- autokaufrecht.info
Abgrenzung zwischen Sachmangel und Bagatellschaden bei Gebrauchtfahrzeugen
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rws-verlag.de
Fehlende Unfallfreiheit als Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf
- NWB SteuerXpert START
BGB § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
- RA Kotz
Bagatellschaden - Sachmangel bei PKW-Kauf
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Objektiver Fehlerbegriff (§ 434 I S. 2 Nr. 2 BGB) beim Gebrauchtwagenkauf (Vorunfall als Sachmangel); Rücktrittsrecht und Schadensersatzanspruch statt der Leistung bei einem unbehebbaren Sachmangel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Arglistiges Verschweigen von Vorschäden beim Gebrauchtwagenkauf; Abgrenzung von Bagatellschaden und Sachmangel - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kaufrecht - Gebrauchtwagenkauf: Mangel wegen Unfall?
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Fehlende Unfallfreiheit als Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf
Kurzfassungen/Presse (19)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens
- IWW (Kurzinformation)
GW-Handel - Unfalleigenschaft als Sachmangel
- IWW (Pressemitteilung)
Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Reparierter Unfallschaden als Sachmangel?
- mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)
Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens
- 123recht.net (Pressemeldung, 10.10.2007)
Verbraucher bei Gebrauchtwagenkauf gestärkt // Schaden verschwiegen: Händler muss Wagen zurücknehmen
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens
- Arbeitsgemeinschaft der Kraftfahrzeugsachverständigen e.V. (Leitsatz/Kurzinformation)
Sachmangel auch bei fachgerechter Reparatur eines nicht angegebenen Unfallschadens eines Gebrauchtwagens
- kanzlei.biz (Pressemitteilung/Kurzinformation)
BGH erklärt Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Erhebliche Unfallschäden stellen bei Gebrauchtwagen Sachmängel dar
- ra-skwar.de (Pressemitteilung)
Autokauf:
- verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)
Zusage auf Unfallfreiheit muss stimmen
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Unfallwageneigenschaft als Sachmangel eines Gebrauchtwagens
- ra-frese.de (Kurzinformation)
Unfallwagen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gebrauchtwagen: Unfallwageneigenschaft als Sachmangel
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Erhebliche Unfallschäden stellen bei Gebrauchtwagen Sachmängel dar
- finanztip.de (Kurzinformation)
Gebrauchtwagenkauf: Fahrzeugmangel auch bei fachgerecht beseitigtem Blechschaden
- rechtplus.de (Kurzinformation)
Gebrauchtwagenkauf: Fahrzeugmangel auch bei fachgerecht beseitigtem Blechschaden
- meisterernst.de (Zusammenfassung und Kurzinformation)
Gebrauchtwagenkauf: Verkäufer darf Blechschäden nicht verschweigen - Käufer darf den Wagen zurückgeben
Besprechungen u.ä. (5)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Autokauf - Bagatellschaden vs. Sachmangel:die optimale Prozesstaktik
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Gebrauchtwagenkauf - Unfalleigenschaft als Sachmangel
- ra-frese.de (Kurzanmerkung)
Barmenia Versicherung gehört auch zum Kartell der Kürzer
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Objektiver Fehlerbegriff (§ 434 I S. 2 Nr. 2 BGB) beim Gebrauchtwagenkauf (Vorunfall als Sachmangel); Rücktrittsrecht und Schadensersatzanspruch statt der Leistung bei einem unbehebbaren Sachmangel
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Mangelhaftigkeit eines Kfz nach Unfall mit mehr als Bagatellschaden auch nach fachgerechter Reparatur
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.10.2006 - 4 O 722/05
- BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06
- BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2008, 53
- ZIP 2008, 121
- MDR 2008, 141
- NZV 2008, 139
- VersR 2008, 359
- WM 2008, 554
Wird zitiert von ... (24)
- BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
Kaufrecht - Unfallwagen
Die "Pflichtverletzung", die in der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit dem unbehebbaren Mangel der Eigenschaft als Unfallwagen liegt, ist im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB unerheblich, wenn sich der Mangel allein in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auswirkt und dieser weniger als 1% des Kaufpreises beträgt (im Anschluss an die Senatsurteile vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, WM 2005, 2293, unter B II 2, und vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53, unter II 2).*).Wie der Senat in diesem Zusammenhang weiter erkannt hat, sind "Bagatellschäden" bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war; ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung (Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53, unter II 1 b m.w.N.).
Soweit der Senat zuletzt im Urteil vom 10. Oktober 2007 (aaO, unter II 2), ohne die Frage zu vertiefen, davon ausgegangen ist, dass bei einem nicht behebbaren Mangel wie dem hier in Rede stehenden - stets - eine erhebliche "Pflichtverletzung" gegeben ist, hält der Senat hieran nach erneuter Überprüfung nicht mehr fest.
- BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08
Verkehrsrecht - Abrechnung des Schadens auf Neuwagenbasis
Als "Bagatellschäden" sind bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anzuerkennen, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06 - VersR 2008, 359, 361 m.w.N.). - BGH, 10.03.2009 - VIII ZR 34/08
Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel
Für die gewöhnliche Verwendung eignet sich ein gebrauchter Personenkraftwagen grundsätzlich dann, wenn er keine technischen Mängel aufweist, die die Zulassung zum Straßenverkehr hindern oder die Gebrauchsfähigkeit aufheben oder beeinträchtigen (Senatsurteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53, Tz. 18 m.w.N.).Welche Beschaffenheit üblich ist, hängt im Übrigen von den Umständen des Einzelfalles ab, wie beispielsweise dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs, der Anzahl der Vorbesitzer und der Art der Vorbenutzung (Senatsurteil vom 10. Oktober 2007, aaO, Tz. 19 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 25.02.2008 - 1 U 169/07
GW-Handel - Doppelte Bagatellprüfung bei „lt. Vorbesitzer unfallfrei“
In der Sache, die er durch Urteil vom 10.10.2007 (NJW 2008, 53) entschieden hat, waren sämtliche Unfall-Rubriken unausgefüllt geblieben, so dass schon deshalb keine Beschaffenheitsvereinbarung anzunehmen war, weder eine positive noch eine negative.Bei Beschädigungen des Fahrzeugs kommt es schließlich für die Unterscheidung, ob es sich um einen möglicherweise hinzunehmenden "Bagatellschaden" oder um einen solchen Schaden handelt, der dem Fahrzeug die Unfallfreiheit nimmt, auf die Art des Schadens und die Höhe der Reparaturkosten an (vgl. BGH NJW 2008, 53 für die Frage der Mangelhaftigkeit nach den objektiven Kriterien des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).
Nach Ansicht des BGH sind Blechschäden, deren fachgerechte Beseitigung 1.774,67 EUR kostet bei einem knapp 5 1/2 Jahren alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von rund 54.000 km kein "Bagatellschaden" mehr (NJW 2008, 53 zu § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).
In enger Anlehnung an das BGH-Urteil vom 10.10.2007 (NJW 2008, 53) werden "Blechschäden", selbst wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war, nicht mehr als Bagatellschäden angesehen.
Wie dem BGH-Urteil vom 10.10.2007 (NJW 2008, 53) zu entnehmen ist, spielen auch die Tiefe der Verformung und das flächenmäßige Ausmaß der Beschädigung eine Rolle.
- OLG Stuttgart, 31.07.2008 - 19 U 54/08
Gebrauchtwagenkauf: Aufklärungspflicht über eine Vorbenutzung als Mietwagen
a) Da es hinsichtlich der atypischen Vorbenutzung an einer Beschaffenheitsvereinbarung (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB) fehlt und die in Rede stehende Sollbeschaffenheit sich auch nicht aus der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB) ergibt, ist das Fahrzeug nach § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB frei von Sachmängeln, wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (vgl. BGH NJW 2008, 53).Eine Ersatzlieferung ist bei dem hier vorliegenden Gebrauchtwagenkauf unmöglich (vgl. BGHZ 168, 64, 71; BGH NJW 2008, 53).
Die in der Lieferung des mangelhaften Fahrzeugs liegende Pflichtverletzung ist nicht unerheblich, so dass dem Rücktritt auch nicht § 323 Abs. 5 S. 2 BGB entgegensteht (vgl. BGH NJW 2008, 53).
- OLG Jena, 20.12.2007 - 1 U 535/06
Fehlen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit eines Fahrzeugs, hier: …
Als Bagatellschäden hat der Bundesgerichtshof bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige äußere Lackschäden anerkannt, nicht dagegen andere Blechschäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war (vgl. BGH Urteil vom 10.10.2007, - VIII ZR 330/06 - NSW BGB § 434 [BGH intern]; BGH WM 1987, 137; BGH WM 1982, 511).Nach der Entscheidung des BGH (vgl. Urteil vom 10.10.2007, - VIII ZR 330/06 - NSW BGB § 434 [BGH intern]) sind indes Blechschäden, selbst wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering war, nicht mehr als Bagatellschäden anzusehen.
