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   BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60   

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BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60 (https://dejure.org/1961,635)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1961 - VIII ZR 64/60 (https://dejure.org/1961,635)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 (https://dejure.org/1961,635)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1862 (Ls.)
  • MDR 1961, 932
  • DB 1961, 1582
  • JR 1961, 499
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 07.10.1897 - VI 147/97

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60
    Der Bundesgerichtshof hat in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 40, 331; 126, 18, 20) eine eventuelle Widerklage dann als zulässig erachtet, wenn der Hauptantrag des Beklagten auf Abweisung der Klage und sein Hilfsantrag auf Verurteilung des Klägers in einem wirklichen Eventualverhältnis stehen, wenn also der mit der Widerklage geltend gemachte Anspruch nur begründet sein kann, sofern auch das Klagebegehren begründet ist (BGHZ 21, 13).
  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60
    Der Bundesgerichtshof hat in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 40, 331; 126, 18, 20) eine eventuelle Widerklage dann als zulässig erachtet, wenn der Hauptantrag des Beklagten auf Abweisung der Klage und sein Hilfsantrag auf Verurteilung des Klägers in einem wirklichen Eventualverhältnis stehen, wenn also der mit der Widerklage geltend gemachte Anspruch nur begründet sein kann, sofern auch das Klagebegehren begründet ist (BGHZ 21, 13).
  • RG, 21.04.1931 - II 241/30

    1. Wie ist zu verfahren, wenn der Kläger in einem Falle, wo der Klaganspruch nach

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60
    Wie schon das Reichsgericht entschieden hat (vgl. RGZ 132, 305), muß dann, wenn der Klaganspruch nach Grund und Betrag an sich unstreitig ist und der Kläger gegenüber dem Aufrechnungseinwand des Beklagten in erster Reihe Unzulässigkeit der Aufrechnung und in zweiter Linie Unbegründetheit der Gegenforderung geltend macht, auch darüber entschieden werden, ob ein Aufrechnungsverbot besteht oder nicht.
  • RG, 03.10.1929 - VIII 215/29

    1. Bedeutung des die negative Feststellungsklage abweisenden Urteils. 2. Zur

    Auszug aus BGH, 10.07.1961 - VIII ZR 64/60
    Der Bundesgerichtshof hat in Abweichung von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 40, 331; 126, 18, 20) eine eventuelle Widerklage dann als zulässig erachtet, wenn der Hauptantrag des Beklagten auf Abweisung der Klage und sein Hilfsantrag auf Verurteilung des Klägers in einem wirklichen Eventualverhältnis stehen, wenn also der mit der Widerklage geltend gemachte Anspruch nur begründet sein kann, sofern auch das Klagebegehren begründet ist (BGHZ 21, 13).
  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Es ist ebenso zulässig, über einen Antrag nur für den Fall eine Sachentscheidung zu begehren, dass das Gericht im Zusammenhang mit dem Hauptantrag eine Rechtsfrage in einer bestimmten Weise beurteilt (vgl. auch BAG 19. November 2015 - 6 AZR 559/14 - Rn. 18; 19. November 2015 - 6 AZR 674/14 - Rn. 17; BGH 10. November 1983 - VII ZR 72/83 - zu I und I 3 der Gründe; 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 - zu I 1 der Gründe) .
  • BGH, 13.05.1996 - II ZR 275/94

    Aufbringung des Fehlbetrages durch die übrigen Gesellschafter; Zulässigkeit einer

    Dieser Voraussetzung entspricht nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum der Antrag einer Widerklage, der mit dem Hauptvortrag des Widerklägers in einem "echten" Eventualverhältnis steht (BGHZ 21, 13, 15; 43, 28, 30; BGH, Urt. v. 17. April 1958 - VII ZR 65/57, LM ZPO § 33 Nr. 1; Urt. v. 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60, LM ZPO § 33 Nr. 5; Thomas/Putzo aaO., § 33 Rdn. 14; Zöller/Vollkommer aaO., § 33 Rdn. 26; MüKo/Patzina, ZPO, § 33 Rdn. 24; Baumbach/Lauterbach, ZPO, 54. Aufl., Anh. zu § 253 Rdn. 12; Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 33 Rdn. 26; Rosenberg/Schwab/Gottwald, ZPO, 15. Aufl., § 98 II 5).
  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 51/85

    Begriff des Erfolgshonorars

    Denkbar ist vielmehr auch, daß die Gegenforderung in erster Linie (hilfs-)aufrechnungsweise und im übrigen, für den Fall ihres Nicht-Verbrauchs durch die Aufrechnung, im Wege der Eventualwiderklage geltend gemacht wird (vgl. BGH Urt. v. 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 = BGHWarn 1961 Nr. 173 = NJW 1961, 1862 LS; Zöller/Stephan ZPO 15. Aufl. § 145 Rdn. 18).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Ebenso ist es zulässig, im Prozeß hilfsweise die Aufrechnung zu erklären und gleichzeitig die Gegenforderung zum Gegenstand einer Widerklage zu machen (BGH, Urteil vom 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 - NJW 1961, 1862; MünchKomm-ZPO/Peters § 145 Rdn. 29; Zöller/Greger aaO.).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2016 - 24 U 170/15

    Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs

    Ist die Aufrechnung nicht zulässig, so kann die geltend gemachte Forderung der Beklagten nur im Wege der Widerklage verfolgt werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1961, Az. VIII ZR 64/60, BeckRS 1961, 31187733 unter Ziff. I. 1).

