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   BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 74/10   

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https://dejure.org/2011,1946
BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 74/10 (https://dejure.org/2011,1946)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2011 - VIII ZR 74/10 (https://dejure.org/2011,1946)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2011 - VIII ZR 74/10 (https://dejure.org/2011,1946)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 553 Abs 1 S 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 1 BGB, § 573 Abs 3 S 1 BGB
    Wohnraummiete: Unerlaubte Untervermietung als Kündigungsgrund; rechtsmissbräuchliche Kündigung bei Verpflichtung des Vermieters zur Erteilung der Untermieterlaubnis; Bezugnahme auf früheres Kündigungsschreiben

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 573 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 1
    Untervermietung ohne Einholung der Erlaubnis des Vermieters auch dann Pflichtverletzung, wenn Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Vornahme einer Untervermietung durch einen Mieter ohne Einholung der Erlaubnis eines Vermieters bei Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung der Erlaubnis; Bezugnahme eines Vermieters auf frühere dargelegte Kündigungsgründe zur Begründung der Kündigung ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Untervermietung ohne erforderliche Erlaubnis - Kündigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Untervermietung ohne Genehmigung des Vermieters - Mietvertragskündigung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung des Vermieters nach eigenmächtiger Untervermietung durch Mieter bei Anspruch auf Erteilung der Untermieterlaubnis

  • rabüro.de

    Zur Untervermietung durch Mieter ohne Erlaubniseinholung

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Unerlaubte Untervermietung als Kündigungsgrund; rechtsmissbräuchliche Kündigung bei Verpflichtung des Vermieters zur Erteilung der Untermieterlaubnis; Bezugnahme auf früheres Kündigungsschreiben

  • rewis.io

    Wohnraummiete: Unerlaubte Untervermietung als Kündigungsgrund; rechtsmissbräuchliche Kündigung bei Verpflichtung des Vermieters zur Erteilung der Untermieterlaubnis; Bezugnahme auf früheres Kündigungsschreiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 573 Abs. 2 Nr. 1a; BGB § 573 Abs. 3 S. 1
    Rechtmäßigkeit der Vornahme einer Untervermietung durch einen Mieter ohne Einholung der Erlaubnis eines Vermieters bei Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung der Erlaubnis; Bezugnahme eines Vermieters auf frühere dargelegte Kündigungsgründe zur Begründung der Kündigung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Untervermietung ohne erforderliche Erlaubnis des Vermieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung kann rechtsmissbräuchlich sein!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nicht genehmigte Untervermietung eines WG-Zimmers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter kündigt wegen "unerlaubter Untervermietung" - Hat der Mieter rechtzeitig um die Erlaubnis gebeten, kann die Kündigung rechtsmissbräuchlich sein

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte Untervermietung berechtigt den Vermieter nicht immer zur Kündigung

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kündigungsmöglichkeit bei fehlender Erlaubnis zu begründeter Untervermietung

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Untervermietung ohne Genehmigung des Vermieters - Mietvertragskündigung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Kündigungsgrund Untervermietung

  • mietkaution.org (Kurzinformation)

    Fehlende Erlaubnis zur Untervermietung berechtigt Vermieter nicht zwangsläufig zur Kündigung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung kann rechtsmissbräuchlich sein

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Unerlaubte und nicht angezeigte Untervermietung rechtfertigt Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen nicht erlaubter Untervermietung kann unwirksam sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchliche Kündigung bei Untervermietung ohne Erlaubnis

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kündigung: Unerlaubte Untervermietung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Erlaubnis zur Untervermietung berechtigt nicht zwangsläufig zur Kündigung - Kündigung rechtsmissbräuchlich bei Anspruch des Mieters auf Erteilung der Erlaubnis

Besprechungen u.ä. (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzanmerkung)

    Zum vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf Vermieter dem Mieter wegen nicht genehmigter Untervermietung kündigen? (IMR 2011, 135)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1065
  • MDR 2011, 347
  • NZM 2011, 275
  • ZMR 2011, 453
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 26.04.1995 - REMiet 3/94

    Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung einer Mietwohnung an Dritten;

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 74/10
    b) Zutreffend geht das Berufungsgericht ferner davon aus, dass ein Mieter, der eine Untervermietung vornimmt, ohne die erforderliche Erlaubnis seines Vermieters einzuholen, damit seine vertraglichen Pflichten auch dann verletzt, wenn er letztlich einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat (BayObLG, NJW-RR 1991, 461, 462 sowie NJW-RR 1995, 969, 970; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1370; MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 573 Rn. 52; Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 543 Rn. 79).

