Rechtsprechung
   BGH, 26.03.1957 - VIII ZR 6/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,2806
BGH, 26.03.1957 - VIII ZR 6/56 (https://dejure.org/1957,2806)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1957 - VIII ZR 6/56 (https://dejure.org/1957,2806)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1957 - VIII ZR 6/56 (https://dejure.org/1957,2806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,2806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.04.1955 - IV ZR 261/54

    Schriftliches Verfahren nach Verhandlung

    Auszug aus BGH, 26.03.1957 - VIII ZR 6/56
    Zwar ist es nicht zulässig, nach einer mündlichen Verhandlung das schriftliche Verfahren anzuordnen, wenn der Rechtsstreit auf Grund dieser Verhandlung bereits zur Endentscheidung reif ist, also eine Ergänzung des bereits vollständig mündlich vorgetragenen und gegebenenfalls aktenkundigen Prozeßstoffes nicht mehr erforderlich ist (BGHZ 17, 118 [120]).
  • RG, 14.01.1913 - III 268/12

    Haftung aus Mängeln der Mietsache

    Auszug aus BGH, 26.03.1957 - VIII ZR 6/56
    Nicht jede unzweckmäßige Anlage stellt schon einen Mangel dar, sondern nur eine Anlage, die, wie das Reichsgericht (RGZ 81, 200 [202]) sagt, so sachwidrig und fehlerhaft ist, daß die Mietsache nur in der Befürchtung einer vermöge ihres Zustandes drohenden Gefahr benutzt werden kann und der Mieter deshalb an dem vertragsmäßigen Gebrauch behindert wird.
  • BGH, 14.10.1955 - V ZR 12/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.03.1957 - VIII ZR 6/56
    Selbst wenn der Vermieter dem Mieter unter Umständen auch für die Beschaffenheit eines außerhalb des Bereichs der Mietsache befindlichen Gegenstandes, von dem eine Gefahr für die Mietsache ausgeht, einzustehen hätte (vgl dazu einerseits Mittelstein, Die Miete, 4. Aufl S 307 Note 42 und auch das nicht veröffentlichte Urteil des V. Zivilsenats vom 14. Oktober 1955 - V ZR 12/55 - S 6/7, andererseits OLG Hamburg, Glaser Entscheidungssammlung I/35/1954, ferner Roquette Mietrecht, 4. Aufl S 236, Note 57), träfe das angefochtene Urteil, soweit es dem Kläger einen Anspruch wegen eines bei Vertragsschluß vorhandenen Mangels versagt, im Ergebnis zu.
  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08

    Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache,

    Insoweit unterscheidet sich der Fall von dem der Entscheidung des BGH vom 26. März 1957 (VIII ZR 6/56 - LM Nr. 3 zu § 538 BGB) zugrunde liegenden Fall.
  • BGH, 22.01.1968 - VIII ZR 195/65

    unverschlossene Rauchrohröffnung - §§ 538, 571 BGB <Fassung bis 31.8.01>,

    Die Entscheidung des erkennenden Senats vom 26. März 1957 - VIII ZR 6/56 = LM BGB § 538 Nr. 3 steht dieser Auffassung nicht entgegen.
  • BGH, 04.12.1992 - LwZR 10/91

    Erhaltungspflicht des Verpächters bei Zusammenbruch eines Teichablaufs

    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der Vermieter im Regelfall nicht verpflichtet ist, eine in der Erde liegende Wasserleitung auszugraben, um sich über den Erhaltungszustand der Rohre Gewißheit zu verschaffen (Urt. v. 26. März 1957, VIII ZR 6/56, LM Nr. 3 zu § 538).
  • BGH, 03.11.1959 - VIII ZR 103/58

    Rechtsmittel

    Auch aus dem von der Revision angeführten Urteil des erkennenden Senats vom 26. März 1957 - VIII ZR 6/56 (LM BGB § 538 Nr. 3) ist in diesem Zusammenhang nichts zugunsten der Beklagten herzuleiten; denn in diesem Urteil ist ausgeführte daß nicht jede nur unzweckmäßige Anlage (Lage eines in der Erde verlegten Wasserrohrs) nur wegen dieser Unzweckmäßigkeit ein Fehler im Sinne des § 538 BGB ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht