Rechtsprechung
| BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 34/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Übertragung eines Handelsgeschäfts: Anforderungen an die Einwilligung des bisherigen Geschäftsinhabers in die Firmenfortführung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 22
Einwilligung des bisherigen Geschäftsinhabers in die Firmenfortführung - Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Firmenfortführung: Übertragung des Handelsgeschäfts
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine ausreichende Einwilligung in Firmenfortführung durch Übertragung des Handelsgeschäfts
Kurzfassungen/Presse
- Deutsches Notarinstitut (Leitsatz)
HGB § 22
Einwilligung in Firmenfortführung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1994, 2025
- ZIP 1994, 942
- MDR 1994, 783
- DNotZ 1995, 212
- WM 1994, 1209
- BB 1994, 1374
- DB 1994, 1614
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 06.07.2004 - XI ZR 250/02
Bankrecht - Vorleistungspflicht und Darlehensauszahlung
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der das Berufungsgericht ausgegangen ist, entfällt eine Vorleistungspflicht des Gläubigers allerdings dann, wenn der Schuldner die Erbringung der ihm obliegenden Leistung endgültig und ernsthaft verweigert (vgl. BGH, Urteile vom 27. April 1994 - VIII ZR 34/93, WM 1994, 1209, 1211 f. und vom 31. Januar 1996 - VIII ZR 324/94, WM 1996, 822, 823).Macht der Gläubiger die Erfüllung einer ihm obliegenden Leistung von vertraglich nicht vereinbarten oder nicht begründeten Forderungen abhängig, so steht dies einer Verweigerung der eigenen Leistung gleich (BGH, Urteile vom 15. Mai 1990 - X ZR 128/88, WM 1990, 1628, 1630 und vom 27. April 1994 - VIII ZR 34/93, WM 1994, 1209, 1212).
- BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95
Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen …
Auch wenn man davon ausgeht, daß der Kläger vorleistungspflichtig war (§ 320 Abs. 1 Satz 1 BGB), ist diese Pflicht jedoch schon deshalb entfallen, weil die Beklagte von Anfang an (und noch bis in die Revisionsinstanz) nachdrücklich die Auffassung vertrat, sie sei hinsichtlich des Grabengrundstücks nicht zur Übereignung verpflichtet; darin ist eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung zu sehen, die zu einer Aussetzung der Vorleistungspflicht führt (vgl. z.B. BGHZ 88, 240, 247 f; BGH, Urt. v. 27. April 1994, VIII ZR 34/93, NJW 1994, 2025, 2026;… Soergel/Wiedemann, aaO., § 320 Rdn. 79;… Staudinger/Otto, aaO., § 320 Rdn. 7 je m.w.N.). - OLG Frankfurt, 27.07.2006 - 5 U 258/04
Geschäftsbesorgungsvertrag: Auslegung einer Abrechnungsvereinbarung zwischen zwei …
Denn bei einverständlicher Durchführung des mündlich geschlossenen Vertrages ist § 154 Abs. 2 BGB selbst dann nicht anwendbar, wenn die Schriftform zuvor konstitutiv vereinbart worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 1997 - II ZR 213/95, NJW-RR 1997, 669, Juris Rz 18), bei nachträglicher Vereinbarung der Form greift die Vermutung des § 154 Abs. 2 BGB schon nicht ein (vgl. BGH, Urteil vom 27 April 1994 - VIII ZR 34/93, NJW 1994, 2025, Juris Rdz. 23).
- BGH, 10.04.1995 - VIII ZR 346/93
Treuwidrigkeit der Einrede des nicht erfüllten Vertrages
Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß der Schuldner weder gegenüber seinem vorleistungspflichtigen Gegner sich auf mangelnde Fälligkeit berufen noch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erheben kann, wenn er die eigene vertragliche Verpflichtung grundlos leugnet, die Gegenleistung endgültig zurückweist oder die eigene Leistung endgültig und nicht nur bis zur Erbringung der Gegenleistung ablehnt (BGHZ 50, 175, 177; 88, 240, 247 f; seither st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 16. März 1994 - VIII ZR 246/92 = NJW-RR 1994, 880 unter II 2 b bb bbb; Urteil vom 27. April 1994 - VIII ZR 34/93 = WM 1994, 1209 unter II 4; Urteil vom 11. November 1994 - V ZR 149/93 = WM 1995, 203 = NJW 1995, 957 unter 2 b). - OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - 2 U 65/04
Erstmalige Geltendmachung eines Anspruchs auf Auskunftserteilung und …
Eine bloße Duldung oder die Übertragung des Handelsgeschäfts reichen nicht aus, denn ein Handelsgeschäft kann auch ohne die bisherige Firma übertragen werden (BGH, NJW 1994, 2025, 2026 m. w. Nachw.). - OLG Frankfurt, 22.04.2005 - 15 U 227/04
Einwilligung des Übertragenden als Voraussetzung der Zulässigkeit der …
Allein aus der Übertragung des Handelsgeschäfts ist auf eine Übertragung der Firma nicht zu schließen, weil ein Handelsgeschäft auch ohne Firma übertragen werden kann (vgl. BGH, NJW 1994, 2025, 2026). - BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 297/97 Demnach ist auch eine stillschweigende Einwilligung ausreichend; ausdrücklich ist nur im Sinne von eindeutig zu verstehen (vgl. BGH NJW 1994, 2025/2026 m. w. N.;… Heymann/Emmerich § 22 Rdnr. 11).
