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   BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86   

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https://dejure.org/1987,607
BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86 (https://dejure.org/1987,607)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1987 - VIII ZR 71/86 (https://dejure.org/1987,607)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1987 - VIII ZR 71/86 (https://dejure.org/1987,607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame Kündigungsklausel in Bezug auf Mietrückstand; Formularmietvertrag; Gewerberaummietverhältnis; Kündigungsklausel, Mietzinsrückstand; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Mietrückstandes, vereinbartes Verfahren; Kündigungsverfahren, formularmäßig ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung des Pachtverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Pächters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pachtvertrag - Klausel - Fristlose Kündigung - Zahlungsverzug

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2506
  • NJW-RR 1987, 1228 (Ls.)
  • ZIP 1987, 916
  • MDR 1987, 838
  • WM 1987, 904
  • BB 1987, 1281
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.10.1985 - VIII ZR 251/84

    Formularmäßige Vereinbarung der Fälligkeit der Restschuld bei unverschuldetem

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86
    (vgl. zum letztgenannten Punkt Senatsurteil BGHZ 96, 182, 191 f m.Nachw.).

    Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen nach Inkrafttreten des AGB-Gesetzes überhaupt noch eine restriktive Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen zulässig ist (vgl. Senatsurteil BGHZ 96, 182, 192 vor cc m.Nachw.), mag dahinstehen, denn darum handelt es sich hier nicht.

  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86
    Das aber ist nichts anderes als eine geltungserhaltende Reduktion, die nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGHZ 84, 109, 115; 86, 284, 297 und 96, 18, 25) nicht zulässig ist.
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86
    Das aber ist nichts anderes als eine geltungserhaltende Reduktion, die nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGHZ 84, 109, 115; 86, 284, 297 und 96, 18, 25) nicht zulässig ist.
  • BGH, 23.12.1953 - VI ZR 57/53
    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86
    Ob eine derartige Wertung zutreffend ist (vgl. dazu RG JW 1935, 2885; BGH Urteil vom 23. Dezember 1953 - VI ZR 57/53 = NJW 1954, 425, 426), und ob gegebenenfalls mit der zu Gerichtsprotokoll erklärten Bezugnahme auf den schriftlich angekündigten Klagantrag die für die Kündigung entsprechend § 2 Abs. 2 des Pachtvertrages etwa erforderliche Schriftform gewahrt wäre (vgl. für den Widerruf gemäß § 1 b Abs. 1 AbzG Senatsurteil BGHZ 94, 226, 230), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 12.05.1971 - V ZR 185/67
    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86
    Dies ist nicht ohne weiteres schon dann der Fall, wenn rechtliche Zweifel an dem Umfang der Verpflichtung geäußert werden (vgl. BGH Urteil vom 11./12. Mai 1971 - V ZR 185/67 = DB 1971, 1203).
  • BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 328/83

    Gewährleistung bei einem Leasingvertrag; Geltung einer Wandelungsvereinbarung

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86
    Auf die Einhaltung dieses Verfahrens, das ihrem Schutze dient, durften sich die Beklagten verlassen, § 242 BGB (vgl. Senatsurteil BGHZ 94, 44, 47).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 73/84

    Mietvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft - Form des Widerrufs

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86
    Ob eine derartige Wertung zutreffend ist (vgl. dazu RG JW 1935, 2885; BGH Urteil vom 23. Dezember 1953 - VI ZR 57/53 = NJW 1954, 425, 426), und ob gegebenenfalls mit der zu Gerichtsprotokoll erklärten Bezugnahme auf den schriftlich angekündigten Klagantrag die für die Kündigung entsprechend § 2 Abs. 2 des Pachtvertrages etwa erforderliche Schriftform gewahrt wäre (vgl. für den Widerruf gemäß § 1 b Abs. 1 AbzG Senatsurteil BGHZ 94, 226, 230), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 249/84

