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   BGH, 15.11.1971 - VIII ZR 62/70   

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https://dejure.org/1971,652
BGH, 15.11.1971 - VIII ZR 62/70 (https://dejure.org/1971,652)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1971 - VIII ZR 62/70 (https://dejure.org/1971,652)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1971 - VIII ZR 62/70 (https://dejure.org/1971,652)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrag über die Abstellung eines Kraftwagens in einer Tiefgarage - Anforderung an die Gewährleistung eines lückenlosen Schutzes gegen Diebstahl und Beschädigung in einer Tiefgarage - Verletzung der Obhutspflicht des Parkhauseigentümer gegenüber den Benutzern und deren ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276
    Bewachungspflicht des Betreibers einer Tiefgarage im Zusammenhang mit einem Warenhaus

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 150
  • MDR 1972, 231
  • VersR 1972, 102
  • DB 1971, 2466
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 133/66

    Eintrittspflicht des Inhabers eines bewachten Parkplatzes für den Verlust von

    Auszug aus BGH, 15.11.1971 - VIII ZR 62/70
    Gerade diese Regelung der Vergütung machte es für die Parkkunden deutlich, daß die Beklagte ein uneingeschränktes Bewachungsrisiko nicht tragen wollte und konnte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Mai 1968 - VIII ZR 133/66 - LM Allg. Geschäftsbedingungen Nr. 26 = NJW 1968, 1718 = VersR 1968, 795).
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 15.11.1971 - VIII ZR 62/70
    Diese Erwägungen des Berufungsgerichts über das Maß der von der Beklagten anzuwendenden Sorgfalt sind von dem erkennenden Senat in vollem Umfange nachprüfbar (vgl. Stein/Jonas/Grunsky ZPO 19. Aufl. § 549 Anm. III B 3 a; Henke: Die Tatfrage 1966 S. 160 f; Henke ZZP 81, 196, 234 ff; Rosenberg/Schwab Zivilprozeßrecht 10. Aufl. § 144 IV 2 S. 760; BGHZ 10, 14, 17) [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52].
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 188/17

    Haftungsmaßstab bei pflichtwidrig unterlassenen Erste-Hilfe-Maßnahmen von

    Hierbei ist, da die Lebenswirklichkeit jede schematische Gleichsetzung verbietet, grundsätzlich auf die Verhältnisse und Anschauungen des jeweils in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, mithin auf das Maß von Umsicht und Sorgfalt, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises von dem in seinem Rahmen Handelnden zu fordern ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1971 - VIII ZR 62/70, NJW 1972, 150, 151, juris Rn. 11; Senatsurteil vom 23. Januar 1968 - VI ZR 133/66, VersR 1968, 395, juris Rn. 19; Staudinger/Caspers (2019) BGB § 276 Rn. 32; MüKoBGB/Grundmann, 8. Aufl., § 276 Rn. 57 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 1 U 46/04

    Verwahrungsvertrag; Haftung; bewachter Parkplatz

    Im Falle eines bewachten Parkraums kann nach der Verkehrsauffassung in der Regel ein lückenloser Schutz gegen Diebstahl und Beschädigung nicht erwartet werden (vgl. BGH NJW 1972, 150 ff.).

    Die Frage des tatsächlichen Überschreitens und eines berechtigten Interesse des Klägers (vgl. BGH NJW 1972, 150 ff.) ist somit nicht abschließend aufklärbar.

  • OLG Karlsruhe, 27.01.2014 - 1 U 158/12

    Kollision bei einer Rennveranstaltung: Formularmäßiger Ausschluss der

    Vielmehr muss für das jeweilige Geschehen gefragt werden, welche Anforderungen an das Verhalten der Beteiligten nach der Anschauung des betreffenden Verkehrskreises typischerweise gestellt werden (vgl. BGH NJW 1972, 150 [juris Tz. 11] und Staudinger - Löwisch/Caspers , BGB, 2009, § 276 Rn. 35 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2001 - 14 U 255/00

    Kein Kfz-Diebstahl-Schutz im Parkhaus

    So hat der Bundesgerichtshof im Jahre 1971 entschieden, ein Warenhausunternehmen, das in Verbindung mit einem Kaufhaus im Zentrum einer Großstadt eine Tiefgarage betreibe, sei nur dann nicht zu erhöhten Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl und Beschädigung der abgestellten Fahrzeuge verpflichtet, wenn es dem Parkkunden ausreichenden Versicherungsschutz im Rahmen einer üblichen Kaskoversicherung verschaffe (BGH NJW 1972, 150, 152).
  • OLG Hamm, 05.07.2005 - 26 U 2/05