    Hierbei kommt es auch auf die Gründe an, die den Mieter dazu bestimmen, einem Dritten ohne die Genehmigung des Vermieters den Gebrauch der Mietsache zu überlassen; insbesondere eine bewusste Missachtung der Belange oder der Person des Vermieters kann der Vertragsverletzung Gewicht verleihen (vgl. BayObLG, NJW-RR 1995, 969, 971; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 10. Aufl., § 573 BGB Rn. 24).

    (1) Die Einholung der Genehmigung hat den Zweck, dem Vermieter Gelegenheit zu geben, seine Einwände gegen die Untervermietung - hier gegen die Person der neuen Untermieterin - geltend zu machen, bevor dem Untermieter die Räume überlassen werden (BayObLG, NJW-RR 1995, 969, 970).

  • BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 285/06

    Berücksichtigung einvernehmlicher Mieterhöhungen bei der Berechnung der

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 74/10
    Die Auslegung einer Individualerklärung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinander gesetzt hat und ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteile vom 5. März 2008 - VIII ZR 37/07, NJW 2008, 1439 Rn. 19; vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 285/06, NZM 2007, 727 Rn. 10).
  • BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 37/07

    Rauchen in Mietwohnungen kann vertragswidrig sein und Schadensersatzpflichten der

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 74/10
    Die Auslegung einer Individualerklärung kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter sich mit dem Prozessstoff umfassend und widerspruchsfrei auseinander gesetzt hat und ob dabei gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze, allgemeine Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteile vom 5. März 2008 - VIII ZR 37/07, NJW 2008, 1439 Rn. 19; vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 285/06, NZM 2007, 727 Rn. 10).
  • BVerfG, 31.03.1992 - 1 BvR 1492/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 74/10
    Es wäre eine leere Förmelei, von einem Vermieter in derartigen Fällen zu verlangen, die in der vorangegangenen Kündigung dargelegten Kündigungsgründe nochmals in der neuen Kündigung zu wiederholen (BVerfG, NJW 1992, 1877, 1878); erst recht gilt dies, wenn das vorangegangene Kündigungsschreiben - wie hier - der neuen Kündigung nochmals beigefügt ist.
  • OLG Hamm, 11.04.1997 - 30 REMiet 1/97

    Nur mit Genehmigung des Eigentümers

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 74/10
    b) Zutreffend geht das Berufungsgericht ferner davon aus, dass ein Mieter, der eine Untervermietung vornimmt, ohne die erforderliche Erlaubnis seines Vermieters einzuholen, damit seine vertraglichen Pflichten auch dann verletzt, wenn er letztlich einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat (BayObLG, NJW-RR 1991, 461, 462 sowie NJW-RR 1995, 969, 970; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1370; MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 573 Rn. 52; Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 543 Rn. 79).
  • BayObLG, 26.10.1990 - REMiet 1/90

    Vermieter; Fristlose Kündigung; Wohnraum; Mietverhältnis; Mieter; Erlaubnis;

    Auszug aus BGH, 02.02.2011 - VIII ZR 74/10
    b) Zutreffend geht das Berufungsgericht ferner davon aus, dass ein Mieter, der eine Untervermietung vornimmt, ohne die erforderliche Erlaubnis seines Vermieters einzuholen, damit seine vertraglichen Pflichten auch dann verletzt, wenn er letztlich einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat (BayObLG, NJW-RR 1991, 461, 462 sowie NJW-RR 1995, 969, 970; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1370; MünchKommBGB/Häublein, 5. Aufl., § 573 Rn. 52; Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 543 Rn. 79).
  • BGH, 10.05.2017 - VIII ZR 292/15

    BGH führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei

    bb) Die beschriebenen Anforderungen erfüllt das Kündigungsschreiben des Klägers vom 1. August 2013, auf das auch die in der Klageschrift vorsorglich erneut erfolgte Kündigungserklärung unter Beifügung des Kündigungsschreibens Bezug nimmt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 74/10, NJW 2011, 1065 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 13.09.2023 - VIII ZR 109/22

    Zur Untervermietung bei einer Einzimmerwohnung

    Zwar hat der Kläger durch die ohne Erlaubnis der Beklagten vorgenommene Untervermietung - unabhängig davon, ob er deren Erteilung beanspruchen konnte - seine Vertragspflichten verletzt (vgl. Senatsurteil vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 74/10, NJW 2011, 1065 Rn. 20 mwN).