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86
    Entbehrlich können diese Maßnahmen des Verpächters daher - ähnlich wie die Mahnung des Gläubigers für den Eintritt des Schuldnerverzuges und die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung für die Rechtsfolgen des § 326 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. z.B. Senatsurteil vom 18. September 1985 - VIII ZR 249/84 = NJW 1986, 661 = WM 1985, 1497, 1498 m.w.Nachw.) - nur dann sein, wenn die Erfüllungsverweigerung des Pächters als dessen letztes Wort aufzufassen ist und eine Änderung seines Entschlusses ausgeschlossen erscheint.
  • BGH, 24.09.1985 - VI ZR 4/84

    Inanspruchnahme des Fahrers nach rechtskräftiger Abweisung der

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86
    Das aber ist nichts anderes als eine geltungserhaltende Reduktion, die nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGHZ 84, 109, 115; 86, 284, 297 und 96, 18, 25) nicht zulässig ist.
  • BGH, 04.07.1986 - V ZR 41/86

    Kostenberechnung bei Erledigung der Hauptsache - Verfassungsmäßigkeit einer

    Auszug aus BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 71/86
    Dabei kann zugunsten der Klägerin davon ausgegangen werden, daß die entsprechend § 2 Nr. 2 des Pachtvertrages etwa erforderliche Schriftform dadurch gewahrt ist, daß der Prozeßbevollmächtigte der Beklagten nach den unangegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts eine beglaubigte Abschrift des die fristlose Kündigung enthaltenden Schriftsatzes erhalten hat (vgl. BGH Beschluß vom 4. Juli 1986 - V ZR 41/86 = WM 1986, 1419, 1420 unter 3.).
  • RG, 19.03.1915 - III 565/14

    Miete; Fristlose Kündigung; Differenzklage

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 705/15

    AGB - Kündigungsfrist in der Probezeit - Auslegung

    Der Kläger dürfte sich auf die Wahrung dieser in der vorliegenden Konstellation seinem Schutz dienenden Frist verlassen (vgl. BGH 25. März 1987 - VIII ZR 71/86 - zu B I 2 c der Gründe; 27. Februar 1985 - VIII ZR 328/83 - zu I 1 der Gründe, BGHZ 94, 44; vgl. auch Staudinger/Schlosser (2013) § 306 Rn. 11; im Ergebnis ebenso für unwirksame Freiwilligkeitsvorbehalte bei Sonderzuwendungen BAG in st. Rspr. seit 24. Oktober 2007 - 10 AZR 825/06 - Rn. 14, BAGE 124, 259) .
  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 141/91

    Pacht - Gewährleistung - Formularvertrag - Inhaltskontrolle - Minderkaufmann -

    Da die fristlose Kündigung wegen unterlassener Pachtzinszahlung unabhängig von der hier in § 13 gewählten Formulierung ("Rückstand") Verzug erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1987 - VIII ZR 71/86 - NJW 1987, 2506, 2507), kommt es auch auf die zum Vertragsinhalt gewordene Beschränkung des Zurückbehaltungsrechts an; denn ein solches hätte bei Vorhandensein erheblicher Mängel des Pachtobjekts den Eintritt des Verzuges hindern können, ohne daß es ausdrücklich hätte geltend gemacht werden müssen (vgl. BGHZ 84, 42, 44) [BGH 07.05.1982 - V ZR 90/81].
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 173/12

    Unwirksame Klauseln eines Mobilfunkanbieters: Wiederholungsgefahr bei

    Zwar weist die Revision mit Recht darauf hin, dass als Verwender im Sinne des § 1 UKlaG grundsätzlich nur derjenige in Betracht kommt, der Vertragspartei der geschlossenen oder zu schließenden Verträge ist oder werden soll (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 1990 - VIII ZR 239/89, BGHZ 112, 204, 215 f), und dass die Beklagte als Rechtsnachfolgerin in die von der m.           AG abgeschlossenen Verträge eingetreten ist mit der Folge, dass sie ihren Vertragspartnern nicht entgegenhalten könnte, die unwirksame Klausel sei nicht von ihr verwendet worden (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1987 - VIII ZR 71/86, NJW 1987, 2506, 2507).
  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 14 Sa 939/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Vergütung bei Arbeit auf Abruf