- KG, 01.09.2011 - 8 U 42/10
Untersuchungs- und Offenbarungspflichten eines Gebrauchtwagenhändlers beim Ankauf …
Die fehlende Fachgerechtheit einer Reparatur eines Unfallschadens stellt einen Mangel des Gebrauchtwagens dar (vgl. BGHZ 181, 170 = NJW 2009, 2807, 2808 Rz 16; NJW 2008, 53, 54 Rz 20) und kann eine Arglisthaftung des Verkäufers begründen (vgl. OLG Rostock OLG-NL 2004, 73;… OLG Koblenz, Urt. v. 18.05.2000, 5 U 1928/98 -bei Juris-; OLGR Köln 2001, 233; OLGR Düsseldorf 2004, 152; OLGR München 1995, 64).Die Kosten der Einstellung des PKW sind zu ersetzen, da sie adäquate Folge des berechtigten Rückabwicklungsverlangens der Klägerin sind (vgl. auch BGH NJW 2008, 53, 55 Tz 24).
- OLG Nürnberg, 15.08.2008 - 5 U 29/08
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis
Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NJW 2008, 53) stellt nämlich die Tatsache, dass ein Fahrzeug bei einem Unfall einen nicht unerheblichen Schaden erlitten hat einen Sachmangel dar, der anders als ein bloßer Bagatellschaden zu offenbaren ist. - OLG Köln, 21.03.2011 - 5 U 175/10
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Gebrauchtwagens hinsichtlich massiver …
Ferner muss er damit rechnen, dass es an dem fraglichen Fahrzeug zu Bagatellschäden gekommen sein kann, die für ihn nach Beseitigung keinerlei Bedeutung mehr haben und insbesondere bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen können [vgl. hierzu etwa: BGH, NJW 2008, 53, Juris-Rn. 20].Denn zum einen beinhaltet die dem Gebrauchtwagenverkäufer in Fällen der hier vorliegenden Art treffende Offenbarungspflicht die Pflicht, den Käufer ungefragt zu informieren [vgl. hierzu etwa: BGH, NJW 2008, 53, Juris-Rn. 20].
- OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 1 U 475/11
Kaufrecht - Ungewöhnliche Gerüche: Kaufsache mangelhaft!
Für das, was der Käufer erwarten darf, kann ferner der Kaufpreis von Bedeutung sein (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06 -, NJW 2008, S. 53, 54). - OLG Frankfurt, 22.07.2010 - 22 U 232/07
Gebrauchtwagenkaufvertrag: Vorliegen eines Sachmangels bei erheblichen, aber …
- LG Bochum, 22.06.2010 - 1 O 471/09
- OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 231/07
GW-Handel - Standzeitgrenze gilt auch im GW-Handel
- OLG Naumburg, 06.11.2008 - 1 U 30/08
Autokauf - Konkreter Verdacht auf Sachmangel gleich Sachmangel
- OLG Köln, 01.03.2011 - 9 U 166/10
Frist zur gerichtlichen Geltendmachung des Leistungsanspruchs gegenüber einem …
- OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 1 U 264/07
Zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs wegen eines Mangels der Kaufsache
- OLG Hamm, 10.06.2010 - 28 U 15/10
Verschleiß eines Gebrauchtwagens als Sachmangel
- OLG Hamm, 17.11.2011 - 28 U 109/11
Rechte des Käufers bei behobenen Lackschäden eines Neufahrzeugs
- OLG Bamberg, 09.02.2011 - 8 U 166/10
- OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07
Begriff des Sachmangels i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB
- KG, 29.10.2009 - 1 U 41/08
Gewährleistungsrechte des Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs nach bereits erklärter …
- OLG München, 20.12.2010 - 7 U 4092/10
Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf: Zugesicherte "Unfallfreiheit" …
- OLG Brandenburg, 22.03.2011 - 11 U 25/10
- LG Mosbach, 30.05.2012 - 5 S 13/12
Rechtsprechung
| BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06 |
Volltextveröffentlichungen (8)
mehr- NWB SteuerXpert START
ZPO § 233 B, § 566
- RA Kotz
Sprungrevision - Versäumung der Frist und Wiedereinsetzung
- rechtsportal.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Sprungrevision; Vorliegen des Einverständnisses des Rechtsmittelgegners
- ibr-online
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung nach Fristversäumnis für Sprungrevision
- Judicialis
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.10.2006 - 4 O 722/05
- BGH, 06.03.2007 - VIII ZR 330/06
- BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 330/06
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2007, 1075
- MDR 2007, 901
- NJ 2007, 460
- FamRZ 2007, 809 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.10.2011 - I ZR 69/11
Verfahrensrecht - Sprungrevision in Urheberrechtsstreit (e-books)
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