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   BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07   

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https://dejure.org/2009,1184
BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07 (https://dejure.org/2009,1184)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2009 - VIII ZR 332/07 (https://dejure.org/2009,1184)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07 (https://dejure.org/2009,1184)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit des für ihn tätigen Versicherungsvertreters

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Zur Wirksamkeit einer Formularklausel, die es zulässt, dass Ansprüche auf Vertragsstrafe und pauschalierten Schadensersatz nebeneinander geltend gemacht werden: Zur Schätzung eines Mindestschadens

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; AGBG § 24; ; ZPO § 287

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 252; ZPO § 287
    Entgangener Gewinn eines Versicherungsmaklers durch unerlaubte Konkurrenztätigkeit des für ihn tätigen Versicherungsvertreters

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    VIII. Zivilsenat des BGH sieht erneut mit Revisionsurteil vom 24.6.2009 - VIII ZR 332/07 - in § 287 ZPO eine Norm zugunsten des Klägers mit einer Darlegungs- und Beweiserleichterung zugunsten des Klägers.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9; AGBG § 24; ZPO § 287
    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit des für ihn tätigen Versicherungsvertreters

  • rechtsportal.de

    AGBG § 9 ; AGBG § 24 ; ZPO § 287
    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit des für ihn tätigen Versicherungsvertreters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mindestschaden bei entgangenem Gewinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Schadenberechnung bei vom Untervermittler "weggeschlüsselten" Beständen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestschaden bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Schaden des U durch unerlaubte Konkurrenztätigkeit des VV, Wettbewerbstätigkeit, Interessenwahrnehmungspflicht

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Wie hoch ist der Schadenersatz bei Konkurrenztätigkeit?

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Zum Verstoß eines Versicherungsvertreters gegen ein Wettbewerbsverbot und zur Schätzung des Mindestschadens

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Entgangener Gewinn und Schadensberechnung - So nutzen Sie eine Entscheidung des BGH bei "weggeschlüsselten" Beständen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1404
  • MDR 2009, 1119
  • VersR 2009, 1360
  • WM 2009, 1811
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.10.1991 - XII ZR 144/90

    Erleichterung der Beweisführung und Darlegungslast bei Anspruch auf Ersatz des

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07
    Eine Schätzung darf erst dann gänzlich unterlassen werden, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36, unter 3 a m.w.N.).

    Wenn das Landgericht und das Berufungsgericht Zweifel daran hatten, ob der Verwaltungsaufwand für diese Provisionsabrechnungen so gering ist, dass er ohne zusätzliche Kosten hätte erledigt werden können, so hätten die Vorinstanzen hierfür im Wege der Schätzung - notfalls mit Hilfe sachverständiger Begutachtung gemäß § 144 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991, aaO, unter 3 b; Urteil vom 12. Oktober 1993 - X ZR 65/92, NJW 1994, 663 unter II 2 c cc) - einen gewissen Betrag gewinnmindernd veranschlagen können, aber nicht die Widerklage vollständig abweisen dürfen.

    Im Rahmen der Schätzung muss der Richter selbst nicht vorgetragene Tatsachen nach freiem Ermessen berücksichtigen (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991, aaO, unter 3 a m.w.N.) und, soweit dies erforderlich ist, vor einer vollständigen Abweisung der Klage auch über den Sachvortrag hinaus in eine Aufklärung durch Sachverständigengutachten eintreten (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993, aaO).

  • BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92

    Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt;

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07
    Wenn das Landgericht und das Berufungsgericht Zweifel daran hatten, ob der Verwaltungsaufwand für diese Provisionsabrechnungen so gering ist, dass er ohne zusätzliche Kosten hätte erledigt werden können, so hätten die Vorinstanzen hierfür im Wege der Schätzung - notfalls mit Hilfe sachverständiger Begutachtung gemäß § 144 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991, aaO, unter 3 b; Urteil vom 12. Oktober 1993 - X ZR 65/92, NJW 1994, 663 unter II 2 c cc) - einen gewissen Betrag gewinnmindernd veranschlagen können, aber nicht die Widerklage vollständig abweisen dürfen.

    Im Rahmen der Schätzung muss der Richter selbst nicht vorgetragene Tatsachen nach freiem Ermessen berücksichtigen (BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991, aaO, unter 3 a m.w.N.) und, soweit dies erforderlich ist, vor einer vollständigen Abweisung der Klage auch über den Sachvortrag hinaus in eine Aufklärung durch Sachverständigengutachten eintreten (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1993, aaO).

  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07
    Eine Klausel, die eine kumulative Geltendmachung der Ansprüche auf Vertragsstrafe und pauschalierten Schadensersatz ermöglicht, verstößt gegen das Anrechnungsgebot des § 340 Abs. 2 BGB (BGHZ 63, 256, 258) und ist wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners auch im Verhältnis unter Kaufleuten unwirksam (Senatsurteil vom 29. Februar 1984 - VIII ZR 350/82, NJW 1985, 53, unter II 2 g).
  • BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95

    Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen;

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07
    Der - hier zu unterstellende - Verstoß des Klägers gegen das Wettbewerbsverbot begründet einen Anspruch der Beklagten auf Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung, der auf Ersatz entgangenen Gewinns gerichtet ist (vgl. Senatsurteil vom 3. April 1996 - VIII ZR 3/95, NJW 1996, 2097, unter A I 2 b).
  • BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07
    Zwar gehört die Entscheidung der Frage, ob genügende Unterlagen für eine Schätzung vorhanden sind, dem dem Tatrichter vorbehaltenen Gebiet der Tatsachenwürdigung an; sie kann aber vom Revisionsrichter im Rahmen der erhobenen Rügen daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter von zutreffenden rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist und alle wesentlichen Gesichtspunkte, wie Verfahrensregeln, die Erfahrungssätze und die Denkgesetze, beachtet hat (BGH, Urteil vom 16. Dezember 1963 - III ZR 47/63, NJW 1964, 589, unter IV 3).
  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 350/82

    Wirksamkeit eines Automaten-Aufstellervertrages; Rechtsfolgen der Anwendung der

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07
    Eine Klausel, die eine kumulative Geltendmachung der Ansprüche auf Vertragsstrafe und pauschalierten Schadensersatz ermöglicht, verstößt gegen das Anrechnungsgebot des § 340 Abs. 2 BGB (BGHZ 63, 256, 258) und ist wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners auch im Verhältnis unter Kaufleuten unwirksam (Senatsurteil vom 29. Februar 1984 - VIII ZR 350/82, NJW 1985, 53, unter II 2 g).
  • BGH, 29.05.2008 - III ZR 330/07

    Zur Wirksamkeit einer Lastschriftklausel in formularmäßigen Mitgliedsverträgen

    Auszug aus BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07
    Die tatrichterliche Auslegung einer Formularklausel ist im Revisionsverfahren uneingeschränkt zu überprüfen (BGH, Urteil vom 29. Mai 2008 - III ZR 330/07, NJW 2008, 2495, Tz. 10 f. m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

    Der Tatrichter muss in diesem Fall vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob nach § 287 ZPO nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf eine solche Schätzung erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (Senatsurteil vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, WM 2009, 1811, Tz. 16; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36, unter 3 a m.w.N.).

    (2) Darüber hinaus hat das Berufungsgericht nicht beachtet, dass es im Rahmen einer solchen Schätzung selbst nicht vorgetragene Tatsachen nach freiem Ermessen berücksichtigen und, soweit dies erforderlich ist, vor einer vollständigen Abweisung der Klage auch über den Sachvortrag hinaus in eine Aufklärung durch Sachverständigengutachten eintreten muss (Senatsurteil vom 24. Juni 2009, aaO, Tz. 20 m.w.N.).

    Soweit für die zum Ersatz gestellten gebrauchten Gegenstände kein Markt (mehr) besteht und deshalb kein Marktwert festgestellt werden kann, hätte das Berufungsgericht - und zwar selbst unter Berücksichtigung nicht vorgetragener Tatsachen (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 2009, aaO) - außerdem erwägen müssen, ob der betreffende Schaden nicht durch Ansatz desjenigen Preises zu schätzen ist, der - unter Abzug eines angemessenen Ausgleichs neu für alt - bei der Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzgegenstandes angefallen wäre (vgl. BGHZ 115, 364, 368).

  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 26/15

    Vertrag über die Lieferung von Arzneimitteln: Stellen von Vertragsbedingungen bei

    c) Nach dieser Maßgabe bedarf es keiner Entscheidung, ob die Vertragsstrafenklausel auch deshalb gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam ist, weil eine Klausel, die eine kumulative Geltendmachung der Ansprüche auf Vertragsstrafe und pauschalierten Schadensersatz ermöglicht, gegen das Anrechnungsgebot des § 340 Abs. 2 BGB verstößt und deshalb wegen unangemessener Benachteiligung des Vertragspartners auch im Verhältnis unter Kaufleuten unwirksam ist (BGH, Urteile vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 Rn. 12; vom 21. November 1991 - I ZR 87/90, NJW 1992, 1096 unter II 2; vom 29. Februar 1984 - VIII ZR 350/82, NJW 1985, 53 unter II 2 g; vom 27. November 1974 - VIII ZR 9/73, aaO S. 258 ff.; Dammann in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 6. Aufl., § 309 Nr. 6 BGB Rn. 64, 104) und die hier verwendete Formularbestimmung zudem ausdrücklich auf jeden Auftrag "unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs" abstellt (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 1998 - V ZR 6/97, aaO unter II 3 c aa; vom 10. Dezember 1992 - I ZR 186/90, BGHZ 121, 13, 18 f.; vom 28. Januar 1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786 unter III 3; vom 17. Juli 2008 - I ZR 168/05, NJW 2009, 1882; vom 9. Juli 2015 - I ZR 224/13, GRUR 2015, 1021 Rn. 29; Palandt/Grüneberg, aaO, § 339 Rn. 18; Dammann in Wolf/Lindacher/Pfeiffer, aaO Rn. 73).
  • BGH, 29.05.2013 - VIII ZR 174/12

    Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel

    Zu den Anforderungen an eine Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO (Fortführung von BGH, Urteile vom 14. Juli 2010, VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 19; vom 24. Juni 2009, VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 Rn. 16; vom 6. Dezember 2012, VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 23 f. und vom 23. Oktober 1991, XII ZR 144/90, WM 1992, 36 unter 3 a).

    Der Tatrichter muss vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob nach § 287 ZPO nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf eine solche Schätzung erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (st. Rspr.; Senatsurteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 19; vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, NJW-RR 2009, 1404 Rn. 16; BGH, Urteile vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525 Rn. 23 f.; vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36 unter 3 a mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11, NJW 2012, 2267 Rn. 9).

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