    Schließlich ist anerkannt, dass trotz eines entsprechenden Wortlauts Ausnahmefälle, auf die die Klausel ersichtlich nicht zugeschnitten ist oder in denen die Berufung auf die Klausel schlechthin treuwidrig wäre (vgl. BGH, 25. März 1987, VIII ZR 71/86, NJW 1987, 2506 ), als von ihr nicht erfasst anzusehen sind.

    "Außergewöhnlich" oder "fernliegend" ist im Hinblick auf das Prinzip der objektiven Auslegung nur dann anzunehmen, wenn typischerweise eine theoretische Verständnismöglichkeit ausscheidet (BGH, 7. Dezember 2010, XI ZR/3/10, NJW 2011, 1801 ), die Klausel ersichtlich auf die theoretisch erfasste Fallgestaltung nicht zugeschnitten ist oder die Berufung auf die Klausel schlechthin treuwidrig wäre (vgl. BGH, 25. März 1987, VIII ZR 71/86, NJW 1987, 2506 ).

  • BGH, 27.04.1988 - VIII ZR 84/87

    Behandlung einer formularmäßigen Mithaftungserklärung als AGB

    Der Verwender unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen kann aber gehalten sein, Handlungen seiner Vertragspartners hinzunehmen, die dieser im Vertrauen auf die vertraglich vorgesehene Verfahrensweise vorgenommen hat, ebenso wie sich in einem solchen Fall der Verwender selbst an das von ihm vorgeschriebene Verfahren halten müßte (Senatsurteil vom 25. März 1987 - VIII ZR 71/86 = NJW 1987, 2506 = WM 1987, 904 unter B I 2 c m.w.N.).
  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

    Schließlich ist anerkannt, dass trotz eines entsprechenden Wortlauts Ausnahmefälle, auf die die Klausel ersichtlich nicht zugeschnitten ist oder in denen die Berufung auf die Klausel schlechthin treuwidrig wäre ( vgl. BGH, 25. März 1987, VIII ZR 71/86, NJW 1987, 2506, zu B. I. 2. b) cc) der Gründe ), als von ihr nicht erfasst anzusehen sind.
  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 14 Sa 280/12

    Darlegungs- und Beweislast bei Vergütungsanspruch für Arbeit auf Abruf

    Schließlich ist anerkannt, dass trotz eines entsprechenden Wortlauts Ausnahmefälle, auf die die Klausel ersichtlich nicht zugeschnitten ist oder in denen die Berufung auf die Klausel schlechthin treuwidrig wäre (vgl. BGH, 25. März 1987, VIII ZR 71/86, NJW 1987, 2506 ), als von ihr nicht erfasst anzusehen sind.

    "Außergewöhnlich" oder "fernliegend" ist im Hinblick auf das Prinzip der objektiven Auslegung nur dann anzunehmen, wenn typischerweise eine theoretische Verständnismöglichkeit ausscheidet (BGH, 7. Dezember 2010, XI ZR/3/10, NJW 2011, 1801 ), die Klausel ersichtlich auf die theoretisch erfasste Fallgestaltung nicht zugeschnitten ist oder die Berufung auf die Klausel schlechthin treuwidrig wäre (vgl. BGH, 25. März 1987, VIII ZR 71/86, NJW 1987, 2506 ).

