Rechtsprechung
| BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
BGB §§ 556 Abs. 3 Satz 1; 315 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
BGB §§ 556 Abs. 3 Satz 1
- ra-skwar.de
Betriebskostenabrechnung - Zusammenfassung von Gebäuden zu Abrechnungseinheiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Zusammenfassung mehrerer vom selben Vermieter verwalteter und der Wohnnutzung dienender zusammenhängender Gebäude vergleichbarer Bauweise, Ausstattung und Größe zu einer Abrechnungseinheit durch den Vermieter; Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten durch den Vermieter preisfreien Wohnraums
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht - Zusammenfassung mehrerer Gebäude zu einer Abrechnungseinheit
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gemeinsame Betriebskostenabrechnung für mehrere Wohnhäuser
- info-m.de (Leitsatz)
BK-Wirtschaftseinheit: Darf der Vermieter die Betriebskosten für mehrere Gebäude einheitlich abrechnen?
- lp-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Abrechnungseinheiten bei Heizkosten möglich
- lto.de (Kurzinformation)
Befugnis des Vermieters, Häuserzeile zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen, erstreckt sich auf alle Betriebskosten
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zusammenhängende Gebäude dürfen zu einer Wirtschaftseinheit zusammengefasst werden! (IMR 2010, 505)
- vhw.de
(Entscheidungsbesprechung)
Noch einmal: Betriebskostenabrechnung für mehrere Wohngebäude als Abrechnungseinheit (Dr. Dietrich Beyer)
- breuning-winkler.de (Entscheidungsanmerkung)
Nebenkostenabrechnung für mehrere Objekte
Verfahrensgang
- AG Mülheim/Ruhr, 27.10.2009 - 27 C 1028/09
- LG Duisburg, 02.03.2010 - 13 S 243/09
- BGH, 20.10.2010 - VIII ZR 73/10
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2011, 368
- NZM 2010, 895
- IMR 2010, 505
Wird zitiert von ... (15)
- LG Itzehoe, 27.05.2011 - 9 S 116/09
Mietrecht - Voraussetzung an formell wirksame Nebenkostenabrechnung
Mit der Entscheidung vom 20.10.2010 (VIII ZR 73/10) hat der Bundesgerichtshof u.a. ausgeführt (…Rn. 13):.Zwar trifft zu, dass der Fall in dem o.g. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2010 (VIII ZR 73/10) so gelagert war, dass lediglich unklar war, ob die nach qm angegebene Fläche die Fläche eines Hauses oder aller drei Häuser umfasste.
Allein diese Unklarheit bestand in der Entscheidung vom 20.10.2010 (VIII ZR 73/10).
Diese Frage ist nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2010 (VIII ZR 73/10) und vom 18.1.2011 (VIII ZR 89/10) nicht eindeutig geklärt.
- BGH, 18.01.2011 - VIII ZR 89/10
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Revision, Betriebskostenabrechnung
a) Welche Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung zu stellen sind, damit diese als formell ordnungsgemäß und damit wirksam anzusehen ist, hat der Senat bereits in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. nur zuletzt: Senatsurteile vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, WuM 2010, 742 Rn. 12 f.;… vom 11. August 2010 - VIII ZR 45/10, WuM 2010, 627 Rn. 10, 14, 18;… vom 15. September 2009 - VIII ZR 181/09, WuM 2010, 683 Rn. 9 f.;… vom 25. November 2009 - VIII ZR 322/08, WuM 2010, 156 Rn. 11;… vom 19. November 2008 - VIII ZR 295/07, WuM 2009, 42 Rn. 21;… vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 10 ff., 15; jeweils mwN).Auch die Frage, welche Auswirkungen es auf die formelle Ordnungsmäßigkeit einer Betriebskostenabrechnung hat, wenn darin je nach Betriebskostenart unterschiedliche Gesamtflächenangaben enthalten sind, ist durch die Rechtsprechung des Senats mittlerweile hinreichend geklärt (…Senatsurteile vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 227/09, NJW 2010, 3228 Rn. 14 f.; vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, aaO Rn. 13 f.).
Die Angabe unterschiedlicher Gesamtwohnflächen in einer Betriebskostenabrechnung beeinträchtigt grundsätzlich nicht deren Nachvollziehbarkeit, da sich die Verteilung der Betriebskosten auch in einem solchen Fall regelmäßig ohne gedankliche und rechnerische Schwierigkeiten aufgrund der in der Abrechnung angegebenen Werte nachvollziehen lässt (…vgl. Senatsurteile vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 227/09, aaO; vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, aaO Rn. 13).
- BGH, 07.12.2011 - VIII ZR 118/11
Mietrecht - Abrechnung der Betriebskosten eines gemischt genutzten Objekts
Die Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung einerseits und deren inhaltlicher Richtigkeit andererseits richtet sich danach, ob der Mieter in der Lage ist, die Art des Verteilungsschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an den Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, NJW 2011, 368 Rn. 15).Ob die abgerechneten Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, etwa ein falscher Anteil an den Gesamtkosten zu Grunde gelegt wird, betrifft dagegen die inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung (Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, aaO mwN).
- BGH, 13.03.2012 - VIII ZR 329/10
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
Die mit der Bildung einer Abrechnungseinheit zusammenhängenden Rechtsfragen sind in der Rechtsprechung des Senats inzwischen hinreichend geklärt (…Senatsurteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 290/09, NZM 2010, 781 Rn. 10 f.; vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, NZM 2010, 895 Rn. 17 ff.;… vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 151/10, WuM 2011, 159 Rn. 11).Die Bildung einer Wirtschaftseinheit, in der die durch eine gemeinsame Heizungsanlage versorgten Gebäude zusammengefasst werden, ist nach der Rechtsprechung des Senats ohne weiteres zulässig (vgl. nur Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, aaO).