    Erweist sich die Aufrechnung - wie hier - als zulässig und bleibt - wie hier - durch die Entscheidung über die Aufrechnung kein Anspruch auf Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen übrig, wird die Widerklage gegenstandslos und die Rechtshängigkeit der Hilfswiderklage entfällt rückwirkend (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1961, Az. VIII ZR 64/60, BeckRS 1961, 31187733 unter Ziff. I. 1 a.E.).

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2016 - 24 U 143/15

    Fristlose Kündigung eines Gewerberaummietvertrages wegen akuten und nachhaltigen

    Die beklagte Partei läuft Gefahr, die Gegenforderung einzubüßen, obwohl nur über die Zulässigkeit der Aufrechnung hätte entschieden werden dürfen (BGH, Urteil vom 10. Juli 1961, Az. VIII ZR 64/60, BeckRS 31187733, Entscheidungsgründe Ziff. I Nr. 2 2. Abs.).
  • BGH, 30.03.1994 - VIII ZR 132/92

    Ausschluß eines rechtskräftig aberkannten Aufrechnungseinwands im Rahmen einer

    Anders als bei Urteilen, in denen die Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung mit der Erwägung offengelassen wird, der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch sei jedenfalls unbegründet (vgl. hierzu Senatsurteil vom 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 = NJW 1961, 1862; RGZ 132, 305, 306), führt die Entscheidung des Berufungsgerichts im konkreten Fall nicht zu Unklarheiten über den Umfang der Rechtskraft.
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - 4 U 146/14

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen arglistiger Täuschung

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt es sich bei der eventuellen Widerklage nicht um eine eigentliche Klage, mit der ein besonderes Verfahren eingeleitet wird, sondern um ein in einem bereits anhängigen Verfahren gestelltes Verlangen, bei dem der mit ihm geltend gemachte Hilfsanspruch zwar sogleich rechtshängig wird, doch die Rechtshängigkeit rückwirkend wieder entfällt, wenn die Entscheidung über den Hauptanspruch es - wie hier - zu keiner Entscheidung über den Hilfsanspruch mehr kommen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1961, Az. VIII ZR 64/60, BeckRS 1961, 31187733 unter I.1.
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Diesen rechtlichen Erwägungen ist der erkennende Senat in demUrteil vom 10. Juli 1961 - VIII ZR 64/60 - LM ZPO § 33 Nr. 5 = NJW 1961, 1862 = MDR 1961, 1932 für den Fall beigetreten, daß der Beklagte mit der Hilfswiderklage eine Forderung geltend macht, die er in erster Linie gegen die Klageforderung zur Aufrechnung gestellt hat.
  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80

    Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts

    Für den Fall, daß das Berufungsgericht erneut über die vom Kläger hilfsweise geltend gemachte Aufrechnung gegen den Unterhaltsanspruch zu entscheiden haben sollte, wird darauf hingewiesen, daß die Zulässigkeit der Aufrechnung nicht - wie im angefochtenen Urteil geschehen - dahingestellt bleiben darf; die Entscheidung, daß die Gegenforderung nicht besteht, setzt voraus, daß die Aufrechnung zulässig ist (BGH MDR 1961, 932; RGZ 132, 305).
  • BGH, 14.03.1984 - VIII ZR 287/82

    Wirksamkeit eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens; Zustandekommen eines

  • BGH, 16.05.1984 - VIII ZR 18/83

    Pflicht des Vorbehaltskäufers zum Ersatz von gezogenen Nutzungen

  • BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80

    Rechtliche Zulässigkeit einer Urteilsbegründung hinsichtlich der Behandlung einer

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 18 U 92/16

    Haftung des Spediteurs für sog. Schwund

  • BGH, 13.12.1994 - X ZR 20/93

    Geltendmachung der Aufrechnung im Wege einer Vollstreckungsgegenklage

  • OLG Dresden, 26.01.2006 - 13 U 1924/05

    Abgrenzung zwischen einer (mehraktigen) Verfügung im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1

  • BGH, 25.05.1988 - VIII ZR 18/88

    Umfang der Rechtskraft bei Hilfsaufrechnung

  • BGH, 21.03.1966 - VIII ZR 44/64

    Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel in einem Bestätigungsschreiben -

  • OLG Köln, 15.07.2011 - 1 U 82/10

    Wirksamkeit eines Aufrechnungsverbots mit Minderungsansprüchen in einem

  • OLG Köln, 27.05.1994 - 19 U 289/93

    Zahlung einer Vergütung an ein Aufsichtsratsmitglied aufgrund eines

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2020 - 10 U 19/19

    Kosten und Zulässigkeit einer Berufung nach stattgebendem Teilurteil

  • OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 229/95

    Versicherungsvertrag Versicherungsprämien Fremdversicherung Fahrzeugdiebstahl

  • BGH, 16.10.1975 - VII ZR 38/73

    Vertragliches Aufrechnungsverbot für den Bauherrn - Unangemessene Beschneidung

  • BGH, 27.11.1963 - VIII ZR 51/62
  • BGH, 24.06.1963 - VII ZR 22/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.11.1962 - VIII ZR 75/61

    Rechtsmittel

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