    Werkvertrag: Ankaufsuntersuchung für ein Pferd - Einbeziehung eines geschützten

    Erforderlich ist das Maß an Umsicht und Sorgfalt, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger des in Betracht kommenden Verkehrskreises zu beachten ist (BGH NJW 72, 150, 151; OLG KÖLN NJW-RR 90, 793 f).
  • AG Essen-Steele, 24.07.2020 - 17 C 136/19

    Vorvertragliches Schuldverhältnis, Pflichtverletzung

    Er hat bei der Inbetriebnahme des Fahrzeugs nicht das Maß an Umsicht und Sorgfalt beachtet, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger seines Verkehrskreises zu beachten gewesen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.1971 - VIII ZR 62/70, Rn. 11; Grüneberg, in: Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, § 276 Rn. 16).
  • BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 27.00

    Redlicher Erwerb; Kauf eines unbelasteten Gartengrundstücks; Veräußerung durch

    Dabei ist grundsätzlich auf die Verhältnisse des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, mithin auf das Maß an Umsicht und Sorgfalt, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises von dem in seinem Rahmen Handelnden zu fordern ist (BGH, Urteil vom 15. November 1971 - VIII ZR 62/70 - NJW 1972, 150 ).
  • BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 26.00

    Redlicher Erwerb; Kauf eines unbelasteten Gartengrundstücks; Veräußerung durch

    Dabei ist grundsätzlich auf die Verhältnisse des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, mithin auf das Maß an Umsicht und Sorgfalt, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises von dem in seinem Rahmen Handelnden zu fordern ist (BGH, Urteil vom 15. November 1971 - VIII ZR 62/70 - NJW 1972, 150 ).
  • BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 25.00

    Rechtliche Voraussetzungen für die Verkaufsberechtigung nach der

    Dabei ist grundsätzlich auf die Verhältnisse des in Betracht kommenden Verkehrskreises Rücksicht zu nehmen, mithin auf das Maß an Umsicht und Sorgfalt, das nach dem Urteil besonnener und gewissenhafter Angehöriger dieses Kreises von dem in seinem Rahmen Handelnden zu fordern ist (BGH, Urteil vom 15. November 1971 - VIII ZR 62/70 - NJW 1972, 150 ).
  • OLG Koblenz, 24.11.2022 - 7 U 1038/22
    Damit hat die Beklagte die in ihrem Verkehrskreis gebotene Sorgfalt (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1971 - VIII ZR 62/70, NJW 1972, 150 ) hinreichend beachtet, so dass sie im Ergebnis kein Fahrlässigkeitsvorwurf trifft.
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2015 - 22 U 1/14
  • OLG München, 07.02.2008 - 19 U 5453/06

    Prospekthaftung bei Filmfondsbeteiligung: Transparenzanforderungen an die Prämien

  • OLG Koblenz, 28.07.2022 - 7 U 472/22
  • OLG Koblenz, 28.07.2022 - 7 U 646/22
  • BGH, 11.07.1974 - III ZR 27/72

    Schäden an einer Kegelbahn auf Grund einer Verstopfung des Abwasserkanals -

  • VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstückes; Unredlicher Grundstückserwerb in

  • OLG Koblenz, 22.12.2022 - 11 U 2045/21
  • BGH, 28.03.1973 - I ZR 41/72

    Versicherungsschutz beim Betrieb von Lagergeschäften und Güterumschlag - Umfang

  • OLG Hamburg, 11.09.1992 - 9 U 196/91

    Positive Vertragsverletzung eines Steuerberatervertrages ; Aufhebung eines

  • VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 626/02

    Rückübertragung eines unredlich erworbenen volkseigenen Grundstücks

  • OLG Bremen, 14.02.1979 - U (B) 2/78

    Befristung des Rückenteignungsanspruchs als zeitliche Einschränkung der Ausübung

  • VG Frankfurt/Oder, 29.11.2007 - 4 K 2773/02

    Voraussetzung einer die Rückübertragung eines in der DDR durch einen

  • OLG Köln, 10.04.1981 - 20 U 199/80
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