    Hat der Mieter indes eine Erlaubnis zur Untervermietung rechtzeitig - vor Überlassung der Mieträumlichkeit an den Untermieter - erbeten, so ist es dem Vermieter - wie auch die Revision nicht verkennt - wegen des Verbots rechtsmissbräuchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) verwehrt, sich bei einer Kündigung des Mietverhältnisses auf das Fehlen einer Erlaubnis zu berufen, die er dem Mieter hätte erteilen müssen, wenn er sich selbst vertragsgemäß verhalten hätte (vgl. Senatsurteil vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 74/10, aaO Rn. 22 f.).

  • AG Brandenburg, 06.06.2019 - 31 C 230/18

    Kann Aufnahme des nichtehelichen Lebenspartners in die Mietwohnung verlangt

    Im Übrigen soll nur kurz noch erwähnt werden, dass der Beklagten bei einer Gebrauchsüberlassung der hier streitbefangenen Wohnung an "Frau B... B..." durch den Kläger insofern wohl sogar gemäß § 535 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 und § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch gegen den Kläger auf Unterlassung zustehen würde ( LG Berlin , Urteil vom 08.02.2017, Az.: 65 S 433/16, u.a. in: Grundeigentum 2017, Seiten 778 f. ) und der Kläger seine vertraglichen Pflichten verletzen würde, wenn er eine Gebrauchsüberlassung an "Frau B... B..." vornimmt, ohne zuvor die Erlaubnis der Beklagten nach § 553 Abs. 1 BGB eingeholt zu haben ( BGH , Urteil vom 02.02.2011, Az.: VIII ZR 74/10, u.a. in: NJW 2011, Seiten 1065 f.; OLG Hamm , Beschluss vom 11.04.1997, Az.: 30 REMiet 1/97, u.a. in: NJW-RR 1997, Seite 1370; BayObLG , Rechtsentscheid in Mietsachen vom 26.04.1995, Az.: RE-Miet 3/94, u.a. in: NJW-RR 1995, Seiten 969 ff.; BayObLG , NJW-RR 1991, Seiten 461 f. LG Berlin , Beschluss vom 18.06.2018, Az.: 65 S 39/18, u.a. in: ZMR 2018, Seiten 930 f. ).
  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 317/10

    Zum erforderlichen Inhalt eines Kündigungsschreibens bei einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Vermieter grundsätzlich auf Kündigungsgründe Bezug nehmen, die in einem früheren, dem Mieter zugegangenen Schreiben dargelegt sind; eine Wiederholung in der Kündigung selbst ist nicht erforderlich (Senatsurteil vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 74/10, NZM 2011, 275 Rn. 14).
  • LG Berlin, 28.08.2013 - 65 S 78/13
    Die nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 2.2.2011 - VIII ZR 74/10, NZM 2011, 275 [276], zitiert nach beck-online) maßgeblichen Umstände des gegebenen Einzelfalles lassen keine erhebliche Pflichtverletzung erkennen.
  • LG Berlin, 18.04.2018 - 65 S 16/18

    Wohnraummietvertrag: Kündigung bei dauerhafter Wohnungsüberlassung an volljährige

    Ein Mieter, der es unterlässt, die erforderliche Erlaubnis des Vermieters vor Überlassung der Räumlichkeiten an einen Dritten einzuholen, verstößt stets gegen seine Pflichten aus dem Mietverhältnis, dies selbst dann, wenn er einen Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis hat (vgl. BGH, Urt. v. 02.02.2011 - VIII ZR 74/10, nach juris Rn. 20, unter Bezugnahme auf BayObLG, Rechtsentscheid in Mietsachen v. 26.04.1995 - RE-Miet 3/94, WuM 1995, 378, nach juris Rn. 14 und OLG Hamm, Beschl. v. 11.04.1997 - 30 REMiet 1/97, WuM 1997, 364, nach juris Rn. 16; Blank in: Blank/Börstinghaus, Miete, 4. Aufl., § 573 Rn. 35, mwN).

    12 Der Vertragsverletzung der Beklagten zu 1) und 2) kommt hier auch ein die ordentliche Kündigung rechtfertigendes Gewicht zu; letzteres beurteilt sich anhand einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls, wobei es darauf ankommen kann, ob der Mieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung hat, gegebenenfalls auch auf die Gründe, die den Mieter dazu bestimmen, einem Dritten ohne die Genehmigung des Vermieters den Gebrauch der Mietsache zu überlassen (vgl. BGH, Urt. v. 02.02.2011 - VIII ZR 74/10, nach juris Rz. 20; BayObLG, Rechtsentscheid in Mietsachen v. 26.04.1995 - RE-Miet 3/94, WuM 1995, 378, nach juris Rz. 16ff.).

    Der Umstand, dass der Mieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters hat, kann im Einzelfall dazu führen, dass der Pflichtverletzung des Mieters das in § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB vorausgesetzte Gewicht fehlt oder ein Verschulden des Mieters entfällt; allerdings reicht auch der Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis allein nicht aus, um die in der unbefugten Gebrauchsüberlassung liegende Pflichtwidrigkeit als unerheblich zu bewerten oder ein Verschulden des Mieters zu verneinen (vgl. BGH, Urt. v. 02.02.2011 - VIII ZR 74/10, nach juris Rz. 20; BayObLG, Rechtsentscheid in Mietsachen v. 26.04.1995 - RE-Miet 3/94, WuM 1995, 378, nach juris Rz. 18).

  • BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 250/17

    Versorgung von Nachbargrundstücken über eine Heizungsanlage: Anspruch der

    Das vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegungsergebnis ist vielmehr möglich und daher für die Revisionsinstanz bindend (vgl. Senatsurteile vom 9. April 2008 - VIII ZR 287/06, NJW 2008, 2031 Rn. 9 mwN; vom 16. September 2009 - VIII ZR 275/08, NJW 2009, 3421 Rn. 11 mwN; vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 74/10, NJW 2011, 1065 Rn. 17).
  • LG Berlin, 16.05.2017 - 67 S 119/17

    Wohnraummietvertrag: Kündigung wegen Aufnahme eines Lebensgefährten

    Im Falle einer unbefugten Gebrauchsüberlassung ist für die Frage, ob die schuldhafte Pflichtverletzung des Mieters hinreichend erheblich ist, sowohl für die Wirksamkeit einer darauf gestützten außerordentlichen als als auch für die einer ordentlichen Kündigung - nicht anders als bei sonstigen verhaltensbedingten Kündigungen auch - im Rahmen einer umfassenden Gesamtabwägung auf sämtliche Umstände des Einzelfalls abzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 2. Februar 2011 - VIII ZR 74/10, NJW 2011, 1065 Tz. 20; Kammer, Urt. v. 6. Oktober 2016 - 67 S 203/16 , ZMR 2017, 238 , juris Tz. 16 m.w.N.; Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 75. Aufl. 2016, § 543 Rz. 20).
  • BGH, 25.10.2023 - VIII ZR 147/22

    Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen Aufstellens bewusst unwahrer

    Ob der Vermieter angesichts einer schuldhaften Pflichtverletzung des Mieters ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, ist anhand einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. Senatsurteil vom 2. Februar 2011 - VIII ZR 74/10, NJW 2011, 1065 Rn. 20; Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 2021 - VIII ZR 91/20, NJW-RR 2022, 86 Rn. 31; vom 8. August 2023 - VIII ZR 234/22, juris Rn. 11 mwN).
  • LG Berlin, 22.01.2018 - 65 S 219/17

    Wohnraummiete: Ordentliche Kündigung wegen Untervermietung ohne Erlaubnis des

    Das gilt auch dann, wenn er letztlich einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis hat (vgl. BGH, Urt. v. 02.02.2011 - VIII ZR 74/10, NJW 2011, 169, nach juris Rn. 20; BayObLG, Rechtsentscheid v. 26.04.1995 - RE-Miet 3/94, NJW-RR 1991, 461, 462 sowie NJW-RR 1995, 969, 970; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1370; MünchKommBGB/Häublein, 7. Aufl., § 573 Rn. 56; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 13. Aufl., § 543 Rn. 74, § 573 Rn. 40a).

