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   BGH, 19.10.2010 - VIII ZR 34/09   

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https://dejure.org/2010,18630
BGH, 19.10.2010 - VIII ZR 34/09 (https://dejure.org/2010,18630)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2010 - VIII ZR 34/09 (https://dejure.org/2010,18630)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - VIII ZR 34/09 (https://dejure.org/2010,18630)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Nr 1 Buchst b EGV 44/2001, Art 23 EGV 44/2001
    Internationale Zuständigkeit für Streitigkeit aus einem grenzüberschreitenden Versendungskauf: Fehlende Vereinbarung einer Gerichtsstandsklausel; Abgrenzung eines Vertrages über den "Verkauf von Waren" von einem Vertrag über die "Erbringung von Dienstleistungen"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Nr 1 Buchst b EGV 44/2001, Art 23 EGV 44/2001
    Internationale Zuständigkeit für Streitigkeit aus einem grenzüberschreitenden Versendungskauf: Fehlende Vereinbarung einer Gerichtsstandsklausel; Abgrenzung eines Vertrages über den "Verkauf von Waren" von einem Vertrag über die "Erbringung von Dienstleistungen"

  • Wolters Kluwer

    Auswirkung einer Ablehnung eines Angebots auf das Zustandekommen einer darin enthaltenen Gerichtsstandsvereinbarung

  • rewis.io

    Internationale Zuständigkeit für Streitigkeit aus einem grenzüberschreitenden Versendungskauf: Fehlende Vereinbarung einer Gerichtsstandsklausel; Abgrenzung eines Vertrages über den "Verkauf von Waren" von einem Vertrag über die "Erbringung von Dienstleistungen"

  • rewis.io

    Internationale Zuständigkeit für Streitigkeit aus einem grenzüberschreitenden Versendungskauf: Fehlende Vereinbarung einer Gerichtsstandsklausel; Abgrenzung eines Vertrages über den "Verkauf von Waren" von einem Vertrag über die "Erbringung von Dienstleistungen"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1; EuGVVO
    Auswirkung einer Ablehnung eines Angebots auf das Zustandekommen einer darin enthaltenen Gerichtsstandsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision; Versendungskauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 25.02.2010 - C-381/08

    Car Trim - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung

    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - VIII ZR 34/09
    Die Auslegung von Art. 5 Nr. 1 Buchst. b EuGVVO ist nach Erlass des Berufungsurteils sowohl hinsichtlich der Abgrenzung von Kauf- und Dienstvertrag als auch hinsichtlich der Bestimmung des Lieferorts beim Versendungskauf durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 2010 (NJW 2010, 1059 - Car Trim GmbH/Key Safety Systems Srl) geklärt und durch das im Anschluss daran zum Versendungskauf ergangene Senatsurteil vom 23. Juni 2010 (VIII ZR 135/08, WM 2010, 1712) auch bereits umgesetzt worden.

    Das Berufungsgericht hat in Übereinstimmung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 2010 (aaO) rechtsfehlerfrei angenommen, dass es sich bei dem vorliegenden Vertrag um einen "Verkauf von Waren" (Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Gedankenstrich EuGVVO) und nicht um die "Erbringung von Dienstleistungen" (Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Gedankenstrich EuGVVO) handelt und dass bei dem hier vorliegenden Versendungskauf als Lieferort im Sinne des Art. 5 Nr. 1 Buchst. b erster Gedankenstrich EuGVVO Wien vereinbart war.

    Vielmehr fällt der Versendungskauf nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 2010 (aaO) unmittelbar unter § 5 Nr. 1 Buchst. b erster Gedankenstrich EuGVVO.

  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 135/08

    Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitendem Versendungskauf:

    Auszug aus BGH, 19.10.2010 - VIII ZR 34/09
    Die Auslegung von Art. 5 Nr. 1 Buchst. b EuGVVO ist nach Erlass des Berufungsurteils sowohl hinsichtlich der Abgrenzung von Kauf- und Dienstvertrag als auch hinsichtlich der Bestimmung des Lieferorts beim Versendungskauf durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 2010 (NJW 2010, 1059 - Car Trim GmbH/Key Safety Systems Srl) geklärt und durch das im Anschluss daran zum Versendungskauf ergangene Senatsurteil vom 23. Juni 2010 (VIII ZR 135/08, WM 2010, 1712) auch bereits umgesetzt worden.
  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 125/14

    Internationaler Warenkaufvertrag zwischen einem deutschen Vertriebsunternehmen

    Das gilt auch für eine im ursprünglichen Angebot enthaltene Gerichtsstandsklausel (Aufgabe der Rechtsprechung im Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2010, VIII ZR 34/09, IHR 2011, 179 Rn. 6 ff.).

    So habe der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 19. Oktober 2010 - VIII ZR 34/09) entschieden, dass von einer Beanstandung und damit Ablehnung eines Angebots hinsichtlich der Angebotspreise zugleich eine in dem Angebot enthaltene Gerichtsstandsklausel erfasst sei.

    Soweit sich dem vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2010 (VIII ZR 34/09, IHR 2011, 179 Rn. 6 ff.) Abweichendes entnehmen lässt, hält der Senat daran nicht fest.

  • OLG Köln, 24.04.2013 - 16 U 106/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte

    Ob zur Wahrung der Schriftform stets handschriftlich unterzeichnete Willenserklärungen beider Seiten erforderlich sind (so Senatsurt. v. 19.10.2011 - 16 U 161/10; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 485; Münchener Kommentar zur ZPO- Gottwald , 3. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 25) oder - wie das Landgericht meint - von den Parteien jeweils nicht handschriftlich unterzeichnete Schriftstücke ausreichen, solange sie ihren Urheber erkennen lassen (so etwa Zöller- Geimer , ZPO, 29. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 13; Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, 3. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 105; Rauscher- Mankowski , Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, Stand 2011, Art. 23 Brüssel I-VO Rn. 15; Schlosser, EU-Zivilprozessrecht, 3. Aufl., Art. 23 EuGVVO Rn. 19; Reithmann/Martiny/Hausmann, Internationales Vertragsrecht, 7. Aufl., Rn. 6435) ist umstritten und für den Anwendungsbereich des Art. 23 EuGVVO vom Bundesgerichtshof zuletzt offengelassen worden (BGH IHR 2011, 179).
  • LG Bonn, 30.10.2012 - 12 O 9/12

    Zahlung von Provisionen aus einem Handelsvertretervertrag

    Diese Ablehnung erfasst auch die Gerichtsstandsklausel (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2010, IHR 2011, S. 179).
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   BGH, 18.01.2011 - VIII ZR 34/09   

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https://dejure.org/2011,80789
BGH, 18.01.2011 - VIII ZR 34/09 (https://dejure.org/2011,80789)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2011 - VIII ZR 34/09 (https://dejure.org/2011,80789)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - VIII ZR 34/09 (https://dejure.org/2011,80789)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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