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   BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81   

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https://dejure.org/1982,2321
BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81 (https://dejure.org/1982,2321)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1982 - VIII ZR 65/81 (https://dejure.org/1982,2321)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1982 - VIII ZR 65/81 (https://dejure.org/1982,2321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertragsauslegung - Gebrauchtwagenkauf - Kfz-Händler - Agenturvertrag - Kündigung des Agenturvertrages - Inzahlungnahme

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1699
  • ZIP 1982, 974
  • MDR 1982, 924
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.10.1964 - VIII ZR 151/63
    Auszug aus BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81
    Damit hat er den Anforderungen des redlichen Geschäftsverkehrs genügt (vgl. Senat, NJW 1965, 35).
  • BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 83/77

    Inzahlungnahme des alten Wagens i.R.e. Neuwagenkaufs bei einem

    Auszug aus BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81
    Er hatte zum Inhalt, daß der Kaufpreis für den Jahreswagen bis zur Beendigung des Vermittlungsauftrags gestundet war und eine Verrechnung des Kaufpreises mit dem Erlös aus der Veräußerung des vom Bekl. hingegebenen Gebrauchtwagens erfolgen sollte (vgl. Senat, NJW 1978, 1482 = WM 1978, 756; NJW 1980, 2190 = WM 1980, 1010; Espenhain, WM 1978, 1107).
  • BGH, 28.05.1980 - VIII ZR 147/79

    Wandelung eines Neuwagenkaufvertrags bei in Kommission gegebenem Altfahrzeug

    Auszug aus BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81
    Er hatte zum Inhalt, daß der Kaufpreis für den Jahreswagen bis zur Beendigung des Vermittlungsauftrags gestundet war und eine Verrechnung des Kaufpreises mit dem Erlös aus der Veräußerung des vom Bekl. hingegebenen Gebrauchtwagens erfolgen sollte (vgl. Senat, NJW 1978, 1482 = WM 1978, 756; NJW 1980, 2190 = WM 1980, 1010; Espenhain, WM 1978, 1107).
  • BGH, 16.03.1977 - VIII ZR 283/75

    Umfang der Aufklärungspflicht eines Gebrauchtwagenhändlers

    Auszug aus BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81
    Diese Feststellungen stehen der Annahme entgegen, der Bekl. habe Erklärungen "ins Blaue hinein" abgegeben (vgl. dazu BGHZ 63, 382, (388) = NJW 1975, 642; Senat, NJW 1977, 1055 = WM 1977, 584; NJW 1981, 1441 = WM 1981, 560); denn er hat sich nicht auf Verdacht hin und ohne tatsächliche Anhaltspunkte über den Zustand seines Fahrzeugs geäußert, sondern durfte sich auf die Angaben eines Fachunternehmens verlassen.
  • BGH, 18.03.1981 - VIII ZR 44/80

    'Nur kleine Blechschäden' - § 476 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 444

    Auszug aus BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81
    Diese Feststellungen stehen der Annahme entgegen, der Bekl. habe Erklärungen "ins Blaue hinein" abgegeben (vgl. dazu BGHZ 63, 382, (388) = NJW 1975, 642; Senat, NJW 1977, 1055 = WM 1977, 584; NJW 1981, 1441 = WM 1981, 560); denn er hat sich nicht auf Verdacht hin und ohne tatsächliche Anhaltspunkte über den Zustand seines Fahrzeugs geäußert, sondern durfte sich auf die Angaben eines Fachunternehmens verlassen.
  • BGH, 18.01.1967 - VIII ZR 209/64

    Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens bei der Veräußerung eines neuen Kraftwagens

    Auszug aus BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81
    Das BerGer. nimmt - offensichtlich in Anlehnung an das Senatsurteil vom 18.1.1967 (BGHZ 46, 338 = NJW 1967, 553) - an, die Parteien hätten einen Vertrag geschlossen, und der Bekl. habe den Kaufpreis zu einem vertraglich festgelegten Teil durch Hingabe eines Gebrauchtwagens tilgen dürfen (Ersetzungsbefugnis).
  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter

    Auszug aus BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81
    Diese Feststellungen stehen der Annahme entgegen, der Bekl. habe Erklärungen "ins Blaue hinein" abgegeben (vgl. dazu BGHZ 63, 382, (388) = NJW 1975, 642; Senat, NJW 1977, 1055 = WM 1977, 584; NJW 1981, 1441 = WM 1981, 560); denn er hat sich nicht auf Verdacht hin und ohne tatsächliche Anhaltspunkte über den Zustand seines Fahrzeugs geäußert, sondern durfte sich auf die Angaben eines Fachunternehmens verlassen.
  • BGH, 30.11.1983 - VIII ZR 190/82

    Rückabwicklung der Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens

    An dieser Auffassung hat der Senat bisher festgehalten, die Rechtslage allerdings anders beurteilt, wenn die Beteiligten nebeneinander einen Neuwagenkauf und einen den Gebrauchtwagen betreffenden Vermittlungsauftrag oder Kommissionsvertrag geschlossen haben (Senatsurteile vom 5. April 1978 - VIII ZR 83/77 = WM 1978, 756; vom 28. Mai 1980 - VIII ZR 147/79 = WM 1980, 1010 und vom 31. März 1982 - VIII ZR 65/81 = WM 1982, 710 = ZIP 1982, 974; offengelassen bei dem Abschluß eines besonderen Kaufvertrages über den Altwagen mit Verrechnungsabrede in BGHZ 83, 334).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2018 - 9 U 160/16

    Neuwagenkaufvertrag: Gewährleistungsansprüche des Neuwagenhändlers bei

    Entscheidend für die Annahme eines Gewährleistungsausschlusses ist die Erwägung, dass der Neuwagenhändler es in der Hand hat, sich vor Vertragsabschluss über den Zustand des Gebrauchtwagens durch eine Besichtigung und/oder Untersuchung zu vergewissern (vgl. die gleichen Erwägungen des Bundesgerichtshofs bei der Kündigung eines Agenturvertrages in BGH, NJW 1982, 1699, Rn. 33), und dass der Neuwagenhändler sich durch bestimmte Angaben des Kunden zur Beschaffenheit des Fahrzeugs im Vertrag absichern kann (vgl. BGH, NJW 2013, 1733).

    Erwägungen des Verbraucherschutzes spielen dabei keine Rolle (vgl. insbesondere die Begründung des BGH in NJW 1982, 1699, 1700, Rn. 33).

  • BGH, 21.04.1982 - VIII ZR 26/81

    Gewährleistung des Käufers eines Neufahrzeugs für das in Zahlung gegebene

    In einem weiteren Urteil vom 31. März 1982 - VIII ZR 65/81 (zur Veröffentlichung bestimmt) hat der Senat mit einer dem Gewährleistungsausschluß nahekommenden Begründung entschieden, daß ein Agenturvertrag über einen "in Zahlung gegebenen" Gebrauchtwagen von dem Händler nicht wegen nachträglich bekannt werdender schwerer Folgen eines vom Auftraggeber an sich mitgeteilten Unfallschadens vorzeitig gekündigt werden könne.
  • KG, 18.12.2006 - 2 U 13/06

    Notwendige Bestimmtheit des Urteils: Saldierung der wechselseitigen

    Arglist liegt bereits vor, wenn der Verkäufer auf die Frage nach Unfallfreiheit des PKW ohne tatsächliche Anhaltspunkte und damit "ins Blaue" eine unrichtige Antwort gibt, anstatt auf das Fehlen eigener Kenntnis hinzuweisen (vgl. BGHZ 63, 382 ff = NJW 1975, 642, 645; NJW 1981, 1441, 1442; NJW 1982, 1699; BGHZ 168, 64 ff = NJW 2006, 2839, 2840).
  • BFH, 29.09.1987 - X R 13/81