    Hierbei kommt es auch auf die Gründe an, die den Mieter dazu bestimmen, einem Dritten ohne die Genehmigung des Vermieters den Gebrauch der Mietsache zu überlassen; insbesondere eine bewusste Missachtung der Belange oder der Person des Vermieters kann der Vertragsverletzung Gewicht verleihen; bei einer unberechtigten Verweigerung der Erlaubnis kann der Mieter dem Vermieter (jedenfalls) den Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nach § 242 BGB entgegenhalten (vgl. BGH, Urt. v. 02.02.2011, a.a.O.; BayObLG, Rechtsentscheid v. 26.04.1995, a.a.O.; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 10. Aufl., § 573 BGB Rn. 40a), wenn dieses Verhalten nicht sogar schon der Annahme eines hinreichenden Gewichtes der Vertragsverletzung des Mieters entgegensteht bzw. aufgrund der vorzunehmenden wertenden Betrachtung der Annahme eines berechtigten Interesses des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses (vgl. Wertungen: BGH, Urt. v. 04.06.2014 - VIII ZR 289/13, in: NJW-Spezial 2014, 579, zit. nach juris).

  • LG Berlin, 22.03.2017 - 65 S 285/16

    Erlaubnis zur Untervermietung darf nach 15 Jahren widerrufen werden!

  • LG Berlin, 07.04.2022 - 67 S 7/22

    Einzimmerwohnung als Gegenstand der Gebrauchsüberlassung von Wohnraumteil

  • OLG Dresden, 30.06.2015 - 5 U 375/15

    Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen

  • LG Berlin, 09.04.2015 - 67 S 28/15

    Wohnraummiete: Auslegung einer befristeten Untermieterlaubnis; Abmahnung wegen

  • LG Berlin, 06.10.2016 - 67 S 203/16

    Wohnraummiete: Kündigung des Mieters wegen unbefugter oder nicht angezeigter

  • AG Berlin-Mitte, 26.01.2017 - 21 C 55/16

    Wohnung komplett untervermietet: Fristlose Kündigung möglich!

  • BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 91/20

    Auswechselung eines seitens des Vermieters angeführten Kündigungsgrunds durch das

  • LG Berlin, 17.03.2016 - 65 S 289/15

    Wohnraummiete: Kündigung wegen Verletzung von Duldungspflichten für

  • AG Hamburg-Wandsbek, 27.08.2019 - 716b C 79/19

    Untervermietung ohne Erlaubnis der Vermieters als Kündigungsgrund

  • LG Berlin, 27.09.2023 - 64 S 270/22

    Kündigung eines Mietvertrags wegen nicht genehmigter Untervermietung

  • LG Bonn, 17.09.2020 - 19 O 251/19

    Bankenhaftung: unwirksame Kündigung Darlehensvertrag

  • LG Berlin, 15.11.2018 - 65 S 85/18

    Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung

  • LG Bonn, 20.08.2015 - 6 S 38/15

    Außerordentliche Kündigung des Mietvertrags wegen ständiger unpünktlicher

  • VG Berlin, 19.05.2014 - 5 K 187.13

    Ausländerrecht: ausreichender Wohnraum

  • LG Berlin, 20.04.2021 - 65 S 271/20

    Untervermietung trotz Widerruf der Erlaubnis fortgesetzt: Ordentliche Kündigung!

  • LG Berlin, 14.12.2017 - 65 S 159/17

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bei wiederholter

  • LG Berlin, 01.07.2011 - 63 S 517/10

    Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung

  • LG Hamburg, 07.01.2020 - 333 S 46/19

    Wohnraummiete: Kündigung wegen Untervermietung ohne Genehmigung des Vermieters;

  • KG, 20.03.2017 - 8 U 152/16

    Geschäftsraummietvertrag: Formwirksamkeit der Rubrumsangabe auf Vermieterseite

  • AG Mannheim, 03.04.2019 - 4 C 4743/18

    Wohnraummiete: Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters; Vorliegen einer

  • LG Köln, 08.11.2012 - 1 S 7/12

    Nicht-Mitglied der Genossenschaft darf als Untermieter einziehen!

  • LG Itzehoe, 18.02.2022 - 9 S 33/21

    Vermieter darf sich bei Kündigung auf vorangegangene Kündigungen oder Abmahnungen

  • LG Berlin, 19.07.2022 - 67 S 37/22

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen

  • LG München I, 16.09.2020 - 14 S 16778/19

    Beendigung des Mietverhältnisses, Betriebskostenvorauszahlungen, Ordentliche

  • LG Berlin, 18.06.2018 - 65 S 39/18

    Mietvertragskündigung - Gebrauchsüberlassung an Dritten

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