Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.08.2014

Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 352/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,292
BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 352/12 (https://dejure.org/2014,292)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2014 - VIII ZR 352/12 (https://dejure.org/2014,292)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - VIII ZR 352/12 (https://dejure.org/2014,292)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 BGB, § 535 BGB
    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle von Quotenabgeltungsklauseln insbesondere bei unrenoviert überlassener Wohnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von Quotenabgeltungsklauseln in Mietverträgen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Änderung der BGH-Rechtsprechung: Endrenovierungsklauseln bei vorheriger Übergabe der Mietwohnung im nicht renovierten Zustand wohl unwirksam; § 307 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grund- und Quotenklausel bei unrenovierter Wohnung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Inhaltskontrolle von Quotenabgeltungsklauseln insbesondere bei unrenoviert überlassener Wohnung

  • ra.de
  • kanzleibeier.eu

    Anstehende Änderung der Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturen im Wohnraummietrecht?

  • RA Kotz

    Quotenabgeltungsklausel im Mietvertrag unwirksam?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Rechtmäßigkeit von Quotenabgeltungsklauseln in Mietverträgen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietrechtliche Quotenabgeltungsklauseln wohl unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Quotenabgeltungsklauseln unwirksam, Schönheitsreparaturen nur bei renovierter Wohnung?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Quotenabgeltungsklauseln unwirksam?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Renovierungspflicht des Mieters - und die Quotenabgeltungsklausel

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen - BGH äußert grundsätzliche Bedenken zu Quotenabgeltungsklauseln

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Inhaltskontrolle von Quotenabgeltungsklauseln insbesondere bei unrenoviert überlassener ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Quotenabgeltungsklauseln grundsätzlich unwirksam?

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Quotenabgeltung bei Schönheitsreparaturen steht offenbar vor dem Aus!

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen und kein Ende

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Schönheitsreparaturen: Wirksamkeit einer Quotenabgeltungsklausel bleibt weiterhin fraglich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Stürzt die Quotenabgeltungsklausel?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ende der Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen?

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Quotenklausel im Mietvertrag: BGH deutet Rechtsprechungsänderung an

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Quotenabgeltungsklausel bei Schönheitsreparaturen vor dem Ende

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Trotz Quotenabgeltungsklausel kein Geld für Vermieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Quotenabgeltungsklausel bei Schönheitsreparaturen

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wirksamkeit einer mietrechtlichen Quotenabgeltungsklausel - Entscheidung vertagt

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Schönheitsreparaturen

Besprechungen u.ä. (3)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Quotenabgeltungsklauseln unwirksam, Schönheitsreparaturen nur bei renovierter Wohnung?

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Jetzt geht es wieder los

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schönheitsreparaturen: Quotenabgeltungsklauseln unwirksam? (IMR 2014, 102)

Sonstiges

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Diskussion über unrenovierte Wohnungen treibt Blüten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2014, 196
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 143/06

    Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 352/12
    Im Urteil vom 26. September 2007 (VIII ZR 143/06, NJW 2007, 3632) hat der Senat Bedenken geäußert, ob eine Quotenabgeltungsklausel bei unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassener Wohnung der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB standhält.

    Er hat diese Zweifel damit begründet, dass entweder - wenn der Mieter während der Mietzeit keine Schönheitsreparaturen durchgeführt hat - sich am Ende der Mietzeit nicht feststellen lässt, in welchem Umfang die Abnutzung durch den Mieter selbst und wie weit sie durch den Vormieter herbeigeführt worden ist, oder der Mieter - wenn er im Laufe seiner Mietzeit renoviert hat - doppelt belastet wird, indem er zusätzlich zu dem Schönheitsreparaturaufwand eine Kostenquote zu tragen hat, obwohl beziehungsweise weil er die von ihm (jedenfalls auch zur Beseitigung der Abnutzung durch den Vormieter) vorgenommenen Dekorationsarbeiten noch nicht vollständig abgenutzt hat (Senatsurteil vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06, aaO Rn. 20).

    Dahinter steht der Gedanke, dass es eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellen könnte, wenn der Mieter die Kosten für die Beseitigung von Gebrauchsspuren (mit) zu tragen hat, die nicht er, sondern der Vormieter verursacht hat (Senatsurteil vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06, aaO Rn.17).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 26. September 2007 (VIII ZR 143/06, aaO Rn.15 ff.) im Anschluss an den Rechtsentscheid des Senats vom 6. Juli 1988 (VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 79 ff.) eine Quotenabgeltungsklausel über eine vom Vermieter renoviert überlassene Wohnung für unbedenklich gehalten, wenn sie eine Berücksichtigung des tatsächlichen Erhaltungszustands der Wohnung in der Weise ermöglicht, dass für die Berechnung der Quote das Verhältnis zwischen der Mietdauer seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen und dem Zeitraum nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen maßgeblich ist, nach dem bei einer hypothetischen Fortsetzung aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf bestünde (Senatsurteil vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06, aaO Rn. 17 f., 29).

  • BGH, 06.07.1988 - VIII ARZ 1/88

    Beteiligung des Mieters an Schönheitsreparaturen durch prozentuale Beteiligung an

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - VIII ZR 352/12
    Wenn diese Bedenken - entgegen dem Rechtsentscheid des Senats vom 6. Juli 1988 (VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 84 ff.) - für durchgreifend erachtet würden, käme es im Streitfall darauf an, ob die Wohnung renoviert oder unrenoviert übergeben wurde.

