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   BGH, 24.03.1965 - VIII ZR 71/63   

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https://dejure.org/1965,951
BGH, 24.03.1965 - VIII ZR 71/63 (https://dejure.org/1965,951)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1965 - VIII ZR 71/63 (https://dejure.org/1965,951)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1965 - VIII ZR 71/63 (https://dejure.org/1965,951)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefahrübergang beim Versendungskauf - Begriff der Gefahr in § 447 BGB - Übergang der Transportgefahr auf den Käufer bei Vereinbarung der Versendung von einem dritten Ort aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 1324
  • MDR 1965, 475
  • DB 1965, 588
  • DB 1965, 659
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 01.10.1918 - II 178/18

    Tragung der Transportgefahr

    Auszug aus BGH, 24.03.1965 - VIII ZR 71/63
    Diese Gefahrtragung beim Versendungskauf umfaßt nicht nur die in § 446 Abs. 1 BGB genannten Veränderungen im Bestande der Sache (zufälligen Untergang und zufällige Verschlechterung), wie Staudinger/Ostler, BGB § 447 Nr. 19 annimmt, sondern auch andere vom Verkäufer nicht verschuldeten Vorkommnisse (vgl. RGZ 93, 330; 99, 56).

    Nach dieser Rechtsprechung ist in § 447 BGB die Gefahr gemeint, von welcher die Ware auf dem Transport betroffen wird, wozu auch Mißgriffe und Versehen der mit der Versendung beauftragten Person gehören, wie z.B. wenn die Ware einem nichtberechtigten Dritten ausgehändigt wird (so ausdrücklich RGZ 93, 330, 332; ebenso Kuhn, BGB RGRK 11. Aufl. § 447 Anm. 29; Hoeniger im Düringer/Hachenburg, HGB Band V, 1 Einleitung zu §§ 373-382 Anm. 97 und Gramm in Palandt, BGB 24. Aufl. § 447 Anm. 6, beide unter Hinweis auf RGZ 62, 331, 333; ferner Röschinger NJW 1949, 142; vgl. auch Casper, JW 1925, 590).

  • RG, 19.05.1925 - II 283/24

    Versendungskauf

    Auszug aus BGH, 24.03.1965 - VIII ZR 71/63
    Haben beide jedoch vereinbart, daß die Versendung unmittelbar von dem dritten Ort aus erfolgen soll, an welchem sich die Sache befindet (z.B. vom Herstellungsort der verkauften Gattungsware aus), so tritt nach RGZ 111, 23, 25 der Übergang der Transportgefahr auf den Käufer (und die Beschränkung des Schuldverhältnisses gemäß § 243 Abs. 2 BGB) ein, sobald der Verkäufer die Sache der zur Ausführung der Verwendung bestimmten Person oder Anstalt an dem dritten Ort ausgeliefert hat.
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 17.06.1948 - ZS 42/48
    Auszug aus BGH, 24.03.1965 - VIII ZR 71/63
    Nach dieser Rechtsprechung ist in § 447 BGB die Gefahr gemeint, von welcher die Ware auf dem Transport betroffen wird, wozu auch Mißgriffe und Versehen der mit der Versendung beauftragten Person gehören, wie z.B. wenn die Ware einem nichtberechtigten Dritten ausgehändigt wird (so ausdrücklich RGZ 93, 330, 332; ebenso Kuhn, BGB RGRK 11. Aufl. § 447 Anm. 29; Hoeniger im Düringer/Hachenburg, HGB Band V, 1 Einleitung zu §§ 373-382 Anm. 97 und Gramm in Palandt, BGB 24. Aufl. § 447 Anm. 6, beide unter Hinweis auf RGZ 62, 331, 333; ferner Röschinger NJW 1949, 142; vgl. auch Casper, JW 1925, 590).
  • RG, 04.05.1920 - II 541/19