- BGH, 13.03.2012 - VIII ZR 291/11
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
Die mit der Bildung einer Abrechnungseinheit zusammenhängenden Rechtsfragen sind in der Rechtsprechung des Senats hinreichend geklärt (…Senatsurteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 290/09, NZM 2010, 781 Rn. 10 f.; vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, NZM 2010, 895 Rn. 17 ff.;… vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 151/10, WuM 2011, 159 Rn. 11).Die Bildung einer Wirtschaftseinheit, zu der die durch eine gemeinsame Heizungsanlage versorgten Gebäude zusammengefasst werden, ist nach der Rechtsprechung des Senats ohne weiteres zulässig (vgl. nur Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, aaO).
- BGH, 06.06.2012 - VIII ZR 198/11
Verfahrensrecht - Leistung nicht fällig: Feststellungsklage möglich?
Dies gilt sowohl für den Fall, dass mit der Unwirksamkeit der Abrechnungen lediglich die Feststellung der fehlenden Fälligkeit der ausgewiesenen Forderungen begehrt werden soll, als auch für den Fall, dass die Feststellung der Unwirksamkeit der Abrechnungen darüber hinaus eine Leistungsklage auf Erteilung neuer (ordnungsgemäßer) Endabrechnungen (vgl. - für eine mietrechtliche Fallgestaltung - Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, NJW 2011, 368 Rn. 16 mwN) und - daran anschließend - einen Rückforderungsprozess vorbereiten soll. - LG Itzehoe, 17.12.2010 - 9 S 23/10
Mietrecht - Mindestanforderungen an Betriebs- und Heizkostenabrechnung
Der Umstand, dass eine Nebenkostenabrechnung mehrere Häuser zu einer Wirtschafts- und Abrechnungseinheit zusammenfasse berührt nicht die formelle Wirksamkeit einer Abrechnung, sondern lediglich deren materielle Richtigkeit (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2010 - VIII ZR 73/10, Rn. 15 [zitiert nach Juris]).Denn es ist anerkannt, dass der Vermieter - im Falle preisfreien Wohnraums nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB - Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten bilden kann, soweit im Mietvertrag nichts anderes bestimmt ist (BGH, Urt. v. 20.10.2010 -VIII ZR 73/10, Rn. 17 [zitiert nach juris];… BGH, Urt. v. 14.07.2010 - VIII ZR 290/09, WuM 2010, 629, Rn. 10 [zitiert nach juris];… BGH, Urt. v. 20.07.2005 - VIII ZR 371/04, WuM 2005, 579, Rn. 17 [zitiert nach juris]).
- KG, 05.03.2012 - 8 U 48/11
Mietrecht - Überschreiten einer Innenraumtemperatur von 26° C : Mietmangel?
Eine Erläuterung des angewandten Verteilungsmaßstabs ist nur dann erforderlich, wenn dies zum Verständnis der Abrechnung erforderlich ist (BGH NJW 2011, 368 Tz 13 m.N.).Nach der aktuellen, eine formelle Unwirksamkeit nur restriktiv annehmenden Rechtsprechung des BGH richtet sich die Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung einerseits und deren inhaltlicher Richtigkeit andererseits danach, ob der Mieter in der Lage ist, die Art des Verteilungsschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an den Gesamtkosten rechnerisch nachzuprüfen; ob ein falscher Anteil an den Gesamtkosten zugrunde gelegt wird, betrifft dagegen die inhaltliche Richtigkeit (BGH NJW 2011, 368 Tz 15; NJW 2009, 283 Tz 22).
- LG Itzehoe, 14.01.2011 - 9 S 21/10
Mietrecht - Betriebsstromkosten nicht in der Abrechnung aufgeführt: Vorwegabzug?
Der Umstand, dass eine Nebenkostenabrechnung mehrere Häuser zu einer Wirtschafts- und Abrechnungseinheit zusammenfasst, berührt nicht die formelle Wirksamkeit einer Abrechnung, sondern lediglich deren materielle Richtigkeit (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2010 - VIII ZR 73/10, WuM 2010, 742 Tz. 15).Denn es ist anerkannt, dass der Vermieter - im Falle preisfreien Wohnraums nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB - Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten bilden kann, soweit im Mietvertrag nichts anderes bestimmt ist (BGH, Urt. v. 20.10.2010 - VIII ZR 73/10, WuM 2010, 742 Tz. 17;… BGH, Urt. v. 14.07.2010 - VIII ZR 290/09, WuM 2010, 629, Tz. 10;… BGH, Urt. v. 20.07.2005 - VIII ZR 371/04, WuM 2005, 579, Tz. 17).
- BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 151/10
Mietrecht - Nachforderung zur Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung
Einer dahin gehenden mietvertraglichen Abrechnungsvereinbarung bedarf es nicht (Senatsurteile vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 290/09, NJW 2010, 3229; vom 20. Oktober 2010 - VIII ZR 73/10, WuM 2010, 742). - BGH, 13.09.2011 - VIII ZR 45/11
Mietrecht - Betriebskosten: Bildung einer Abrechnungseinheit
- BGH, 13.09.2011 - VIII ZR 69/11
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
- OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 10 U 68/11
Mietrecht - Formularmäßige Regelungen über Vertragspartnerwechsel unbedenklich?
- LG Itzehoe, 14.01.2011 - 9 S 22/10
Wohnraummiete: Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung bei fehlender …
- LG Berlin, 01.07.2011 - 63 S 66/10
Mietrecht - Auch Hobbyraum zählt zur Wohnfläche!
