Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2013 - VIII ZR 5/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34567
BGH, 04.12.2013 - VIII ZR 5/13 (https://dejure.org/2013,34567)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2013 - VIII ZR 5/13 (https://dejure.org/2013,34567)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - VIII ZR 5/13 (https://dejure.org/2013,34567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,34567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 553 BGB
    Wohnraummiete: Mieterpflichten nach Widerruf einer Untervermietungserlaubnis

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum im Zusammenhang mit Pflichtverletzung bzgl. Untervermietungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Widerruf einer widerruflichen Untermieterlaubnis; Pflichten des gekündigten Hauptmieters im Hinblick auf seine Untermieter; Untervermietung der kompletten Wohnung; fristlose Kündigung wegen schwerwiegender Pflichtverletzung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Mieterpflichten nach Widerruf einer Untervermietungserlaubnis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546; BGB § 553 Abs. 1; BGB § 562 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum im Zusammenhang mit Pflichtverletzung bzgl. Untervermietungen

  • datenbank.nwb.de

    Wohnraummiete: Mieterpflichten nach Widerruf einer Untervermietungserlaubnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterpflichten nach Widerruf der Untermieterlaubnis?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (34)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn der Untermieter nicht auszieht...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pflichten des Mieters nach Widerruf einer Untermieterlaubnis

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Zum Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Untervermietung - Kein uneingeschränktes Kündigungsrecht des Vermieters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Untervermietung rechtfertigt nicht in jedem Fall sofortige fristlose Kündigung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Keine Pflichtverletzung eines Mieters, wenn er alles zur Beendigung des Untermietverhältnisses unternommen hat

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zum Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Untervermieten verboten? - Vermieterin widerruft die Erlaubnis und kündigt gleichzeitig wegen unerlaubter Untervermietung!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mieterpflichten nach Widerruf einer Untervermietungserlaubnis

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zum Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Untermiete: Räumungsvergleich des Hauptmieters als sachgerechte Maßnahme

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Kündigung nach Widerruf des Untermietverhältnisses

  • lvz-online.de (Pressemeldung, 04.12.2013)

    Bei Widerruf der Untervermietung keine fristlose Kündigung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei Widerruf der Erlaubnis zur Untervermietung?

  • baumann-recht.de (Kurzinformation und Leitsatz)

    Kein Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Zum Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Was ist erlaubt, was nicht? - Wenn der Mieter untervermietet

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Mietrecht - Zum Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Untervermietung: Das droht dem Mieter

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Untermieterlaubnis - welche Schritte können dem Mieter zugemutet werden?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Kein Kündigungsrecht des Vermieters nach Widerruf der Untermieterlaubnis, wenn Untermieter nicht gleich auszieht

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Untermieter muss nicht sofort raus, wenn Untervermieterlaubnis widerrufen wird

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Untermieter muss nicht sofort raus, wenn Untervermieterlaubnis widerrufen wird

  • mieterbund-wiesbaden.de (Kurzinformation)

    Keine fristlose Kündigung bei Widerruf der Untervermietung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerruf der Untermieterlaubnis - welche Pflichten treffen den Mieter?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Widerruf Untermieterlaubnis - Kündigung Wohnung durch Vermieter

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Kündigung bei Widerruf der Erlaubnis zur Untervermietung?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kündigung des Wohnraummietvertrags nach Widerruf der Untervermietungserlaubnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Widerruf der Untervermieterlaubnis noch kein Kündigungsgrund für das Hauptmietverhältnis! (IMR 2014, 51)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 265
  • MDR 2014, 77
  • NZM 2014, 128
  • ZMR 2014, 435
  • JR 2015, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • LG Berlin, 24.06.2014 - 63 S 373/13

    Wohnungsmodernisierung: Mieter zur Schaffung von Baufreiheit nicht verpflichtet!

    Danach kann dahinstehen, ob der Widerruf der Untervermietungserlaubnis zur Folge haben kann, dass der Mieter ein bereits bestehendes, aufgrund der früheren Erlaubnis rechtmäßig begründetes Untermietverhältnis zu beenden hat (offen gelassen von BGH, Urteil vom 4. Dezember - - VIII ZR 5/13 - NZM 2014, 128 Tz 11).
  • LG Berlin, 22.03.2017 - 65 S 285/16

    Erlaubnis zur Untervermietung darf nach 15 Jahren widerrufen werden!

