Rechtsprechung
   BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 44/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1959
BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 44/95 (https://dejure.org/1996,1959)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1996 - VIII ZR 44/95 (https://dejure.org/1996,1959)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1996 - VIII ZR 44/95 (https://dejure.org/1996,1959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Abzahlungsgeschäft - Vertragsübernahme - Mangelnde Widerrufsbelehrung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Schwebend unwirksamer Getränkelieferungsvertrag und Widerrufsrecht des Übernehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbzG §§ 1b, 1c; BGB § 305
    Heilung der mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebenden Unwirksamkeit eines Getränkelieferungsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AbzG §§ 1b, 1c; BGB § 305
    Vertragsübernahme: Übergang des Widerrufsrechts nach AbzG auch auf den nicht schutzbedürftigen Übernehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Getränkelieferungsvertrag, Wiederrufsbelehrung, Vertragsübernahme

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2094
  • ZIP 1996, 1012
  • MDR 1996, 996
  • WM 1996, 1546
  • BB 1996, 1191
  • DB 1996, 1466
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 44/95
    »Ein unter der Geltung des Abzahlungsgesetzes geschlossener Getränkelieferungsvertrag, der mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung des Bezugsverpflichteten schwebend unwirksam ist, wird nicht dadurch voll wirksam, daß er von einem nicht schutzbedürftigen Dritten übernommen wird (Ergänzung zu BGHZ 129, 371).«.

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß auf den 1986 geschlossenen und 1988 geänderten Getränkelieferungsvertrag die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes auch nach Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes entsprechend Art. 9 Abs. 1 VerbrKrG/ZPOuaÄndG weiterhin uneingeschränkt Anwendung finden (vgl. die st.Rspr. des Senats, zuletzt BGHZ 129, 371, 374 m.w.Nachw.) und daß die den Eheleuten H. bei Abschluß des Vertrages und der Nachtragsvereinbarung erteilten Belehrungen über ihr Widerrufsrecht nach § 1 b Abs. 1 AbzG bereits mangels Angabe des Beginns der Widerrufsfrist nicht § 1 b Abs. 2 Satz 2 AbzG genügen (vgl. BGHZ 126, 56, 62).

    In seinem nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergangenen Urteil vom 10. Mai 1995 - VIII ZR 264/94 (= BGHZ 129, 371, 374) hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß in einem derartigen Fall die schwebende Unwirksamkeit nicht entfällt.

    Zu Unrecht hat das Berufungsgericht aus der Rechtsprechung des Senats, wonach demjenigen, der der Getränkebezugsverpflichtung eines Dritten beitritt oder diese übernimmt, ein eigenes Widerrufsrecht zusteht (BGHZ 109, 314, 317 für den Schuldbeitritt, zuletzt BGHZ 129, 371, 378 m.w.Nachw. für die Vertragsübernahme), den Schluß gezogen, daß es für die Wirksamkeit einer übernommenen Getränkebezugsverpflichtung allein auf die Schutzbedürftigkeit des Übernehmers ankomme.

    Das erste betrifft die auf den Abschluß des Getränkelieferungsvertrages gerichtete Willenserklärung, das zweite die Übernahmeerklärung (vgl. BGHZ 129, 371, 379).

    Es erlischt daher nicht, wenn der zunächst schutzbedürftige Abzahlungskäufer später im Handelsregister als Kaufmann eingetragen wird (Senatsurteil vom 28. November 1994 - VIII ZR 315/93 = WM 1995, 394 unter II 2 b, BGHZ 129, 371, 376 m.w.Nachw.).

  • BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93

    Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 44/95
    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß auf den 1986 geschlossenen und 1988 geänderten Getränkelieferungsvertrag die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes auch nach Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes entsprechend Art. 9 Abs. 1 VerbrKrG/ZPOuaÄndG weiterhin uneingeschränkt Anwendung finden (vgl. die st.Rspr. des Senats, zuletzt BGHZ 129, 371, 374 m.w.Nachw.) und daß die den Eheleuten H. bei Abschluß des Vertrages und der Nachtragsvereinbarung erteilten Belehrungen über ihr Widerrufsrecht nach § 1 b Abs. 1 AbzG bereits mangels Angabe des Beginns der Widerrufsfrist nicht § 1 b Abs. 2 Satz 2 AbzG genügen (vgl. BGHZ 126, 56, 62).
  • BGH, 28.11.1994 - VIII ZR 315/93

    Umgehung des AbzG durch Recht zur Benennung eines Käufers des Leasinggegenstandes

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 44/95
    Es erlischt daher nicht, wenn der zunächst schutzbedürftige Abzahlungskäufer später im Handelsregister als Kaufmann eingetragen wird (Senatsurteil vom 28. November 1994 - VIII ZR 315/93 = WM 1995, 394 unter II 2 b, BGHZ 129, 371, 376 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.12.1989 - VIII ZR 310/88

    Bestimmungen eines Gaststätten-Pachtvertrags zwischen einer Brauerei und einem

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - VIII ZR 44/95
    Zu Unrecht hat das Berufungsgericht aus der Rechtsprechung des Senats, wonach demjenigen, der der Getränkebezugsverpflichtung eines Dritten beitritt oder diese übernimmt, ein eigenes Widerrufsrecht zusteht (BGHZ 109, 314, 317 für den Schuldbeitritt, zuletzt BGHZ 129, 371, 378 m.w.Nachw. für die Vertragsübernahme), den Schluß gezogen, daß es für die Wirksamkeit einer übernommenen Getränkebezugsverpflichtung allein auf die Schutzbedürftigkeit des Übernehmers ankomme.
  • BGH, 11.09.2018 - XI ZR 125/17

    Übertragung des Rechts auf Widerruf der auf Abschluss eines

    Das Widerrufsrecht erlischt nicht bloß deshalb, weil der Verbraucher nach Vertragsschluss Unternehmer wird (BGH, Urteile vom 10. Mai 1995 - VIII ZR 264/94, BGHZ 129, 371, 376 und vom 17. April 1996 - VIII ZR 44/95, WM 1996, 1546, 1547).
  • BGH, 12.09.2001 - VIII ZR 109/00

    Geltung der Rücktrittsfiktion für einen lediglich mithaftenden Verbraucher

    Durch diese Vertragsübernahme ist der Inhalt des Mietkaufvertrages unberührt geblieben (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 44/95, WM 1996, 1546 unter II 2 a).

    bb) Zum Zeitpunkt seines Widerrufs vom 8. Januar 1996 hat dem Beklagten aber unabhängig davon, daß die EB-GmbH zwischenzeitlich durch die dreiseitige Vereinbarung vom 28. Dezember 1994/23. Januar 1995 an seiner Stelle in den Mietkaufvertrag eingetreten war (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 44/95, WM 1996, 1546 unter II 2 a), ein Widerrufsrecht nicht mehr zugestanden.

  • BGH, 04.12.1996 - VIII ZR 360/95

    Rückabwicklung eines langjährig durchgeführten Getränkelieferungs- und

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß auf den zwischen den Parteien am 13. Juni 1985 geschlossenen Vertrag auch nach Inkrafttreten des Verbraucherkreditgesetzes am 1. Januar 1991 die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes entsprechend Art. 9 Abs. 1 VerbrKrG/ZPOuaÄndG weiterhin uneingeschränkt Anwendung finden (BGHZ 119, 283, 294 f, zuletzt BGH, Urteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 44/95 - WM 1996, 1546 unter II 1) und daß es sich bei der in diesem Vertrag von dem Beklagten übernommenen Getränkebezugsverpflichtung um eine Verpflichtung zum wiederkehrenden Erwerb oder Bezug von Sachen im Sinne von § 1 c Nr. 3 AbzG handelt (BGHZ 78, 248 ff; 119, 283, 294; 126, 56, 59), die der Beklagte gemäß § 1 b Abs. 1 AbzG wirksam widerrufen hat.
  • OLG Stuttgart, 24.01.2017 - 6 U 121/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung; Frage der

    Zudem ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 17. April 1996 - VIII ZR 44/95 - Rn. 11/12 juris) zu beachten.
  • LG Hamburg, 28.02.2020 - 306 O 249/19

    Widerruf eines Altvertrages über eine Rentenversicherung im sog. Policenmodell:

    Schon beim Schicksal von Verbraucherrechten im Zuge einer Vertragsübernahme stellt die Rechtsprechung und ihr folgend die Literatur nicht auf die Person des Übernehmenden, sondern auf die Verbrauchereigenschaft des Übertragenden ab (OLG Stuttgart, Urteil vom 24.01.2017, Az.: 6 U 121/16 m. w. N.; eingehend Tiedemann/Neumann , NJ 2013, 17 unter Bezugnahme auf BGH, Urteil vom 17.04.1996, Az.: VIII ZR 44/95, das z. T. fälschlich für die abweichende Minderansicht - vgl. Weidenkaff , in: Palandt, BGB, 79. Aufl., § 491 BGB, Rn. 9 - angeführt wird.
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 6 K 1295/02

    Steuerliche Einordnung der Zahlungen für die Übertragung einer Handelsagentur;

    Der Inhalt des Vertrages und seine rechtliche Beschaffenheit bleiben dagegen von der Vertragsübernahme unberührt (BGH-Urteil vom 17. April 1996 VIII ZR 44/95, NJW 1996, 2094 ff).

    Möglich ist dies entweder durch dreiseitigen Vertrag oder durch Vereinbarung zwischen der ausscheidenden und der eintretenden Vertragspartei mit Zustimmung der verbleibenden Partei, im Streitfall den Unternehmen (vgl. BGH-Urteil vom 17. April 1996, a.a.O.).

  • OLG Brandenburg, 30.09.2008 - 6 U 89/07

    Systemvertrag: Anspruch auf Systemgebühren gegenüber einer GmbH i.G., die nicht

    Bei dieser im Gesetz nicht geregelten Vertragsübernahme handelt es sich letztlich um einen dreiseitigen Vertrag, der sich aus einer Forderungsabtretung und einer Schuldübernahme zusammensetzt und dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Vertragspartei einverständlich ausgetauscht wird (vgl. nur BGH v. 17.4.1996, NJW 1996, 2094).
  • LAG Hamm, 03.05.2013 - 18 Sa 44/13

    Voraussetzungen einer Individualvereinbarung bei Übertragung eines

    Begreift man die Vertragsübernahme aus einer Bündelung der gesetzlich geregelten Forderungsabtretung und Schuldübernahme, so müssen für eine wirksame Vertragsübernahme die Voraussetzungen der in ihr enthaltenen Zessionen und Schuldübernahmen vorliegen (BGH, Urteil vom 17.04.1996 - VIII ZR 44/95; Möschl, a.a.O., Rdnr. 8).
  • LG Düsseldorf, 20.11.2015 - 10 O 147/15

    Feststellung der Umwandlung eines Darlehnsvertrages in ein

    Aus der zitierten Rechtsprechung des BGH (BGH, Entscheidung vom 17.04.1996, Aktenzeichen VIII ZR 44/95 - Juris; BGH, Aktenzeichen VIII ZR 264/94 - Juris) lässt sich für den vorliegenden Fall kein Erkenntnisgewinn ziehen.
  • OLG Hamm, 09.11.2004 - 7 U 30/04
    Der BGH (vgl. hierzu BGH, NJW 1996, 2094 ff. sowie NJW 1995, 2290) hat den Übergang des Widerrufsrechts nach dem AbzG auf den Vertragsübernehmer mit der Begründung bejaht, dass ein schwebend unwirksamer Vertrag grundsätzlich in seiner Schwebelage übernommen werde.
  • LG Düsseldorf, 11.11.2009 - 11 O 543/08

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bei unterlassener Mitteilung

  • OLG Jena, 27.09.2006 - 2 U 1104/05
  • VG Hannover, 03.05.2007 - 2 A 1857/06

    Analogberechnung; Behandlung; Beihilfe; Gebührensatz; Gerät; Gerätepreis;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht