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   BGH, 17.01.2012 - VIII ZR 63/11   

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https://dejure.org/2012,9036
BGH, 17.01.2012 - VIII ZR 63/11 (https://dejure.org/2012,9036)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2012 - VIII ZR 63/11 (https://dejure.org/2012,9036)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - VIII ZR 63/11 (https://dejure.org/2012,9036)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 536a Abs 2 BGB, § 543 Abs 1 BGB
    Revision im Mietrechtsstreit: Fristlose Vertragskündigung bei mieterseitiger Vereinnahmung eines Mängelbeseitigungsvorschusses ohne entsprechende Ausführung der Arbeiten; Beschränkung der Revisionzulassung auf einen Räumungsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung wegen rückständiger Zahlung der Miete bei Verwendung eines Vorschusses für Mängelbeseitigungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Frist zur Mangelbeseitigung nach vom Vermieter erhaltenem Vorschuss; Kündigung wegen Untätigkeit bei Mangelbeseitigung; Pflichtverletzung

  • rewis.io

    Revision im Mietrechtsstreit: Fristlose Vertragskündigung bei mieterseitiger Vereinnahmung eines Mängelbeseitigungsvorschusses ohne entsprechende Ausführung der Arbeiten; Beschränkung der Revisionzulassung auf einen Räumungsanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543 Abs. 1
    Fristlose Kündigung wegen rückständiger Zahlung der Miete bei Verwendung eines Vorschusses für Mängelbeseitigungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Mieter Geld zur Mängelbeseitigung erhalten hat, muss er auch tätig werden!

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Der zeitliche Rahmen, in dem der Mieter die Beseitigung eines Mangels zu veranlassen hat, für den er einen Vorschuss vom Vermieter erhalten hat, lässt sich nicht abstrakt festlegen, sondern hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter darf nach Vorschuss für Mangelbeseitigung nicht untätig bleiben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mieter darf nach Vorschuss für Mangelbeseitigung nicht untätig bleiben

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Unverzüglich beginnen - Mieter muss Vorschuss zur Mängelbeseitigung auch wirklich einsetzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 610
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 17.01.2012 - VIII ZR 63/11
    Die Beschränkung der Zulassung ergibt sich zwar nicht aus dem Tenor des Berufungsurteils, wohl aber - was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausreicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 92/01, BGHZ 153, 358, 360 f. mwN) - aus dessen Gründen.

    Eine beschränkte Revisionszulassung liegt bereits dann vor, wenn die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, nur für einen selbständig anfechtbaren Teil des Streitgegenstands erheblich ist, weil dann in der Angabe dieses Zulassungsgrundes regelmäßig die eindeutige Beschränkung der Zulassung der Revision auf diesen Anspruch zu sehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 92/01, aaO S. 361 f.).

  • BGH, 10.05.2017 - VIII ZR 292/15

    BGH führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei

    Dies wiederum ist anzunehmen, wenn die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, nur für einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Streitstoffs von Bedeutung ist (st. Rspr.; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZR 63/11, ZMR 2012, 610 Rn. 4; BGH, Urteile vom 26. April 2016 - XI ZR 114/15, BKR 2016, 341 Rn. 11; vom 13. Januar 2017 - V ZR 138/16, juris Rn. 11; jeweils mwN).
  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 247/17

    Zulässigkeit der Revision: Beschränkung der Revisionszulassung durch das

    aa) In diesen Fällen geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass sich eine Beschränkung der Revision - mit der hierfür erforderlichen Klarheit - aus den Urteilsgründen ergeben kann, wenn dort eine als zulassungsrelevant angesehene Rechtsfrage aufgeführt wird, die sich nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbständigen Teil des Streitstoffs stellt, der Gegenstand eines Teilurteils oder eines eingeschränkt eingelegten Rechtsmittels sein kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 24. Oktober 2017 - II ZR 16/16, NJW-RR 2018, 39 Rn. 9; vom 2. Mai 2017 - VI ZR 262/16, VersR 2017, 959 Rn. 16; vom 4. März 2014 - XI ZR 178/12, BKR 2014, 245 Rn. 18; Beschluss vom 17. Januar 2012 - VIII ZR 63/11, GE 2012, 1489 Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZR 371/18

    Rechtfertigt Fehlverhalten des Vermieters Ersatz der Maklerkosten für die

    Diese Rechtsfragen von Adäquanz und Schutzzweck stellen sich nur bei einem eindeutig abgrenzbaren selbständigen Teil des Streitstoffs, der Gegenstand eines Teilurteils oder eines eingeschränkt eingelegten Rechtsmittels sein kann, woraus die für eine beschränkte Revisionszulassung notwendige Klarheit - wie in den Fällen einer sich allein aus den Entscheidungsgründen ergebenden Beschränkung - ebenso folgt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 4. März 2014 - XI ZR 178/12, BKR 2014, 245 Rn. 18; vom 24. Oktober 2017 - II ZR 16/16, NJW-RR 2018, 39 Rn. 9; vom 29. April 2020 - VIII ZR 355/18, NJW 2020, 1947 Rn. 15; Beschlüsse vom 17. Januar 2012 - VIII ZR 63/11, juris Rn. 4; vom 10. April 2018 - VIII ZR 247/17, NJW 2018, 1880 Rn. 10; jeweils mwN).
  • OLG Koblenz, 05.06.2013 - 5 U 1349/12

    Wirksamkeit der Streichung des Aufrechnungsverbots in einem Formularmietvertrag

    Aus der Entscheidung VIII ZR 63/11 des Bundesgerichtshofs ergibt sich nichts Gegenteiliges.
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