Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 77/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1793
BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 77/15 (https://dejure.org/2016,1793)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2016 - VIII ZR 77/15 (https://dejure.org/2016,1793)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 77/15 (https://dejure.org/2016,1793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,1793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (19)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 204 Abs 1 Nr 1 BGB, § 213 BGB, § 323 BGB, § 437 BGB, § 440 BGB
    Möbelkaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei elektiver Konkurrenz von Rückabwicklungsansprüchen nach Rücktritt und Nacherfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen wegen Sachmängeln

  • IWW

    § 218 BGB, § ... 437 Nr. 2, §§ 440, 323 BGB, § 323 Abs. 1 BGB, § 439 Abs. 1 BGB, § 439 BGB, § 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 BGB, § 218 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 213 BGB, § 437 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfassung von Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechten durch eine Verjährungshemmung bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags; Erstreckung einer Hemmung der Verjährung auf aus demselben Grund wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegebene Ansprüche

  • online-und-recht.de

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

  • rewis.io

    Möbelkaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei elektiver Konkurrenz von Rückabwicklungsansprüchen nach Rücktritt und Nacherfüllungs- und Gewährleistungsansprüchen wegen Sachmängeln

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 213
    Keine Erstreckung der Verjährungshemmung auf Gewährleistungsrechte wegen eines anderen Mangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 213
    Erfassung von Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechten durch eine Verjährungshemmung bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags; Erstreckung einer Hemmung der Verjährung auf aus demselben Grund wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegebene Ansprüche

  • rechtsportal.de

    BGB § 213 ; BGB § 437
    Erfassung von Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechten durch eine Verjährungshemmung bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags; Erstreckung einer Hemmung der Verjährung auf aus demselben Grund wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegebene Ansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirkung der Verjährungshemmung bei Gewährleistungsansprüchen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erstreckung der Verjährungshemmung nur auf Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte aus demselben Mangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verjährung: Zur Hemmung der Verjährung bei Gewährleistungsansprüchen durch Klage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umfang der Hemmungswirkung einer Klage im Kaufrecht

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zum Umfang der Verjährungshemmung bei wahlweise geltend zu machenden Ansprüche im Kaufrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang der Hemmungswirkung einer Klage im Kaufrecht

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Wann verjähren Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Mangelhaftigkeit der Kaufsache

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Verjährung bei Sachmängelansprüchen - Grundsätze eines Ledercouch-Urteils auf Kfz übertragbar

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Nacherfüllungsaufforderung für jeden einzelnen Mangel erforderlich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2493
  • ZIP 2016, 625
  • MDR 2016, 450
  • NJ 2016, 200
  • VersR 2017, 112
  • WM 2016, 1897
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 180/14

    Pferdekaufvertrag: Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung bei

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 77/15
    Die in § 213 BGB angeordnete Erstreckung einer Hemmung der Verjährung auf Ansprüche, die aus demselben Grund wahlweise neben dem Anspruch oder an seiner Stelle gegeben sind, erfasst die in § 437 BGB aufgeführten Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte nur insoweit, als sie auf demselben Mangel beruhen (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 29. April 2015, VIII ZR 180/14, NJW 2015, 2106 Rn. 25, BGHZ 205, 151).

    aa) Die Erhebung einer Klage hemmt die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB nur für Ansprüche in der Gestalt und in dem Umfang, wie sie mit der Klage geltend gemacht werden (st. Rspr.; vgl. Senatsurteil vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, NJW 2015, 2106 Rn. 17 mwN, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    Maßgebend ist damit der den prozessualen Leistungsanspruch bildende Streitgegenstand, der bestimmt wird durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger begehrte Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt, aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; vgl. nur Senatsurteil vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, aaO mwN).

    Hiervon werden die in § 437 BGB aufgeführten Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte jedoch nur insoweit erfasst, als sie auf demselben Mangel beruhen (vgl. Senatsurteil vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, aaO Rn. 25).