    Die dargestellte Argumentation könnte zur Folge haben, dass bei unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassener Wohnung - entgegen dem Rechtsentscheid des Senats vom 6. Juli 1988 (VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 79 ff.) - auch bereits die Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen als den Mieter unangemessen benachteiligend anzusehen wäre.

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 26. September 2007 (VIII ZR 143/06, aaO Rn.15 ff.) im Anschluss an den Rechtsentscheid des Senats vom 6. Juli 1988 (VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 79 ff.) eine Quotenabgeltungsklausel über eine vom Vermieter renoviert überlassene Wohnung für unbedenklich gehalten, wenn sie eine Berücksichtigung des tatsächlichen Erhaltungszustands der Wohnung in der Weise ermöglicht, dass für die Berechnung der Quote das Verhältnis zwischen der Mietdauer seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen und dem Zeitraum nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen maßgeblich ist, nach dem bei einer hypothetischen Fortsetzung aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf bestünde (Senatsurteil vom 26. September 2007 - VIII ZR 143/06, aaO Rn. 17 f., 29).

  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 185/14

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    Ob der Bundesgerichtshof, wie der Beschluss vom 20. Januar 2014 (VIII ZR 352/12) nahelege, von dieser über Jahrzehnte vertretenen Rechtsansicht Abstand nehmen werde, stehe derzeit nicht fest.

    (4) In seinem Beschluss vom 22. Januar 2014 (VIII ZR 352/12, WuM 2014, 135 Rn. 5) hat der Senat schließlich angedeutet, dass die im Senatsurteil vom 26. September 2007 genannten Erwägungen auf die Inhaltskontrolle von Vornahmeklauseln übertragbar sein könnten, mit der Folge, dass bei einer unrenoviert oder renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung bereits die Klausel über die Abwälzung der Schönheitsreparaturen als unangemessene Benachteiligung des Mieters angesehen werden könnte.

  • BGH, 18.03.2015 - VIII ZR 242/13

    Änderung der Rechtsprechung zu Formularklauseln bei Schönheitsreparaturen:

    d) Der Senat hat bereits in seinem Hinweisbeschluss vom 22. Januar 2014 (VIII ZR 352/12, WuM 2014, 135 Rn. 6 ff.) grundsätzliche Bedenken geäußert, ob Quotenabgeltungsklauseln, die den tatsächlichen Erhaltungszustand der Wohnung in der Weise berücksichtigen, dass für die Berechnung der Quote das Verhältnis zwischen der Mietdauer seit Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen und dem Zeitraum nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen maßgeblich ist, nach dem bei einer hypothetischen Fortsetzung aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf bestünde, der Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB standhalten können.
  • AG Dortmund, 26.08.2014 - 425 C 2787/14

    Unwirksamkeit der Abwälzung der Schönheitsreparaturen

    Nun erlaubt zwar die Rechtsprechung bisher noch (der BGH hat am 22.1.2014 angekündigt, dass er an dieser Rechtsprechung wohl nicht uneingeschränkt festhalten will: BGH Beschl. v. 22.1.2014 - VIII ZR 352/12) die Abwälzung der Schönheitsreparaturen auch durch Formularvertrag auf den Mieter, hierbei darf der Vermieter aber nicht mehr Verpflichtungen auf den Mieter abwälzen, als ihn selbst träfen, wenn eine Abwälzung nicht stattgefunden hätte.

    Nach der neueren Rechtsprechung des BGH durfte die Abwälzung von Schönheitsreparaturen bei Übergabe einer unrenovierten Wohnung unwirksam sein (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 - VIII ZR 352/12 - WuM 2014, 135).

  • AG Berlin-Schöneberg, 27.08.2014 - 12 C 77/14

    Durchführung von Schönheitsreparaturen bei teilweise unrenovierter Wohnung

    Denn dem Mieter kann sogar bei einer vollständig unrenovierten Wohnung wirksam die Pflicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auferlegt werden (BGH, Beschluss vom 18. November 2008 - VIII ZR 73/08 -, juris; vgl. aber nunmehr auch BGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 - VIII ZR 352/12 -, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.08.2014 - VIII ZR 352/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24461
BGH, 26.08.2014 - VIII ZR 352/12 (https://dejure.org/2014,24461)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2014 - VIII ZR 352/12 (https://dejure.org/2014,24461)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2014 - VIII ZR 352/12 (https://dejure.org/2014,24461)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91a ZPO
    Kostenentscheidung: Differenzierung hinsichtlich des Streitwerts für die Zeit vor und nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kostentragungspflicht des Rechtsstreits in den Rechtsmittelinstanzen

  • grundeigentum-verlag.de

    Zweifel an Klauseln zu Schönheitsreparaturen und zur Quotenabgeltung

  • rewis.io

    Kostenentscheidung: Differenzierung hinsichtlich des Streitwerts für die Zeit vor und nach übereinstimmender Hauptsacheerledigungserklärung

  • rechtsportal.de

    Kostentragungspflicht des Rechtsstreits in den Rechtsmittelinstanzen

  • ibr-online

    Abgeltungsklausel ungelöst!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Kostentragungspflicht des Rechtsstreits in den Rechtsmittelinstanzen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.07.1990 - XII ZR 10/90

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 26.08.2014 - VIII ZR 352/12
    Eine Differenzierung des Streitwerts für die Zeit vor und nach der übereinstimmenden Erledigungserklärung ist nicht veranlasst, weil die Kosten hier den Streitwert der Hauptsache übersteigen und dieser die Obergrenze für den Streitwert nach Erledigung der Hauptsache bildet (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1990 - XII ZR 10/90, NJW-RR 1990, 1474 unter 1).
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