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   BGH, 17.02.1965 - VIII ZR 75/63   

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https://dejure.org/1965,4217
BGH, 17.02.1965 - VIII ZR 75/63 (https://dejure.org/1965,4217)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1965 - VIII ZR 75/63 (https://dejure.org/1965,4217)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1965 - VIII ZR 75/63 (https://dejure.org/1965,4217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Freizeichnungsklausel zum Abschluss von Schadensersatzansprüchen in einem Lieferungsvertrag über Nachbestellungen mit einer GmbH - Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Ersatzlieferung nach den Geschäftsbedingungen - Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises für ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1965, 435
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 17.06.2015 - 2 U 84/13

    Grundstückskaufvertrag: Gewährleistungsausschluss bei arglistigem Verschweigen

    Die Regelung des § 166 Abs. 2 BGB ist entsprechend anwendbar, wenn der Vertretene das Handeln des vollmachtlosen Vertreters nachträglich gemäß § 177 Abs. 1 BGB genehmigt (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1965 - VIII ZR 75/63, BB 1965, 435; Palandt/Ellenberger, aaO, § 166 Rn. 10), wie es hier der Fall war.
  • BGH, 05.04.1967 - VIII ZR 32/65

    Verkäuferhaftung des Händlers wegen Verletzung einer Belehrungspflicht

    Der Ausschluß von Schadensersatzansprüchen in dem Abschnitt "Beanstandungen« kann zwar bei Mängeln der Kaufsache auch auf Schadensersatzansprüche bezogen werden, die über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehen und sich aus schuldhafter Schlechtlieferung unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung herleiten lassen (vgl. Urt. des erkennenden Senats vom 17. Februar 1965 - VIII ZR 75/63).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2001 - 17 U 143/99

    Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistiger Täuschung durch die

    Die erfolgte Genehmigung durch den Beklagten ist nämlich der Weisung im Sinne des § 160 Abs. 2 BGB gleichzustellen (vgl. RGZ 128, 116, 120; BGH, BB 1965, 435).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 21 Sa 298/18

    Befristung - Vertretung - Folgevertrag unter Vorbehalt - Wissenszurechnung

    Es genügt vielmehr, wenn für bestimmte Arten von Rechtsgeschäften allgemeine Vorgaben beispielweise in Form von "Ausführungsanordnungen" gemacht worden sind (näher zum Ganzen S taudinger/Habermann, BGB Neubearbeitung 2014 § 166 Rn. 34 mwN; vgl. auch BGH 17. Februar 1965 - VIII ZR 75/63 - BB 1965, 435 ).
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