  • BGH, 16.07.2015 - III ZR 239/14

    Hemmung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids: Hemmungswirkung

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 77/15
    cc) Ohne Erfolg beruft sich die Revision zur Frage der Verjährung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung wegen fehlerhafter Beratung bei Kapitalanlagen, derzufolge der Streitgegenstand einer Schadensersatzklage sämtliche einer Anlageentscheidung zugrunde liegenden Prospekt- beziehungsweise Beratungsfehler umfasst und die Klage daher die Verjährung insgesamt hemmt (vgl. BGH, Urteile vom 20. August 2015 - III ZR 373/14, WM 2015, 1807 Rn. 20; vom 16. Juli 2015 - III ZR 239/14, juris Rn. 15; vom 22. Oktober 2013 - XI ZR 42/12, BGHZ 198, 294 Rn. 15 ff.; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1 Rn. 145; jeweils mwN).
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 77/15
    Vielmehr ist für jeden Mangel grundsätzlich eine eigene Nacherfüllungsaufforderung notwendig (Senatsurteile vom 15. Juni 2011 - VIII ZR 139/09, NJW 2011, 3708 Rn. 7; vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10, NJW 2011, 2872 Rn. 17; vgl. ferner Senatsurteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12, NJW 2013, 1523 Rn. 21).
  • BGH, 15.06.2011 - VIII ZR 139/09

    Zur Erheblichkeit eines Mangels beim Kfz-Kauf

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 77/15
    Vielmehr ist für jeden Mangel grundsätzlich eine eigene Nacherfüllungsaufforderung notwendig (Senatsurteile vom 15. Juni 2011 - VIII ZR 139/09, NJW 2011, 3708 Rn. 7; vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10, NJW 2011, 2872 Rn. 17; vgl. ferner Senatsurteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12, NJW 2013, 1523 Rn. 21).
  • BGH, 20.08.2015 - III ZR 373/14

    Verjährungshemmende Wirkung der Einleitung eines Güteverfahrens: Inhaltliche

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 77/15
    cc) Ohne Erfolg beruft sich die Revision zur Frage der Verjährung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung wegen fehlerhafter Beratung bei Kapitalanlagen, derzufolge der Streitgegenstand einer Schadensersatzklage sämtliche einer Anlageentscheidung zugrunde liegenden Prospekt- beziehungsweise Beratungsfehler umfasst und die Klage daher die Verjährung insgesamt hemmt (vgl. BGH, Urteile vom 20. August 2015 - III ZR 373/14, WM 2015, 1807 Rn. 20; vom 16. Juli 2015 - III ZR 239/14, juris Rn. 15; vom 22. Oktober 2013 - XI ZR 42/12, BGHZ 198, 294 Rn. 15 ff.; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1 Rn. 145; jeweils mwN).
  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 140/12

    Montagsauto

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 77/15
    Vielmehr ist für jeden Mangel grundsätzlich eine eigene Nacherfüllungsaufforderung notwendig (Senatsurteile vom 15. Juni 2011 - VIII ZR 139/09, NJW 2011, 3708 Rn. 7; vom 29. Juni 2011 - VIII ZR 202/10, NJW 2011, 2872 Rn. 17; vgl. ferner Senatsurteil vom 23. Januar 2013 - VIII ZR 140/12, NJW 2013, 1523 Rn. 21).
  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 77/15
    cc) Ohne Erfolg beruft sich die Revision zur Frage der Verjährung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung wegen fehlerhafter Beratung bei Kapitalanlagen, derzufolge der Streitgegenstand einer Schadensersatzklage sämtliche einer Anlageentscheidung zugrunde liegenden Prospekt- beziehungsweise Beratungsfehler umfasst und die Klage daher die Verjährung insgesamt hemmt (vgl. BGH, Urteile vom 20. August 2015 - III ZR 373/14, WM 2015, 1807 Rn. 20; vom 16. Juli 2015 - III ZR 239/14, juris Rn. 15; vom 22. Oktober 2013 - XI ZR 42/12, BGHZ 198, 294 Rn. 15 ff.; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1 Rn. 145; jeweils mwN).
  • BGH, 21.10.2014 - XI ZB 12/12

