Rechtsprechung
| BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 8/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Feriensache
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- BGH, 16.05.1983 - VIII ZR 8/83
- BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 8/83
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1985, 141
- MDR 1985, 226
- ZMR 1984, 408
- WM 1984, 1296
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.07.1995 - XII ZB 65/95
Ablauf der Berufungsbegründungsfrist in den Gerichtsferien; Begriff der …
»a) Wird in einem Rechtsstreit, der in erster Instanz Feriensache kraft Gesetzes war (hier gemäß § 200 Abs. 2 Nr. 4 GVG ), in zweiter Instanz die Klage auch auf einen Klagegrund gestützt, der die Voraussetzungen des § 200 Abs. 2 GVG nicht erfüllt (hier: Eigentum), so wird dadurch die Sache nicht rückwirkend zu einer Nichtferiensache und ein vorheriger Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nicht aufgehoben (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 - NJW 1985, 141 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs greift diese Vorschrift allerdings nicht ein, wenn das Räumungsbegehren des Vermieters auch auf andere Anspruchsgrundlagen als § 556 Abs. 1 BGB gestützt wird, insbesondere auf § 985 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 - NJW 1985, 141 ; s.a. BVerfG NJW 1991, 2894 ).
Auf das Verteidigungsvorbringen des Beklagten kommt es insoweit ohnehin nicht an, sondern auf die Tatsachenbehauptungen des Klägers (vgl. BGH Urteil vom 4. Juli 1984 a.a.O.).
Auch in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1984 (a.a.O.) ging es um die Räumung und Herausgabe eines Hauses, ohne daß wegen des zugehörigen Grundstückes die Anwendbarkeit der Vorschrift in Frage gestellt worden ist.
- BVerfG, 14.06.1991 - 1 BvR 1437/90
Verfassungarechtliche Anforderungen an die Versagung von Wiedereinsetzung in den …
Daran ändere auch die in NJW 1985, S. 141 abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofs nichts, weil der Kläger hier keinen Sachverhalt vorgetragen habe, der einen aus § 985 BGB begründeten Anspruch erkennen lasse.Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1985, S. 141 betreffe einen anderen Sachverhalt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1985, 141 ) ist maßgebend für die Beurteilung, ob eine Feriensache kraft Gesetzes vorliegt, die Rechtsnatur des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs, wie er sich aus dem Klagantrag in Verbindung mit den zur Begründung vorgetragenen Tatsachenbehauptungen ergibt, wobei es auf die Rechtsauffassungen der Parteien nicht ankommt.
- BGH, 30.03.1995 - III ZB 3/95
Auswirkung der Gerichtsferien auf Baulandverfahren
Die Beschwerde beruft sich auf die Rechtsprechung, wonach ein Rechtsstreit dann insgesamt nicht als Feriensache zu behandeln ist, wenn der Kläger im Wege objektiver Klagehäufung mehrere prozessuale Ansprüche erhebt, von denen einer nicht den Feriensachen zugehörig ist (RGZ 118, 28), oder wenn der Klageanspruch aus mehreren Klagegründen hergeleitet wird, von denen auch nur einer die Voraussetzungen des § 200 Abs. 2 GVG nicht erfüllt (BGHZ 9, 22, 28 unter Aufgabe von BGHZ 8, 47; BGHZ 37, 371; BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 - NJW 1985, 141 ;… ebenso: Albers in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 53. Aufl. § 200 GVG Rn. 2).Kommt nach der Rechtsnatur des mit der Klage geltend gemachten Anspruchs, wie er sich aus dem Klageantrag in Verbindung mit den zur Begründung vorgetragenen Klagebehauptungen ergibt, eine Anspruchsgrundlage in Betracht, die nicht zu den Feriensachen zählt, schließt dies für den Rechtsstreit insgesamt die Eigenschaft als Feriensache aus (BGH, Urteil vom 4. Juli 1984 aaO.; vgl. BVerfG NJW 1991, 2894 ).
- BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 292/84
Immobilien - Kiesabbau über die festgelegten Grenzen hinaus
Wie in der Rechtsprechung anerkannt ist, kann eine selbständige Anschließung unter der Bedingung erfolgen, daß der in erster Linie gestellte Antrag auf Zurückweisung des gegnerischen Rechtsmittels - wie hier - ohne Erfolg bleibt (RGZ 154, 370, 372, 376; vgl. auch Senatsurteil vom 4. Juli 1984 - VIII ZR 8/83 = WM 1984, 1296 zu I 2 c m.N.). - BGH, 17.01.1996 - XII ZB 161/95 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.07.1985 - VIII ZR 188/84 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Rechtsprechung
| BGH, 16.05.1983 - VIII ZR 8/83 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 723
Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen nach Anordnung einer Sicherheitsleistung bei Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren ausländischen Titel
Verfahrensgang
- BGH, 16.05.1983 - VIII ZR 8/83
- BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 8/83
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1983, 1979
- WM 1983, 733
- Rpfleger 1983, 321
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 15.05.1997 - 5 W 4/97
Vollstreckbarerklärung einer italienischen Zahlungsanordnung nach EuGVÜ
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