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   BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 49/02   

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BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 49/02 (https://dejure.org/2002,6066)
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BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 49/02 (https://dejure.org/2002,6066)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.09.1994 - XII ZR 50/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung des Mieters zur Räumung und Abweisung der

    Auszug aus BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 49/02
    Ohne Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, daß durch die genannte Entscheidung die Widerklage des Beklagten bis auf einen geringen Teil abgewiesen worden ist; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs scheidet eine Zusammenrechnung von Klage und Widerklage für die Rechtsmittelbeschwer des Beklagten aus, soweit die Gegenstände von Klage und Widerklage wirtschaftlich identisch sind (BGH, Urteil vom 28. September 1994 - XII ZR 50/94 = NJW 1994, 3292 unter 3 b m.w.Nachw.).

    Bei der Prüfung, ob eine wirtschaftliche Identität in diesem Sinne vorliegt, ist nicht der allgemeine Begriff des Streitgegenstands zugrunde zu legen; vielmehr ist eine solche Identität grundsätzlich schon dann anzunehmen, wenn die Ansprüche aus Klage und Widerklage nach dem konkreten Sach- und Streitstand der Vorinstanz nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, daß das Gericht beiden Ansprüchen stattgeben könnte (BGH, Urteil vom 28. September 1994, aaO).

  • BGH, 04.02.2020 - VIII ZR 16/19

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens der Wertgrenze;

    Aufgrund der wirtschaftlichen Identität der Streitgegenstände von Klage und Widerklage scheidet eine Zusammenrechnung der Werte für die Rechtsmittelbeschwer der in beider Hinsicht unterlegenen Beklagten aus (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1994 - XII ZR 50/94, NJW 1994, 3292 unter 3a; Beschlüsse vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 49/02, juris Rn. 4; vom 10. Juli 2014 - V ZR 322/13, juris Rn. 10).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.2002 - VIII ZR 49/02 (1)   

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BGH, 23.10.2002 - VIII ZR 49/02 (1) (https://dejure.org/2002,8227)
BGH, Entscheidung vom 23.10.2002 - VIII ZR 49/02 (1) (https://dejure.org/2002,8227)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 2002 - VIII ZR 49/02 (1) (https://dejure.org/2002,8227)
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