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 77/15
    cc) Ohne Erfolg beruft sich die Revision zur Frage der Verjährung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung wegen fehlerhafter Beratung bei Kapitalanlagen, derzufolge der Streitgegenstand einer Schadensersatzklage sämtliche einer Anlageentscheidung zugrunde liegenden Prospekt- beziehungsweise Beratungsfehler umfasst und die Klage daher die Verjährung insgesamt hemmt (vgl. BGH, Urteile vom 20. August 2015 - III ZR 373/14, WM 2015, 1807 Rn. 20; vom 16. Juli 2015 - III ZR 239/14, juris Rn. 15; vom 22. Oktober 2013 - XI ZR 42/12, BGHZ 198, 294 Rn. 15 ff.; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - XI ZB 12/12, BGHZ 203, 1 Rn. 145; jeweils mwN).
  • BGH, 15.06.2016 - VIII ZR 134/15

    Sachmangel beim Autokauf im Falle des Fehlens der Herstellergarantie

    e) Ebenso kommt es nicht auf die - weder von den Parteien noch vom Berufungsgericht vertiefte - Frage an, ob ein Sachmangel des Fahrzeugs daneben, wie von der Revision angesprochen, auch in der vom Berufungsgericht - allerdings nicht in ihrem Ausmaß und ihren Auswirkungen - festgestellten Abweichung der Kilometerstände des Kombigerätes von denen des Motorsteuergerätes und der vom Berufungsgericht deshalb als unstreitig angesehenen Manipulation des Kilometerstands des Fahrzeugs vor Übergabe gesehen werden kann (sofern ein solcher Sachmangel von einem bisher nicht festgestellten Nacherfüllungsverlangen und von der Rücktrittserklärung des Klägers, zu deren näherem Inhalt das Berufungsgericht ebenfalls keine Feststellungen getroffen hat, umfasst sein sollte; vgl. hierzu Senatsurteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 77/15, ZIP 2016, 625 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 26.08.2020 - VIII ZR 351/19

    Kaufrecht: Rücktritt nach erfolglosem Ablauf einer zur Nacherfüllung gesetzten

    Einer erneuten Fristsetzung bedarf es daher nur, soweit andere, noch nicht gerügte (neue) Mängel betroffen sind (BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 77/15, NJW 2016, 2493 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 24.04.2023 - VIa ZR 1517/22

    Zur Unwirksamkeit der formularmäßigen Abtretung von Ansprüchen des Käufers an die

    Während im Falle des Rücktritts die sich aus dem Rückgewährschuldverhältnis ergebenden Verpflichtungen der Parteien gemäß § 348 Satz 1 BGB Zug um Zug zu erfüllen sind und der Einwand nach § 348 Satz 2 BGB in Verbindung mit §§ 320, 322 BGB im Prozess nur auf Einrede zu berücksichtigen ist, umfasst der deliktische Schadensersatzanspruch auch weitere Nachteile und hat der Geschädigte erlangte Vorteile nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung herauszugeben, so dass er Schadensersatz nur Zug um Zug gegen Herausgabe dieses Vorteils verlangen kann, ohne dass es einer entsprechenden Einrede des Schädigers bedarf (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 5. Juli 2016 - XI ZR 254/15, BGHZ 211, 189 Rn. 26 f.; zu einer Mehrheit von Streitgegenständen schon bei einem auf mehrere Mängel der Kaufsache gestützten Rücktritt BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 77/15, NJW 2016, 2493 Rn. 14 und 23; Beschluss vom 5. Juli 2022 - VIII ZR 137/21, NJW 2022, 3010 Rn. 26; zur wirksamen Beschränkung der Revisionszulassung noch BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZR 357/20, juris Rn. 10 f.).
  • BGH, 05.07.2022 - VIII ZR 137/21

    Berufungsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren

    (1) Denn in dem Fall, in welchem ein Käufer - wie vorliegend - seinen Rücktritt vom Kaufvertrag auf unterschiedliche Mängel der Kaufsache stützt, fehlt es an einem einheitlichen Lebensvorgang und sind deshalb mehrere Streitgegenstände gegeben (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 77/15, NJW 2016, 2493 Rn. 23).