  • OLG Karlsruhe, 10.12.2002 - 17 U 97/02

    Gewerberaummietvertrag: Fristlose Kündigung wegen fortlaufend unpünktlicher

    Eine solche Vereinbarung ist zwar in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig (vgl. BGH, NJW 1987, 2506), kann jedoch bei gewerblichen Mietverhältnissen als Individualabrede getroffen werden (Palandt/Weidenkaff, a.a.O., § 543 Rdn. 3; Grapentin, in: Bub/Treier, a.a.O., IV. Rdn. 186).
  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

    Schließlich ist anerkannt, dass trotz eines entsprechenden Wortlauts Ausnahmefälle, auf die die Klausel ersichtlich nicht zugeschnitten ist oder in denen die Berufung auf die Klausel schlechthin treuwidrig wäre ( vgl. BGH, 25. März 1987, VIII ZR 71/86, NJW 1987, 2506, zu B. I. 2. b) cc) der Gründe ), als von ihr nicht erfasst anzusehen sind.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2002 - 17 U 177/00

    Geschäftsraummiete: Verwirkung der Nachforderung auf Grund einer

    So wäre insbesondere die in § 2 Abs. 4 des Untermietvertrages vorgesehene Kündigung bei Zahlungsrückstand von mehr als 500 DM gemäß § 9 AGBG unwirksam (vgl. BGHZ 96, 182; BGH, WuM 1987, 259; Bub, in: Bub/Treier, a.a.O. Rdn. II. 541, IV. 186).
  • BGH, 08.07.1998 - XII ZR 64/96

    Voraussetzungen eines Grundurteils

  • BGH, 10.10.2001 - XII ZR 307/98

    Wahrung der Schriftform

  • OLG Dresden, 03.12.2002 - 5 U 1270/02

    Mietvertrag; außerordentliche Kündigung; wichtiger Grund

  • OLG Köln, 17.07.1997 - 23 U 17/96
  • OLG Celle, 12.04.2000 - 2 U 212/99

    Mietvertrag; Fristlose Kündigung ; Kündigungsrecht; Abmahnung; Unzumutbarkeit der

  • BGH, 22.03.1989 - VIII ZR 154/88

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsrechts wegen Zahlungsverzugs in einem

  • OLG Dresden, 12.05.2016 - 8 U 451/15

    Mängelbeseitigungskosten von 6,83% des Kaufpreises: Erwerber kann zurücktreten!

  • KG, 26.01.2006 - 8 U 128/05

    Formularmäßiger Gewerberaummietvertrag: Unwirksamkeit einer Klausel über die

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2001 - 24 U 199/00

    Wirksamkeit von Abänderungsklauseln in einem Mietvertrag

  • OLG Celle, 21.11.2013 - 2 U 179/13

    Voraussetzungen für eine Bindung des Vermieters an von ihm gestellte unwirksame

  • OLG Hamm, 20.12.1991 - 30 U 93/91
  • OLG Koblenz, 12.11.1993 - 2 U 366/92

    Inhaltkontrolle von Klauseln eines Unternehmens für Breitbandkabelanschluß

  • OLG München, 23.06.1993 - 7 U 3294/92

    Ausschlußmöglichkeit des Rückkaufsrechts des Kfz-Vertragshändlers in den AGB des

  • AG Gießen, 07.03.2011 - 48 C 130/10

    Mehrere Mieter können den Anspruch auf Rückforderung der Kaution in einer Hand

  • AG Frankfurt/Main, 04.07.2006 - 33 C 809/06
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2007 - 7 O 2244/07

    Zulässigkeit einer Klausel über die Festsetzung von Entgelten im

  • OLG München, 13.03.2008 - 23 U 4481/07

    Allgemeine Geschäftsbedingung: Änderung einer Bonusregelung in einem

  • OLG Frankfurt, 19.10.1995 - 3 U 7/94

    Klage einer Vermieters und seiner Ehefrau, auf die das Erbbaurecht an dem

  • KG, 30.10.1992 - 6 U 6763/91

    Voraussetzungen für die Leistungsfreiheit des Versicherers bei grob fahrlässiger

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