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   BGH, 18.07.2017 - VIII ZR 45/17   

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https://dejure.org/2017,28424
BGH, 18.07.2017 - VIII ZR 45/17 (https://dejure.org/2017,28424)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2017 - VIII ZR 45/17 (https://dejure.org/2017,28424)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - VIII ZR 45/17 (https://dejure.org/2017,28424)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 1, § 1 Abs. 5 GKG, Anlage 1 des GKG, § 66 Abs. 8 Satz 1 GKG

  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH); Erhebung von Einwendungen im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • rewis.io

    Erinnerung gegen den Kostenansatz nach Verwerfung einer Nichtzulassungbeschwerde: Zulässige Einwendungen; Entscheidung des Einzelrichters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 1 Abs. 5; GKG § 66 Abs. 6 S. 1 Hs. 1
    Erinnerung gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs (BGH); Erhebung von Einwendungen im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • datenbank.nwb.de

    Erinnerung gegen den Kostenansatz nach Verwerfung einer Nichtzulassungbeschwerde: Zulässige Einwendungen; Entscheidung des Einzelrichters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Essen, 12.01.2017 - 10 S 104/16

    Pflicht zur Räumung einer Wohnung aufgrund Vergleichs i.R.d. Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 18.07.2017 - VIII ZR 45/17
    Der Senat hat die Eingabe des Beklagten vom 10. Februar 2017, mit der er Einwendungen gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 12. Januar 2017 - 10 S 104/16 - erhoben hat, als Nichtzulassungsbeschwerde gewertet, weil es sich dabei um das gegen eine solche Entscheidung einzig statthafte, wenngleich im Streitfall nicht zulässige Rechtsmittel handelt.
  • BGH, 25.10.2018 - 1 StR 240/18

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Zur Entscheidung über die Erinnerung gegen den Ansatz der Kosten beim Bundesgerichtshof ist gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 GKG der Einzelrichter zuständig (BGH, Beschlüsse vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 6 f.; vom 6. April 2016 - I ZB 3/16 Rn. 2 und vom 18. Juli 2017 - VIII ZR 45/17 Rn. 2).
  • BGH, 30.01.2020 - 4 StR 291/19

    Zurückweisung der Erinnerung des Nebenklägers

    Zur Entscheidung über die Erinnerung gegen den Ansatz der Kosten beim Bundesgerichtshof ist gemäß § 1 Abs. 5, § 66 Abs. 6 GKG der Einzelrichter zuständig (BGH, Beschlüsse vom 23. April 2015 - I ZB 73/14, NJW 2015, 2194 Rn. 6 f.; vom 6. April 2016 - I ZB 3/16 Rn. 2 und vom 18. Juli 2017 - VIII ZR 45/17 Rn. 2).
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   BGH, 28.03.2017 - VIII ZR 45/17   

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BGH, 28.03.2017 - VIII ZR 45/17 (https://dejure.org/2017,99189)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2017 - VIII ZR 45/17 (https://dejure.org/2017,99189)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2017 - VIII ZR 45/17 (https://dejure.org/2017,99189)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Essen, 12.01.2017 - 10 S 104/16

    Pflicht zur Räumung einer Wohnung aufgrund Vergleichs i.R.d. Beendigung eines

    Auszug aus BGH, 28.03.2017 - VIII ZR 45/17
    Die - allein gegen die angefochtene Entscheidung statthafte - Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten gegen den Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 12. Januar 2017 (10 S 104/16) wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil der Wert der von ihm mit der Revision geltend zu machenden Beschwer zwanzigtausend Euro nicht übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO, §§ 544, 97 Abs. 1 ZPO) und weil die Beschwerde nicht durch einen beim Revisionsgericht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 544 Abs. 1, § 78 Abs. 1 Satz 3, § 97 Abs. 1 ZPO).
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