    So ist beispielsweise für jeden Mangel in der Regel eine eigene Nacherfüllungsaufforderung notwendig (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 77/15, aaO Rn. 14).

  • OLG München, 17.08.2017 - 23 U 3651/16

    Schadensersatzanspruch aufgrund fehlerhafter Materiallieferung

    Der Streitgegenstand eines Verfahrens wird bestimmt durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger begehrte Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt, aus dem die begehrte Rechtsfolge abgeleitet wird (BGH, NJW 2016, S. 2493, 2494 Tz. 19).

    Diese Hemmung umfasste nicht nur die im dortigen Verfahren streitgegenständlichen Ansprüche, sondern gemäß § 213 BGB alle in § 634 BGB genannten Ansprüche, soweit diese auf demselben Mangel beruhen (BGH NJW 2016, S. 2493, 2494 Tz. 19 ff; Grothe in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl, § 213 Rz. 5).

  • BGH, 05.10.2022 - VIII ZR 88/21

    Abgasskandal: Voraussetzungen einer Verletzung des Anspruchs des Fahrzeugkäufers

    Da der Kläger ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag auf die Behauptung mehrerer Sachmängel des Fahrzeugs stützt, wird - bevor die Voraussetzungen des Rücktrittsrechts wegen Fehlens einer Fristsetzung zur Nacherfüllung (§ 437 Nr. 2, § 439 Abs. 1, § 323 Abs. 1 BGB) verneint werden können - im Hinblick auf jeden dieser Sachmängel zu prüfen sein, ob ein Nacherfüllungsverlangen ausnahmsweise gemäß § 323 Abs. 2, § 440, § 326 Abs. 5 BGB entbehrlich war (vgl. zum Erfordernis einer auf den jeweiligen Mangel bezogenen Fristsetzung zur Nacherfüllung Senatsurteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 77/15, NJW 2016, 2493 Rn. 14 mwN; siehe auch Senatsurteil vom 26. August 2020 - VIII ZR 351/19, BGHZ 227, 15 Rn. 44).
  • BGH, 21.03.2023 - VIII ZR 7/21

    Beheben des bei Gefahrübergang vorhandenen Sachmangels durch das erfolgte

    Zwar werden von der in § 213 BGB angeordneten Erstreckung der Wirkung verjährungshemmender oder den Neubeginn der Verjährung auslösender Maßnahmen sämtliche in § 437 BGB aufgeführten kaufrechtlichen Nacherfüllungs- und Gewährleistungsrechte erfasst, die auf demselben Mangel beruhen (vgl. Senatsurteile vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, BGHZ 205, 151 Rn. 20 ff.; vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 77/15, NJW 2016, 2493 Rn. 20).
  • OLG Zweibrücken, 29.04.2016 - 2 U 40/15

    Gebrauchtwagenkauf: Verjährung eines Reparaturanspruchs aus der

    Dem entspricht es, dass z. B. sämtliche in § 437 BGB aufgeführten gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die auf demselben Mangel beruhen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 77/15 Rn. 20 - zitiert nach juris), von § 213 BGB erfasst werden (BGH Urteil vom 29. April 2015 - VIII ZR 180/14, Rn. 30 - zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 16.01.2018 - 55 S 128/17

    Wohnungseigentum: Guthabensrückzahlung nach Beschlussfassung über die

    4 Die Erhebung einer Klage hemmt die Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB für Ansprüche in der Gestalt und in dem Umfang, wie sie mit der Klage geltend gemacht werden (BGH v. 10.1.2016 - VIII ZR 77/15, Tz. 19).
  • OLG Stuttgart, 11.05.2021 - 12 U 293/20

    Feuchtigkeitsisolierung ist bis ins kleinste Detail zu planen!

    Dieser wird durch den Klageantrag und den vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt (BGH, Urteil vom 20.01.2016 - VIII ZR 77/15, Rn. 19, juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2023 - 15 U 1/17

    Giebelwand

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht