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   BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 338/09   

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https://dejure.org/2011,9271
BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 338/09 (https://dejure.org/2011,9271)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2011 - VIII ZR 338/09 (https://dejure.org/2011,9271)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09 (https://dejure.org/2011,9271)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG
    Rechtliches Gehör: Auseinandersetzung mit dem zentralen Verteidigungsvorbringen des Mieters bei einer Eigenbedarfskündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Nichtberücksichtigung eines gegenbeweislich vom Kläger benannten Zeugen als zentrales Verteidigungsvorbringen mit dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung wegen Eigenbedarfs; unberücksichtigtes Mietervorbringen bei vorgeschobenem Eigenbedarf; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Rechtliches Gehör: Auseinandersetzung mit dem zentralen Verteidigungsvorbringen des Mieters bei einer Eigenbedarfskündigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtliches Gehör: Auseinandersetzung mit dem zentralen Verteidigungsvorbringen des Mieters bei einer Eigenbedarfskündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Nichtberücksichtigung eines gegenbeweislich vom Kläger benannten Zeugen als zentrales Verteidigungsvorbringen mit dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gehörsverletzung (Eigenbedarfskündigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eigenbedarfskündigung bei bezweifelter Selbstnutzungsabsicht

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Eigenbedarfskündigung: mangelnde Vernehmung von Zeugen des Mieters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 538
  • FamRZ 2011, 808
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.04.2009 - II ZR 117/08

    Rückschluss auf eine fehlende Kenntnisnahme eines Vortrags im Falle einer

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 338/09
    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt das auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 6. April 2009 - II ZR 117/08, NJW 2009, 2139 Rn. 2, 5 f.).
  • BVerfG, 13.01.1995 - 1 BvR 1420/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 338/09
    Bei der Beurteilung einer Eigenbedarfskündigung muss das Gericht sämtlichen vom Mieter vorgetragenen Gesichtspunkten nachgehen, die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Selbstnutzungswunsches des Vermieters begründen, denn vorgeschobene Kündigungen verdienen keinen Schutz (BVerfG, NJW-RR 1995, 392 f.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 338/09
    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt das auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133, 145 f.; BGH, Beschluss vom 6. April 2009 - II ZR 117/08, NJW 2009, 2139 Rn. 2, 5 f.).
  • OLG Frankfurt, 21.01.2019 - 29 U 183/17

    Fiktive Mangelbeseitungskosten als Schaden im Kaufrecht

    In dem Übergehen eines wesentlichen Teils des Klagevortrags liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. BGH VII ZR 188/16, ZfBR 2018, 465 ff.; BGH VII ZR 158/15, zitiert nach juris; BGH VIII ZR 338/09, zitiert nach juris Rn. 3; BVerfG NJW 2009, 1584 Rn. 14).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 79/15

    Anhörungsrüge: Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsverletzung

    Zwar lässt in Fällen, in denen das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, dieser Umstand auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, juris Rn. 15; BGH, Beschlüsse vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15, IHR 2016, 124 Rn. 7; vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 30.07.2015 - VII ZR 70/14

    Werkmangel bei Pflasterarbeiten: Verwendung eines vom Leistungsverzeichnis

    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13, juris Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 85/11, GRUR 2013, 1046 Rn. 11 - Variable Bildmarke; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2016 - VII ZR 314/13

    Architektenvertrag: Wirksamkeit einer vom Auftraggeber gestellten AGB-Klausel

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG setzt voraus, dass im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2014 - VIII ZR 31/13

    Leasingvertrag über Fitnessgeräte eines Fitnessstudios: Wegfall der Ermächtigung

    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (Senatsbeschlüsse vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; vom 11. Dezember 2012 - VIII ZR 37/12, juris Rn. 10).
  • BGH, 23.02.2016 - VII ZR 28/15

    Handelsvertretervertrag: Verjährung des Provisionsanspruchs und des

    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Verteidigungsvorbringens des Beklagten zu einer Frage nicht ein, das für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13, juris Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2017 - VII ZR 181/16

    Gehörsverstoß des Berufungsgerichts im Bauprozess: Nichteingehen auf den

    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15, IHR 2016, 124, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. Mai 2014 - VII ZR 187/13 Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 10.08.2016 - VII ZR 158/15

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Teilweise Aufhebung des Berufungsurteils bei

    Geht das Berufungsgericht in den Gründen des Berufungsurteils auf den wesentlichen Kern des Verteidigungsvorbringens des Beklagten zu einer Frage nicht ein, das für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2016 - VII ZR 28/15 Rn. 7; Beschluss vom 20. Mai 2014  VII ZR 187/13 Rn. 6; Beschluss vom 16. März 2011  VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2011 - 2 W 59/11

    Prozessvergleich im Verfügungsverfahren: Erforderlichkeit einer nachträglichen

    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so lässt das auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BGH WuM 2011, 300 [Tz. 3]).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 239/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschränkte Revisionszulassung bei hilfsweise zur

    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für die Entscheidung von zentraler Bedeutung ist, so lässt das auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BGH, Urteil vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3 m.w.N.; Beschluss vom 6. April 2009 - II ZR 117/08, NJW 2009, 2139 Rn. 2, 5 f.; BVerfGE 86, 133, 145 f.).
  • BGH, 20.05.2014 - VII ZR 187/13

    Beendigung eines Handelsvertretervertrages hinsichtlich eines Anspruchs auf

  • LG Berlin, 08.05.2018 - 63 S 139/17

    Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Verwertungskündigung bei möglicher

  • BGH, 11.12.2012 - VIII ZR 37/12

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Fehlende Auseinandersetzung mit dem zentralen

  • OLG München, 26.10.2017 - 15 U 1222/17

    Vorliegen eines Diebstahls als Kündigungsgrund im Arbeitsverhältnis -

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