    Wer haftet beim Versendungskauf für die Kosten von Versicherungen, die nach

    Auszug aus BGH, 24.03.1965 - VIII ZR 71/63
    Diese Gefahrtragung beim Versendungskauf umfaßt nicht nur die in § 446 Abs. 1 BGB genannten Veränderungen im Bestande der Sache (zufälligen Untergang und zufällige Verschlechterung), wie Staudinger/Ostler, BGB § 447 Nr. 19 annimmt, sondern auch andere vom Verkäufer nicht verschuldeten Vorkommnisse (vgl. RGZ 93, 330; 99, 56).
  • RG, 29.01.1906 - I 363/05

    1. Kann Schadensersatz verlangt werden, wenn durch Verschulden des Spediteurs der

    Auszug aus BGH, 24.03.1965 - VIII ZR 71/63
    Nach dieser Rechtsprechung ist in § 447 BGB die Gefahr gemeint, von welcher die Ware auf dem Transport betroffen wird, wozu auch Mißgriffe und Versehen der mit der Versendung beauftragten Person gehören, wie z.B. wenn die Ware einem nichtberechtigten Dritten ausgehändigt wird (so ausdrücklich RGZ 93, 330, 332; ebenso Kuhn, BGB RGRK 11. Aufl. § 447 Anm. 29; Hoeniger im Düringer/Hachenburg, HGB Band V, 1 Einleitung zu §§ 373-382 Anm. 97 und Gramm in Palandt, BGB 24. Aufl. § 447 Anm. 6, beide unter Hinweis auf RGZ 62, 331, 333; ferner Röschinger NJW 1949, 142; vgl. auch Casper, JW 1925, 590).
  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 75/90

    Rechtsmangel wegen Heizöl in Dieselkraftstoff; Begriff des Versendungskaufs;

    Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Versendungskaufs im kaufmännischen Geschäftsverkehr (im Anschluß an BGH, NJW 1965, 1324).

    Bei dieser Sachlage, die derjenigen entspricht, die der Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. März 1965 - VIII ZR 71/63 zugrunde lag (NJW 1965, 1324), konnte das Berufungsgericht einen Versendungskauf annehmen, obwohl § 447 BGB nach herrschender Meinung (vgl. dazu die Nachweise bei Soergel/Huber, BGB, 11. Aufl., § 447 Rdnrn. 18 - 20) im Regelfall die Versendung vom Erfüllungsort voraussetzt, der hier - wie bereits erwähnt - gemäß Nr. 13 AGB der Beklagten Düsseldorf war.

    Denn haben die Kaufvertragsparteien vereinbart, daß die Versendung unmittelbar von dem dritten Ort aus erfolgen soll, an welchem sich die Sache befindet, so tritt der Übergang der vom Käufer vertraglich übernommenen Transportgefahr ein, sobald der Verkäufer die Sache der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person an dem dritten Ort ausgeliefert hat (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1965 aaO. unter II 1; RGZ 111, 23).

    Mit ihrem Einwand, die Kenntnis des Käufers über die geplante Versendung müsse sich auf deren nähere Umstände erstrecken und schließe jedenfalls den Zwischenaufenthalt der Tanklastzüge während des Wochenendes auf dem Betriebsgelände des Frachtführers nicht ein, überspannt die Revision die Voraussetzungen, unter denen eine Versendungsvereinbarung angenommen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1965 aaO. unter II 2 letzter Absatz).

    Diese Durchsetzung von Rechten der Behörde im Hinblick auf die Kaufsache fällt unter die Transportgefahr, die sich nicht auf Veränderungen im Bestand der Sache beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1965 aaO. unter II 1; RGZ 99, 56, 58; MünchKomm - H.P. Westermann aaO. § 447 Rdnr. 18; um einen der bei Soergel Huber aaO. § 447 Rdnr. 67 behandelten oder mit ihnen vergleichbaren Fälle aus der Rechtsprechung zur Kriegsbewirtschaftung handelt es sich hier entgegen der Ansicht der Revision nicht, s. dazu auch Hager, Die Gefahrtragung beim Kauf, S. 244 ff).

