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   BGH, 16.04.2013 - VIII ZR 67/12   

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https://dejure.org/2013,11456
BGH, 16.04.2013 - VIII ZR 67/12 (https://dejure.org/2013,11456)
BGH, Entscheidung vom 16.04.2013 - VIII ZR 67/12 (https://dejure.org/2013,11456)
BGH, Entscheidung vom 16. April 2013 - VIII ZR 67/12 (https://dejure.org/2013,11456)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 439 Abs 1 Alt 2 BGB, Art 3 EGRL 44/1999
    Kaufvertrag: Richtlinienkonforme Auslegung des Nacherfüllungsanspruchs bei Mängeln der Kaufsache; Beschränkung auf den Verbrauchsgüterkauf

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz der Kosten für den Ausbau einer mangelhaften Kaufsache und den Einbau einer mangelfreien Ersatzsache im Rahmen der Ersatzlieferung bei einem Kaufvertrag zwischen Gewerbetreibenden als klärungsbedürfige Rechtsfrage

  • rewis.io

    Kaufvertrag: Richtlinienkonforme Auslegung des Nacherfüllungsanspruchs bei Mängeln der Kaufsache; Beschränkung auf den Verbrauchsgüterkauf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 439 Abs. 1 Alt. 2
    Ersatz der Kosten für den Ausbau einer mangelhaften Kaufsache und den Einbau einer mangelfreien Ersatzsache im Rahmen der Ersatzlieferung bei einem Kaufvertrag zwischen Gewerbetreibenden als klärungsbedürfige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertrag zwischen Unternehmen: Kein Ersatz der Aus- und Einbaukosten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kaufvertrag zwischen Unternehmern: Kein Ersatz der Aus- und Einbaukosten! (IBR 2013, 571)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 226/11

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten

    Auszug aus BGH, 16.04.2013 - VIII ZR 67/12
    Bei diesen Kaufverträgen wird daher der Ausbau der mangelhaften Kaufsache und der Einbau der Ersatzsache von der Nacherfüllungsvariante "Lieferung einer mangelfreien Sache" nicht erfasst (Senatsurteil vom 17. Oktober 2012 - VIII ZR 226/11, NJW 2013, 220 Rn. 17 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass der Beklagten kein Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Ausbau des mangelhaften Warmwasser-Beistellspeichers und den Einbau des Ersatzspeichers zusteht, steht im Einklang mit dem Senatsurteil vom 17. Oktober 2012 (VIII ZR 226/11, aaO Rn. 14).

  • EuGH, 16.06.2011 - C-65/09

    Im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut muss der

    Auszug aus BGH, 16.04.2013 - VIII ZR 67/12
    Der Senat hat - nach Erlass des Berufungsurteils - entschieden, dass die aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011 (C-65/09, C-87/09 - Gebr.

    W. GmbH/J. W.; I. P. /M. Electronics GmbH, NJW 2011, 2269) gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB auf den Verbrauchsgüterkaufvertrag beschränkt ist und nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern oder zwischen Verbrauchern gilt.

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 255/02

    SIM-Lock II

    Auszug aus BGH, 16.04.2013 - VIII ZR 67/12
    Mit dieser Entscheidung sind die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2005 - I ZR 255/02, NJW-RR 2005, 650 unter II 1).
  • BGH, 21.06.2023 - VIII ZR 105/22

    Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den

    Diese richtlinienkonforme Auslegung der genannten Vorschrift war jedoch auf den Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB aF) zu beschränken und nicht auf Kaufverträge außerhalb des Verbrauchsgüterkaufs, also auf Kaufverträge zwischen Unternehmern oder zwischen Verbrauchern, zu erstrecken (Senatsurteile vom 17. Oktober 2012 - VIII ZR 226/11, aaO Rn. 17 ff.; vom 2. April 2014 - VIII ZR 46/13, BGHZ 200, 337 Rn. 27; Senatsbeschlüsse vom 16. April 2013 - VIII ZR 375/11 und VIII ZR 67/12, jeweils juris Rn. 3).
  • OLG Zweibrücken, 27.05.2021 - 4 U 96/20

    Verpflichtung des Verkäufers zur Rücknahme der Kaufsache

    Ein Anspruch auf Ersatz solcher Kosten bestand im geschäftlichen Verkehr zwischen Unternehmen nur dann, wenn - anders als im vorliegenden Fall - der Verkäufer seine Vertragspflichten zur Lieferung einer mangelfreien Sache verletzt und dies zu vertreten hatte (BGH, Urteile vom 17. Oktober 2012 - VIII ZR 226/11, vom 16. April 2013 - VIII ZR 67/12 und vom 2. April 2014 - VIII ZR 46/13).
  • BGH, 22.08.2017 - VIII ZR 279/15

    Billigkeit einer geänderten Grundpreiserhebung eines Wasser- und

    Mit dieser Entscheidung sind die Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision entfallen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Januar 2005 - I ZR 255/02, NJW-RR 2005, 650 unter II 1; vom 16. April 2013 - VIII ZR 67/12, juris Rn. 3).
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