    Begrenzte Garantie bei Gebrauchtwagengeschäften agenturunschädlich

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des BGH (Urteile vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77, NJW 1978, 1.482, und vom 31. März 1982 VIII ZR 65/81, NJW 1982, 1.699) vertritt der V. Senat die Auffassung, daß, wenn anläßlich des Verkaufs eines Fahrzeugs ein Gebrauchtwagen des Käufers in Zahlung genommen werde, nach Bezahlung des nicht zur Verrechnung vorgesehenen Teils des Kaufpreises und Hingabe des Gebrauchtwagens der Verkauf endgültig abgewickelt sei; der Käufer gehe regelmäßig davon aus, daß er - u.a. durch die Hingabe des Gebrauchtwagens - die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung endgültig und in vollem Umfange getilgt habe.
  • BFH, 20.02.1986 - V R 133/75

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche

    Danach wird in den Fällen, in denen ein Kraftfahrzeughändler, der ein Fahrzeug verkauft und den Gebrauchtwagen des Käufers "in Zahlung nimmt", nach Bezahlung des nicht zur Verrechnung vorgesehenen Teils des Kaufpreises und Hingabe des Gebrauchtwagens der Neuwagenkauf endgültig abgewickelt; der Käufer gehe regelmäßig davon aus, daß er - durch die Hingabe des Gebrauchtwagens - die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung in vollem Umfang getilgt habe; dies sei dem Händler bekannt (BGH-Urteile vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77, NJW 1978, 1482, und vom 31. März 1982, VIII ZR 65/81, NJW 1982, 1699).
  • BFH, 25.06.1987 - V R 78/79

    Keine Vermittlungsleistungen bei sog. Minusgeschäften eines Kraftfahrzeughändlers

    In der genannten Entscheidung V R 133/75 hat der erkennende Senat im Anschluß an die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1978, 1.482) und vom 31. März 1982 VIII ZR 65/81 (NJW 1982, 1.699) angenommen, daß in den Fällen, in denen ein Kraftfahrzeughändler, der ein Fahrzeug verkauft und den Gebrauchtwagen des Käufers "in Zahlung nimmt", nach Bezahlung des nicht zur Verrechnung vorgesehenen Teils des Kaufpreises und Hingabe des Gebrauchtwagens der Neuwagenverkauf endgültig abgewickelt sei; der Käufer des Neuwagens gehe regelmäßig davon aus, daß er - durch die Hingabe des Gebrauchtwagens - die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung in vollem Umfang getilgt habe.
  • OLG Saarbrücken, 13.06.2000 - 4 U 733/99

    Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Unfallfahrzeugs

    Im vorliegenden Fall ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Kläger als BMW-Vertragshändler aufgrund seiner Fachkenntnisse auf die Angaben des Beklagten nicht in dem Umfang angewiesen war, wie dies regelmäßig bei dem privaten Kunden eines Gebrauchtwagenhändlers der Fall ist (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1982 - VIII ZR 65/81 = NJW 1982, 1699).
  • BFH, 29.09.1987 - X R 15/82

    Anfall von Umsatzsteuer wegen Selbstverbrauch (Kfz) - Verwendung oder Nutzung von

    Der Käufer des Neuwagens gehe regelmäßig davon aus, daß damit die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung in vollem Umfange getilgt sei (Bezugnahme auf Urteile des BGH vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77, NJW 1978, 1482; vom 31. März 1982 VIII ZR 65/81, NJW 1982, 1699).
  • BFH, 29.09.1987 - X R 20/80

    Abgrenzung von Agentin (Vermittlerin) und Eigenhändlerin bei

    Der Käufer des Neuwagens gehe regelmäßig davon aus, daß damit die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung in vollem Umfange getilgt sei (Bezugnahme auf Urteile des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1978, 1482; vom 31. März 1982 VIII ZR 65/81, NJW 1982, 1699).
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