Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 56/86   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung eines Widerrufsrechts hinsichtlich Untervermietung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unwirksamer Widerruf einer Untermieterlaubnis in FormularMietvertrag für Geschäftsräume

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1987, 1692
  • NJW-RR 1987, 840 (Ls.)
  • MDR 1987, 753
  • ZMR 1987, 295
  • WM 1987, 783
  • BB 1987, 852
  • DB 1987, 1421



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94  

    Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen

    b) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Streitfrage bisher offengelassen worden (vgl. BGHZ 112, 65, 70 f; BGH, Urteil vom 11. Februar 1987 - VIII ZR 56/86 - NJW 1987, 1692, 1693).

    c) Die im vorliegenden Fall verwendete Klausel (identisch mit der im Urteil des BGH vom 11. Februar 1987 aaO. beurteilten) besteht aus drei Sätzen, wobei der erste im Hinblick auf das Erfordernis, die Einwilligung schriftlich zu erteilen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - VIII ZR 38/90 - NJW 1991, 1750, 1751 f), der zweite im Hinblick auf die freie Widerrufbarkeit der Untermieterlaubnis (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1987 aaO.) einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG nicht standhält.

    Zu beurteilen ist die Fallgestaltung, daß eine Untervermietung nicht ausgeschlossen ist und damit eine entsprechende Erweiterung des vertragsmäßigen Gebrauchs in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1987 aaO.), daß aber durch eine Formularklausel letztlich in das Belieben des Vermieters gestellt wird, ob er die erforderliche Erlaubnis erteilt oder nicht.

  • BGH, 04.07.1990 - VIII ZR 288/89  

    Formularmäßiges Verbot der Untervermietung in Finanzierungsleasingvertrag

    Der Senat hat diese Frage bisher offengelassen (BGH, Urteil vom 11. Februar 1987 - VIII ZR 56/86 = WM 1987, 783, 784 unter II 1a bb mit Anm. von Eckert in EWiR § 549 BGB 2/87/557); sie braucht auch jetzt nicht entschieden zu werden.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2005 - 10 U 144/04  

    Mietrecht - Kündigung von Mietverhältnis wegen Untervermietung

    Sein hieran bestehendes Interesse findet in der Regelung des § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ihren Ausdruck, wonach der Vermieter die Erlaubnis nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes in der Person des Untermieter versagen und seinen Mieter am Vertrage festhalten kann (BGH NJW 1995, 2034; NJW 1987, 1692).
mehr
  • OLG Naumburg, 31.05.2001 - 2 U (Lw) 22/00  

    Pacht

    Die im Umfang der Erlaubnis einmal eingetretene Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten für den Mieter ist in der Regel dazu bestimmt, eine rechtlich und wirtschaftlich geeignete Grundlage für seine Dispositionen als Untervermieter zu schaffen, und deshalb für den Vermieter bindend (vgl. BGH, NJW 1987, 1692, 1693).
  • OLG Naumburg, 26.04.2001 - 2 U (Lw) 8/01  

    Pachtrecht - Überlassung der Pachtsache an Dritte - konkludente Erlaubnis -

    Ist aber die Erlaubnis zur Überlassung - wie im vorliegenden Fall - erteilt worden, ohne dass ein Widerrufsvorbehalt vom Verpächter erklärt worden ist, so wird die Erlaubnis mit der Überlassung der Pachtsache an den Dritten grundsätzlich unwiderruflich (vgl. für die Miete: Palandt-Weidenkaff, BGB, 60. A., § 549 Rdn. 8; Staudinger/Emmerich, 13. Bearb., § 549 Rdn. 48 ff.; ferner BGH NJW 1987, 1692, 1693; BGHZ 89, 308, 315).
  • OLG Köln, 06.04.1990 - 11 U 229/89  

    ZPO § 767

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