  • BGH, 07.06.1978 - VIII ZR 146/77

    Möglichkeit einer stillschweigenden Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

    So hat der Senat, worauf das Berufungsgericht in der angefochtenen Entscheidung abstellt, wiederholt darauf hingewiesen, daß im Rahmen einer auf Dauer angelegten kaufmännischen Geschäftsverbindung u.U. eine solche stillschweigende Einbeziehung darin gesehen werden kann, daß die eine Vertragspartei in den von ihr erteilten Rechnungen immer wieder auf ihre Bedingungen hingewiesen und der andere Teil diese Hinweise, selbst wenn die Geschäftsbedingungen nicht beigefügt waren, widerspruchslos hingenommen hat (BGHZ 42, 53, 55; vgl. auch Senatsurteile vom 24. März 1965 - VIII ZR 71/63 = NJW 1965, 1324 und vom 7. Mai 1969 - VIII. ZR 142/68 - WM 1969, 772 = LM Nr. 33 zu Art. 7 ff EGBGB).

    Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 24. März 1965 (VIII ZR 71/63 a.a.O.) beiläufig darauf hingewiesen, daß auch in der längeren widerspruchslosen Entgegennahme von Versandanzeigen ein stillschweigendes Einverständnis mit den auf ihnen abgedruckten Klauseln gesehen werden kann.

    Damit aber bemißt sich der Gefahrübergang nicht nach § 447, sondern nach § 446 BGB (RGZ 111, 23, 25; Senatsurteil vom 24. März 1965 - VIII ZR 71/63 a.a.O.; Mezger in BGB-RGRK, 12. Aufl. § 447 Anm. 3; Staudinger/Ostler, BGB, 11. Aufl. § 447 Anm. 6).

  • BGH, 18.06.1968 - VI ZR 120/67

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung - Voraussetzungen

    Daß R. hier nicht von seinem Sitz und Erfüllungsort aus, sondern vom Herstellerwerk direkt geliefert hatte, ändert daran nichts (BGH Urteil vom 24. März 1965 - VIII ZR 71/63 - LM § 447 Nr. 4).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 147/07

    Insolvenzanfechtung: Mittelbare Gläubigerbenachteiligung bei Zahlungen auf unter

    Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist auch eine stillschweigende Unterwerfung ausreichend (BGH WM 2005, 1892, Juris RN 16 f.; WM 1991, 459, Juris RN 24; BGH DB 1978, 1587; WM 1977, 76, 77; NJW 1965, 1324, 1325).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 4 U 105/02

    Schadensersatzanspruch des Neumassegläbigers gegen den Insolvenzverwalter

    Das ist indes unschädlich, da AGB im Falle einer ständigen Geschäftsverbindung bereits durch wiederholte, selbst für einen flüchtigen Leser gut erkennbare Hinweise auf Rechnungen zum Bestandteil von Verträgen werden (BGHZ 42, 53, 55 = NJW 1964, 1788, 1789; NJW 1965, 1324; WM 1969, 772; WM 1979, 893 Palandt/ Heinrichs § 2 AGBG Rn. 24).
  • BGH, 16.12.1998 - VIII ZR 327/97

    Gefahrtragung beim Versendungskauf: Zulässigkeit der Streitverkündung

    Ihn trifft grundsätzlich auch der Nachteil, daß der Verbleib der an die Transportperson übergebenen Ware nicht aufgeklärt werden kann (Senatsurteil vom 24. März 1965 - VIII ZR 71/63 = NJW 1965, 1324 unter II 1).
  • OLG Naumburg, 16.07.1998 - 11 U 240/97
    Die stillschweigende Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch schlüssiges Verhalten im Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung kann jedoch dadurch geschehen, daß die eine Vertragspartei in den von ihr erteilten Rechnungen immer wieder auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und der andere Teil diese Hinweise, selbst wenn die Geschäftsbedingungen nicht beigefügt waren, widerspruchslos hinnimmt (BGH NJW 1978, 2243; BGHZ 42, 53, 55; BGH NJW 1965, 1324 [BGH 24.03.1965 - VIII ZR 71/63] ; BGH NJW-RR 1991, 570, 571 [BGH 06.12.1990 - I ZR 138/89] ).
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