    Diese Gestattung wurde jedoch durch die Klägerin wirksam widerrufen; die Beklagten waren daher gehalten, für die Beendigung der bestehenden (Unter-)Untermietverhältnisse und den umgehenden Auszug der (Unter-)Untermieter zu sorgen (vgl. dazu auch BGH, Urteil v. 04.12.- - VIII ZR 5/13, NJW-RR 2014, 265).

    Danach ist es dem Vermieter jedoch nicht zumutbar, an eine einmal - wie hier - ohne Rechtsgrund erteilte Untervermieterlaubnis auf gänzlich unbestimmte Zeit - letztlich auf Lebenszeit des Mieters - gebunden zu sein, ohne dass in der Person des Mieters (jemals) ein berechtigtes Interesse i.S.d. § 553 Abs. 1 S. 1 BGB bestanden hat bzw. dieses nachträglich entfallen ist (offen gelassen in BGH, Urteil v. 04.12.-, VIII ZR 5/13, NJW-RR 2014, 265).

  • LG Berlin, 09.04.2015 - 67 S 28/15

    Wohnraummiete: Auslegung einer befristeten Untermieterlaubnis; Abmahnung wegen

    Eine dem Beklagten günstigere Beurteilung wäre hinsichtlich des ihm zur Last zu legenden Pflichtverstoßes nur in Betracht zu ziehen gewesen, wenn es ihm in dem zwischen der letzten Abmahnung und dem Ausspruch der Kündigung vom 5. Juni 2014 liegenden Zeitraum aus tatsächlich Gründen nicht möglich gewesen wäre, eine Beendigung des mit seiner Nichte begründeten Untermietverhältnisses und deren Auszug herbeizuführen (vgl. BGH, Urt. v. 4. Dezember 2013 - VIII ZR 5/13, NZM 2014, 128 Tz. 12).
  • BGH, 03.08.2021 - VIII ZR 329/19

    Widerruf der Untermieterlaubnis

    Ob es einem untervermietenden Mieter, wie die Revision annimmt, nach Erhalt des Widerrufs der Untervermietungserlaubnis unzumutbar wird, das Mietverhältnis mit dem Untermieter fortzusetzen, da er sich andernfalls dem berechtigten Vorwurf einer zur Kündigung des Hauptmietverhältnisses ausreichenden schuldhaften Pflichtverletzung aus dem Hauptmietverhältnis aussetzen würde, bedarf hier keiner Entscheidung (offen gelassen auch im Senatsurteil vom 4. Dezember 2013 - VIII ZR 5/13, NJW-RR 2014, 265 Rn. 11 f.).
  • LG Berlin, 30.10.2019 - 64 S 36/19

    Widerruf der Untervermietungserlaubnis: Berechtigung des Hauptmieters zur

    Denn der Hauptmieter hat mit der Kündigung des Untermietverhältnisses und der anschließend erhobenen Räumungsklage hinreichende Bemühungen entfaltet, um seinen Pflichten aus dem Hauptmietverhältnis zu genügen (Anschluss an BGH, Urteil vom 4. Dezember 2013 - VIII ZR 5/13, GE 2014, 113 f.).

    Der Bundesgerichtshof (NJW-RR 2014, 265) hat bereits ausdrücklich offengelassen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Widerruf einer Untermieterlaubnis zur Folge haben kann, dass der Mieter ein bereits bestehendes, aufgrund der früheren Erlaubnis rechtmäßig begründetes Untermietverhältnis zu beenden hat.

  • AG Frankfurt/Main, 05.11.2020 - 33 C 1631/20

    Unerlaubte Untervermietung: Fristlose Kündigung!

    Nichts Anderes folgt aus der Entscheidung des BGH vom 4.12.2013 (BGH WuM 2014, 27).
  • LG Berlin, 20.04.2021 - 65 S 271/20

    Untervermietung trotz Widerruf der Erlaubnis fortgesetzt: Ordentliche Kündigung!

    bb) Da die Erlaubnis wirksam widerrufen wurde, war die Beklagte gehalten, für die Beendigung der bestehenden (Unter-)Untermietverhältnisse und den umgehenden Auszug der (Unter-)Untermieter zu sorgen (vgl. dazu auch BGH, Urteil v. 04.12.2013 - VIII ZR 5/13, NJW-RR 2014, 265, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht